Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Du hast eine Flugreise gebucht mit bestimmten Eigenschaften, u.a. dem Start- und Zielflughafen X und nicht Y. Ansonsten könnte man dich ja auch am Flughafen B aussetzen und mit dem Bus nach A verfrachten, immer mit dem Vortrag man habe damit seinen Beförderungsvertrag erfüllt.

Wenn dir nun die Flugbeförderung von Y verweigert wird ist das ein substanzieller Grund, vom Vertrag zurückzutreten und die vollständige Herausgabe des Erlangten zu fordern.
Anderes gilt nur, wenn du eine Reisebestätigung erhalten hast, von "einem süddeutschen" (aka) Flughafen zu einem "ägyptischen" (aka) gebracht zu werden im Rahmen deines Reisevertrages.
Falls nicht sind Start- und Zielort bindende Zusagen, deren Nichteinhaltung dem Vertrag die Grundlage entzieht.So einen Obermumpitz wie "mit der Bereitstellung eines R&F Ticket erfüllen wir unsere Verpflichtungen" hab ich ja noch nie gelesen - und sollte so ein Textbaustein auch gar nicht im System rumschwirren.
Rechtlich gesehen jedenfalls ist das ein neues Vertragsangebot, welches du annehmen oder ablehnen kannst. Im Ablehungsfalle sind dir alle Zahlungen zu erstatten.Bekanntlich bin ich kein Verfechter von scharfen Geschützen wenn die Verhandlungsbasis noch nicht ausgereizt ist. Hier allerdings sehe ich mich tatsächlich veranlasst, dir zur umgehenden Einschaltung eines Fachanwaltes zu raten.
Aus meiner Sicht wird Öger ganz klar vertragsbrüchig und verwehrt dir die Erfüllung der gem. BGB gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen.
Sich dummzustellen kann durchaus Methode haben - scheint fast als wolle sich Öger einer solchen bedienen??? -
Derzeit ist die Sache wieder "in Prüfung". das ist nun aber die wirklich letzte Chance die ich gebe, ansonsten muss es eben auf dem Rechtsweg weitergehen...
Vielen Dank nochmals für die guten Ratschläge!! Ich berichte wie es weiter geht...
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Noch mehr seufz :?
"Ihren Ärger können wir nachvollziehen. Daher haben wir unsere Entscheidung erneut in ihrem Sinne geprüft. Jedoch ist es uns nicht möglich, den Vorgang kostenfrei zu stornieren, wie wir Ihnen und unseren Kunden leider abschließend mitteilen müssen.
Aus Sicht des Veranstalters liegt kein Reisemangel vor. Die Flughafenänderung stellt eine zumutbare Änderung des Reisevertrages dar. Die Argumentation seitens unserer Kunden, welche sich auf das BGB beziehen, trifft somit in diesem Falle nicht zu.Des Weiteren, wie in der vorherigen Korrespondenz angeführt, gewähren wir unseren gemeinsamen Kunden ein Rail & Fly Ticket, welches die Beförderung sicherstellt."
Na gut, dann muss es eben weiter gehen. Schade...
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Übrigens war meinerseits nie vom Terminus Reisemangel die Rede, sondern von einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung...
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Ist echt ne harte Nummer, ich drücke Dir die Daumen, bin mir aber fast sicher, daß Öger bei weiteren Schritten nen Rückzieher machen wird. Schade, daß es dazu erst kommen muß und ja, das riecht übelst nach Methode!
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Ich bin mir da nicht so ganz sicher, ehrlich gesagt ... :?
Ziemlich komplexes Thema und ist ein Spitz auf Knopf demnach durchaus möglich. -
Nur als Hinweis.
Es gibt Veranstalter, die unter "Leistungs- / Preisänderungen" diesen Passus in ihren AGB führen:
"(Name des RV oder nur VA) ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird...(s.o.).. dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten."
(Quelle jeweils traveltainment.de)Ich achte seit Längerem auf diesen Passus, da ich - im Fall des Falles - "Gerangel" um mein Recht als Kunde und den damit verbundenen Ärger vermeiden möchte.
Über eine unbefriedigende Abwicklung im Fall des Falles konnte ich mich bisher nicht beklagen. Zwar wurde vom jeweiligen RV das kostenfreie Storno nicht unmittelbar angeboten, aber auf Wunsch problemlos akzeptiert. -
@DarkMagic83
Lies noch einmal ein wenig im Thread zu Flugzeitenänderungen zu den jüngsten rechtlichen Entscheidungen - diese Thematik ist durchaus auch interessant im Hinblick auf deine Causa ... -
Danke, ihr Lieben, ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Derzeit warte ich auf meinen Termin beim Verbraucherschutz, gleichzeitig habe ich meine Freundin, die Anwältin ist, schon mal drauf angesetzt, mir einen Spezialisten in der Gegend zu finden...
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Hallo,
mein 18jähriger Sohn bittet um Eure Hilfe.
Er und seine Freundin haben im Novermber einen Flug ab Frankfurt nach Zadar gebucht am 09.07. mit Tuifly.
Für beide ist es der erste Flug überhaupt und keine Pauschalreise.
Jetzt wurde der Flughafen ohne Angabe von Gründen nach Hannover verlegt. Da wir in der Nähe von Frankfurt wohnen, ist Hannover für beide nicht aktzeptabel, zumal sie nicht wissen, wie sie dorthin kommen sollen. Eine andere Alternative wurde nicht angeboten bzw. auch kein Zugticket.
Mir tun die beiden schrecklich leid. Habt ihr einen Tipp für uns, was wir noch machen können außer stornieren und den Urlaub absagen.
LG Andrea
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Das Zugticket sollte übernommen werden...bitte entsprechend "anfragen". Ebenso solltet ihr nochmal Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob es nicht doch eine Möglichkeit von Alternativen von Frankfurt (oder ggfs. auch einem nicht so "weit entfernten" Flughafen (wie Hannover) gibt.
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Tuifly fliegt wohl jetzt ab Frankfurt nur noch Sonntags direkt nach Zadar. Die Flüge am Donnerstag wurden vermutlich mangels Nachfrage alle gestrichen.
Hannover wäre für die beiden "unzumutbar". Alleine die Anreise mit der Bahn würde über 4 Stunden mit mehrmaligen umsteigen dauern.
Tuifly bietet auf Ihre Homepage noch Flüge am gleichen Tag ab Köln an. Allerdings steht da als Airline Germanwings und nicht X3.
Können die beiden verlangen, auf diesen Flug umgebucht zu werden. Die Anreise nach Köln wäre bei weitem besser als Hannover.
Wenn das nicht geht und die beiden sind gezwungen, die Reise zu stornieren und ggf. bei Germanwings neu zu buchen, können Sie dann den Differenzbetrag geltend machen?
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Ja, das können sie verlangen und sollten es auch tun!
(Selbst wenn X3 und tuifly.com komplett verschiedene Ebenen abbilden und etliche Details zu bedenken sind bezüglich realistischer Forderungen!)Gezwungen sind sie zunächst einmal zu nichts, sie können sich ja ggf. wehren.
Daher ist es empfehlenswert einigermaßen lösungsorientierte Ansätze im Vorwege zu eruieren. -
Uns hats auch mal wieder " erwischt ". Das letzte Mal ist immerhin 15 Jahre her.
Gestern hatten wir zum 2. Mal unsere Flugunterlagen im Briefkasten - Abflug München!
Gebucht hatten wir aber unseren Heimatflughafen Stuttgart, diese Unterlagen kamen eine Woche zuvor und wurden nun einfach ohne weitere Mitteilung vom RV " ersetzt ".
Nach München sind es von uns aus mehr als 300 KM.
Rücksprache mit dem RV ergab, den Urlaub um 4 Tage nach hinten oder vorne zu
verschieben. Na, vielen Dank auch!
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und das 3 Wochen vor Abflug.
Mit Stornierung habe ich bereits " gedroht ", aber nützt das was? -
Auch hier der Hinweis, daß wer mit einem Storno "droht" sich darüber im Klaren sein sollte, dies dann ggfs. auch tun zu "müssen". Der jeweilige RV kennt eure Situation genauso gut wie ihr - er weiß also auch das u.U. ein (evtl. nicht unerheblicher) FBR gewährt wurde, welcher nun, bei einer eventuellen Stornierung und dann folgender Neubuchung, selbstverständlich nicht mehr gelten und gewährt werden würde.
"Pokern"...ja - aber man sollte sich der "Risiken" bewußt sein...und ggfs. "mitgehen" können. -
@Bobbsi
Fein gemacht ...
Ich habe X3 in solchen Themen als recht flexibel erleben können.
Drücke die Daumen.@slowhexe
Du wärst nicht die erste, der der Veranstalter ein Rail Ticket anbietet und von erstattungsfähigem Storno nix hören will ...
:?
Davon abgesehen: Nein, die "Drohung" nützt gar nix, und mit dem kommentarlosen Versand anderslautender Tickets stellt der Veranstalter ja eine Nonchalance zur Schau, bei der man insgesamt wohl die Hoffnung auf eine dienstleistungsaffine Lösung beerdigen kann?!

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Das Facebook Team von Tuifly hat sich sehr nett um mein Anliegen gekümmert. Allerdings bleibt es bei Hannover. An diesem Tag fliegt Tuifly nur ab diesem Flughafen und eine Umbuchung auf den teureren Flug von Germanwings ab Köln war nicht möglich.

Da die Kinder unbedingt fliegen wollen, haben wir den ausgehandelten Rail&Fly Gutschein angenommen. Einen besseren Zug nach Hannover ohne umsteigen haben wir jetzt auch gefunden, so dass sie das auch alleine schaffen.

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Hallo Experten,
Ich brauche bitte mal eure Einschätzung. Habe über ITS Indi eine Reise nach Tunesien gebucht. Der voraussichtliche Flug von Münster nach Enfidha existiert nicht mehr. Man teilte mir vom Online - Reisebüro mit, dass ITS mich nun ab Köln / Bonn fliegen lassen möchte.
Köln liegt ja mehr als 150 km entfernt. Kann ich verlangen, auf einen anderen Flughafen umgebucht zu werden? Zum Beispiel fliegt gleiche Airline am gleichen Tag auch von Paderborn.
Wenn nicht, kann ich zumindest so etwas wie "Zug zum Flug" einfordern?Danke vorab für eure Hilfe.