Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
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Wie schaut es eigentlich mit den Flügen aus ,wenn man eine Reise z.B. bei XITS gebucht hat?
Werden die Flüge vom Veranstalter umgebucht oder hat man da Pech gehabt?LG Claudia
@buckeye sagte:
Wie schaut es eigentlich mit den Flügen aus ,wenn man eine Reise z.B. bei XITS gebucht hat?
Werden die Flüge vom Veranstalter umgebucht oder hat man da Pech gehabt?LG Claudia
Nein, es handelt sich um eine Pauschalreise, daher müssen alternative Flüge angeboten werden.
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@vader70 sagte:
Zwei Fragen an HC und dann zieh ich mich hier wieder zurück... bin ja August-Flieger
Nimm´s sportlich und lass dich nicht drauf ein!
Wird eine Umbuchung von Seiten des Veranstalters für den Kunden teurer, oder bleibt es bei den gleichen Konditionen?
Es muss ein preisgleiches Angebot unterbreitet werden. Nur wenn du daran Änderungen vornimmst (z.B. anderer Abflugort oder Direktflug statt Umsteigeverbindung) darf ein Aufpreis verlangt werden.
Falls es teurer wird, bis zu wieviel % des ursprünglichen Reisepreises darf der Veranstalter draufschlagen?
Zuerst wie gesagt gar nichts, ansonsten s.o.
@vonschmeling sagte:
Nimm´s sportlich und lass dich nicht drauf ein!
Es muss ein preisgleiches Angebot unterbreitet werden. Nur wenn du daran Änderungen vornimmst (z.B. anderer Abflugort oder Direktflug statt Umsteigeverbindung) darf ein Aufpreis verlangt werden.
Zuerst wie gesagt gar nichts, ansonsten s.o.Danke dir, jetzt hab ich verstanden. ETI muss mir am gleichen Tag einen andern Flug zu den gleichen Konditionen anbieten, wenn mir der missfällt muss ich Aufpreis zahlen für den anderen Flug z.b. zu besseren Zeiten, anderer Gesellschaft oder ohne Zwischenstopp. Dann warten wir halt einfach ab... die werden sich schon melden...
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@ciwillius...und um das zu umgehen habe ich gleich umgebucht...und zahle für 2 tage mehr nur 14 euro mehr...flüge sind akzeptabel und upgrade auf besseres zimmer inklusive
@thorerik sagte:
@ciwillius...und um das zu umgehen habe ich gleich umgebucht...und zahle für 2 tage mehr nur 14 euro mehr...flüge sind akzeptabel und upgrade auf besseres zimmer inklusive
Wurde deine ursprünglich Reise storniert?
Falls nicht ... viel Spaß! -
Nochmal zur Vorsicht:
Eine Airlineinsolvenz ist kein Kündigungsgrund für Pauschalreisen und man kann auch nicht einfach mal nonchalant "umbuchen". Der Reisevertrag behält seine Gültigkeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Veranstalter die Pläne entweder ganz aufgibt oder von sich aus einen neuen unterbreitet mit erheblich abweichenden Bedingungen (Reisezeiten, Abflugort ...). -
Wurde gerade von Veranstalter informiert und Umgebucht.
Alte Buchung:
8.7 bis 15.7 ab FriedrichshafenNeue Buchung:
9.7. bis 16.7 ab Zürich
Aufpreis 190CHF
Airline Aegan
Flugzeiten ein bisschen schlechterWir haben gleich weit nach ZRH oder FDH
Wenn man dasselbe Angebot neu buchen würde wäre der Aufpreis aktuell 800CHF. Habe deswegen zugesagt.
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Das wird der Veranstalter wohl im Sinne von Goon_Ch geregelt haben, Fugimaxi ...

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Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke! -
Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!@corvi sagte:
Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!Das würde mich auch mal interessieren... wir haben noch kein Angebot erhalten, sollten aber am 05.03 ab Düsseldorf nach Hurghada starten...
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Hallo Leute. Auch wir fliegen im April am 21.4. mit Germania. Hrg txl. So der Plan. Unser erstes Angebotvom veranstaltet war mit sundAir am selben Tag zurück nach Berlin. Für einen Aufpreis von 550 Euro. Ein anderes Angebot war 2 Tage eher zurück.
Nach Rücksprache mit meiner Bekannten Anwältin ist der rv verpflichtet ein Ersatz zu selben Preis zu erbringen. Das können bis zu 3 Tage vor oder zurück sein. Dadurch kommt natürlich ein neuer Vertrag zustande welche man zustimmen kann oder kostenlos stornieren kann.
550 Eurowaren für uns 4 keine Alternative daher haben wir den Kontaktzum rv aufgenommen und andere Flughäfen genannt zu denen wir bereit wären zu fliegen. Nun sind wir auf Leipzig umgebucht für 35 Euro mehr
Was ich damit sagen will ist wenn es keine freien Flüge am selbigen Tag gibt können die rv andere Tage andere Flughäfen anbieten. -
Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.
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Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.
Sorry, korrigiere meinen Post

Es hat sich was geändert.
Dabei war es früher üblich, dass sich die Reiseveranstalter die Abflugzeiten offenhielten. In den AGB war dann geregelt, dass die Angaben zu den Abflugzeiten unverbindlich seien. Die Veranstalter hatten dadurch die Möglichkeit, Flüge beliebig zu verschieben, wodurch für die Reisenden im Extremfall bis zu 2 Urlaubstage wegfielen. Dem hat der BGH (Az: X ZR 24/13) jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben: Die in der Buchung vereinbarten Flugzeiten sind demnach verbindlich und dürfen nicht einfach verschoben werden. Ansonsten wäre die nach § 6 BGB-InfoV vorgeschriebene Angabe der Reisezeiten auch sinnlos.
Muss der Reiseveranstalter die vereinbarten Flugzeiten verschieben, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Nach der Frankfurter Tabelle können ab einer Verschiebung von 4 Stunden 5 % des auf einen Tag entfallenden Reisepreises zurückgefordert werden – und weitere 5 % für jede weitere Stunde. Gerade bei billigen Reisen kann es sich aber auch lohnen, lieber von der Fluggesellschaft die pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu fordern – zumindest bei kurzfristigen Verschiebungen. Hilfe gibt es auch dann bei Flugrecht.de.
Ist die Verschiebung größer als 4 Stunden und unzumutbar, kann der Passagier auch von der Reise zurücktreten. Unzumutbar ist eine Verschiebung beispielsweise, wenn der Passagier dadurch statt am Vormittag bereits mitten in der Nacht am Flughafen sein müsste. In dem Fall kann ggf. auch Schadensersatz gefordert werden, z.B. wegen der verschwendeten Urlaubstage. -
Hallo, eine Verschiebung des Fluges von mehr als +/- 4 Stunden musst du nicht akzeptieren und kannst kostenlos umbuchen. Allerdings gilt dieses Recht nur bei einer reinen Flugbuchung bei einer bestimmten Airline. Nach meinem Kenntnisstand, der muß ja nicht korrekt sein, gilt das bei Pauschalreisen nicht, weil dort auch die Zeiten als unverbindlich definiert sind.
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Guten Abend,
wir hatten ein Pauschalreise nach Fuerte über TUI gebucht. Am 16.2. mit Germania von DD und am 25.2. mit Germania zurück. Von TUI gab es eine Mail das sie sich kümmern und sukzessive die Buchungen nach Abflugdatum absteigen bearbeiten. Mehr bisher nicht. Würde hier schon jemand von den DD Flügen umgebucht? Es sind ab da sächsische Winterferien. Daher betrifft es bestimmt einige. Wie warten und hoffen auf positive Nachrichten.
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Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier. Einige Fragen vom "April-Flieger" (Germania-Rückflug Hurghada-SXF um 18 Uhr betroffen, Veranstalter ITS, gebucht über weg.de).
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Da ich Ende Februar-Anfang März (voraussichtliche Bekanntgabe des Ersatzfluges) definitiv kaum bezahlbare Angebote für April finde und keine anderen Urlaubszeiten mit meinem Arbeitgeber vereinbaren kann, habe ich nicht allzu viel Spielraum. Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!@corvi sagte:
Ein herzliches Hallo in die Runde. Das ist mein erster Beitrag hier.
Na dann mal: Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck - stay tuned!

Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich eine Vorverlegung des Fluges um mehr als 4 St. (z.B. Abflug um 3 Uhr früh statt planmäßig um 18 Uhr) als unzumutbar ablehnen und somit die ganze Pauschalreise stornieren?
Ja, allerdings kann sich dein Vertragspartner verweigern und du musst auf eigenes Risiko streiten
Macht es Sinn, das erste Angebot abzulehnen und mit dem weg.de oder ITS über andere Möglichkeiten zu verhandeln bzw. um andere Angebote zu bitten, wie z.B. eine andere Abflugzeit mit/ohne Aufpreis, zu "guter Zeit" abfliegen, aber dafür mit Umsteigen, Änderung des Zielflughafens etc? Oder ist es eher sinnlos und heißt entweder das erste Angebot annehmen oder kostenlos stornieren? Danke!
Du solltest unbedingt verhandeln.
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Sorry, korrigiere meinen Post

Es hat sich was geändert.
Dabei war es früher üblich, dass sich die Reiseveranstalter die Abflugzeiten offenhielten. In den AGB war dann geregelt, dass die Angaben zu den Abflugzeiten unverbindlich seien. Die Veranstalter hatten dadurch die Möglichkeit, Flüge beliebig zu verschieben, wodurch für die Reisenden im Extremfall bis zu 2 Urlaubstage wegfielen. Dem hat der BGH (Az: X ZR 24/13) jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben: Die in der Buchung vereinbarten Flugzeiten sind demnach verbindlich und dürfen nicht einfach verschoben werden. Ansonsten wäre die nach § 6 BGB-InfoV vorgeschriebene Angabe der Reisezeiten auch sinnlos.
Muss der Reiseveranstalter die vereinbarten Flugzeiten verschieben, haben die Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung. Nach der Frankfurter Tabelle können ab einer Verschiebung von 4 Stunden 5 % des auf einen Tag entfallenden Reisepreises zurückgefordert werden – und weitere 5 % für jede weitere Stunde. Gerade bei billigen Reisen kann es sich aber auch lohnen, lieber von der Fluggesellschaft die pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu fordern – zumindest bei kurzfristigen Verschiebungen. Hilfe gibt es auch dann bei Flugrecht.de.
Ist die Verschiebung größer als 4 Stunden und unzumutbar, kann der Passagier auch von der Reise zurücktreten. Unzumutbar ist eine Verschiebung beispielsweise, wenn der Passagier dadurch statt am Vormittag bereits mitten in der Nacht am Flughafen sein müsste. In dem Fall kann ggf. auch Schadensersatz gefordert werden, z.B. wegen der verschwendeten Urlaubstage.Danke! Wie gesagt, beim kompletten Rücktritt habe ich das Risiko, meinen Urlaub auf dem Balkon zu verbringen.
Wenn uns einen anderen Zielflughafen angeboten wird, z.B. Hannover oder Leipzig (zwei Bahnstunden von Berlin entfernt, aber wegen Ankunftszeit in der Nacht keine Züge mehr), wird für uns eine Übernachtung organisiert? -
Danke! Wie gesagt, beim kompletten Rücktritt habe ich das Risiko, meinen Urlaub auf dem Balkon zu verbringen.
Wenn uns einen anderen Zielflughafen angeboten wird, z.B. Hannover oder Leipzig (zwei Bahnstunden von Berlin entfernt, aber wegen Ankunftszeit in der Nacht keine Züge mehr), wird für uns eine Übernachtung organisiert?