Flughafen geändert - Mehrkosten/Aufwand zahlt wer?
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Auch wenn ich mittlerweile mitbekommen habe dass bei Pauschalreisen anscheinend weder das Strafgesetzbuch, noch das Buergerliche Gesetzbuch und auch nicht das Grundgesetz gilt wuerde ich gerne eine Erklaerung haben auf welcher Basis sich das "Recht fuer Pauschalreisen" ueber solche "Details" hinweg setzt.
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§280 BGB
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.Überlesen? (Hinsichtlich der Beweislast §282)
Ich könnte das jetzt endlos ausdehnen, verzichte im Interesse des Forenzwecks natürlich.
Fakt:
Es werden keine Vorschriften des BGB verletzt, noch weniger solche des StGB oder gar des Grundgesetzes.
Bei Interesse an einer Vertiefung stehe ich dir gerne auf dem Wege der PN zur Verfügung. -
Schnirpel:
Guten Morgen und vielen Dank an euch drei für eure Informationen. Habe bereits zwei Alternativen für Flughäfen an fti übermittelt ( Köln und FRA ), mehr durfte ich nicht nennen. Erst wenn diese beiden von fti nicht akzeptiert werden, darf ich noch einmal zwei neue nennen. Angeblich soll ich morgen spätestens eine Info von fti bekommen. Melde mich dann noch einmal, wenn ich ein Ergebnis erhalten habe.Finde es sehr amüsant wir wohnen in münchen und unseren flug im April haben sie nach Frankfurt verlegt. Bin auch gerade am verhandeln das sie uns 1 nacht hotel bezahlen da wir gezwungen sind 1 Tag vorher in frankfurt anzureisen. Lg
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Bitte beachten: Der RV verlegt nicht willkürlich, er versucht mittels der Verlegung die Reise zu ermöglichen.
Falls der Reisende kein Interesse daran hat kann er vom Vertrag zurücktreten.
Ansprüche hinsichtlich der Anreisekosten hat er nicht, allerdings wird i.d.R. ein Zugticket angeboten.Kleines Beispiel zur Raison:
Familie Hoppenstedt reist aus Ravensburg gem. Buchung zum Flughafen STR an.
Da (geniale Flugzeiten!) der Start schon um 6:00 Uhr erfolgt müssen Hoppenstedts am Vorabend anreisen und ein Hotelzimmer nehmen. So sind die Folgen ihres Vertrags.
Wenn nun die Fluggsellschaft ihre Pläne ändert und daher auch Schnirpels zur Anreise eines Hotels bedürfen sollten sie besser gestellt sein? Entsteht ihnen ein tatsächlicher Schaden, welchen es auszugleichen gilt und wer legt bitte die Latte?
Immerhin haben Schnirpels hinsichtlich des Preises profitiert.Aus wirtschaftlichen Gründen hat man sich für einen der Heimat fernen Abflugort entschieden. Ein objektiver Schaden ergäbe sich demnach erst, wenn der preisliche Vorteil zwischen der naheliegenden und der schnirpelschen Wahl aufgebraucht wäre.
Basierend auf den Vergleichswerten bei der Buchung übrigens ...
Kostet ein Start ex FRA nun gar weniger als noch zum Zeitpunkt der Buchung, ist kein Schaden zu ersetzen. Das nur zum Prinzip. -
Guten Morgen,
gestern hat mich mein Reisenbüro wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass fti jetzt wohl alle Möglichkeiten ausgelotet hätte. Als Einziges käme demnach Stuttgart jetzt als Alternative infrage, allerdings nicht ganz kostenlos, sondern 20 EUR p.P. Da das zusammen 100 EUR sind und wir uns wirklichauf den Urlaub freuen, werden wir also ein paar Minuten mehr fahren als nach Nürnberg und ein wenig mehr für die Parkgebühren zahlen, aber das ist noch deutlich besser als die deutlich weitere Strecke nach München.
Demzufolge besten Dank für alle Meinungen zu meinem speziellen Problem, das es aber wohl auch noch bei anderen gibt. Aber der Tipp von vonschmelling, die Alternativen gegeneinadner abzuwägen, haben schließlich dazu geführt, dass wir mit ein wenig Mehraufwand dann doch fliegen werden. Und es ist richtig, dass wir vom Preis im Vorfeld profitiert haben. Also muss das jeder für sich selbst abwägen. Danke nochmal an alle, die sich mit konstruktiven Hinweisen und Meinungen gemeldet und zu unserer Entscheidung beigetragen haben. -
Liebe Community,
mein Flughafen ist leider auch verlegt worden - zu den Fakten:
Veranstalter: XFTI
Ursprünglich: HIN: Berlin Schönefeld - Hurghada / Rück: Hurghada - Berlin Schönefeld (Sa. Ankunft 12:30 Uhr) - Alles SUPER - war ganz happy das gebucht zu haben!NEU: HIN: Berlin Schönefeld - Hurghada / Rück: Hurghada - HANNOVER (Ankunft So. 2:30 Uhr) :?
Plötzlich ist unser Flug zum Gabelflug umgeändert worden - wir haben noch nicht zugestimmt. :?
Ich habe um Entschädigung gebeten - Mietwagen / Hotel aufgrund der ungünstigen Ankunftszeit - auch noch in HANNOVER (So, 02:30 Uhr) - da fährt erst mal kein Zug!
Statt Entschädigung Neuvorschlag: Hin wie geplant. Rück: Hurghada - Berlin TEGEL. (Ankunft So: 16:30).
Ein guter Vorschlag
- allerdings nur mit Aufschlag 40 € pro Person. :? (Gesamt 120 €)Ich würde das Angebot annehmen finde die 120 € aber irgendwie nicht gerechtfertigt - der Urlaub dauert einen Tag länger - OK - aber das wollte ich nicht. Ich habe das nicht zu verschulden. (Der Rückflug war nicht ausgelastet - sagte ein Bearbeiter von FTI).
Ich habe um Kulanz gebeten und XFTI gebeten auf den Aufschlag zu verzichten.
Die Mitarbeiterin von HS sagt: "Ansonsten können sie ggf. kostenlos stornieren".Das empfinde ich nicht als fair. Ich kann schließlich bei Absage nicht kostenlos stornieren. Was ist hier das richtige handeln? Mehrpreis zahlen? Muss ich ggf. Hannover akzeptieren - Nachtruhe gestört - keine Autoanreise wegen Gabelflug möglich?!
Danke für Eure Hilfe!
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@toddy1978
Glaubst du denn, Einbrüche von >50% bei den Buchungen sind "fair"?
Selbstverständlich kannst du gebührenfrei stornieren ... jedenfalls gem. §§651 BGB ... -
Danke für die schnellen Antworten.
Natürlich, die 40€ p.P. (Gesamt 120 €) bringen einen nicht um - das ist klar.
Ich habe für Umbuchung um Kulanz gebeten - mal schauen, ob sich da etwas ergibt.
Insgesamt kommt es mir irgendwie einseitig vor - der RV macht, was er will - da wird ein Vertrag geschlossen und nicht eingehalten. Mache ich sowas z.B. einen Reisestorno ist meist das ganze Geld futsch.....
Buchungseinbrüche sind natürlich nicht schön....klar, aber das als Ausgleich zu sehen, es so zu machen? Das finde ich schade....
Ich bin froh, dass wir keine Familie mit Kleinkindern sind und ja, ich rege mich nun auch nicht weiter auf - aber ich erzähle Euch die Tage, wie es ausgeht......
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@toddy
du kannst ja versuchen zu handeln, aber ob das immer die beste Lösung sein wird, sei noch dahingestellt. Wenn andere Flughäfen angeboten werden, sind diese meistens mit Merhaufwand verbunden. Siehe mein letzter Kommentar. Abflughafen Nürnberg wurde "kostenlos" in München umgeändert, nach "Beschwerde" in Frankfurt zzgl 600 EUR oder danach in Stuttgart zzgl. 100 EUR. Also haben wir uns für Stuttgart entschieden. Die Abflughäfen hängen dann auch stark von den jeweiliugen Ferien in den jeweiligen Bundesländern ab. Und wenn ich bedenke, dass unser Hotel zur Zeit nur zu 20 - 30 % ausgelastet ist, kann ich mir gut vorstellen, dass Stuttgart noch nicht mein Endflughafen ist. Aber du musst dich schon entscheiden, ob man für den Jahresurlaub dann doch ein wenig tiefer in die Tasche greift. Und wenn das Bahnticket sowieso incl. ist, dann zieht wie bei uns auch noicht das Argument, dass du lieber mit dem Auto fahren würdest. Bin gespannt, wie es bei dir ausgeht. -
@toddy
Es sind nicht die Veranstalter, die Flüge streichen - es sind die Airlines.
Die Veranstalter hingegen sind gefordert, eine Lösung für die Reisenden zu finden. Das kann dann eben so aussehen, dass sie einen alternativen Flughafen anbieten mit Aufzahlung. Im Sinne derer, die von Beginn an ab dort gebucht und den höheren Preis entrichtet haben, ist das durchaus gerecht. -
vonschmeling:
........ Im Sinne derer, die von Beginn an ab dort gebucht und den höheren Preis entrichtet haben, ist das durchaus gerecht.@von schmeling:
......Also mich macht es nicht glücklich, wenn ich plötzlich statt in Berlin zu landen, in Hannover lande und dann dafür noch einen Aufpreis zahle. Die "Zusatzgebühr" bringt mir eben keinen Mehrwert - im Gegenteil - vielleicht entscheidet man sich ggf. gerade deshalb nicht für einen bestimmten Flughafen. Insgesamt finde ich Umbuchungen ohne Kulanz immer unglücklich und ich denke, dass die RV's sich sicherlich vor Flugausfällen bei den Airlines vertraglich vorher absichern bzw. dies versichern....Insgesamt ist es nun so bei mir:
Berlin Schönefeld - Hurharda
Hurghada - Berlin Tegel (einen Tag später als geplant - einen Tag mehr Urlaub)Ich habe diese Verlängerung nicht gewünscht, bin aber froh, dass es jetzt wieder nach Berlin zurück geht und zahle nun 35€ pro Person mehr. Das ist im Grunde ok, für einen Tag mehr Urlaub. Es lohnt sich nicht, sich deswegen aufzuregen - ich denke Kulanz hätte man als RV machen können, aber da ich bei FTI gebucht habe und dies quasi ein Discounter ist - muss man das eben akzeptieren. Finde ich schade, aber mehr Service und mehr Kulanz kosten eben auch mehr Geld. (z.B. Tui etc.)
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Nein, toddy, die Veranstalter können sich leider nicht absichern, das würde die Kosten ungebührlich aufblähen. Sie haben also Verträge wie "Du und ich" - mit gewissen Freischreibungen für den wirtschaftlichen Spielraum.
In solchen Fällen sollte man möglichst vorbehaltlos verhandeln, wie offenbar geschehen und mit einem Ergebnis geadelt ... prima!

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Hallo, eigendlich wollen wir mit FTi nach Ägypten.
Jetzt wurde von FTi der Flug geändert.
einen Tag früher, Unmöglliche Flugzeiten ( mit Kindern in der Nacht), anderer Flughafen und andere Airline.
Stonieren mag ich nicht wirklich, aber hin nehmen zum gleichen Preis ( 4000 Eur) mag ich es auch nicht.
Was hat man für Rechte?Am anderen Flughaften schon den Parkplatz kostenpflichtig gebucht, wir kommen um 7 Uhr morgends im Hotel an und fliegen erst um 20 Uhr zurück. Da bräuchten wir ja auhc das Zimmer länger.
Hoffe ihr konnt mir helfen
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So, bei uns hat auch die Umbuchung zugeschlagen,
statt Berlin ( 10 Minuten Weg)
nun Leipzig, 160 km mindestens eine Strecke.
Zeiten blieben gleich
allerdings kam nur die Info, keienrlei Angebot ggf Unkosten zu decken.
Problem in dem Fall, auf Grund der späten Ankunft in Leipzig keinerlei Zugverbindung möglich, da nutzt dann auch kein Zugticket als Erstattung was.Condor hat schon wohl Flüge aus Hamburg nach Hurghada gestrichen, nun auch Berlin, alternative Flüge gibt es auch keine umzubuchen....
Über den SInn oder Nichtsinn eines Ägyptenurlaubs braucht man nun nicht diskutieren
das könnte ja überall sein