Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV vonschmeling

    Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
    Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
    Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

    Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
    Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

    Erny1805E Offline
    Erny1805E Offline
    Erny1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1101

    @vonschmeling sagte:

    Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
    Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
    Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

    Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
    Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

    Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
    Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

    Erny1805E Wülfi71W 2 Antworten Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erny1805E Erny1805

      @vonschmeling sagte:

      Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
      Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
      Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

      Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
      Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

      Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
      Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

      Erny1805E Offline
      Erny1805E Offline
      Erny1805
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1102

      @erny1805 sagte:

      Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
      Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-schadensersatz-1.4614730

      mucmuliM 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV vonschmeling

        Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
        Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
        Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

        Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
        Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

        tsaschaT Offline
        tsaschaT Offline
        tsascha
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1103

        @vonschmeling sagte:

        Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
        Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.

        Liebe @vonschmeling

        So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )

        41      Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

        42      Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

        Es ist da also durchaus noch Klärungsbedarf.

        Damit sollen sich dann aber die Juristen rumschlagen - dies wird im Rahmen dieses Forums nicht zu klären sein.

        BienekindB towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • eldkoE eldko

          Es ist schade wie jetzt die ganze Sitaution ausgenutzt wird. Wir wären am 5.10 in die Türkei geflogen. 3000 euro sind weg... jetzt ist diese Reise 1000 euro teurer. Leider ist es uns uns nicht möglich 4000 zu bezahlen wo unsere 3000 bereits weg sind. Muss wohl den Kindern erklären dass es keinen Urlaub gibt😭

          WabluPCW Offline
          WabluPCW Offline
          WabluPC
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1104

          Alle betroffenen Kunden mit Ansprüchen wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA 
          Telefonnummer: +49 6172 99761123 
          http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook
          Hier ist der Link zum Formular für die Schadensanzeige
          https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/documents/Erklaerung_der_Reisenden.pdf
          Im Moment sind Fishing Mails im Umlauf
          weitere Info hier
          http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/

          Für die Abwicklung von Ansprüchen ist ausschlieslich die KAERA AG
          zuständig

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • tsaschaT tsascha

            @vonschmeling sagte:

            Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
            Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.

            Liebe @vonschmeling

            So einfach ist es dann aber leider doch nicht - der EuGH und unlängst hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten ( C-163/18 vom 10.07.2019 )

            41      Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses – unabhängig von seinen Ursachen – zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

            42      Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C‑140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C‑430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

            Es ist da also durchaus noch Klärungsbedarf.

            Damit sollen sich dann aber die Juristen rumschlagen - dies wird im Rahmen dieses Forums nicht zu klären sein.

            BienekindB Offline
            BienekindB Offline
            Bienekind
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1105

            Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

            burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mauseknatschiM mauseknatschi

              @marcus2801 sagte:

              Wir wollten am 13.10 auf die Malediven fliegen, abgebucht wurden ca. 900€, die nicht dem Preis der Flugtickets ansprechen können.

              Ich habe jetzt mehrfach mit Emirates telefoniert, jeder bestätigte mir, dass die Flüge nur noch durch mich stoniert werden können. Tickets sind bereits ausgestellt.

              Selbst TC soll gesagt haben, wir dürfen fliegen.
              Aber wir haben nix schriftlich.

              Das Hotel ist bis nächste Woche Freitag geblockt und muss noch bezahlt werden. Hotel würden wir vom Restbetrag bezahlen, der wurde noch nicht abgebucht. Voucher würden wir dann kriegen.

              Ich frag mich jetzt, was gegen eine Reise sprechen würde?! Was meint ihr?

              Ich mach am Ende ja keinen Versicherungsfall draus, somit brauchen wir keine Entschädigung.

              Am Ende wollen wir nur in den Urlaub. Wenn man 9 Monate wartet....

              Für erste Erfahrungen, dieser Art ist es wahrscheinlich noch zu früh.

              Wann hattet ihr die Reise
              gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
              Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

              Marcus2801M Offline
              Marcus2801M Offline
              Marcus2801
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1106

              @mauseknatschi sagte:

              Wann hattet ihr die Reise
              gebucht? Mich wundert, dass ihr bisher nur die Anzahlung geleistet habt und nicht den kompletten Betrag. Den hättet ihr doch eigentlich am 13. September zahlen müssen.
              Ich frage deshalb, weil bei mir der Reiseantritt am 15. Oktober gewesen wäre, die Restzahlung von Bucher bereits am 12. September eingezogen wurde.

              Wir haben im Januar schon gebucht.
              Restbetrag sollte am 13.09 abgebucht werden.
              Angeblich Bankenumstellung schuld.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Wülfi71W Offline
                Wülfi71W Offline
                Wülfi71
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1107

                @joergen78 sagte:

                Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.

                Da ist gar nichts umstritten, vielmehr ist die Lage inzwischen vollkommen klar. KAERA hat den Hinweis entfernt, weil er zum einen hinsichtlich der Fristen falsch war und hinsichtlich der Gültigkeit für Pauschalreisen. Nochmal: Für Einzelleistungen (Hotel oder Flug) mit Leistungsdatum bis zum 31.10. ist Chargeback problemlos möglich und wurde von Usern hier auch schon erfolgreich durchgeführt (Gutschrift natürlich unter Vorbehalt).

                @joergen78 sagte:

                Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.

                Dir macht es Spaß, Angst und Unruhe zu verbreiten, oder? Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Lastschriftwiderruf, auch nicht für einen Insolvenzverwalter. Selbst wenn er eine berechtigte Forderung haben sollte (z.B. jemand hat den Urlaub vor der Insolvenz schon hinter sich gebracht, aber trotzdem die Lastschrift wegen Widerspruchs innerhalb von acht Wochen routiniert), dann muss (und wird!) er die anders geltend machen.

                @cccidabbleyuh sagte:

                Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen?

                Nein, Steuerzahler, die vielleicht selbst schon mal Geld in einer Insolvenz verloren haben, und nicht einsehen, warum sie nun das gleiche Lebensrisiko von anderen übernehmen sollen. Und... hattest Du nicht mehr Sachlichkeit gefordert? Da legst Du mit Deinem Ton ja gut vor...

                @marco776 sagte:

                Dann nimm gern das Side Star Elegance in der Türkei mit auf. Wir wurden auch mit Androhung des Rauswurfes zu einem Schuldschein genötigt. Andere Urlauber wurden nach Verweigerung der Zahlung/Unterschrift des Schuldscheines auf die Straße gesetzt.

                Der Schuldschein hilft ihm aber nur in der Türkei. Glaub kaum, dass er damit in Deutschland vollstrecken kann. Allerdings scheidet die Türkei dann künftig wohl als Urlaubsziel aus...

                @mucmuli sagte:

                Natürlich ist das Geld weg.

                Was bringt es Dir eigentlich, die Verunsicherten hier noch mehr zu verunsichern? Ich gönne Dir ja Deine Schwarzmalerei, aber eine Quote wird es von der Zurich auf jeden Fall auf die Anzahlungen geben. Wie hoch die sein wird, werden wir sehen.

                @nannett-26 sagte:

                Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
                vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.

                Siehe oben. Richtig bei Nur Hotel oder Nur Flug Buchungen mit Leistungsdatum bis 31.10. (wobei ich empfehle, bei "sofort gutgeschrieben" darauf zu achten, ob da nicht ein Vorbehalt dabei ist). Falsch für alles andere. Falls es (durch Unwissenhaft des Bankmitarbeiers) trotzdem klappt: Glückwunsch!

                Hotel aus diesem Beitrag
                95%
                Side Star Elegance
                Türkische Riviera/Türkei
                Zum Hotel

                06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • BienekindB Bienekind

                  Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

                  burton_B Offline
                  burton_B Offline
                  burton_
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1108

                  @bienekind sagte:

                  Ich meine mich zu erinnern, dass wuelfi darüber aufgeklärt hat, dass sich das Urteil auf die ALTE Regelung bezog und nicht auf die jetzt gültige.

                  Aber das passt ja nicht ins Weltbild, also wird's ignoriert...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mauseknatschiM mauseknatschi

                    @kirstenkarn sagte:

                    Wir wären am 16.10. nach Mexiko geflogen. Am 14.9. sollte die Restsumme abgebucht werden. Dies wurde uns angekündigt ein paar Tage vorher. Aber es wurde - zum Glück - nichts abgebucht. Unsere vor Monaten geleistete große Anzahlung ist übrigens auch WEG!

                    Über wen hattet ihr eure Reise gebucht? Bücher, Öger Tours, Neckermann oder Thomas Cook direkt?

                    WabluPCW Offline
                    WabluPCW Offline
                    WabluPC
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1109

                    @wablupc sagte:
                    geschrieben heute um 13:32

                    Alle betroffenen Kunden mit Ansprüchen wenden sich für Informationen zum weiteren Vorgehen bitte an den von der Zurich Insurance plc Versicherung beauftragten Dienstleister: KAERA 
                    Telefonnummer: +49 6172 99761123 
                    http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/aktuellesthomascook
                    Hier ist der Link zum Formular für die Schadensanzeige
                    https://schadenanzeige.kaera-ag.de/schadenanzeige/documents/Erklaerung_der_Reisenden.pdf
                    Im Moment sind Fishing Mails im Umlauf
                    weitere Info hier
                    http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/
                    Für die Abwicklung von Ansprüchen ist ausschlieslich die KAERA AG
                    zuständig

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • eldkoE Offline
                      eldkoE Offline
                      eldko
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1110

                      Eine generelle Frage. Welchem RVkann man jetzt glauben? Würde neu buchen habe aber Angst weil es heisst noch ein RV hat Insolvenz wegen zu enger Zusammnearbeitmit TC gemeldet? Kann mir jemand helfen bitte?

                      KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Wülfi71W Wülfi71

                        @joergen78 sagte:

                        Wie umstritten ChargeBack im Zusammenhang mit Insolvenzen ist, kann jeder selbst recherchieren. Offensichtlich hat auch KAERA den zuerst gemachten Hinweis auf ChargeBack entfernt und die Kreditkarteninstitute verweisen auf Zurich und den Insolvenzverwalter.

                        Da ist gar nichts umstritten, vielmehr ist die Lage inzwischen vollkommen klar. KAERA hat den Hinweis entfernt, weil er zum einen hinsichtlich der Fristen falsch war und hinsichtlich der Gültigkeit für Pauschalreisen. Nochmal: Für Einzelleistungen (Hotel oder Flug) mit Leistungsdatum bis zum 31.10. ist Chargeback problemlos möglich und wurde von Usern hier auch schon erfolgreich durchgeführt (Gutschrift natürlich unter Vorbehalt).

                        @joergen78 sagte:

                        Das Thema Lastschrift und Insolvenz ist noch komplexer. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht erklärt, ob er einem Widerruf einer Lastschrift widersprechen wird. Kein Mensch kann derzeit prognostizieren, wie der Insolvenzverwalter vorgehen wird.

                        Dir macht es Spaß, Angst und Unruhe zu verbreiten, oder? Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit gegen einen Lastschriftwiderruf, auch nicht für einen Insolvenzverwalter. Selbst wenn er eine berechtigte Forderung haben sollte (z.B. jemand hat den Urlaub vor der Insolvenz schon hinter sich gebracht, aber trotzdem die Lastschrift wegen Widerspruchs innerhalb von acht Wochen routiniert), dann muss (und wird!) er die anders geltend machen.

                        @cccidabbleyuh sagte:

                        Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen?

                        Nein, Steuerzahler, die vielleicht selbst schon mal Geld in einer Insolvenz verloren haben, und nicht einsehen, warum sie nun das gleiche Lebensrisiko von anderen übernehmen sollen. Und... hattest Du nicht mehr Sachlichkeit gefordert? Da legst Du mit Deinem Ton ja gut vor...

                        @marco776 sagte:

                        Dann nimm gern das Side Star Elegance in der Türkei mit auf. Wir wurden auch mit Androhung des Rauswurfes zu einem Schuldschein genötigt. Andere Urlauber wurden nach Verweigerung der Zahlung/Unterschrift des Schuldscheines auf die Straße gesetzt.

                        Der Schuldschein hilft ihm aber nur in der Türkei. Glaub kaum, dass er damit in Deutschland vollstrecken kann. Allerdings scheidet die Türkei dann künftig wohl als Urlaubsziel aus...

                        @mucmuli sagte:

                        Natürlich ist das Geld weg.

                        Was bringt es Dir eigentlich, die Verunsicherten hier noch mehr zu verunsichern? Ich gönne Dir ja Deine Schwarzmalerei, aber eine Quote wird es von der Zurich auf jeden Fall auf die Anzahlungen geben. Wie hoch die sein wird, werden wir sehen.

                        @nannett-26 sagte:

                        Meine Bank teilte mir gerade mit, dass ein eigezogener Betrag von tc nach dem 24. 9 ad Kreditkartrnkonto
                        vom Kunden reklamiert werden soll und sofort gutgeschrieben wird. Der Händler, hier tc, müsste beweisen dass er die Leistung erbringt. Ist ja nicht moeglich.

                        Siehe oben. Richtig bei Nur Hotel oder Nur Flug Buchungen mit Leistungsdatum bis 31.10. (wobei ich empfehle, bei "sofort gutgeschrieben" darauf zu achten, ob da nicht ein Vorbehalt dabei ist). Falsch für alles andere. Falls es (durch Unwissenhaft des Bankmitarbeiers) trotzdem klappt: Glückwunsch!

                        Nannett 26N Offline
                        Nannett 26N Offline
                        Nannett 26
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1111

                        @wülfi71
                        Sagte ich doch, klar unter Vorbehalt, es wird geprüft ob der Händler seine Leistung erbracht hat, er ist in der Beweispflicht, kann tc in meinem Fall nicht, da er die Reise abgesagt hat. Also bekommf er das Geld nicht, Ausserdem hat die Bank eine eigene Abteilung fuer diese Insolvenz und da wissen die Mitarbeiter sehr wohl., was sie sagen und versuchte Abbuchungen hat es gegeben auch nach dem 23.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Erny1805E Erny1805

                          @vonschmeling sagte:

                          Auch für diese Insolvenz ist "der Staat" nicht "zuständig" - Ablehnung der Erhöhung hin oder her.
                          Ferner hat Wülfi ja jenen, die sich auf die EU Richtlinie beziehen bereits mehrfach nahegelegt, sie mögen diese einmal verständigend Lesen.
                          Wenn "der Staat" etwas tut, dann ist es einen Kredit zu gewähren (wer nicht weiß was das ist bitte googeln und nicht schon wieder den Steuerzahlerwutbürger auspacken!), aber ganz gewiss wird er nicht für eine Unterdeckung aufkommen (mit Steuergeldern!).

                          Noch ist überhaupt nicht ermessbar, welche Rückzahlungsquote es geben wird bzw. ob überhaupt Abschläge zu erwarten sind.
                          Ich hatte Verständnis für die verzweifelten Rentner, deren 20k € auf der Pferdekoppel des Anlagebetrügers grasen und unwiederbringlich für sie verloren sind. Für die Staatsinhaftungnehmer mit Urlaubsreiseverlust ist es hingegen langsam aber sicher aufgebraucht!

                          Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                          Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1112

                          @erny1805 sagte:

                          Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt.

                          Es wäre wie bei AirBerlin ein Massekredit, also vorrangig inkl. Zinsen aus der Masse zu bedienen. Also in der Regel (selbst AirBerlin hat die 150 Mille zurückgezahlt, hätte ich nie mit gerechnet...) keine Belastung für den Steuerzahler, sondern ggfls. sogar ein Gewinn (Zinsen!). Man macht das in der Hoffnung, den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können und dadurch die Masse bereichern zu können, so dass am Ende auch die Gläubiger was davon hätten, wenn die Massebereicherung größer ausfällt, als der Kredit (soweit die Theorie). Reisende ab 01.11. könnten dann auf Erfüllung ihrer Verträge hoffen und wären keine Geschädigten.

                          Ich erachte es allerdings auch für unwahrscheinlich, dass es hier dazu kommen wird.

                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Wülfi71W Offline
                            Wülfi71W Offline
                            Wülfi71
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1113

                            @Nanett: Das mit der Abteilung hat Dir gegenüber wirklich jemand behauptet? Interessant... 😃

                            Für alle anderen hier noch mal der Link zur Info Seite der DKB, die haben die Voraussetzungen sehr gut aufgeführt:
                            https://www.dkb.de/info/thomascook
                            Wie gesagt, wer es trotzdem für Pauschalreisen mit Abreisedatum ab dem 01.11. hinbekommt: Glück gehabt.

                            06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                            Nannett 26N 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Wülfi71W Offline
                              Wülfi71W Offline
                              Wülfi71
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1114

                              @eldko: Ich verstehe Dein Problem, aber hier wird keiner aus der hohlen Hand eine Bonitätsbewertung des gesamten deutschen Reiseveranstaltermarktes abgeben können. Da bleibt's beim alten Grundsatz "no risk, no fun", sry 😞

                              06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • artus2008A Offline
                                artus2008A Offline
                                artus2008
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1115

                                hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
                                reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
                                wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....

                                URLAUB.... EINFACH NUR GENIESSEN ;-)))
                                2022: Apr MALLORCA, Jun KOS / 2019: Apr>>MALLORCA Paguera...Juni>>KOS Kardamaina...Okt>>RHODOS Faliraki...Nov>>MALLORCA Paguera.. ;-))...Dez>>OSTSEE Heiligenhafen

                                Sandra HBCS ChristianBFC 2 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Wülfi71W Wülfi71

                                  @Nanett: Das mit der Abteilung hat Dir gegenüber wirklich jemand behauptet? Interessant... 😃

                                  Für alle anderen hier noch mal der Link zur Info Seite der DKB, die haben die Voraussetzungen sehr gut aufgeführt:
                                  https://www.dkb.de/info/thomascook
                                  Wie gesagt, wer es trotzdem für Pauschalreisen mit Abreisedatum ab dem 01.11. hinbekommt: Glück gehabt.

                                  Nannett 26N Offline
                                  Nannett 26N Offline
                                  Nannett 26
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1116

                                  Ich habe nicht gesagt dass es eine Reise ab 1.11 ist, die Reise ist vorher

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • eldkoE eldko

                                    Eine generelle Frage. Welchem RVkann man jetzt glauben? Würde neu buchen habe aber Angst weil es heisst noch ein RV hat Insolvenz wegen zu enger Zusammnearbeitmit TC gemeldet? Kann mir jemand helfen bitte?

                                    KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1117

                                    @eldko sagte:

                                    Eine generelle Frage. Welchem RVkann man jetzt glauben? Würde neu buchen habe aber Angst weil es heisst noch ein RV hat Insolvenz wegen zu enger Zusammnearbeitmit TC gemeldet? Kann mir jemand helfen bitte?

                                    Es gibt schon einige Aussagen dazu. Kennst du diesen Thread ? Falls nein, schau doch dort mal rein
                                    - Fazit einer künftigen Reisebuchung wg der Thomas Cook Insolvenz

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • heidiskigeilH Offline
                                      heidiskigeilH Offline
                                      heidiskigeil
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1118

                                      Ich werde als Pauschalreisender trotzdem das Chargeback für den Fall beantragen, dass nur eine Quote erstattet wird.

                                      Das muss nicht sofort sein, aber unter Einhaltung der Fristen der jeweiligen KK, bei DKB z.B. innerhalb von 100 Tagen ab Abflugdatum.
                                      Falls Kaera nicht innerhalb des Zeitraumes erstattet, so habe ich wenigstens die Frist gewahrt und einen Fall eröffnet.
                                      Das Ganze würde ich mit dem Hinweis versehen, dass Schadensmeldung ergangen ist und falls es soweit kommt, die Bescheinigung über die verminderte Schadensregulierung nachgereicht wird.

                                      Vermutlich sind die Fristen von Bank zu Bank, bzw von KK zu KK verschieden.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Erny1805E Erny1805

                                        @erny1805 sagte:

                                        Ok. Das Problem ist aber, das die so genannten Experten im Fernsehen und Zeitung aber auch meinen, das laut EU Gesetz die Absicherung der Staat regelt und es hier auf ein Klage auf Staatshaftung hinaus laufen wird. Dort wird es dann geklärt falls Geld fehlt. Also scheint das Gesetz nicht eindeutig zu sein 😉
                                        Zusätzlich behaupten die einen so genannten Experten es wird nicht reichen 110 Millionen, andere behaupten es wird reichen (zumindest das es reichen wird kam aus dem Staatsfernsehen ;-)). Und nehmen wir an der Staat gibt den Kredit an TC, dann haben wir als geschädigte auch nichts davon, oder? Wobei ich ehrlich bin und nich weiss, wie das dann laufen soll. Die Firma ist Insolvent, bekommt Kredit, hätte aber eigentlich noch Aussenstände an Geldern ggf beim Insolvenzverwalter. Ich glaube nicht das der das Geld den Kunden dann gibt.. Tja, kann man nur warten was erstmal raus kommt. Und ja, ich finde das auch mit den Rentnern 20K schlimm. Aber das sind dann Risikogeschäfte, hier geht man durch eine Absicherung aus durch die Versicherung, das man möglichst sein Geld nicht verliert. Auf jeden Fall hab ich zumindest draus gelernt nur noch maximal 8 Wochen vorher buchen wenn am besten 😉 Ärgern tut mich halt trotzdem das der Staat nichts draus gelernt hat mit der Erhöhung der Versicherungssumme... dann zahle ic lieber 400 Euro mehr Güter eine Reise, aber hab mein Geld bei Verlust sicher wieder 😉

                                        https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-schadensersatz-1.4614730

                                        mucmuliM Offline
                                        mucmuliM Offline
                                        mucmuli
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1119

                                        @erny1805 sagte:

                                        Dieser SZ Artikel strotzt ja nur vor Fehlern.

                                        Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • Erny1805E Erny1805

                                          @sandra-hbc sagte:

                                          Es geht aber hier auch nicht darum Existenzen zu retten....ich würde es allen Kunden wünschen und gönnen, verstehe aber auch wenn der Staat sich nicht in der Pflicht sieht. Er greift bei anderen Insolvenzen auch nicht ein und entschädigt alle Gläubiger.

                                          Für andere Insolvenzen ist der Staat nicht zuständig. Auch hier nicht, richtig. Aber er hat laut EU Gesetz eine Absicherung zu machen in diesem Fall in Form einer Versicherung z.b. Diese beträgt aktuell 110 Millionen. Beantragt wurden im Bundestag 300 Millionen, was abgelehnt wurde. Also ja, der Staat ist hier im Spiel, da er eine Rand Mitverantwortung hat in diesem Fall abzusicher. Ist zumindest meine Meinung.

                                          towi1802T Offline
                                          towi1802T Offline
                                          towi1802
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1120

                                          @erny1805 sagte:

                                          Für andere Insolvenzen ist der Staat nicht zuständig. ... Aber er hat laut EU Gesetz eine Absicherung zu machen ... Beantragt wurden im Bundestag 300 Millionen, was abgelehnt wurde. Also ja, der Staat ist hier im Spiel, da er eine Rand Mitverantwortung hat ...

                                          Da Du nicht locker lässt: Was glaubst Du, wer wohl die Versicherungsprämie zahlt?

                                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 54
                                          • 55
                                          • 56
                                          • 57
                                          • 58
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 56 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag