FTI Teil II
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Liebe vonschmeling,
aber nach Ägypten gibt es keine Pauschalreisen ohne Transfer. Habe ich noch nie gesehen, aber sollte man vielleicht mal einführen
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Selbstverständlich gibt es Reisen ohne Transfer, zudem kann man den ja auch einfach ungenutzt lassen ...
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Selbstverständlich gibt es Reisen ohne Transfer, zudem kann man den ja auch einfach ungenutzt lassen ...
@vonschmeling sagte:
....... , zudem kann man den ja auch einfach ungenutzt lassen ...
Richtig - aber in diesem Fall die Incoming Agentur am Flughafen informieren, damit die anderen Gäste im Bus nicht auf Euch warten müssen!
LG
Sokrates
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Selbstverständlich gebe ich immer Bescheid, wenn ich einen Transfer nicht nutze :-).
Trotzdem möge mir die liebe vonschmeling mitteilen welcher Reiseveranstalter eine Pauschalreise ohne Transfer nach Ägypten anbietet?
Ich kenne keinen, aber fände es interessant wer das macht und wo ich diese Angebote finde -
Wer mit FTI eine Pauschalreise bucht, muss sich im Klaren sein, dass der
Reiseveranstalter eine sehr eigene Auffassung von Service und den eigenen
Bedingungen hat. Wir (beide Mitte / Ende 30) haben bislang diverse
Pauschalreisen durchgeführt, schätzungsweise 20 Stück – zählt man die Reisen
als Jugendliche(r) mit unseren Eltern dazu - kommen wir auf über 30 Reisen
mit den diversesten Anbietern. Eine derartige Erfahrung mit FTI haben wir
jedoch noch nirgends, noch nicht mal ansatzweise, gemacht.Wir buchten im November 2017 für Anfang Oktober 2018 eine Pauschalreise auf
Fuerteventura mit Abflughafen Düsseldorf und der Fluggesellschaft Germania,
welche wir – aus den vorhandenen Alternativen und trotz entsprechenden
Mehrkosten– anderen (Billig-) Fluggesellschaft vorzogen. Alles lief seinen
normalen Weg, inkl. der entsprechenden Bestätigung, Anzahlung und
Restzahlung.16 Tage vor Urlaubsbeginn erhielten wir am Donnerstag, den 13.09.2018 auf
einmal über unser Reisebüro den Hinweis von FTI, dass Germania die Flüge
nicht mehr ab Düsseldorf anbietet (nachher stellte sich heraus, dass
Germania bereits im April 2018 die Flüge für die Sommersaison ab Düsseldorf
strich), und wir auf Abflughafen Dresden (!!) umgebucht werden sollten.
Falls wir nicht innerhalb von 74 Stunden widersprechen, gelte dies als
Zustimmung.Wir waren schier fassungslos, kein Wort des Bedauerns, der Entschuldigung
oder entsprechendem „Angebot“, sei es mit einer Hotelübernachtung (welche
wir aufgrund unserer beruflichen Urlaubsplanung nicht hätten annehmen
können) oder Flug von Düsseldorf nach Dresden. Stattdessen erhielt die Email
den Hinweis, dass aufgrund des „Rail&Fly“ Tickets der Deutschen Bahn der
Flughafen kostenfrei erreicht werden könne – und der Reisepreis „gleich“
bleiben würde. Alternativ könne man (sollte man der Änderung widersprechen)
auch gerne die Reise kostenfrei (wie nett) stornieren.Unser Reisebüro wies uns auf einen noch buchbaren Alternativflug ab
Düsseldorf via Ryanair hin (aufgrund der fortgeschrittenen Zeit waren alle
anderen Flüge ab Köln, Düsseldorf oder Umgebung bereits ausgebucht). Obwohl
wir uns bewusst bei unserer damaligen Buchung gegen Ryanair und für Germania
entschieden hatten, baten wir (aufgrund der Anreise und des bereits
gebuchten Parkplatzes in Düsseldorf), uns auf die Ryanair-Flüge umzubuchen.
Natürlich ohne Mehrkosten für uns – immerhin hatten wir einen gültigen
Vertrag mit FTI. Der Abflug ab Dresden war für uns natürlich überhaupt nicht
darstellbar, da die Reisezeit mit der Bahn (ohne zeitlichen Puffer) 7:15
Std. für den Hinweg und 15 Std. für den Rückweg (da der letzte Zug ab
Dresden aufgrund der späten Landung verpasst worden wäre – und man so ca. 7
Stunden über die Nacht am Flughafen zu verbringen hätte) bedeutet hätte.Als Antwort erhielten wir die Info, dass FTI uns auf die Ryanair-Flüge
umbuchen könne – sich an den Mehrkosten von EUR 200 pro Person aber nur mit
EUR 50 beteiligen würden. Alternativ könnten wir zum gleichen Aufpreis ab
Nürnberg (!!) fliegen, hier würde FTI eine Übernachtung für EUR 50 pro
Person übernehmen.Also beide Alternativen hätten Mehrkosten in Höhe von EUR 300 bedeutet – nur
um unsere gebuchte Reise überhaupt antreten zu können.Daraufhin mussten wir abermals eine Email an FTI schreiben, indem wir darauf
hinwiesen, dass FTI sich bitte an ihren Vertragsteil halten solle, und eine
Umbuchung nach Dresden für uns natürlich eine erhebliche Reiseveränderung
darstellt, die wir natürlich nicht annehmen können und wollen. Hier wurden
die Vorstände von FTI einkopiert, um entsprechend die Bearbeitung zu
beschleunigen. Zu diesem Zeitpunkt waren die noch vorhandenen Ryanair-Flüge
immer noch nicht gebucht.Hierauf erhielten wir lediglich die Info, dass man den Vorgang weiter prüfe…
und das am Freitag, 15 Tage vor dem geplanten Abflug – und so gingen wir in
ein Wochenende, in dem nicht klar war, ob wir am übernächsten Wochenende
überhaupt unsere Reise antreten könnten. Nachdem wir an dem Wochenende
nochmals die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FTI prüften, und nochmals
darauf hinwiesen, dass FTI gegen drei Punkte ihrer eigenen AGBs für diese
Änderung verstoßen (zeitliche Frist von mindestens 21 Tagen vor Reise wurde
verpasst, die Erhöhung um EUR 150 p.P. überstieg die maximale Preiserhöhung
von 5% (bei einem Reisepreis von 1.044 Euro p. P. für eine Woche waren es
über 14 %) und die Unerheblichkeit war durch den Flug ab Dresden nicht
gegeben), erhielten wir am Montag dann endlich die Zusage, dass unsere Flüge
für uns kostenfrei umgebucht wurden.In dieser Email wurden wir dann noch informiert, dass es eben auch
erhebliche Änderungen geben könne – FTI aber aus „Kulanz“ die Umbuchung
vorgenommen hätte – und hierüber Stillschweigen gelten solle.Da dies aus unserer Sicht natürlich keine Kulanz, sondern lediglich die
Vertragserfüllung seitens FTI war, sehen wir uns hier nicht verpflichtet zu
schweigen. Vielmehr sehen wir uns in der Pflicht, andere Reisende zu warnen.
So ist FTI zwar des Öfteren einer der günstigeren Anbieter bei
Pauschalreisen – was nutzt dies aber, wenn man 2 Wochen vor Reiseantritt
weder weiß, ob die Reise wie angedacht zu dem vereinbarten Preis
durchgeführt wird?In der Zwischenzeit haben wir gesehen, dass FTI bei den neuen Bedingungen
einige Teile gestrichen hat, beispielsweise wurden die Frist, den Kunden
über Preisänderungen mindestens 21 Tage vor Reisebeginn zu informieren… man
kann sich vorstellen, warum die Frist nun gänzlich entfällt.Von daher: Augen auf bei der Wahl des Reiseveranstalters
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Wer mit FTI eine Pauschalreise bucht, muss sich im Klaren sein, dass der
Reiseveranstalter eine sehr eigene Auffassung von Service und den eigenen
Bedingungen hat. Wir (beide Mitte / Ende 30) haben bislang diverse
Pauschalreisen durchgeführt, schätzungsweise 20 Stück – zählt man die Reisen
als Jugendliche(r) mit unseren Eltern dazu - kommen wir auf über 30 Reisen
mit den diversesten Anbietern. Eine derartige Erfahrung mit FTI haben wir
jedoch noch nirgends, noch nicht mal ansatzweise, gemacht.Wir buchten im November 2017 für Anfang Oktober 2018 eine Pauschalreise auf
Fuerteventura mit Abflughafen Düsseldorf und der Fluggesellschaft Germania,
welche wir – aus den vorhandenen Alternativen und trotz entsprechenden
Mehrkosten– anderen (Billig-) Fluggesellschaft vorzogen. Alles lief seinen
normalen Weg, inkl. der entsprechenden Bestätigung, Anzahlung und
Restzahlung.16 Tage vor Urlaubsbeginn erhielten wir am Donnerstag, den 13.09.2018 auf
einmal über unser Reisebüro den Hinweis von FTI, dass Germania die Flüge
nicht mehr ab Düsseldorf anbietet (nachher stellte sich heraus, dass
Germania bereits im April 2018 die Flüge für die Sommersaison ab Düsseldorf
strich), und wir auf Abflughafen Dresden (!!) umgebucht werden sollten.
Falls wir nicht innerhalb von 74 Stunden widersprechen, gelte dies als
Zustimmung.Wir waren schier fassungslos, kein Wort des Bedauerns, der Entschuldigung
oder entsprechendem „Angebot“, sei es mit einer Hotelübernachtung (welche
wir aufgrund unserer beruflichen Urlaubsplanung nicht hätten annehmen
können) oder Flug von Düsseldorf nach Dresden. Stattdessen erhielt die Email
den Hinweis, dass aufgrund des „Rail&Fly“ Tickets der Deutschen Bahn der
Flughafen kostenfrei erreicht werden könne – und der Reisepreis „gleich“
bleiben würde. Alternativ könne man (sollte man der Änderung widersprechen)
auch gerne die Reise kostenfrei (wie nett) stornieren.Unser Reisebüro wies uns auf einen noch buchbaren Alternativflug ab
Düsseldorf via Ryanair hin (aufgrund der fortgeschrittenen Zeit waren alle
anderen Flüge ab Köln, Düsseldorf oder Umgebung bereits ausgebucht). Obwohl
wir uns bewusst bei unserer damaligen Buchung gegen Ryanair und für Germania
entschieden hatten, baten wir (aufgrund der Anreise und des bereits
gebuchten Parkplatzes in Düsseldorf), uns auf die Ryanair-Flüge umzubuchen.
Natürlich ohne Mehrkosten für uns – immerhin hatten wir einen gültigen
Vertrag mit FTI. Der Abflug ab Dresden war für uns natürlich überhaupt nicht
darstellbar, da die Reisezeit mit der Bahn (ohne zeitlichen Puffer) 7:15
Std. für den Hinweg und 15 Std. für den Rückweg (da der letzte Zug ab
Dresden aufgrund der späten Landung verpasst worden wäre – und man so ca. 7
Stunden über die Nacht am Flughafen zu verbringen hätte) bedeutet hätte.Als Antwort erhielten wir die Info, dass FTI uns auf die Ryanair-Flüge
umbuchen könne – sich an den Mehrkosten von EUR 200 pro Person aber nur mit
EUR 50 beteiligen würden. Alternativ könnten wir zum gleichen Aufpreis ab
Nürnberg (!!) fliegen, hier würde FTI eine Übernachtung für EUR 50 pro
Person übernehmen.Also beide Alternativen hätten Mehrkosten in Höhe von EUR 300 bedeutet – nur
um unsere gebuchte Reise überhaupt antreten zu können.Daraufhin mussten wir abermals eine Email an FTI schreiben, indem wir darauf
hinwiesen, dass FTI sich bitte an ihren Vertragsteil halten solle, und eine
Umbuchung nach Dresden für uns natürlich eine erhebliche Reiseveränderung
darstellt, die wir natürlich nicht annehmen können und wollen. Hier wurden
die Vorstände von FTI einkopiert, um entsprechend die Bearbeitung zu
beschleunigen. Zu diesem Zeitpunkt waren die noch vorhandenen Ryanair-Flüge
immer noch nicht gebucht.Hierauf erhielten wir lediglich die Info, dass man den Vorgang weiter prüfe…
und das am Freitag, 15 Tage vor dem geplanten Abflug – und so gingen wir in
ein Wochenende, in dem nicht klar war, ob wir am übernächsten Wochenende
überhaupt unsere Reise antreten könnten. Nachdem wir an dem Wochenende
nochmals die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FTI prüften, und nochmals
darauf hinwiesen, dass FTI gegen drei Punkte ihrer eigenen AGBs für diese
Änderung verstoßen (zeitliche Frist von mindestens 21 Tagen vor Reise wurde
verpasst, die Erhöhung um EUR 150 p.P. überstieg die maximale Preiserhöhung
von 5% (bei einem Reisepreis von 1.044 Euro p. P. für eine Woche waren es
über 14 %) und die Unerheblichkeit war durch den Flug ab Dresden nicht
gegeben), erhielten wir am Montag dann endlich die Zusage, dass unsere Flüge
für uns kostenfrei umgebucht wurden.In dieser Email wurden wir dann noch informiert, dass es eben auch
erhebliche Änderungen geben könne – FTI aber aus „Kulanz“ die Umbuchung
vorgenommen hätte – und hierüber Stillschweigen gelten solle.Da dies aus unserer Sicht natürlich keine Kulanz, sondern lediglich die
Vertragserfüllung seitens FTI war, sehen wir uns hier nicht verpflichtet zu
schweigen. Vielmehr sehen wir uns in der Pflicht, andere Reisende zu warnen.
So ist FTI zwar des Öfteren einer der günstigeren Anbieter bei
Pauschalreisen – was nutzt dies aber, wenn man 2 Wochen vor Reiseantritt
weder weiß, ob die Reise wie angedacht zu dem vereinbarten Preis
durchgeführt wird?In der Zwischenzeit haben wir gesehen, dass FTI bei den neuen Bedingungen
einige Teile gestrichen hat, beispielsweise wurden die Frist, den Kunden
über Preisänderungen mindestens 21 Tage vor Reisebeginn zu informieren… man
kann sich vorstellen, warum die Frist nun gänzlich entfällt.Von daher: Augen auf bei der Wahl des Reiseveranstalters
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Was du hier hochdramatisch schilderst ist ein Vorgang, der sich bei beliebig vielen Reiseveranstaltern genauso abgespielt hätte.:
LVU streicht Verbindung, RV bietet kostenlose Alternative an - die kann man ablehnen.
Was du offensichtlich übersiehst: Vertragliche Pflichten sind damit erfüllt, das Angebot der Kulanzumbuchung war ein gutes (und ein kulantes!). Da Stillschweigen darüber vereinbart wurde ist deine Veröffentlichung hier ganz ganz schlechter Stil.
Sich im Recht zu glauben rechtfertigt keine solches Verhalten!
Übrigens ist die Formatierung bei so einer grottigen Klatsche wahrlich das kleinste Problem.
Unfassbar ... -
@Reiseamazone
Die liebe vonschmeling bittet dich selbst zu suchen (hat bei mir keine 3min in Anspruch genommen!), da es sich nicht um FTI handelt und hier schon genug off topic produziert wurde. -
nix mit Pflicht erfüllt, die Unerheblichkeit war nicht gegeben...
FTI hat darüber hinaus locker gegen zwei weitere eigene AGB Punkte verstoßen (Zeitraum und Preiserhöhung) und die Verschwiegenheit, die FTI einseitig ausgerufen hat, beruft sich auf eine Kulanz, die es nicht gab.
Aber ihre Reaktion ist ein Paradebeispiel für ein falsches Rechtsverständnis.
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Selbstverständlich hat FTI mit dem Alternativangebot die vertraglichen Pflichten erfüllt, die Erheblichkeit der Änderung ermächtigt dich zum Rücktritt - Ende.
Zudem liegen keine weiteren "Verstöße" gegen die AGB vor, schließlich wurde dir mit dem Ryanairflug ein neues Angebot unterbreitet, das preislich abweichen kann. Eine zeitlich Begrenzung ist ebenfalls rechtens und entspricht den AGB.
Es war ergo Kulanz euch aufpreisfrei umzubuchen. Fast möchte ich hoffen, dass FTI sich nicht mehr dran gebunden fühlt (nach deiner Missachtung der Vereinbarung) und euch den Vertrag kündigt.
Unter uns vex: Du hast offenbar keinen Schimmer, welch vertraglichen Ansprüche du hast und machst hier ein Fass auf, obwohl man euch sehr entgegenkommen ist? Sorry, aber bei so mangelhafter Sachkunde sollte man den Ball besser flach halten ... -
Selbstverständlich hat FTI mit dem Alternativangebot die vertraglichen Pflichten erfüllt, die Erheblichkeit der Änderung ermächtigt dich zum Rücktritt - Ende.
Zudem liegen keine weiteren "Verstöße" gegen die AGB vor, schließlich wurde dir mit dem Ryanairflug ein neues Angebot unterbreitet, das preislich abweichen kann. Eine zeitlich Begrenzung ist ebenfalls rechtens und entspricht den AGB.
Es war ergo Kulanz euch aufpreisfrei umzubuchen. Fast möchte ich hoffen, dass FTI sich nicht mehr dran gebunden fühlt (nach deiner Missachtung der Vereinbarung) und euch den Vertrag kündigt.
Unter uns vex: Du hast offenbar keinen Schimmer, welch vertraglichen Ansprüche du hast und machst hier ein Fass auf, obwohl man euch sehr entgegenkommen ist? Sorry, aber bei so mangelhafter Sachkunde sollte man den Ball besser flach halten ...an Ihrer Aussage, dass Sie hoffen, dass sich FTI nicht mehr an der angeblichen Kulanz gebunden fühle, sieht man Ihr Textverständnis - die Reise ist bereits vorbei.
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@ vex,
die Forenansprache ist Du (falls Du die Forenregeln überlesen hast). Bitte befolge dies, danke.
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Jedenfalls reicht mein "Textverständnis" dafür aus, hier eine ganz miese Tour von dir zu erkennen im Umgang mit einer ausgesprochen kulanten Lösung, bei der das einzige Manko deine verständige Interpretation vertraglicher Inhalte darstellt.
Gelegentlich wendet sich eine Schmähkritik gegen den Kritiker, insbesondere, wenn er sich gänzlich uneinsichtig zeigt.
FTI ist euch enorm entgegengekommen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und du weißt nichts besseres als hier abenteuerliche Ansprüche entgegen der Stillschweigevereinbarung einen bekanntlich sehr großen Publikum zu veröffentlichen?
Sauber ... zum Glück sind die Foris ausreichend kritisch und werden deine Intension zu deuten wissen. -
Jedenfalls reicht mein "Textverständnis" dafür aus, hier eine ganz miese Tour von dir zu erkennen im Umgang mit einer ausgesprochen kulanten Lösung, bei der das einzige Manko deine verständige Interpretation vertraglicher Inhalte darstellt.
Gelegentlich wendet sich eine Schmähkritik gegen den Kritiker, insbesondere, wenn er sich gänzlich uneinsichtig zeigt.
FTI ist euch enorm entgegengekommen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und du weißt nichts besseres als hier abenteuerliche Ansprüche entgegen der Stillschweigevereinbarung einen bekanntlich sehr großen Publikum zu veröffentlichen?
Sauber ... zum Glück sind die Foris ausreichend kritisch und werden deine Intension zu deuten wissen. -
Für Nachtreten ist hier keinerlei Platz--ein Beitrag gelöscht.
Und damit ist das Thema bitte beendet! -
Fazit:
Bitte beachtet genau welche Leistungen im Rahmen des Reisvertrages verbindlich vereinbart sind, und fragt im Zweifel bessser schon vor der Buchung ( ob hier oder im Online RB is komplett Latte!) dreineunzichtausendmal nach ... nicht nur betreffend FTI.
Den Anlass zu einer "obligatorischen Warnung" konnte ich hoffentlich entkräften ...
? -
Dann gebe ich auch mal mein Fazit ab:
Lasst euch zu aller erst nicht unter Druck setzen, vornehmlich handelt es sich bei der Pauschalreise um einen Werkvertrag mit zwei (Haupt-)Pflichten. Der Reisende muss den Reisepreis fristgemäß entrichten, der Reiseveranstalter muss die Reise durchführen (so möglich).
Ob, bis wann und wie hoch der Reisveranstalter die hierfür evtl. höheren Kosten weiterleiten kann, hängt von den AGBs (bzw. der neuen EGBGB Anlage 11) ab. Insbesondere das neue Formblatt ist recht verbraucherfreundlich und verständlich geschrieben. Und wenn man gemäß AGB vom Reisevertrag zurück treten KANN, heißt dies noch lange nicht, dass man zurück treten MUSS (auch wenn dies für den Reiseveranstalter manchmal günstiger ist und man daher gerne und oft auf das kostenlose Rücktrittsrecht hingewiesen wird).
In unserem Fall riss der Reiseveranstalter die zeitliche Frist ihrer eigenen AGB, von daher war eine Preisänderung nicht mehr möglich. Das Recht der Änderung wesentlicher Reiseleistungen - mit dem angedachten Wechsel nach Dresden - konnte aufgrund der 21 Stunden Zugfahrt und die dadurch fehlende Unerheblichkeit ebenfalls nicht gezogen werden. Da es noch die buchbare Umbuchungsoption auf Ryanair gab, war der Sachverhalt eigentlich klar (Alternativ wäre ein Flug Düsseldorf - Dresden eine Option gewesen, die wir nicht so leicht hätten ablehnen können).
Und lasst euch mit Verweisen auf die "Leistungsträger" nicht abspeisen - Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Und falls hier Kosten entstehen, die der Reiseveranstalter aufgrund der eigenen AGBs nicht weiter geben kann - sowas nennt man Unternehmerrisiko. "Pacta sunt servanda", in beide Seiten. Ich kann ja auch nicht auf gesunkene Preise nach meiner Buchung verweisen.
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Alles soweit korrekt, abgesehen von der Übertreibung, man habe euch 21h Zugfahrt aufbürden wollen mit dem neuen Abflugort.
Dennoch kann im vorliegenden Fall keine Vertragsverletzung unterstellt werden, aus wichtigem Grund (hier: gegenständlicher Flug stand nicht mehr zur Verfügung) behält sich der Veranstalter Änderungen vor - zu Recht!
Auch widersprach der Vorschlag (ex DUS mit Ryanair mit Aufpreis) nicht den AGB, da es sich nicht um eine Preiserhöhung derselben Reise handelte sondern um ein vollkommen anderes Produkt.
Die aufpreisfreie Beförderung war demnach eine Kulanz, das ist aus meiner Sicht nicht bestreitbar. -
Ich finde es gut "vex", wie du deine negative Erfahrung mit FTI schilderst und nunmehr aber nur "Erklärbär" bist.
Interessanter wäre doch wie du vorgehst, welche Kommunikation mit FTI statt findet oder ob du das Ganze halt auf sich beruhen lässt ...
Der Urlaub ist ja gelaufen. Mit den Flügen gab es Theater, aber was hast du jetzt im Nachhinein erreicht oder gemacht?