Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@bienekind sagte:
Und dein Versicherungsvertreter kann diese Aussage belegen? Oder ist das eher doch auch Hörensagen?
Mir ist immer noch Schleierhaft woher Du noch Deinen Optimismus beziehst... wobei du doch schnell genervt bist..
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@bienekind sagte:
Und dein Versicherungsvertreter kann diese Aussage belegen? Oder ist das eher doch auch Hörensagen?
Mir ist immer noch Schleierhaft woher Du noch Deinen Optimismus beziehst... wobei du doch schnell genervt bist..
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@etlaeuft sagte:
Auch das mag so stimmen, die Frage ist nur .... und jetzt? Flug mit einem Wert von z.B. 1000 € nicht antreten und dann nachher dafür vielleicht 1/10 erstattet bekommen? Zumindest dürfte doch eine Stornierung nach erfolgtem Hinflug durch TC nicht mehr gehen, oder?
Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.
Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...
@sonnestrand75 sagte:
Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.
Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...
Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch. -
@bienekind sagte:
Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz
KlickSorry, der Link funzte nicht. Aber jetzt...
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@bienekind sagte:
Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz
KlickAuch nicht verkehrt
kannte ich noch gar nicht. Dann hoffe ich das dieses Gesetz funktioniert und harre der Dinge bis es was neues gibt 
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@bienekind sagte:
Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz

Wer sagt, dass ich weniger Lebenserfahrung habe ! Man sieht nie wer schreibt

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Zurich Versicherung sieht das so:
Quelle: http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555
Die Zurich Versicherung stellt also fest: ".... die Schadenssumme ...den eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt..."
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@mauseknatschi sagte:
@pretsch
Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:
Kopf hoch...
Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.
Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

@olicheck sagte:
Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.
Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

Sorry, aber meine E-Mail ging heute um genau 12:13 Uhr durch.
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Hat eigentlich schon jemand erfolgreich einen Kreditkarten-Chargeback durchbekommen? Dummerweise habe ich meinen Neppermann-Urlaub mit Amex bezahlt; die haben meine Reklamation mit Verweis auf den lächerlichen Sicherungsschein abgelehnt und darüber hinaus verkündet, dass ich von ihnen keinen Cent zurück bekomme, falls die Deckung nicht ausreicht, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
1.400 Euro für nichts bezahlt, ich glaube kaum, dass ich mehr als 100 Euro von der Zurich PLC erstattet bekomme. Ich werde überhaupt erst dann wieder eine Pauschalreise buchen, wenn die Deckungssumme auf einen angemessenen Wert erhöht wird. -
@sonnestrand75 sagte:
Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.
Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...
Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.@mauseknatschi sagte:
Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
Und IATA-Ticket da war?Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.
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@bienekind sagte:
Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz

Wer sagt, dass ich weniger Lebenserfahrung habe ! Man sieht nie wer schreibt

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@bienekind sagte:
Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...

Stimmt aber das sagt nichts aus .... ich hatte 2 Reisen gebucht und hatte mich nur eingeloggt und gar nicht darauf geachtet, über welchen Account ich jetzt schreibe aber ich habe selbst 6 Enkelkinder
(Ist meine jüngste Tochter) -
@bienekind sagte:
Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...

Stimmt aber das sagt nichts aus .... ich hatte 2 Reisen gebucht und hatte mich nur eingeloggt und gar nicht darauf geachtet, über welchen Account ich jetzt schreibe aber ich habe selbst 6 Enkelkinder
(Ist meine jüngste Tochter) -
@bienekind sagte:
Mir gings auch eher um das Kölsche Grundgesetz

Na ja ich bewunder ja deinen Optimismus und wünschte du behieltest Recht, nur ich kann daran im Moment nicht glauben.
Das schlimmste wäre jetzt noch wir kämen nächste Woche in Teneriffa an und der Hotelier hat trotz Angebot und Zusage unsere Zimmer
vermietet und wir stehen ohne da . Hab ausgemacht bar bei Ankunft zu zahlen, wollte nicht mehr im Voraus. -
@sonnestrand75 sagte:
Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.
Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...
Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.@mauseknatschi sagte:
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.Extrem präzise Herleitung!
Chapeau - das ist quasi das DIY "passende Gesetzesauslegung" ... unfassbar!? -
@mauseknatschi sagte:
@pretsch
Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:
Kopf hoch...
Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.
Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

Wenn Du es wie beschrieben machst, klappt es
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Was bitte meinst du, Nannett 26?
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@mauseknatschi sagte:
Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
Und IATA-Ticket da war?Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.
@sonnestrand75 sagte:
Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
Und IATA-Ticket da war?Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.
Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.
Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest... -
Und nochmal zum Thema Linienflüge nutzen aus einer Thomas Cook-Buchung(und der angeschlossenen Veranstalter:
Seit letzten Montag ist die Insolvenz aktuell, erst die englische Mutter und 2 Tage später die deutschen Ableger:
Seitdem hat es hier im Forum nicht EINEN Bericht dazu gegeben, dass ausgestellte Linienflugtickets nicht genutzt werden konnten. Auch bei Ryanair und Easyjet konnten die Flugtickets problemlos genutzt werden, wenn man mit den übermittelten Einloggdaten des Veranstalters (eine vorgegebene Emailadresse und ein Kennwort) sich in seinen Account zum Online-Checkin einloggen kann. Laut Ryanair und easyjet können diese Flüge dann nicht mehr storniert werden und problemlos verwendet werden.Linienflüge: Hierzu zählen die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss, Edelweiß, Emirates, Etihad, TAP, Iberia, Singapore Airlines, Quantas, etc. Auch hier gilt: Besitzt man ein ausgestelltes Ticket/E-Ticket, so kann man dieses nutzen, vorher kann gerne nochmals bei der Airline abgecheckt werden, ob dem so ist, um sich zu beruhigen. Auch hier hat der Veranstalter keinen Rückgriff mehr auf diese ausgestellten Linienflugtickets.
Pech haben alle anderen, die mit Charter- oder Bedarfsairlines fliegen sollten. Hierzu gehören Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sundair, Sunexpress, Tailwind und einige andere. Tickets bei diesen Fluggesellschaften müssen nicht sofort bei Buchung bezahlt werden und konnten daher storniert werden vom Reiseveranstalter.
Vielleicht hilft dies einigen Urlaubern etwas, die dann zwar sich selbst um Hotel und Transfer kümmern müssen, aber immerhin den Flug sicher haben.
AUFRUF: Bitte hier berichten, auch von oben nicht erwähnten Fluglinien, hat es geklappt oder wurdet Ihr stehengelassen am Airport. damit man einen besseren Überblick bekommt über die verfahrene Lage für die Oktoberreisenden.
Weißt du, ob vueling ein Linienflug oder ein Charterflug ist? Es handelt sich dabei um eine spanische Billigfluggesellschaft.
Ich hab die AGB durchgelesen und finde folgenden Punkt:
- Ticket nicht stornierbar
Nachdem die Buchung mit der entsprechenden Bezahlung durchgeführt wurde, darf das Ticket nicht mehr durch den Passagier storniert werden, was bedeutet, dass der von diesem bezahlte Preis nicht zurückerstattet wird, außer in den ausdrücklich in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Fällen, wie z. B. die außergewöhnlichen Umstände, die unter Punkt 4.5. aufgezählt werden.
Heißt das, das Ticket kann auch nicht mehr durch den Insolvenzverwalter storniert werden?