Erlaubnis vom Vater
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Ich hoffe, dass das Thema ins Forum passt, ansonsten bitte verschieben.
Ich fliege bald mit meinen Kindern endlich mal wieder für eine Woche nach Mallorca! Leider diesmal ohne ihren Vater, da wir uns getrennt haben... Die Frage, die mich beschäftigt, ist, ob ich seine schriftliche Erlaubnis für unsere Flugreise benötige. Da die Kommunikation sich etwas schwierig gestaltet, würde ich es nicht ohne wichtigen Grund machen. Die Reiseausweise von den Kindern habe ich. Sie sind noch minderjährig.
Ich habe schon gegoogelt, aber speziell für Mallorca keine Regelung gefunden.
Vielen Dank!
elleif -
Da gibt es auch keine Regelung. Klick mal hier beim ADAC
Da gibt es eine Einverständniserklärung zum ausdrucken.
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,
Ich hoffe, dass das Thema ins Forum passt, ansonsten bitte verschieben.
Ich fliege bald mit meinen Kindern endlich mal wieder für eine Woche nach Mallorca! Leider diesmal ohne ihren Vater, da wir uns getrennt haben... Die Frage, die mich beschäftigt, ist, ob ich seine schriftliche Erlaubnis für unsere Flugreise benötige. Da die Kommunikation sich etwas schwierig gestaltet, würde ich es nicht ohne wichtigen Grund machen. Die Reiseausweise von den Kindern habe ich. Sie sind noch minderjährig.
Ich habe schon gegoogelt, aber speziell für Mallorca keine Regelung gefunden.
Vielen Dank!
elleifSorry
was nennst du Reiseausweise?Reisepass
Personalausweis
(alles singular) sind die offiziellen Bezeichnungen welche ich kenne.Gute Reise mit deinen Kindern
++++
Fachmann Frankenstephan war dazwischen, nicht gesehen. sorry
Innerhalb der EU, Schengen gibt es i.d.Regel kein Problem.
Oder? -
Ich bedanke mich für die schnellen Antworten!
Ich meine natürlich Reisepässe für die Kinder. Ich nehme sie mit.
Die Einverständniserklärung von ADAC habe ich gefunden. Danke für den Tipp! Wo muss ich sie vorlegen? Wie gesagt, ich würde meinen Ex-Mann darauf ansprechen, nur wenn es sich nicht vermeinden lässt.
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@Elleif
Kopier doch deine Frage ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - hier zu finden
Ich denke zwar nicht, dass du die Erklärung irgendwo vorlegen musst, aber du könntest - bei gemeinsamem Sorgerecht - nachträglich Probleme mit deinem Mann bekommen, da du nicht sein Einverständnis eingeholt hast. -
Vorlegen musst Du die nirgends. Nimm, wenn Du dich sicherer fühlst die Geburtsurkunden in Kopie mit. Du bekommst auch keinen Ärger wenn nicht der Vater das Aufenthalts- und Sorgerecht hat. Du machst Dir da zu viele Gedanken!
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Getrennt und Kinder betroffen - du wirst ganz sicher einen Rechtsanwalt bemüht haben. Frag ihn doch, wie die juristische Lage ist.
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ansonsten wäre mein Rat noch, einfach mal das Jugendamt befragen, du bleibst ja innerhalb der EU und reist nicht in ein unsicheres Land.
bei google gefunden,
aus dem Rechtsgebiet Familienrecht
Die Urlaubsplanung mit Kindern ist oft schwierig, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben. Wer darf eigentlich entscheiden, wo und wie lange jeder Elternteil mit den Kindern hinfahren kann? Wer darf generell die nötigen Reisepässe aufbewahren?
Das gemeinsame Sorgerecht von Eltern bedeutet, dass die Eltern gemeinsam die Entwicklung der Kinder betreuen sollen. Dabei haben beide ein Anrecht auf die Mitbestimmung über die Lebensgestaltung des Kindes. Ist keine Einigungsmöglichkeit in Sicht, weil sich z. B. keiner zu Kompromissen durchringen kann, werden leider häufig dabei die Folgen des elterlichen Streits auf die Beziehung zum Kind übertragen.
Zu der umfassenden wirksamen Entwicklung eines Kindes gehören selbstverständlich u.a. die Freizeitgestaltung und der Kontakt zu Bezugspersonen. Gemeinsame Erholungsurlaube wirken sich grundsätzlich positiv auf das Kindeswohl aus. Was jedoch, wenn einer der Elternteile ein Land, evtl. das Heimatland des anderen Elternteils, mit dem Argument ablehnt, dass eine Reise dorthin zu gefährlich wäre?
Wenn der Urlaub in eine vermeintlich unsichere Region führen soll, etwa, weil die zu besuchende Verwandtschaft in einem sogenannten „Krisengebiet“ lebt, sorgt dies regelmäßig für enorme Konflikte zwischen getrenntlebenden Elternteilen, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben.
Nach § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Andernfalls müssen die getrenntlebenden Eltern bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen.
Es ist also danach zu differenzieren, ob die geplante Urlaubsreise eine Angelegenheit des täglichen Lebens oder eine wichtige Entscheidung darstellt.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die zweite Kategorie. Es handelt sich also regelmäßig um keine Angelegenheit des täglichen Lebens, weil Urlaubsreisen gegebenenfalls einen starken nachhaltigen Einfluss auf das Kind haben. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dennoch wird eine Einzelfall-Prüfung nicht ohne Weiteres entbehrlich. Maßgeblich ist vor allem die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit.
Zu beachten ist hierbei vor allem, dass die Sorgeberechtigten alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Wird die Zustimmung zu einer Urlaubsreise von einem Sorgeberechtigten grundlos oder aus Schikane verweigert, handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen.
Ein Antreten des Urlaubs gegen den Willen des anderen Elternteils ohne Einholung anwaltlichen Rats oder Anrufung des Familiengerichts hingegen ist nicht zu empfehlen. Dies verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann.
Das Familiengericht kommt zum Ergebnis, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den geplanten Urlaub zu fahren, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dabei sind vielerlei Kriterien von Belang. Die Reise in ein Land, dessen Kultur sich gänzlich unterscheidet, ist dann evtl. abzulehnen, wenn die Familie in keinster Weise mit dieser Kultur vertraut ist. Andererseits kann die Reise auch genehmigt werden, wenn sie als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachtetet wird, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt. Ferner würde der Reiseantritt versagt werden, wenn die Überfahrt zu strapaziös im Hinblick auf das Alter des Kindes ist.
Klassenfahren und Tagesausflüge sind regelmäßig Angelegenheiten des täglichen Lebens, weshalb der betreuende Elternteil grundsätzlich alleine entscheiden kann.
Für eine genaue Einschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich unverbindlich an. -
Hallo Elleif,
ich habe jetzt keinen reiserechtlichen Tip, aber einen sonstigen.
Sicher bekommst Du auf Mallorca kein Problem mit der Einreise mit Deinen Kindern. Das ist nichts ungewöhnliches, das nur ein Elternteil
Kinder dabei hat.
Das Du nicht um Erlaubnis fragen wllst wenn es schwierig ist, verstehe ich.
Aber ich würde den ehemaligen Partner zumindest informieren. Denn was ist, wenn Du ohne was zu sagen verreist und er die Kinder sehen will (oder darf) und sich dann aus lauter Sorge an die Polizei wendet? Oder Anzeige erstattet.Ich will da nicht den ****** an die Wand malen und auch - das sage ich explizit - will ich Dir keine Angst machen, aber meine Erfahrung ist, das sich solche Heimlichkeiten nicht auszahlen. du willst Dich doch auch wohl im Urlaub fühlen.
Am Ende wird Dein Mann sicher sehen das die Kinder in Urlaub fahren und da kann er wohl kaum einen Riegel vorschieben.
Irgendwann ist ausserdem immer das erste mal....Sollte er jedoch genau diesen Umstand der Information nutzen, um Dir Probleme zu bereiten, dann würde ich mich an die Rechtslage halten. Die hat schließlich einen Grund.
Viele Grüße
DNIch drücke Dir die Daumen.
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hier geht es allein um die Frage des Sorgerechts:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
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hier geht es allein um die Frage des Sorgerechts:
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
@Aib32w sagte:
hier geht es allein um die Frage des Sorgerechts:
Und was willst Du damit sagen?
Das Tips nicht willkommen sind? Überlass das mal der TO - diese zur Schau gestellte Arroganz gespickt mit Paragraphen und nicht rechtssicheren von Dir getroffenen Ableitungen sind nicht mehr wert als ein Rat der vom Herzen kommt.
Denke mal drüber nach.
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Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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@doc3366 danke für die Verteidigung
@düren Da ich Juristin bin, wollte ich nur klar stellen, wie die Rechtslage ist. Nicht mehr aber auch nicht weniger steht da. Sprich bei gemeinsamen Sorgerecht ist der Vater mit einzubeziehen, wenn dieser das Sorgerecht mit hat. Vorallem bei Auslandsaufenthalten.
Du solltest also bitte mal nur die Worte lesen, als gleich in die Luft zu gehen. Ich habe niemanden kritisiert mit seinen Tipps. Werde erwachsen. -
Hallo zusammen,
in der Tat war das ganz falsch bei mir angekommen und das tut mir leid.
"Hier geht es allein um die Frage des Sorgerechts".....ist eine neutrale Aussage die ich in der Tat falsch interpretiert habe.
Da Du Juristin bist, passt das wohl auch.Die Bemerkung "werde erwachsen" ist allerdings auch daneben. So zumindest meine Meinung.
Was ist denn jetzt aus der TO geworden? Vielleicht erfahren wir ja noch mal wie es weitergegangen ist.