Tuifly (X3)
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Vom November/Dezember weiß ich von einigen die am Check-In zur Kasse gebeten wurden, weil die Koffer das Gewich pro Koffer von 20Kg überschritten (4 Personen, 4*20kG wären möglich gewesen).
Versucht macht in diesem Fall Kluch und Arm...Übrigens waren sehr viele Mitflieger (alles Pauschaltouristen) gar nicht zufrieden mit dem neuen "Service" Konzept und es wusste auch keiner über die Änderungen Bescheid. Es scheint sich bei den Reisebüros noch immer nicht rumgesprichen zu haben.
Der Reisesektor ist immer noch stark umkämpft und solche Negativerlebnisse bleiben vielen ziemlich lange im Gedächtnis.Warum Tui hier keine Aufklärungsarbeit leistet, ist mir völlig unklar, vor allem da man immer noch unterschiedliche Informationen von Tui erhält (ich habe es z.B. schriftlich, das sich "gar nichts geändert" hat.)
vonschmeling:
HC-Mitleser:
...nööö, gab es nie...Gab es selbstverständlich doch - ich hab´s ja exerziert!?
Und genauso selbstverständlich gab es Uneinigkeit ... davon hatte ich ebenfalls berichtet.
Imho muss man nur die fragen, die den Text nicht nur ablesen sondern seinen Sinn erkennen.

Mal so am Rande:
Hat´s einer von euch denn tatsächlich versucht oder habt ihr schon nach erster Erkundigung den Kram angepasst?

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mhmm, wenn wirklich so viele Leute unzufrieden sind, weil sie Übergewicht nachbezahlen müssen, dann erhebt sich mir die Frage: liest eigentlich keiner die Informationen der Airlines durch? Oder will es jeder nur darauf ankommen lassen und dann meckern, wenn es ihn/sie erwischt?
Hier ein Auszug aus der Internetseite von TUIFly:
Für Flüge mit der Fluggesellschaft TUIfly mit Abflug ab 01.05.2014 und Buchungsdatum ab 18.03.2014 liegt die Freigepäckgrenze für aufgebendes Gepäck im Perfect-Tarif bei 20kg. Bei zusammenreisenden Personen darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von 20 kg pro Gepäckstück nicht überschreiten. Im Pure-Tarif ist kein Freigepäck inkludiert. Gepäckstücke mit unterschiedlichen Gewichtsbeschränkungen können individuell hinzugebucht werden. Eine Erweiterung von 15kg auf 20kg kostet nur 5€.
Für Flüge mit der Fluggesellschaft TUIfly mit Abflug ab 01.05.2014 und Buchungsdatum ab10.09.2013 bis 17.03.2014 liegt die Freigepäckgrenze für aufgebendes Gepäck bei 15 kg. Bei zusammenreisenden Personen darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von 15 kg pro Gepäckstück nicht überschreiten. Bei Buchung des Premium Economy Services erhält der Fluggast auf Flügen mit der Fluggesellschaft TUIfly ein Gepäckstück bis 30 kg.
Einzelne Gepäckstücke dürfen max. 32 kg wiegen und die Abmessungen von maximal 80 x 65 x 45 cm nicht überschreiten. Abhängig vom gebuchten Tarif haben Kinder und Kleinkinder Anspruch auf Freigepäck und Handgepäck. Für Inhaber der TUI Card Gold liegt die Freigepäckgrenze für ein Gepäckstück auf Flügen mit der Fluggesellschaft TUIfly bei 30 kg (bei Buchungen über einen Reiseveranstalter können unter Umständen abweichende Regelungen gelten).Eigentlich ist da doch alles gesagt. In den Auftragsbestätigungen steht doch eigentlich auch immer entsprechende Info drin.
LG
Eva -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Scheinbar liest sich das niemand durch, die Leute wurden aber auch vom Reisebüro darüber nicht informiert. Klar, unwissenheit schützt vor Strafe nicht, deswegen auch meine Verwunderung, weshalb Tui dem nicht entgegenwirkt.
Es wäre ein leichtes, zumindest jedem Pauschaltouristen einen Brief mit den aktuellen Änderungen zukommen zu lassen und auch die Reisebüros zur Informationsweitergabe zu verpflichten (und nicht erst auf Nachfrage damit rauszurücken, wenn überhaupt).Man könnte fast auf den Gedanken kommen, Tui spekuliert darauf um Profite zu erwirtschaften. Immerhin kennen nicht einmal alle die Tui(fly) Mitarbeiter die Regelungen.
Wie gesagt, es ging hauptsächlich um nachbezahlen wegen kumuliertem Gepäck (also kein Übergewicht im eigentlichen Sinn) und um die (in meinem Auge) lächerliche inkludierte "Verpflegung" (Zitat hier aus dem Forum: Gummibrötchen).
Ich hatte allerdings hauptsächlich mit Familien gesprochen, mag sein das Alleinreisende/Paare mehr Zeit haben, sich alles ganz genau durchzulesen und sich zu informieren.
In der Reisebestätigung steht bei mir:
"...Pro Person ist ein Gepäckstück mit 20 kg inkludiert.....Für Ihren Flug mit Tuifly erhalten Sie mit Ihrer Bordkarte einen Verpflegungsgutschein. Diese Einschränkungen gelten nicht für TUIFly Langstreckenflüge".
Ich hatte einen Langstreckenflug (3600km) und trotzdem galten diese Einschränkungen. -
@superkolbi
:?
Zur "Unzufriedenheit mit dem neuen Service-Konzept" und dass "keiner über die Änderungen Bescheid wusste" und den Reisebüros:Auf den Bestätigungen - unmittelbar nach der Buchung erhalten im RB - und auf den Buchungsbestätigungen / Rechnungen erhalten vom jeweiligen RV (unterschiedliche ! ) ist zu lesen:
x kg Gepäck und - auch schon mal - "Bitte beachten Sie, dass auf Ihrem gebuchten Rückflug eine Bordverpflegung nicht im Reisepreis enthalten ist."Bezügl. dieser Punkte wurde ich im Übrigen vor der endgültigen Buchung von den MA des RB in Kenntnis gesetzt.
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@superkolbi
Nein, du hattest keinen Langstreckenflug ... -
Was schreibt tui fly denn selbst so:
"Für Flüge mit der Fluggesellschaft TUIfly mit Abflug ab 01.05.2014 und Buchungsdatum ab10.09.2013 bis 17.03.2014 liegt die Freigepäckgrenze für aufgebendes Gepäck bei 15 kg. Bei zusammenreisenden Personen darf das gesamte aufgegebene Gepäck die Freigepäckgrenze von 15 kgpro Gepäckstück nicht überschreiten"
Das Gepäck zu kumulieren scheint standardmäßig also nicht möglich zu sein.
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Nun gut, der Sinn scheint mir nebulös.... 4x15 Kilo sind kein Problem für eine Familie - 2x 23 Kilo dagegen schon.

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Überflüssiges Zitat entfernt.
@Kourion
Ich habe ja den Text der Auftragsbestätigung, der bei mir steht, im letzten Post eingetragen.
Und beim Essen ging es nicht um das Ob, sondern um die Qualität. -
Überflüssiges Zitat entfernt. Unterlasse bitte endlich dieses sinnlose zitieren!
@vonschmeling
Sagt wer?
In der EU-Fluggastrechte-Verordnung wird in 3 Kategorieren unterschieden:-
Strecken bis 1500 km
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Strecken über 1500 bis 3500 km
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Strecken über 3500 km
Das Handbuch der Luftfahrt spricht von
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Kurzstrecke: bis 1000 km und 2 h
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Mittelstrecke: bis 3000 km und 3,5 h
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Langstrecke: über 3000 km und 3,5 h
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superkolbi
Und beim Essen ging es nicht um das Ob, sondern um die Qualität.
Und darum tendiere ich zu null kostenloser Verpflegung an Bord.
Soll sich jeder seine Verpflegung mitbringen - dann gibt's nix zu meckern. Oder etwas im Flieger ordern. Irgendetwas auf der Karte sollte dem Gaumen doch wohl munden. :? -
Zustimmung, entweder sollte etwas angeboten werden, das den Namen Essen verdient oder man sollte es ganz sein lassen.
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Eine Aufesspflicht habe ich allerdings noch nicht erlebt...trotz Pappbrötchen kann man sich seine Bemme und sein hartgekochtes Ei immer noch ins Handgepäck legen.
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Und das tragische(?)/komische(?) an der Geschichte ist, daß selbst wenn etwas "Essbares, welches den Namen verdient" gereicht wird, noch immer einige Paxe teils reichlichst realitätsfern und oft auch dummdreist lamentieren.
Da ist dann das Steak nicht auf den Punkt, die Pute zu trocken, die Rotweinsauce nicht perfekt abgeschmeckt und und und. Das Resultat ist dann bei teils lächerlichsten "Mängel"anzeigen ein mittlerweile schon chronisches Lachen der dann bearbeitenden MA. -
@Holginho
Verwirrend ist für mich in diesem Zusammenhang der weltweite Erfolg von McDo & Co und ihren Pappbrötchen. Aber das ist natürlich völlig OT.Ansonsten zum warmen (kostenfreien) Servierten: Da liest man auch von pappigen Nudeln mit drei kleinen Stückchen Huhn, von klebrigem Reis, usw.
Ist schon schwierig... :? -
@superkolbi
Es interessiert in diesem Fall nicht was du dir im Handbuch der Luftfahrt anliest sondern was das Luftverkehrsunternehmen definiert. Bei X3 (und nicht nur dort!) sind auch die Kanaren und Kapverden "Mittelstrecke", der Langstreckenservice wird für Transatlantikflüge angeboten.
Und mit den Entschädigungsstufen der VO(EG)261/04 zu argumentieren ist nun tatwahrhaftig kompletter Mumpitz ...
:?Ich wiederhole mich: Solange kein Lobster Humidor serviert wird, hat der teutonische Urlaubsflugreisende watt zu nörgeln und kann das Unternehmen nur "falsch" agieren.
Ausgesprochen beredt für diese Grundeinstellung fand ich die Beschwerde eines Pauschalreisenden über kostenpflichtige Speisen und Getränke im Flugzeug - schließlich habe er doch AI gebucht?!
Sorry, aber ich mag´s nicht mehr lesen - ebensowenig wie die Hypothesen zu "Zusatzeinnahmen durch Mangelinformation".
Mündige Verbraucher sollten in der Lage sein sich über den Umfang ihrer Reiseleistungen so zu informieren, dass diese Lamenti im Nachgang wahrlich entbehrlich sein könnten!!! -
Und auch hier (im Zusammenhang mit dem letzten Absatz meiner Vorschreiberin) sei wieder einmal erwähnt, daß der durchschnittliche gemeine Teutone vor dem Kauf eines Teebeutels "356548605475" Erfahrungs- und Testberichte liest, selbiges aber bei etwas meist eher hochpreisigerem wie einem Urlaub komplett verweigert, im nachhinein aber chronisch lamentiert und "nie wieder" fabuliert. Reichlich sinnfrei!
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TuiFly X3
Verstehe nicht die Menschen, die sich aufregen, wenn sie am Schalter plötzlich Übergepäck zahlen müssen, weil sie angeblich nicht wußten, dass bei TuiFly nur 15 Kg Gepäck erlaubt sind. Habe gerade die Kapverden als Pauschlreise gebucht (L´Tour). In der Reisebestätigung steht eindeutig, ohne dass man - wie z.T. ausgeführt - viele Seiten lesen muss:
1 Gepäckstück 15 Kg p.P., Handgepäck 6 Kg
Bordverpflegung: Verpflegungsleistungen sind im Preis nicht enthalten.
Da ich gern 20 Kg mitnehmen möchte, hat ein kurzer Anruf bei der Hotline von TuiFly genügt und für 5,00 Euro pro Strecke (also 10,00 insgesamt) hat man das übliche Reisegepäckgewicht. Die Bestätigung erfolgte umgehend per E-Mail und die Abbuchung vom Konto ebenfallls zeitnah.
Ich verstehe nicht die User, die sich eine Flugreise leisten und dann an 5,00 Euro oder 2,50 Euro für ein Wasser im Flieger scheitern.