Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...
@falconwing sagte:
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter bereits bezahlte und über Rücklastschrift oder über Kreditkarte zurückbelastete Beträge zu gunsten der Insolvenzmasse von den Kunden einfordern wird und dies ggfls auch gerichtlich. Diese Beträge müssen dann über die Insolvenzversicherung bei Zurich geltend gemacht werden und wenn nicht zu 100% zurückerstattet zur Insolvenztabelle angemeldet und aus dieser quotal bezahlt werden, wenn die Insolvenzmasse ausreicht.
Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.
@joergen78 sagte:
Nein! Sinn eines Insolvenzverfahrens ist unter anderem den Insolventen vor eigenmächtigen Rückgriffen der Gläubiger zu schützen. Ein Insolvenzverfahrens macht keinen Sinn, wenn dem Insolvenzverwalter nicht klar ist, mit welchem Kapital er noch arbeiten kann, weil sich stündlich der Kontostand ändert, in dem Gläubiger einfach Kapital abziehen. Deshalb dürften bereits getätigte Zahlungen Bestandteil der Insolvenzmasse sein. Deshalb sind Rückbuchungen und ChargeBackVerfahren rechtlich heikel, weil man damit eigenmächtig Kapital der Insolvenzmasse entzieht. Ich glaube, dass deshalb Kreditkarteninstitute wieder Abstand vom ChargeBack genommen haben.
Doppelter Unfug, da
- der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und
- ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.
Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...
@wuelfi71 sagte:
Puh, man kommt ja kaum nach, mit dem ganzen Mumpitz aufzuräumen, der hier verzapft wird...
@falconwing sagte:
Nicht für abgesagte Reisen bis zum 31.10.. Dass Insolvenzmassen durch Rücklastschriften reduziert werden, ist Gang und Gäbe, auch bei Deinem Autobeispiel. Bei Chargeback landet der Schaden beim Acquirer und wird von diesem -sofern nicht durch Sicherheitseinbehalte und Sicherheiten gedeckt- gegen die Masse geltend gemacht.
Doppelter Unfug, da
der Insolvenzverwalter damit rechnet, dass Lastschriften noch innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgegeben werden und
ChargeBack ihn gar nicht betrifft, sondern den Acquirer. Von dem bekommt er nur zu gegebener Zeit eine Forderungsanmeldung.Bin dafür, in der Schule sollte Insolvenzrecht zumindest in Grundzügen gelehrt werden...
Auch ich hatte jetzt fast eine Woche Zeit, mich mit der Thematik auseinander zu setzen. Und eines kann ich mit Sicherheit sagen: die Rechtslage ist deutlich komplizierter, als es das Wort "Unfug" zu beschreiben vermag.
Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.
Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.
Daher ist es aus meiner Sicht nicht empfehlenswert, sich bei derartigen Vorhaben ausschließlich durch dieses Forum zu informieren, um sich nicht im Nachhinein noch Forderungen gegenüber zu sehen.
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@vonschmeling sagte:
Nicht dein Ernst hoffe ich ... ?!
Die Insolvenz war hier nicht das Geschäftsmodell (und ist es immernoch nicht!) - das gibt´s anderweitig oft genug!Ich kann doch nicht wohlwissend150 000 Urlauber guten Glaubens in den Urlaub schicken, obwohl für den Aufenthalt nicht mehr ausreichend Geld hinterlegt ist! Jeder der Kunden hatte seine Vorauszahlung zu 100% getätigt und das Recht auf eine Sorgenfreie Erholungszeit!
@stephan-schuboth sagte:
Ich kann doch nicht wohlwissend150 000 Urlauber guten Glaubens in den Urlaub schicken, obwohl für den Aufenthalt nicht mehr ausreichend Geld hinterlegt ist! Jeder der Kunden hatte seine Vorauszahlung zu 100% getätigt und das Recht auf eine Sorgenfreie Erholungszeit!
Die Rechnung des Hotels hätte ja eigentlich zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden müssen. Zudem ist nach wie vor die Überlegung, wo das Geld mittelfristig hingewandert ist. Die Mutter braucht auch finanzielle Mittel, weiß denn jemand, welche Mengen sie rausgezogen hat?
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@sonnestrand75 sagte:
@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
@ganghehi sagte:
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.Das klingt nach einem nun direkten Vetragsverhältnis (NUR-FLUG) zwischen dir und Swiss.
Ich bin kein Fachmann (es gibt hier besser informierte), aber für mich wirft das die Frage auf ob überhaupt noch eine Pauschalreise vorliegt - mit Sicherungsschein, über den du die Kosten für das verlorene Hotel geltend gemacht kannst. -
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
@gitti125 sagte:
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
Seufz

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Haben auch über HC bei GoBucher eine Reise vom 14. - 24.11. gebucht. Anzahlung war im Juli 2019. Restzahlung soll per KK am 13.10. stattfinden. Soll ich das zulassen?
@frahei sagte:
Haben auch über HC bei GoBucher eine Reise vom 14. - 24.11. gebucht. Anzahlung war im Juli 2019. Restzahlung soll per KK am 13.10. stattfinden. Soll ich das zulassen?
Natürlich nicht ! Es wird aber ohnehin nichts abgebucht ...
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@waldbader sagte:
Ebenfalls nicht richtig! Die Urlauber, die bereits unterwegs waren werden alles erstattet bekommen und hatten Ihren Urlaub. Die noch nicht weg waren, werden nur eine Quote bekommen. Das müsste man auch bei den anderen machen und wenn es nur eine Quote gibt entsprechend nachfordern. Also werden nur die gleich schlecht behandelt, die ausgefallene Reisen haben.
Daher kann man nur hoffen, dass alle die es können, von der Lastschriftrückgabe gebrauch machen, denn die fallen dann nicht unter die 110Mio und helfen damit den restlichen betroffenen ohne selbst einen Nachteil zu haben.Aus meiner Sicht 100% richtig.
Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet.

@himbeergeist sagte:
Aus meiner Sicht 100% richtig.
Ich hätte am 06.10. fliegen sollen, wurde abgesagt, habe neu gebucht, fliege , melde meinen Schaden nach dem Urlaub und bekomme das was von den 110Mio für mich drin ist.Aus Deiner Sicht auch richtig wenn man das Große und Ganze betrachtet.

Mich erstaunt immer wieder leicht sich eine Gruppe von Menschen gegen eine andere aufhetzen lässt. Ich glaube nicht, dass nur einer der Urlauber selbst für diese bescheidene Lage verantwortlich war. Ich glaube auch nicht, dass auch nur ein einziger seine Reise auf andere Kosten angetreten hat, deswegen brauch aus meiner Sicht auch keiner derjenigen Angst vor der wahrscheinlichen Forderung des Insolvenzverwalters haben. Jeder der sein Geld zurückgebucht hat, der hat es aus Grund des Insolvenzantrages veranlasst, damit zum Selbstschutz. Im Grunde wurden ja auch Vermittler wie HC extrem geschädigt..... Wie ich finde... Von den angeschlagenen Hotels in den Urlaubsgebieten mal abgesehen..... Andere produzierende Betriebe oder Dienstleister in Deutschland sind ganz anderer Art belastet, da gilt als Zahlungsziel 3 Monate nach Abschluss der Leistung. In der Tourismusbranche startet keiner in den Urlaub, der nicht voll in Vorkasse gegangen ist. Wo ist eigentlich das Problem?
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Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
@gitti125 sagte:
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!
Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.
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Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen. Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen..... Hier hört der Spaß auf! Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.
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Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen. Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen..... Hier hört der Spaß auf! Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.
@stephan-schuboth sagte:
Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen. Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen..... Hier hört der Spaß auf! Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.
Dann hast Du jetzt mal Nachhilfe in Real Life bekommen .... auch, wenn Du das nicht wolltest !
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Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
@gitti125 sagte:
Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.
Komplett richtig, zum jetzigen Zeitpunkt liegt bei denen keine Insolvenz vor. Wenn deine Reise abgesagt worden ist, dann bekommst du den bereits bezahlten Betrag erstattet. Das ist der Stand der Dinge momentan.
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Ich denke die Regierung lässt keinen hängen, der sich auch strickt an geltende Gesetze hält. Denn das ist die Vertrauenbasis, die jeder von den jetzt Betroffenen vorausgesetzt hat, als es zum bindenden Reisevertrag kam.
@stephan-schuboth sagte:
Ich denke die Regierung lässt keinen hängen, der sich auch strikt an geltende Gesetze hält.
Ich will mal so sagen: Im von mir erwähnten Beispiel hat "die Regierung" sämtlich Opis hängenlassen, die ihre komplette habe - strikt gesetzeskonform! - in das vermeintlich renditeträchtige Business der Herrschaften investiert und ich Gänze verloren haben.
Es tut mir leid, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht Betroffene es durchaus kritisch sähen, wenn Mitbürgern ein versemmelter Urlaub aus dem Staatssäckel abgegolten würde ... -
Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
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Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen. Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen..... Hier hört der Spaß auf! Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.
@stephan-schuboth sagte:
Aus meiner Sicht sollte erstmal ein Staatsanwalt den korrekten Ablauf dieser Insolvenz prüfen /bestätigen.
Na dann solltest du wacker Anzeige erstatten - überleg dir schon mal eine Begründung.
Erst dann kann der Insolvenzverwalter das Geld im Pott richtig zuordnen ...
Aha, ich nehme an der "richtige Pott" wäre der derer, die hier jetzt ohne jede Erhärtung ihrer Mutmaßungen wegen einer womöglich nur anteiligen Erstattung ihrer Zahlungen Amok laufen?
Hier hört der Spaß auf!
Jau, allerdings anders als du denkst!
Ich habe das Geld im guten Glauben an Thomas Cook überwiesen, um mich mit meiner Familie zu erholen und nicht, dass ich mich noch entschuldigen muss zu den gearschten zu gehören.
Das bezweifelt niemand - aber das Leben läuft eben manchmal anders als erhofft.
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Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
@reisefreak20 sagte:
Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
Da fehlt leider der Blick fürs große Ganze !
Natürlich ist das alles sehr sehr ärgerlich, allerdings gibt es Insolvenzen schon länger und wird es auch künftig geben.
Recht haben ist hier leider nicht der richtige Ansatzpunkt

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Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
@reisefreak20 sagte:
Für mich ist das Betrug.
Vorsicht bei solchen Unterstellungen!
Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar.
Du kannst ebenfalls Strafanzeige erstatten - bleibt auch dir unbenommen. Ob ein strafrechtlich relevantes Gebaren vorliegt wird die Staatsanwaltschaft zu bewerten haben.
Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen.
Mit genau demselben "Recht", mit dem man eine Privatinsolvenz anmeldet und sämtliche Leistungserbringer mit dem Ofenrohr ins Gebirge sehen lässt. Vergleichbar ist die Absicherung bei dieser gegenständlichen Insolvenz die neunte Wolke!
Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
Kleiner Tipp: Werde Vorstandsvorsitzender und räche dich!

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Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
@reisefreak20 sagte:
Für mich ist das Betrug. Ich habe für etwas bezahlt und keine Leistung dafür bekommen. Das ist in meinen Augen strafbar. Wenn ich im Internet etwas bestelle und bezahle, habe ich auch das Recht, die Ware zu bekommen. Mit welcher Berechtigung streicht sich ein Konzern eigentlich mein Geld ein und meldet dann mal eben schnell eine Pleite an und macht den Deckel zu und alle bleiben auf ihren Kosten sitzen. Aber ist doch praktisch. Jetzt muss sich die Versicherung kümmern und Thomas Cook kann mit meinem Urlaubsgeld und dem Geld von vielen anderen wieder neu anfangen. Gut, ne? Die Vorstandsvorsitzenden könnten ja mal ihre fetten Bonuszahlungen an die Kunden zurückgeben, die sie sich mit Sicherheit in die eigene Tasche gesteckt haben. Man bekommt die kalte Wut, wenn man daran denkt.
Wenn man Privat in die Insolvenz geht wäre es ja nach deiner darstellung auch betrug. Es ist ärgerlich keine frage. Hier wird aber vergessen das der Britische Mutter Konzern Thomas Cook GB die Deutsche Tochter Thomas Cook GmbH in die Insolvenz gebracht hat! Zum vergleich Du arbeitest mit einer anderen Firma zusammen und diese Firma treibt dich mit in die Insolvenz weil ihr zusammen einen Vertrag habt.
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@sonnestrand75 sagte:
@ganghehi
Ich habe mal bei Swissair nachgeschaut, da steht, das Reisebüro hat einen Zugriff auf die Buchung, nicht auf das Ticket. Das bedeutet für mich, dass sie die Buchung stornieren können...@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
@ganghehi sagte:
@sonnestrand75, danke für deine Antwort, kannst Du als Reisebüromitarbeiter da rein schauen?
Ich habe 3x mit Swiss telefoniert, bekam 3x dieselbe Aussage (also nicht wie bei dir und Eurowings), beim letzten Mal explizit nach Rückfrage im Backoffice:
"Tickets, die bereits erstellt wurden, können nicht storniert werden. Andere Buchungen, bei welchen die Tickets noch nicht erstellt wurden, hingegen schon."
Nach meiner Bitte, mir das schriftlich zu geben, bekam ich eine Buchungsbestätigungsmail für die Flüge, inkl. eines Preises (3.200€) den ich bei Komplettbuchung nie gesehen habe.
Ich meinte, dass ich mich auf der Homepage umgeschaut habe. Ich bin kein Mitarbeiter...
Ich selbst habe mein Ticket bei KLM selbst schon storniert, einige Tage vor dem Flug. Gehört auch zu Star Alliance, wie SwissAir. Man kriegt Steuern und Gebühren zurück, ist so gesetzlich vorgeschrieben. Ob Ticket ausgestellt ist oder nicht.
Das Ticket selbst kann nicht in dem Sinne stornieren, dass man das Geld zurückbekommt. Man kann halt die Buchung annulieren, wenn man nicht mehr fliegen will.
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@ganghehi sagte:
Bitte um Beurteilung, wie sicher & korrekt folgende (telefonische) Auskunft von SwissAir ist:
"Ihre Tickets wurden bereits im Juli erstellt, diese Tickets sind nicht mehr stornierbar, auch nicht durch den RV. Sie können beruhigt den Flug antreten."
Korrekt oder nur "vielleicht"?
Die eTickets habe ich mittlerweile und eine direkte Buchungsbestätigung von Swiss ebenso.
(Ich weiß, das easyjet es ebenso auf seiner Website formuliert hat)Ich kann es wirklich nicht verstehen, jedes Ticket kann man stornieren, man kriegt nur den Ticketpreis nicht zurück. Aber Steuern und Gebühren.
Easyjet berechnet (absichtlich) keine Steuern und Gebühren, deswegen wird es da auch nichts bringen.
Ryanair ist da wohl auch eine Ausnahme. Aber normale Fluglinientickets kann man ja stornieren vor dem Flug.@sonnestrand75 sagte:
Ich kann es wirklich nicht verstehen, jedes Ticket kann man stornieren, man kriegt nur den Ticketpreis nicht zurück. Aber Steuern und Gebühren.
Easyjet berechnet (absichtlich) keine Steuern und Gebühren, deswegen wird es da auch nichts bringen.
Ryanair ist da wohl auch eine Ausnahme. Aber normale Fluglinientickets kann man ja stornieren vor dem Flug.Sonnestrand75, höre bitte damit auf, hier Reisende mit Linienflugtickets zu verunsichern!
Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht ( Und nein, da steht NICHT Eigentum der TC Gruppe drauf)
Dein Beispiel mit Eurowings zeigt, dass Du von der Materie keine Ahnung hast, da Eurowings gar keine Linienfluggesellschaft, sondern als Tochter der Lufthansa eine Billigfluglinie für Charter- und Bedarfsflüge ist.
Auch die Meinung, dass bei einem üblichen Storno, z.B. bei Krankheit des Reisenden, der Veranstalter das Linienflugticket storniert, ist falsch. Da diese Pauschalreisen-Linienflugtickets so gut wie immer in V-Klasse und anderen Tarifen ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht sind, wird dies einfach durch Noshow verfallen gelassen, der Kunde trägt eh 100% Stornokosten bei diesen Flugtarifen.Fakt ist auch, seit Montag wurde hier von nicht einer Flugverweigerung bei gebuchten Linienflügen durch TC berichtet, ebensowenig bei Ryanair und Easyjet.
Berichtet wurde von Flugverweigerungen bei Condor, EUROWINGS, Corendon, Sun-Express, Tailwind, Sundair und anderen Charterern.
Flüge bei diesen Gesellschaften müssen NICHT vorher bezahlt und ausgestellt werden und gehen auch nicht in das Eigentum des Reisenden mit direktem Vertragsverhältnis zwischen Airline und Ticketinhaber über.Ich weiß nicht, Sonnestrand75, was Dein ständiges Verunsichern der Reisenden im Besitz von Linienflügen zu bedeuten hat. Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.