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Plus Ultra Airlines

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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #21

    @Tommy1987
    Ich habe vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Söp nicht einschreiten kann, schließlich führen wir beide hier keinen Dialog.
    Eine "serielle" Entschädigung gibt es nicht. Du hast einen Flug gebucht, dieser wurde beschädigt. Hierfür entschädigt zu werden kannst du anstreben, alles andere ist abenteuerlich.
    Ist das transparent genug?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Herr_ReiseH Offline
      Herr_ReiseH Offline
      Herr_Reise
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @Tommy1987
      Da ein Subcharter eingesetzt wurde, handelt es sich hier nicht um eine Stornierung, dein Flug wurde ja durchgeführt, nur von einer anderen Airline und offensichtlich auch zu einem anderen Zeitpunkt. Dadurch zustehende Entschädigungen wegen Flugplanänderungen oder Verspätungen kannst du natürlich laut EU Fluggastrechteverordnung geltend machen.
      Wenn du versuchen willst mehrere Entschädigungen zu addieren, kannst du das natürlich gerne versuchen, das wird allerdings wohl wenig erfolgreich werden.

      Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Nein, es wird gar nicht erfolgreich werden.
        Das Wesen einer Entschädigung ist den Geschädigten so zu stellen als sei er nicht geschädigt worden.
        Die Höhe der pauschalen Entschädigung gem FGVO übersteigt in den meisten Fällen (in Tommys ganz sicher!!) den objektiven Schadenumfang.
        Die Vorstellung, man könne sich nun einer "seriellen" Entschädigung bedienen und zu schlechter Letzt auch noch den Veranstalter zur Kasse bitten ist ja schon irgendwie beredt ...

        Und da es wie erwähnt keine Beförderungsverweigerung gab ist Azur Air imho vollständig exkulpiert.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Herr_ReiseH Herr_Reise

          @Tommy1987
          Da ein Subcharter eingesetzt wurde, handelt es sich hier nicht um eine Stornierung, dein Flug wurde ja durchgeführt, nur von einer anderen Airline und offensichtlich auch zu einem anderen Zeitpunkt. Dadurch zustehende Entschädigungen wegen Flugplanänderungen oder Verspätungen kannst du natürlich laut EU Fluggastrechteverordnung geltend machen.
          Wenn du versuchen willst mehrere Entschädigungen zu addieren, kannst du das natürlich gerne versuchen, das wird allerdings wohl wenig erfolgreich werden.

          Tommy1987T Offline
          Tommy1987T Offline
          Tommy1987
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Ich sprach auch nicht von einer Stornierung, sondern von einer Anulierung. Diese bestimmt sich nach EU Fluggastverordnung nicht allein danach, ob ein Subcharter die Ersatzbeförderung durchführt, sondern u.a. auch nach dem Zeitpunkt zu dem die Ersatzbeförderung angesetzt wird UND danach wann die Anulierung dem Fluggast bekannt gegeben wird.
          In meinem Fall bin ich der festen Auffassung, dass AZR8710 anuliert i.S. der EU-Fluggastverordnung anuliert wurde und mir daher die entsprechende Entschädigung zusteht.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Nochmal: Versuch macht kluch!
            Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

            Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Nein, es wird gar nicht erfolgreich werden.
              Das Wesen einer Entschädigung ist den Geschädigten so zu stellen als sei er nicht geschädigt worden.
              Die Höhe der pauschalen Entschädigung gem FGVO übersteigt in den meisten Fällen (in Tommys ganz sicher!!) den objektiven Schadenumfang.
              Die Vorstellung, man könne sich nun einer "seriellen" Entschädigung bedienen und zu schlechter Letzt auch noch den Veranstalter zur Kasse bitten ist ja schon irgendwie beredt ...

              Und da es wie erwähnt keine Beförderungsverweigerung gab ist Azur Air imho vollständig exkulpiert.

              Tommy1987T Offline
              Tommy1987T Offline
              Tommy1987
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ob es erfolgreich wird, entscheidest nicht du und nicht ich, sondern das wird ein Richter entscheiden, die Weigerung der Airlines vorausgesetzt.

              Mit deinen Ausführungen zur Entschädigung liegst du aber falsch. Sie beziehen sich wohl eher auf den Begriff des Schadensersatzes, welcher eine Quantifizierung des erlittenen Schadens voraussetzt. Da dies in angesprochener Thematik nicht objektiv quantifizierbar ist, gibt es das Rechtsgut der Entschädigung, welche eben gerade kein Schadensersatz ist. In meinem Fall kann ich gar nicht so gestellt werden, als ob ich keinen Schaden erlitten hätte. Auch wenn mir das viel lieber wäre als beide Entschädigungszahlungen zusammen, glaub mir das.

              Die Vorstellung, ich würde mich bedienen finde ich vollkommen skurril.
              Ich hatte nicht einen Flug, welcher beschädigt wurde, sondern es wurden beide beschädigt.

              Der erste wurde kurzfristig anuliert ohne für eine adäquate Ersatzbeförderung zu sorgen und der zweite war 4,5 Stunden verspätet.

              Zum Thema seriell:
              Was würdet ihr sagen wenn ihr ein Auto beim Händler als voll fahrbereit kauft und bezahlt und dann feststellt, dass ihr gar nicht losfahren könnt, weil der Motor fehlt. Da der Händler gerade keine Mechaniker hat, die den Motor einbauen können, verweist er auf den Nachbarhändler, der Mechaniker verfügbar hat, die den Motor für euch kostenfrei einbauen würden. Beim Einbau beschädigt dann der andere Händler dann die Frontpartie mit hässlichen Dellen. Wenn ihr ihn darauf ansprecht, so sagt er, dass ihr ja schon den Motor bekommen hättet und euch gefälligst nicht so bedienen solltet.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Nochmal: Versuch macht kluch!
                Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

                Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

                Tommy1987T Offline
                Tommy1987T Offline
                Tommy1987
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @vonschmeling sagte:

                Dessen ungeachtet beharre ich auf der Aussage, dass du entweder vom einen oder vom anderen Luftverkehrsunternehmen eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 erhalten kannst, unter gar keinen Umständen jedoch von beiden.

                Die VO bestimmt übrigens auch, dass das LVU alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergriffen haben muss um eine Nichtbeförderung zu vermeiden. Mir kommt es ein wenig so vor als würdest du nur die für deine Causa komfortablen Bestimmungen herunterbeten und die anderen ausblenden.

                Und von welcher Airline sollte ich deiner Meinung nach dann die Entschädigung bekommen? Nur von Plus Ultra obwohl der Grundfehler von Azur Air gemacht wurde?

                Wenn du auf "höhere Gewalt" abzielen solltest, die gab es hier ganz und gar nicht. Beide Airlines haben nicht alles in deren Macht unternommen um den Schaden abzuwenden, es sei denn beider Airlines Macht wäre tatsächlich derart durch Dummheit begrenzt, wie es in der konkreten Situation den Anschein hatte.

                Von Komfort kann gar keine Rede sein. Durch beider Airlines Fehler hatte ich sogar extrem wenig Komfort.

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                • vonschmelingV Offline
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                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Wenn du mich so fragst: Von keiner! 😳

                  Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

                  Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

                  Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.
                  Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?
                  Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      @Tommy1987
                      Um es kurz zu machen:
                      Du hast dich offenbar vergalloppiert.
                      Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen, bessere Aussichten mute ich der Einrede bei Plus Ultra zu.
                      Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden, beschränke dich einfach mal auf die Fakten.
                      Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.
                      Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Wenn du mich so fragst: Von keiner! 😳

                        Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

                        Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

                        Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.
                        Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?
                        Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

                        Tommy1987T Offline
                        Tommy1987T Offline
                        Tommy1987
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        @vonschmeling sagte:

                        Wenn du mich so fragst: Von keiner! 😳

                        Allerdings ist nach den Regeln tatsächlich die Plus Ultra zu ersuchen, die sich allerdings ja bereits anderfalls auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berufen hat (welchen du bestreitest). Nein, ich habe wiederum nirgendwo den Begriff "höhere Gewalt" gebraucht.

                        Welcher "Grundfehler"? Davon abgesehen spielt das für den Sachstand überhaupt keine Rolle.

                        Es entfällt deiner Obliegenheit, die Maßnahmen der LVU zu beurteilen.
                        Meinen Hinweis zum "komfortablen Regelement" hast du offenbar nicht begriffen?
                        Schade ... pay peanuts get monkeys! Das passt hier auch tadellos.

                        Ist dir Artikel 5c in Verbindung mit Artikel 7 der EU-Fluggastrechteverordnung tatsächlich unbekannt oder führen dich anderweitige Beweggründe dazu, Azur Air vom Regress freizusprechen?

                        Plus Ultra hat sich noch auf gar keinen Umstand berufen, da sie sich noch gar nicht zum Fall geäußert haben. Gleiches gilt für den Grund der Annullierung des Azur Air Flugs.

                        Der Grundfehler ist natürlich die Annullierung in Zusammenhang mit dem Ausbleiben einer passenden Ersatzbeförderung.

                        Welche Ausnahmetatbestände außer höhere Gewalt siehst du denn noch? Nenne sie meinetwegen "außergewöhnlichen Umstand" so ist es doch nichts anderes und hier nicht einschlägig.

                        Dein Hinweis war gelinde gesagt derart schlicht, dass ich ihn gar nicht nicht begreifen könnte. Das "Reglement" ist wie es ist, auch wenn es dir nicht zu passen scheint. Es durchzusetzen ist nicht komfortabler als es innerlich abzulehnen und Geschädigte entmutigen zu wollen.

                        Da Artikel 7 nicht abhängig vom Reisepreis ist, sind deine Spekulationen hierzu weder maßgeblich noch sachdienlich.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ebenso wenig wie deren jeweilige Verbindungen.
                          Folglich führen mich substantiierte Erwägungen dazu, Azur Air als exkulpiert zu betrachten.

                          Doch hat sich Plus Ultra gegenüber einer anderen Beschwerdeführung auf ein medical berufen, dein Vortrag zu Azur Air diesbezüglich ist wertlos.
                          Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

                          Ich möchte dir folgenden Rat geben:
                          Breite deine Ansprüche aus und warte ab, wer ihnen näherzutreten beabsichtigt. Vielleicht werden deine Beiträge womöglich irgendwann mal interessant?!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Offline
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                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                            #33

                            @Tommy1987
                            ❓ Da du d. M. n. bestens Bescheid weißt - geh's einfach an.
                            Wäre natürlich schön, wenn du später dann hier berichten würdest.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @Tommy1987
                              Um es kurz zu machen:
                              Du hast dich offenbar vergalloppiert.
                              Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen, bessere Aussichten mute ich der Einrede bei Plus Ultra zu.
                              Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden, beschränke dich einfach mal auf die Fakten.
                              Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.
                              Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

                              Tommy1987T Offline
                              Tommy1987T Offline
                              Tommy1987
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              @vonschmeling sagte:

                              @Tommy1987
                              Um es kurz zu machen:
                              Du hast dich offenbar vergalloppiert.
                              Du kannst einen Schaden nur von dem einen oder anderen LVU ersetzen lassen.....

                              Es ist ggf. Obliegenheit des Gerichts über das ausreichende Behmühen des LVU zu entscheiden....

                              Offenbar landete dein Operator mit erheblicher Verspätung gegenüber seiner Planung und muss diese verantworten.
                              Breitwürfig agieren zu wollen geht garantiert ins Leere - also konzentriere dich.

                              Das ist deine Lesart der Verordnung, dessen fundierte Begründung ich hier noch nicht gelesen habe. Gerade die begriffliche Unterscheidung des Flugunternehmens vom ausführenden Flugunternehmen zielt für mich darauf ab, dass im konkreten Fall beide Airlines im Anwendungskreis der Verordnung liegen.

                              In jedem Fall lasse beide Forderungen anwaltlich verfolgen.

                              Deine Argumentation hat übrigens folgenden logischen Knick, den ich dir gerne mit folgendem Gedankenspiel vorführen möchte:

                              Stellen wir uns einmal vor der Plus Ultra Flug wäre ganz normal, ordnungsgemäß verlaufen und pünktlich in Düsseldorf gelandet. So hätte natürlich niemand gegen Plus Ultra vorgehen können/müssen. Die Annullierung des Azur Air Fluges hätte jedoch trotzdem stattgefunden und wäre gemäß Artikel 5c entschädigungspflichtig nach Artikel 7.

                              In deiner Logik jedoch wären die Verhältnisse durch die Fehlleistung von Plus Ultra umgekehrt und Azur Air wäre von jeder Entschädigungspflicht befreit. Durch das Hinzufügen eines weiteren Fehlers, wäre der Fehler behoben.

                              Es könnte dann ja geradezu eine empfehlenswerte Strategie für Flugunternehmen mit Annullierungen sein, besonders unzuverlässige Airlines als ausführendes Flugunternehmen zu bestellen um sich dadurch von der eigenen Schuld tendenziell freizumachen.
                              Genau das wäre nicht im Sinne des Regulators.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV vonschmeling

                                Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ebenso wenig wie deren jeweilige Verbindungen.
                                Folglich führen mich substantiierte Erwägungen dazu, Azur Air als exkulpiert zu betrachten.

                                Doch hat sich Plus Ultra gegenüber einer anderen Beschwerdeführung auf ein medical berufen, dein Vortrag zu Azur Air diesbezüglich ist wertlos.
                                Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

                                Ich möchte dir folgenden Rat geben:
                                Breite deine Ansprüche aus und warte ab, wer ihnen näherzutreten beabsichtigt. Vielleicht werden deine Beiträge womöglich irgendwann mal interessant?!

                                Tommy1987T Offline
                                Tommy1987T Offline
                                Tommy1987
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                @vonschmeling sagte:

                                Mir ist absolut kein Artikel der VO "unbekannt", ....
                                Die Ersatzbeförderung war hinsichtlich objektiver Betrachtung bzw. regelmäßiger Rechtsprechung im Grunde durchaus "passend".

                                Vor dem Hintergrund der zeitlichen Vorgänge ist Artikel 5c einschlägig. Die Ersatzbeförderung war unpassend weil zu spät, so dass in Folge Artikel 7 anzuwenden ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #36

                                  Anstatt um 11:45 Uhr sollte deine Heimreise um 17:05 beginnen, und du willlst glauben machen, dass eine solche Änderung im Sinne der VO als "unpassend" gilt, vollkommen unbeachtlich der Umstände (Heimreise aus dem Urlaub!)?
                                  Viel Erfolg dabei!

                                  Weiterhin beharrst du darauf, dass ein Flieger voll einingermaßen hysterischer Beschützer Zeugnis geben kann, dass der PIC (in Nuschelenglisch!?) unmissverständlich eine fuel leckage als Grund für die außerordentliche Landung in MUC angegeben haben soll?
                                  Viel Erfolg damit!

                                  Beiläufig erfindest du auch noch grade mal einen "seriellen" Anspruch gem. VO, womit dir über die eine Entschädigung hinaus eine weitere für ein und denselben Flug zustehen soll?
                                  Sehr intersseressante Attitüde, auf die Begründung wartet sicherlich ein jeder Richter mit Hochspannung!

                                  Ohne Witz Tommy1987: Um in einer solchen Angelegenheit nicht das Fleisch von den Knochen gezogen zu kriegen muss man mit etwas mehr als "hab ich mal gegooglet" in den Ring klettern!

                                  Der Grund weshalb das ursprüngliche Operating nicht stattfinden konnte, ist alles andere als "dubios" - du hingegen wirst aufgefordert werden, deine dubiosen Ansprüche zu begründen. Die Ära der Schubladenentscheidungen ist in solchen Sachständen längst vergangen!

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Herr_ReiseH Offline
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                                    Herr_Reise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @Tommy1987
                                    Wenn du so überzeugt bist, versuchs doch einfach. Da ich in der Branche arbeite kenne ich den Unterschied zwischen einem Subcharter und einer Stornierung/Annulierung. Du offensichtlich nicht. Die Annahme deinerseits, dass dein Flug storniert wurde, nur weil eine andere Fluggesellschaft ihn ausgeführt hat, wird vor Gericht möglicherweise ein müdes Lächeln hevorrufen.
                                    Aber wie von vonschmelling bereits bemerkt: Versuch macht kluch.
                                    Gerne mit späterem Bericht was nun tatsächlich entschädigt wurde, dann sehen wir ja wer Recht hatte.

                                    Tommy1987T 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Tommy1987T Offline
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                                      Tommy1987
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Die Rechtsgrundlage habe ich nicht erfunden, sondern mit Artikel 5c dezidiert benannt.

                                      Beweise für den Treibstoffmangel gibt es ebenso.

                                      Um alles weitere kümmert sich mein Anwalt.

                                      Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.

                                      Die Zeiten, in denen Passagiere zur beliebigen Verfügungsmasse von unfähigen oder unwilligen Airlines zählen, sind ebenfalls vorbei.

                                      KourionK vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • Herr_ReiseH Herr_Reise

                                        @Tommy1987
                                        Wenn du so überzeugt bist, versuchs doch einfach. Da ich in der Branche arbeite kenne ich den Unterschied zwischen einem Subcharter und einer Stornierung/Annulierung. Du offensichtlich nicht. Die Annahme deinerseits, dass dein Flug storniert wurde, nur weil eine andere Fluggesellschaft ihn ausgeführt hat, wird vor Gericht möglicherweise ein müdes Lächeln hevorrufen.
                                        Aber wie von vonschmelling bereits bemerkt: Versuch macht kluch.
                                        Gerne mit späterem Bericht was nun tatsächlich entschädigt wurde, dann sehen wir ja wer Recht hatte.

                                        Tommy1987T Offline
                                        Tommy1987T Offline
                                        Tommy1987
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Herr_Reise,

                                        leider scheitert deine Schlussfolgerung schon daran, dass du falsche Annahmen zugrunde legst.

                                        Wie bereits mehrfach hier ausgeführt, habe ich von Annullierung und nicht von Stornierung gesprochen und dazu Artikel 5c genannt.

                                        Dass du diesen evtl. aus Industrieinteressen nicht kennen "darfst", berechtigt nicht zur Annahme dass ich diesen nicht kennen würde.

                                        Selbstverständlich gibt es diesen " Versuch", er ist bereits im Gange.

                                        Und selbst wenn ich vor Gericht unterliegen sollte will ich Azur Air und Plus Ultra den maximalen Aufwand und Ärger verursachen, der rechtlich vertretbar möglich ist. Allein das sind mir die rechtlichen Schritte schon "Wert" (Pay monkeys, get peanuts is better than a stiff upper lip)
                                        Dieses "Geschäftsgebaren" gehört nicht auch noch belohnt.

                                        Ja, wir werden sehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Tommy1987T Tommy1987

                                          Die Rechtsgrundlage habe ich nicht erfunden, sondern mit Artikel 5c dezidiert benannt.

                                          Beweise für den Treibstoffmangel gibt es ebenso.

                                          Um alles weitere kümmert sich mein Anwalt.

                                          Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.

                                          Die Zeiten, in denen Passagiere zur beliebigen Verfügungsmasse von unfähigen oder unwilligen Airlines zählen, sind ebenfalls vorbei.

                                          KourionK Offline
                                          KourionK Offline
                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #40

                                          @Tommy1987 sagte:

                                          Auch wenn es manchen Vertretern der Reiseindustrie (hier) nicht passt, so ist die Fluggastrechteverordnung dazu da, um die Rechte der Fluggäste, nicht um die der Airlines zu regulieren.
                                          ------------------------------------------------------------------------------------
                                          Dass du diesen evtl. aus Industrieinteressen nicht kennen "darfst", berechtigt nicht zur Annahme dass ich diesen nicht kennen würde.

                                          Das musste ja kommen...

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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