Tuifly (X3)
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Das kann schon sein, denn jeder Reiseveranstalter hat da sein eigenes Vorgehen.
Wir fliegen Ende Juni mit Tuifly nach Fuerteventura und ich würde auch gerne Comfort Seats buchen, kann dies aber auch erst 90 Tage vor Abflug, da mein RV (alltours) die Daten nicht eher an tuifly übermittelt. Der RV selber kann mir auch keine Sitze buchen, das muss ich selber über die tuifly Homepage machen.
Ich hoffe einfach, dass noch 3 comfort seats nebeneinander dann noch verfügbar sind... am Notausgang dürfen meine Kinder nämlich noch nicht sitzen, das fällt somit auch flach...
lg
sandra -
Hallo,
also ich habe am 7.1.2020 eine Reise nach Fuerteventura gebucht. Abflug ist 20.04.2020. Reiseveranstalter ist TUI Deutschland GmbH und Fluglinie ist TUI fly.
1 Tag später hatte ich die Buchungsbestätigung per Mail bekommen.
Wenn man sich nun bei "https://www.tuifly.com/de/webcheckin mit Buchungsnummer und Nachnamen einloggt, kann man dort eine Sitzplatzreservierung vornehmen.
Habe dort ca. 100 Tage vor Abflug XL-Sitzplätze und gleich dazu auch noch ein Essen bestellt.
2 Tage später hatte ich die Bestätigung bekommen und das Geld wurde abgebucht.
Ich glaube, es ist auch egal, bei welchem Reisebüro man die Reise gebucht hat.
Hab das schon öfter gemacht und es hat immer geklappt.
Gute Reise
Tobias -
Das glaubst du vielleicht, aber tatsächlich gibt´s doch elementare Unterschiede ...

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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Na großartig!
Damit ist dein Beitrag "s´wird scho wern!" entgegen aller Widerreden über jeden Zweifel erhaben.
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@donauinsel bei dir scheint irgendwas nicht angekommen zu sein, das der RV TUI ganz andere Möglichkeiten hat auf das Tuifly Buchungssystem zuzugreifen als ITS dürfte wohl allen außer dir klar sein und das es nicht am Reisebüro liegt, sondern am Reiseveranstalter. Bei einem dermaßen beengten Horizont fallen einem dann diverse „Nettigkeiten“ auf die eigenen Latschen.

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Belassen wir es dabei. Donauinsel hat Recht und wir unsere Ruhe. Manchmal muss man solche Uneinsichtigkeit einfach nur weglächeln

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... ich hätte da mal eine Frage,
meine logische Antwort darauf wäre "Ja" doch vielleicht liege ich auch falsch und würde darum gerne ein zweite (oder auch dritte, vierte, usw. ) Meinung hören, zum Problem:
Ich habe vor einiger Zeit, eine in wenigen Tagen anstehende Pauschalreise bei TUI gebucht, die Fluggesellschaft ist TUIfly. Wie in den vielen Jahren zuvor, habe ich auch diesmal vor langen Wochen direkt über TUIfly XL-Sitze dazu gebucht, 2x hin und 2x zurück, machte genau 100€.
Nun gehe ich davon aus, das die Pauschalreise wegen Corona ausfallen wird und somit auch die Flüge.
Was ist mit meinen gebuchten Sitzplätzen? Der Flug findet nicht statt und somit auch nicht die gebuchte Leistung. Dass ich mich mit meinem Anliegen dann direkt an TUIfly wenden muss und nicht an den Reiseveranstalter TUI, ist klar.
Aber bekomme ich die 100€ dann auch zurück erstattet? Wie gesagt, ich vermute "Ja" , doch ist das auch tatsächlich so...? -
Tatsächlich lautet die Antwort "Ja".

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OT: ...wir einer Meinung

Meine Frage liegt an den ABB von TUIfly,
Zitat:
8.2 XL-Seats
Für die Buchung eines XL-Seats am Notausgang berechnet die Airline TUI fly eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der gebuchten Flugstrecke richtet.
Zitat Ende.
Die nicht "erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr" für die Sitzplatzbuchung brachte mich ins Grübeln, daher die Frage, was passiert wenn mein Flug gestrichen wird. Wenn ich z.B. verschlafe und nicht da bin, ist die Sache ja klar... -
... und genau für solche Fälle gilt auch die Nichterstattbarkeit, übrigens für alle ancillaries.
Das gilt auch für eine Umbuchung auf deine Veranlassung, die Reservierungskosten sind dann dahin und nicht etwa auf die neuen Flüge übertragbar.Gründet hingegen die Streichung auf einem Ereignis außerhalb deiner Sphäre müssen solche nicht erbringbaren Leistungen wieder gutgeschrieben werden.
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Rückerstattungen bei Tuifly gestalten sich schwierig, zumindest in unserem Fall.
Das Problem beginnt schon damit, dass die momentan einfach nicht antworten. Unser bei Tuifly gebuchte Flug für den 01.04.2020 wurde am 25.03.2020 per Email annulliert. Das allerdings auch erst auf meine persönliche Nachfrage hin, weil es bis daher nur allgemeine Infos auf der Webseite gab. Seitdem kein Lebenszeichen mehr von Tuifly. Eine am 03.04.2020 gesetzte Mahnfrist verstreicht heute, also am 17.04.2020.
Und nur zur Info. Die "Gutscheinlösung" der Bundesregierung ist von der EU bisher nicht übernommen worden.
In unserem Fall, individuell gebuchter Flug, hätte die Rückerstattung maximal 7 Tage dauern dürfen.
Am 20.03.2020 war auch noch auf der Webseite zu lesen, dass die Kosten aller annullierten Flüge automatisch erstattet würden (Screenshot liegt vor). Ein paar Tage später war diese Aussage verschwunden.
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Na dann ...

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Wir hatten auch einen stornierten Flug bei Tuifly; heute haben sie sich gemeldet und bieten eine Gutscheinlösung an. Man kann sich den Flugpreis aber auch rückerstatten lassen:
• Der Gutschein steht Ihnen bis 31.12.2021 für Ihre neue Flugbuchung zur Verfügung. Sie erhalten den Gutschein automatisch in den nächsten Tagen mit einer separaten E-Mail. Zur Einlösung benötigen Sie nur den dort vermerkten Gutschein-Code.• Sollten Sie Ihren TUI fly Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben oder sich grundsätzlich dagegen entscheiden, erhalten Sie Ihre bisher geleistete Zahlung in vollem Umfang zurück. Die Einlösung ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung Ihrer getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich.
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Das wurde alles schon im Covid19 Thread gepostet, Elton57.
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Rückerstattungen bei Tuifly gestalten sich schwierig, zumindest in unserem Fall.
Das Problem beginnt schon damit, dass die momentan einfach nicht antworten. Unser bei Tuifly gebuchte Flug für den 01.04.2020 wurde am 25.03.2020 per Email annulliert. Das allerdings auch erst auf meine persönliche Nachfrage hin, weil es bis daher nur allgemeine Infos auf der Webseite gab. Seitdem kein Lebenszeichen mehr von Tuifly. Eine am 03.04.2020 gesetzte Mahnfrist verstreicht heute, also am 17.04.2020.
Und nur zur Info. Die "Gutscheinlösung" der Bundesregierung ist von der EU bisher nicht übernommen worden.
In unserem Fall, individuell gebuchter Flug, hätte die Rückerstattung maximal 7 Tage dauern dürfen.
Am 20.03.2020 war auch noch auf der Webseite zu lesen, dass die Kosten aller annullierten Flüge automatisch erstattet würden (Screenshot liegt vor). Ein paar Tage später war diese Aussage verschwunden.
Kenne ich!
Hatte Anfang Januar 2020 für den 28.03.2020 einen Rückflug von Teneriffa Süd nach Stuttgart bei TUIfly gebucht und war hierfür auch schon seit dem 28.02.2020 eingecheckt und mit einem Boardingpass ausgestattet.
Nachdem sich die Corona-Entwicklung beschleunigte, habe ich per Email mehrmals, am 17.03., am 20.03. sowie am 21.03.2020, TUIfly um ihre Einschätzung gebeten, ob dieser Flug auch wie geplant stattfinden wird. Auf diese Emails erhielt ich keinerlei Reaktion. Die Hotline blieb ebenso unerreichbar. Also verließ ich mich auf die Angaben auf der Homepage, auf der bis zum 25. März 2020 zu lesen war, dass alle gebuchten Rückflüge mit TUIfly bis Ende März wie geplant stattfinden werden.
Umso überraschter war ich, als TUIfly in der Nacht vom 25. auf den 26. März 2020 - also weniger als 70 Stunden vor dem geplanten Abflug - den Beförderungsvertrag mit mir plötzlich kündigte. Meine sofortige Nachfrage per Email nach Alternativen wurde ignoriert. Auf die in dieser Kündigungsmail für die „nächsten Tage“ avisierte separate „Information über die weitere Vorgehensweise“ wartete ich bis gestern, 21.04.2020.
Damit lies mich TUIfly ohne auch nur den leisesten Hinweis auf Alternativen einfach so auf Teneriffa stranden. Da die Hotels auf Teneriffa ab dem 28.03.2020 zur Schließung aufgefordert waren, hätte ich die nächste Zeit wohl auf der Straße verbringen müssen.
Mit viel Glück habe ich kurzfristig für den 28.03.2020 dann bei Eurowings doch noch einen Rückflug nach Stuttgart ergattert, wobei das Wörtchen „ergattert“ angesichts des aufgerufenen Preises sicherlich das falsche ist. Trotzdem bin ich Eurowings dankbar. Sie flogen während die Gesellschaft, der ich bislang mein Vertrauen geschenkt hatte es vorzog, ihre Kunden im Stich zu lassen.
Das Unternehmen TUIfly hat mit dieser Vorgehensweise gezeigt, dass es jederzeit bereit ist, rücksichtlos wirtschaftliche Eigeninteressen über die Interessen seiner Kunden zu stellen. Es hat damit gleichzeitig nicht nur gegen jeden Buchstaben der Artikel 5 und 9 der EU-Verordnung 261/2004 verstoßen, sondern auch die nach Artikel 14 genannter Richtlinie notwendige Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte vollkommen ignoriert.
Gestern nun hat sich TUIfly - endlich - per Email bei mir gemeldet, um Solidarität in der Krise geworben und darum gebeten, statt Rückerstattung des Flugpreises einen Gutschein zu akzeptieren. Das habe ich abgelehnt und angekündigt, meine Forderungen gemäss EU-Verordnung 261/2004 ggfs. auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Und wenn es bis zum BGH geht.
Solidarität ist nun eben einmal keine Einbahnstrasse. Und ob ein Unternehmen den Sprüchen seiner Marketinglanzbroschüren gerecht wird, lernt man eben erst dann, wenn man dessen Verhalten in einer Krise erleben musste. Eine Fluggesellschaft jedenfalls, die ihre Kunden in der Krise so ignoriert und buchstäblich am langen Arm verhungern lässt, wie es TUIfly in meinem Falle getan hat, muss sich letzten Endes nicht wundern, wenn das Fazit des im Stich gelassenen Kunden lautet:
Nie mehr TUIfly. Nie mehr TUI!