Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Top FiveT Top Five

    @sonnestrand75 sagte:

    Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.

    Andererseits schreiben sie ja:
    “ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“

    Quelle:
    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

    => Ich denke man kann es wagen.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1361

    @top-five sagte:

    Andererseits schreiben sie ja:
    “ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“

    Quelle:
    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

    => Ich denke man kann es wagen.

    Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

    Top FiveT 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • waldbaderW Offline
      waldbaderW Offline
      waldbader
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1362

      Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
      Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

      betze2B Hans MeyerH 2 Antworten Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1363

        @waldbader
        Du solltest noch mehr spezifizieren - bekanntlich haben einige Mitwirkende an diesem Thread bereits erfolgreich eingeredet und eine Erstattung erhalten.
        Ich fürchte, dass es seit der Antragsstellung keine Erfolge mehr gab ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @top-five sagte:

          Andererseits schreiben sie ja:
          “ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“

          Quelle:
          https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

          => Ich denke man kann es wagen.

          Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

          Top FiveT Offline
          Top FiveT Offline
          Top Five
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1364

          @sonnestrand75 sagte:

          Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

          Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.

          Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

          vonschmelingV leosneffeL SonneStrand75S 3 Antworten Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Erny1805E Erny1805

            @sonnestrand75 sagte:

            Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...

            Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...

            Dazu ne kleine Frage. Haben die ihren Hauptsitz nicht in der Schweiz? Ich weiss das die auch in Bonn einen Hauptsitz haben.... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss. Nicht das wieder einer sich verunsichert fühlt. (Sorry).

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1365

            @erny1805 sagte:

            Dazu ne kleine Frage ... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss.

            Es gelten die für Deutschland vereinbarten Bedingungen, Einreden unterfallen deutscher Rechtsprechung / Gesetzgebung.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Top FiveT Top Five

              @sonnestrand75 sagte:

              Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

              Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.

              Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1366

              @top-five sagte:

              Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

              Von der IATA anerkannte Tickets müssen diese Daten enthalten:

              Vordruck ATB-Ticket mit SCN (Stock control number)
              Ein solches Ticket enthält für jeden Reiseabschnitt einen eigenen Flugcoupon mit u. a. folgenden Daten:

              • den Titel, Vor- und Zunamen des Passagiers
              • die Flugstrecke
              • das gebuchte Kalenderdatum
              • die Buchungsklasse
              • Angaben zum Flugtarif sowie zu Flugtaxen (Flugsicherungsgebühren, Flughafentaxen, staatliche Gebühren, Luftverkehrsteuer)
              • das Ausgabedatum
              • die Ausgabestelle (z. B. IATA-Agentur)
              • die Nummer des Flugscheins
              • die Gültigkeitsdauer
              • Endorsement Informationen: ob dieser Flugschein nach Ausstellung noch geändert werden darf (Strecke, Datum usw.)
              • die Zahlungsart (cash, credit card, mco)
              • Felder für Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und deren Gewicht

              (Quelle: Wikipedia)

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • *yasmin* Offline
                *yasmin* Offline
                *yasmin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1367

                Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.

                Reisetermin 11.10. - 25.10.2019

                PERATORP 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Top FiveT Top Five

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

                  Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.

                  Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

                  leosneffeL Offline
                  leosneffeL Offline
                  leosneffe
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1368
                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                  Marcus2801M 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • waldbaderW waldbader

                    Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
                    Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

                    betze2B Offline
                    betze2B Offline
                    betze2
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1369

                    @waldbader sagte:

                    Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
                    Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

                    Ich warte ebenfalls auf Info, wann unsere vorläufige Gutschrift eine dauerhafte wird. Vorher können wir nicht neu buchen und unser Zeitfenster wird immer kleiner.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • leosneffeL leosneffe

                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!

                      Marcus2801M Offline
                      Marcus2801M Offline
                      Marcus2801
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1370

                      @leosneffe sagte:

                      Gibt bei Wikipedia eine Liste,da stehen die Fluggesellschaften die darunter fallen (IATA).
                      Billigfluglinien und Charterflügr meistens nicht.

                      Eurowings wäre auch IATA.

                      Ich hoffe nur TC haut jetzt bald mal Infos raus!
                      Hab nur noch 3 Tage.
                      Lasst die Leute doch einfach die Flüge wahrnehmen dürfen!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • betze2B betze2

                        @waldbader sagte:

                        Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
                        Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

                        Ich warte ebenfalls auf Info, wann unsere vorläufige Gutschrift eine dauerhafte wird. Vorher können wir nicht neu buchen und unser Zeitfenster wird immer kleiner.

                        vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1371

                        @betze2 sagte:

                        Ich warte ebenfalls auf Info, wann unsere vorläufige Gutschrift eine dauerhafte wird.

                        Bis zur finalen Klärung bleibt das leider ein frommer Wunsch.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • *yasmin* *yasmin

                          Dann melden wir auch Konkurs an 😏

                          Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
                          geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
                          ich doch sehr!

                          burton_B Offline
                          burton_B Offline
                          burton_
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1372

                          @-yasmin sagte:

                          Dann melden wir auch Konkurs an 😏

                          Na dann mal viel Spaß die nächsten Jahre! Ob es das wert wäre...

                          Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
                          geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
                          ich doch sehr!

                          Jeder Richter, der an Recht und Gesetz gebunden ist 😉 wenn du mehr bekommen hast, als dir quotal zusteht, musst du eben zurück zahlen - einfache Geschichte, da kann dann auch ein wohlwollender Richter wenig machen 😜

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Top FiveT Top Five

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?

                            Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.

                            Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1373

                            @top-five sagte:

                            Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.

                            Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.

                            Dann hätten sie es direkt unten drunter geschrieben. Der zweite Satz steht aber im anderen Kapitel und das wundert mich...

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • *yasmin* *yasmin

                              Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.

                              Reisetermin 11.10. - 25.10.2019

                              PERATORP Offline
                              PERATORP Offline
                              PERATOR
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1374

                              @-yasmin sagte:

                              Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.

                              Reisetermin 11.10. - 25.10.2019

                              Also gute 10 Tage davor...
                              Danke für die Info

                              lisahuL 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • *yasmin* *yasmin

                                @ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
                                ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.

                                Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste 😏

                                vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1375

                                @-yasmin sagte:

                                ... ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.

                                Na die müssten dann "nichts zu holen" in Form einer Privatinsolvenz erhärten - glaub mir, das ist nicht lustig!!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • asolskijA Offline
                                  asolskijA Offline
                                  asolskij
                                  Verwarnt Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1376

                                  "Die Policen wären zudem auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt. Davon gibt es laut Spon gibt allerdings mindesten fünf Betroffene: Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours und Thomas Cook Signature. Offenbar gehören aber alle Töchter zur Thomas Cook Deutschland, sodass nicht für jede Gesellschaft einzeln gehaftet werden muss."
                                  https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2019-09-24/thomas-cook-gefaehrdet-kreditversicherer-massiv-auch-zurich-droht-schlimmes/

                                  Pardon - aber in meinem Sicherungsschein steht nur Bucher Reise und Öger Tours. Kein Wort über weitere Firmen. Hätte ich gewusst, dass auch andere RV drin sind, würde ich eventuell die Reise nicht kaufen. 100 mio. für Bucher Reiesen sind ok. Also: 110 mio. für alle oder für 1 RV pro Jahr?

                                  vonschmelingV gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • PERATORP PERATOR

                                    @-yasmin sagte:

                                    Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.

                                    Reisetermin 11.10. - 25.10.2019

                                    Also gute 10 Tage davor...
                                    Danke für die Info

                                    lisahuL Offline
                                    lisahuL Offline
                                    lisahu
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1377

                                    Unsere Abreise wäre der 10.10. und wir haben immer noch keine Absage bekommen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • steelydan1S Offline
                                      steelydan1S Offline
                                      steelydan1
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1378

                                      Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
                                      Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
                                      Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.

                                      Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
                                      Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
                                      Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.

                                      mauseknatschiM 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • lisahuL Offline
                                        lisahuL Offline
                                        lisahu
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1379

                                        Guten Abend,

                                        ich bin etwas verunsichert.

                                        Unser Abflug wäre der 10.10. mit Condor Richtung Rhodos mit Neckermann.
                                        Wir haben noch keine Absage bekommen.

                                        Wenn ich mich bei Condor einlogge mit der Buchungsnummer usw - wird mir der Flug angezeigt und theoretisch könnte ich 24 Stunden vorher einchecken.

                                        Das ganze verunsichert mich. Steht der Flug jetzt? Oder wird der noch abgesagt?

                                        Hat jemand gleiche Erfahrungen und wie handhabt ihr das? Konntet ihr jemanden offiziellen fragen?

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • steelydan1S steelydan1

                                          Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
                                          Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
                                          Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.

                                          Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
                                          Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
                                          Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.

                                          mauseknatschiM Offline
                                          mauseknatschiM Offline
                                          mauseknatschi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1380

                                          @steelydan1 sagte:

                                          Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
                                          Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
                                          Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.

                                          Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
                                          Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
                                          Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.

                                          VS-Nr.: 704.005.598.300
                                          Gebucht bei Bucher Reisen.
                                          Als Reiseveranstalter ist Bucher Reisen & Öger Tours Gmbh aufgeführt.

                                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 67
                                          • 68
                                          • 69
                                          • 70
                                          • 71
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 69 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag