TUI & XTUI Teil II
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@vonschmeling sagte:
Falls der Flughafen geschlossen war ist die "Reaktion" von TUI erst einmal rechtens. (...) Flughafen war 1h dicht
Das stand doch bereits in der Ausgangsfrage, dass der Flughafen Patras geschlossen war; war Dir also vor der Beantwortung der Frage bekannt. Dass das nur 1h war, stand allerdings nicht da:
@du-darfst sagte:Am Rückreisetag (15.06.2018) wurden sie zum Flughafen Patras gebracht um von dort nach Hannover zurück zu fliegen. Aufgrund schlechten Wetters wurde der Flughafen Patras dann jedoch geschlossen, es verließ nur noch eine Maschine nach Brüssel den Flughafen.
@vonschmeling sagte:
@Traveler737 Bitte verzichte doch auf diese epischen Zitate
Hätte ich gern drauf verzichtet, aber der Autor dieser Zitate liebt es, sich hier in unendlichen, sich ständig wiederholenden, epischen Ergüssen zu verewigen (kleine Info: In Wirklichkeit war die vonschmelingsche, auf dem Irrweg befindliche "Selbstbeweihräucherungs"-Arie noch viel, viel, viel länger und unerträglicher).
@tuerkeifliegende sagte:bis jetzt sehe ich mich in meiner Aussage, dass Kulanz für die Tui ein Fremdwort ist, eher bestätigt und für eine Entschuldigung meinerseits kein Anlass besteht.
Ich bin im allgemeinen nun wirklich kein Freund von Reiseveranstaltern, wenn sie Reisen z.B. mit irreführenden Hotelbeschreibungen oder nicht zutreffenden Flugzeiten bewerben sollten. Allerdings: Wenn es in diesem Fall so war, dass ein Unwetter einen Flug unmöglich machte (vielleicht gibt's ja nochmal einen anderen Betroffenen hier, der Informationen vor Ort erhalten hatte, wie die Verhältnisse im Luftraum tatsächlich waren), muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich beispielsweise 'nen Trip durch Australien mache und ich erzähl' hinterher, dass sich die Reise wegen irgendwelchen Unwettern, Buschbränden oder Flughafenstreiks um drei Wochen verzögert hat, kommt überhaupt keiner auf die Idee zu fragen: 'Und, von wem kriegst Du jetzt Geld zurück?'
Mit anderen Worten: Wer eine Reise tut, muss auch wissen, worauf er sich einlässt und dass auch mal aufgrund außergewöhnlicher Umstände in einem von hundert Fällen etwas nicht so glatt läuft wie gewohnt. Dass das dann auch mal turbulent auf dem Flughafen zugeht, ist doch auch völlig normal; was kann denn die TUI dafür, wenn der Flughafen geschlossen wird und dadurch Chaos entsteht? Und dann versteh' ich auch den Reiseveranstalter, wenn der sagt: Entschuldigung, da können wir nichts dafür, also geht das auch nicht auf unsere Kappe. Und in solch einem Fall, wo kein eigenes Versäumnis vorliegt, besteht m.E. nicht mal Grund für irgendeine Kulanz ...
@traveler737 sagte:
Und dann versteh' ich auch den Reiseveranstalter, wenn der sagt: Entschuldigung, da können wir nichts dafür, also geht das auch nicht auf unsere Kappe. Und in solch einem Fall, wo kein eigenes Versäumnis vorliegt, besteht m.E. nicht mal Grund für irgendeine Kulanz ...
Dem stimme ich zu. Genauso gilt das im Übrigen auch für das LVU.
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Traveler737
Richten sich deine Mammutpostings mit zig Zitaten diverser Postings von S. 37 bis 48 an hier um Rat / Hilfe suchende User ? -
@vonschmeling
Ja, dachte ich mir schon.
Ich muss aber zugeben, dass ich in der Zwischenzeit Abstand davon genommen habe, mich durch diesen Zitatenwust zu lesen - insbesondere wenn der Wust (aufgewärmt) auf S. 38 ff zurückgeht. -
Mich stört nur die mangelde Relevanz für die akut Betroffenen, es sind einige Präzisierungen erfolgt, und man sollte vielleicht mal eruieren, ob eine kurzezeitige Unterbrechung des Flugbetriebs rechtfertigt, dass Reisende tagelang nicht weiterkommen und zu schlechter Letzt auch noch tausende km von ihrem Zielort entfernt abgeladen werden.
Meinethalben kann der Traveler737 wacker weiterzitieren, ich für meinen Teil befasse mich nicht mehr damit. -
Mich stört nur die mangelde Relevanz für die akut Betroffenen, es sind einige Präzisierungen erfolgt, und man sollte vielleicht mal eruieren, ob eine kurzezeitige Unterbrechung des Flugbetriebs rechtfertigt, dass Reisende tagelang nicht weiterkommen und zu schlechter Letzt auch noch tausende km von ihrem Zielort entfernt abgeladen werden.
Meinethalben kann der Traveler737 wacker weiterzitieren, ich für meinen Teil befasse mich nicht mehr damit.@kourion sagte:
Traveler737, Richten sich deine Mammutpostings mit zig Zitaten diverser Postings von S. 37 bis 48 an hier um Rat / Hilfe suchende User?
@vonschmeling sagte:
Mich stört nur die mangelde Relevanz für die akut Betroffenen (...)
Es ist schon sehr relevant für die Betroffenen, auch mal deutlich zu machen, dass es Ereignisse auf dieser Welt gibt, die zwar sehr ärgerlich sind, aber deswegen noch lange nicht zu Lasten des Reiseveranstalters bzw. der Fluggesellschaft gehen - und daher nicht geeignet sind für an diese gerichtete horrende Entschädigungsleistungen. Ich halte es daher für äußerst bedenklich, trotz Kenntnis der Ausgangslage (Flughafenschließung wg. Unwetter) fahrlässig falsche Hoffnungen auf immense Entschädigungszahlungen/-leistungen seitens des Reiseveranstalters sowie der Fluggesellschaft zu wecken, wie dies hier von vonschmeling geschehen ist ("grottiges Erlebnis mit TUI" / "hier bestehen glasklar Ansprüche an den Veranstalter und an die Airline" / "großzügig bemessenen Reisegutschein obendraufsatteln" / "spielt keine Rolle für den Anspruch, dass zunächst eine Behinderung des Flugverkehrs ursächlich war" etc.). Kein Wunder, dass dann Betroffene wie loka voller Vorwürfe an die TUI irrtümlich glauben, dass das Gesamtereignis "Schließung des Flughafens wg. Unwetter" und die damit logischerweise verbundenen Turbulenzen ausschließlich der TUI anzulasten sind und deswegen immense Entschädigungszahlungen/-leistungen zu erwarten sind:
@loka sagte:Da einige Reisende schon ziemlich verärgert waren (von TUI-Mitarbeitern bekam man keine klare Auskunft) es kam schon beinahe zu Handgreiflichkeiten mit verärgerten Passagieren gegenüber TUI-Mitarbeitern, viele Leute standen ratlos in der Halle, etliche standen draußen, man wusste nicht, ob und wie es überhaupt weitergeht (...) Dann wurden meine Frau und ich zusammen mit einigen anderen Passagieren in einem Hotel in der Nähe des Flughafens notfallmäßig untergebracht, man bekam ein gelbes Band, für die Übernachtung mit Frühstück (...) Um 16 Uhr kam dann ein Mitarbeiter von TUI ins Hotel (...) Samstagabend um 23Uhr lag dann die Info vor, dass man um 5:40Uhr abgeholt und zum Flughafen Araxos gebracht wird (...) Am Flughafen angekommen war dann eine Mitarbeitern von TUI, es standen anfangs 3 Schalter für die Abfertigung zur Verfügung, plötzlich war nur noch ein Schalter für uns geöffnet, an den 2 anderen wurden nur noch Passagiere nach Frankreich abgefertigt, die mit Hilfe ihres Reiseleiters bevorzugt behandelt wurden, die TUI-Mitarbeitern hatte sich zwischenzeitlich aus dem Staub gemacht, wieder müssten wir ziemlich lange warten. Inzwischen wurde mitgeteilt, die Maschine sei voll besetzt, es standen aber noch etwa 90 Passagiere in der Halle, die nach Stuttgart wollten, wiederum lange Wartezeiten. Dann endlich gegen ca. 9:45Uhr waren wir abgefertigt und konnten in die Maschine nach Wien einsteigen (...) Was habe ich nun noch für Möglichkeiten, eine dementsprechende Entschädigung zu erhalten??
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Mich stört nur die mangelde Relevanz für die akut Betroffenen, es sind einige Präzisierungen erfolgt, und man sollte vielleicht mal eruieren, ob eine kurzezeitige Unterbrechung des Flugbetriebs rechtfertigt, dass Reisende tagelang nicht weiterkommen und zu schlechter Letzt auch noch tausende km von ihrem Zielort entfernt abgeladen werden.
Meinethalben kann der Traveler737 wacker weiterzitieren, ich für meinen Teil befasse mich nicht mehr damit.ich habe die ganze leidige Angelegenheit nun bei EUclaim eingereicht, mal sehen, was daraus wird.
Mal angenommen (rein spekulativ) ich würde vom Veranstalter kulanterweise doch noch einen Verechnungsscheck und einen Gutschein bekommen, wie sollte ich mich diesbezüglich verhalten???
Gibt es hier irgendwelche Fristen bei einem Verrechnungsscheck oder einem Gutschein???
Mit ist nur bekannt, dass ich rechtlich nicht verpflichtet bin, einen Gutschein anzuerkennen???
Bitte um konkrete Rückmeldung.
Freundliche Grüße
loka
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@loka sagte:
Mal angenommen (rein spekulativ) ich würde vom Veranstalter kulanterweise doch noch einen Verechnungsscheck und einen Gutschein bekommen (...) Mit ist nur bekannt, dass ich rechtlich nicht verpflichtet bin, einen Gutschein anzuerkennen???
@loka, der war gut.
Natürlich bist Du rechtlich nicht verpflichtet, einen kulanterweise erhaltenen Gutschein anzuerkennen. Und dann ist der großzügigerweise, aus Kulanz erhaltene Gutschein futsch und dann ...?! -
Deine EUclaim Angelegenheit - Kompensation gem. VO(EG)261/04 - ist ein getrenntes Verfahren. Hierbei werden deine möglichen Ansprüche an das durchführende LVU (hier TUI fly) verfolgt.
Beim Veranstalter hast du meines Wissens eine Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung (waren es nicht das Restaurant vollkaxxende Vögel?) des Vertragshotels geltend gemacht. Sollte man dir hierfür einen Gutschein oder einen Verrechnungsscheck anbieten kannst du dies unbeachtlich des an EUclaim übertragenen Verfahrensteils selbstverständlich annehmen.
Natürlich sind Schecks und Gutscheine nur befristet einlösbar.Nur um Irrtümern vorzugreifen:
Ich bin kein Automat auf nem Rummel, der nach Forenfrageneinwurf den Unterkiefer runterklappt und ein Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibt. Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen. -
Deine EUclaim Angelegenheit - Kompensation gem. VO(EG)261/04 - ist ein getrenntes Verfahren. Hierbei werden deine möglichen Ansprüche an das durchführende LVU (hier TUI fly) verfolgt.
Beim Veranstalter hast du meines Wissens eine Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung (waren es nicht das Restaurant vollkaxxende Vögel?) des Vertragshotels geltend gemacht. Sollte man dir hierfür einen Gutschein oder einen Verrechnungsscheck anbieten kannst du dies unbeachtlich des an EUclaim übertragenen Verfahrensteils selbstverständlich annehmen.
Natürlich sind Schecks und Gutscheine nur befristet einlösbar.Nur um Irrtümern vorzugreifen:
Ich bin kein Automat auf nem Rummel, der nach Forenfrageneinwurf den Unterkiefer runterklappt und ein Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibt. Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.@vonschmeling sagte:
(...) und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.
Die einen sagen so, die anderen sagen so.
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Deine EUclaim Angelegenheit - Kompensation gem. VO(EG)261/04 - ist ein getrenntes Verfahren. Hierbei werden deine möglichen Ansprüche an das durchführende LVU (hier TUI fly) verfolgt.
Beim Veranstalter hast du meines Wissens eine Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung (waren es nicht das Restaurant vollkaxxende Vögel?) des Vertragshotels geltend gemacht. Sollte man dir hierfür einen Gutschein oder einen Verrechnungsscheck anbieten kannst du dies unbeachtlich des an EUclaim übertragenen Verfahrensteils selbstverständlich annehmen.
Natürlich sind Schecks und Gutscheine nur befristet einlösbar.Nur um Irrtümern vorzugreifen:
Ich bin kein Automat auf nem Rummel, der nach Forenfrageneinwurf den Unterkiefer runterklappt und ein Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibt. Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.@vonschmeling sagte (!):
Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.
Was genau an dieser Formulierung überfordert dich, Traveler737?
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@vonschmeling sagte (!):
Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.
Was genau an dieser Formulierung überfordert dich, Traveler737?
@vonschmeling sagte:
Was genau an dieser Formulierung überfordert dich, Traveler737?
Mich überfordert gar nichts. Du brauchst eine ausführlichere Betriebsanleitung? Hier ist sie:
Ob Deine freiwillige Mitwirkung hier für alle Grund zur Freude und Wertschätzung ist: Die einen sagen so, die anderen sagen so.
Immer noch nicht verstanden? -
Das stand nicht zur Debatte, Traveler737 - offenkundig bist du überfordert.
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Deine EUclaim Angelegenheit - Kompensation gem. VO(EG)261/04 - ist ein getrenntes Verfahren. Hierbei werden deine möglichen Ansprüche an das durchführende LVU (hier TUI fly) verfolgt.
Beim Veranstalter hast du meines Wissens eine Reisepreisminderung wegen mangelhafter Leistungserbringung (waren es nicht das Restaurant vollkaxxende Vögel?) des Vertragshotels geltend gemacht. Sollte man dir hierfür einen Gutschein oder einen Verrechnungsscheck anbieten kannst du dies unbeachtlich des an EUclaim übertragenen Verfahrensteils selbstverständlich annehmen.
Natürlich sind Schecks und Gutscheine nur befristet einlösbar.Nur um Irrtümern vorzugreifen:
Ich bin kein Automat auf nem Rummel, der nach Forenfrageneinwurf den Unterkiefer runterklappt und ein Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibt. Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.@vonschmeling sagte:
Nur um Irrtümern vorzugreifen:
Ich bin kein Automat auf nem Rummel, der nach Forenfrageneinwurf den Unterkiefer runterklappt und ein Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibt. Mein Bestreben zu konkreten Rückmeldungen basiert auf einer freiwilligen Mitwirkung hier, und das würde ich gerne wertgeschätzt wissen.Hier nochmal als Repetitorium, Traveler737 - klar soweit?
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Es will nicht, ich glaube nicht, dass Es nicht könnte wenn Es denn wollte ...

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@vonschmeling, hast Dich also wieder mal ganz und gar missverständlich ausgedrückt? Macht nichts, kann ja mal passieren. Was willst Du denn nun sagen? Dass die von Dir selbst für Dich eingeforderte Wertschätzung nicht nur den betreffenden Satz und Deine darin angesprochene freiwillige Mitwirkung in diesem Forum betrifft? Sondern dass die User hier Dich gefälligst für noch viel, viel, viel mehr wertschätzen sollen? Und zwar: Dass Du "kein Automat auf nem Rummel" bist? Dass Du "nach Forenfrageneinwurf nicht den Unterkiefer runterklappst"? Und dass Du kein "Zettelchen mit Wunscherfüllung ausgibst"? Hab ich jetzt immer noch was vergessen? Wenn nicht, ist jetzt alles "klar soweit" ...
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@Traveler737
Ich schrieb ziemlich wörtlich:
Ich möchte wertgeschätzt wissen, dass ich hier uneigennützig mitwirke - beileibe habe ich keine Wertschätzung für die Qualität der Teilhabe verlangt.
Hast du übersehen, nicht wahr?
Du kannst mir gepflegt den Schuh aufblasen.
Falls du irgendwann mal was aufbietest was gemeinnützig daherkommt, bin ich gern bereit die Luft wieder aus dem Schuh zu lassen.
Ich bin enorm großzügig im Verzeihen ... -
Könntest Du das jetzt umgehend beenden Traveler737, das nervt unendlich !
Dein ständiger Zitatenwust ebenso. Hier geht es um TUI und um nichts anderes, also OT bitte sofort einstellen. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Text aus dem Tuifly-Forum:
Mein RV will eine Abtretungserklärung gegenüber TUI.
Ich habe eine Forderung Tagesreisepreisminderung nur an den RV (Flug annulliert, Hotelübernachtung) ausgesprochen.
Nun soll ich die Ansprüche EG 241/2004 an die Airline abtreten. Dann wäre man bereit zu zahlen.Hier der Text vom RV:
""""Wir sind gerne bereit, einen Tagereisepreis an Sie auszuzahlen, sofern Sie uns gegenüber alle Ausgleichsansprüche nach der EG Verordnung 261/2004 gegenüber der Fluggesellschaft abtreten.
Diese dürften Ihnen zustehen, wobei wir davon ausgehen, dass Sie diese auch gegenüber der Fluggesellschaft bereits geltend gemacht haben. Wir bitten um entsprechende Erklärung. Sollte dies der Fall sein, erklären wir wiederum die Aufrechnung mit Ansprüchen, die Ihnen gegenüber uns zustehen könnten."""Soll ich das machen?
