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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • BienekindB Bienekind

    @-yasmin sagte:

    Komischerweise sagte meine Versicherung heute das gleiche.

    Und dein Versicherungsvertreter kann diese Aussage belegen? Oder ist das eher doch auch Hörensagen?

    Erny1805E Offline
    Erny1805E Offline
    Erny1805
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1781

    @bienekind sagte:

    Und dein Versicherungsvertreter kann diese Aussage belegen? Oder ist das eher doch auch Hörensagen?

    Mir ist immer noch Schleierhaft woher Du noch Deinen Optimismus beziehst... wobei du doch schnell genervt bist..

    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Erny1805E Erny1805

      @bienekind sagte:

      Und dein Versicherungsvertreter kann diese Aussage belegen? Oder ist das eher doch auch Hörensagen?

      Mir ist immer noch Schleierhaft woher Du noch Deinen Optimismus beziehst... wobei du doch schnell genervt bist..

      BienekindB Offline
      BienekindB Offline
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
      #1782

      Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

      BienekindB Erny1805E *yasmin* 3 Antworten Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @etlaeuft sagte:

        Auch das mag so stimmen, die Frage ist nur .... und jetzt? Flug mit einem Wert von z.B. 1000 € nicht antreten und dann nachher dafür vielleicht 1/10 erstattet bekommen? Zumindest dürfte doch eine Stornierung nach erfolgtem Hinflug durch TC nicht mehr gehen, oder?

        Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
        Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.

        Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.

        Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...

        mauseknatschiM Offline
        mauseknatschiM Offline
        mauseknatschi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1783

        @sonnestrand75 sagte:

        Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
        Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.

        Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.

        Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...

        Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
        Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
        Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
        Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
        Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

        SonneStrand75S vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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        • BienekindB Bienekind

          Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

          BienekindB Offline
          BienekindB Offline
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1784

          @bienekind sagte:

          Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

          Sorry, der Link funzte nicht. Aber jetzt...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • BienekindB Bienekind

            Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

            Erny1805E Offline
            Erny1805E Offline
            Erny1805
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1785

            @bienekind sagte:

            Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

            Auch nicht verkehrt 🙂 kannte ich noch gar nicht. Dann hoffe ich das dieses Gesetz funktioniert und harre der Dinge bis es was neues gibt 😉

            Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erny1805E Erny1805

              @bienekind sagte:

              Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

              Auch nicht verkehrt 🙂 kannte ich noch gar nicht. Dann hoffe ich das dieses Gesetz funktioniert und harre der Dinge bis es was neues gibt 😉

              Erny1805E Offline
              Erny1805E Offline
              Erny1805
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1786

              @erny1805 sagte:

              Auch nicht verkehrt 🙂 kannte ich noch gar nicht. Dann hoffe ich das dieses Gesetz funktioniert und harre der Dinge bis es was neues gibt 😉

              Zumindest Paragraph 3 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BienekindB Bienekind

                Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉 Klick

                *yasmin* Offline
                *yasmin* Offline
                *yasmin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1787

                @bienekind sagte:

                Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉

                Wer sagt, dass ich weniger Lebenserfahrung habe ! Man sieht nie wer schreibt 😏

                BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                • olicheckO Offline
                  olicheckO Offline
                  olicheck
                  schrieb am zuletzt editiert von olicheck
                  #1788

                  Zurich Versicherung sieht das so:
                  Quelle: http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555

                  Die Zurich Versicherung stellt also fest: ".... die Schadenssumme ...den eingekauften Versicherungsschutz bei weitem übersteigt..."

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • olicheckO olicheck

                    @mauseknatschi sagte:

                    @pretsch

                    Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:

                    thomascook@kaera-ag.de

                    Kopf hoch...

                    Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.

                    Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

                    mauseknatschiM Offline
                    mauseknatschiM Offline
                    mauseknatschi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1789

                    @olicheck sagte:

                    Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.

                    Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

                    Sorry, aber meine E-Mail ging heute um genau 12:13 Uhr durch.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • D. SasterD Offline
                      D. SasterD Offline
                      D. Saster
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1790

                      Hat eigentlich schon jemand erfolgreich einen Kreditkarten-Chargeback durchbekommen? Dummerweise habe ich meinen Neppermann-Urlaub mit Amex bezahlt; die haben meine Reklamation mit Verweis auf den lächerlichen Sicherungsschein abgelehnt und darüber hinaus verkündet, dass ich von ihnen keinen Cent zurück bekomme, falls die Deckung nicht ausreicht, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
                      1.400 Euro für nichts bezahlt, ich glaube kaum, dass ich mehr als 100 Euro von der Zurich PLC erstattet bekomme. Ich werde überhaupt erst dann wieder eine Pauschalreise buchen, wenn die Deckungssumme auf einen angemessenen Wert erhöht wird.

                      waldbaderW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mauseknatschiM mauseknatschi

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
                        Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.

                        Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.

                        Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...

                        Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
                        Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
                        Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
                        Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
                        Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75S Offline
                        SonneStrand75
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1791

                        @mauseknatschi sagte:

                        Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
                        Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
                        Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
                        Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
                        Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

                        Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
                        Und IATA-Ticket da war?

                        Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.

                        mauseknatschiM 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • *yasmin* *yasmin

                          @bienekind sagte:

                          Vielleicht aus der Lebenserfahrung und aus dem Kölschen Grundgesetz 😉

                          Wer sagt, dass ich weniger Lebenserfahrung habe ! Man sieht nie wer schreibt 😏

                          BienekindB Offline
                          BienekindB Offline
                          Bienekind
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1792

                          @-yasmin sagte:
                          Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...😉

                          *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BienekindB Bienekind

                            @-yasmin sagte:
                            Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...😉

                            *yasmin* Offline
                            *yasmin* Offline
                            *yasmin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1793

                            @bienekind sagte:

                            Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...😉

                            Stimmt aber das sagt nichts aus .... ich hatte 2 Reisen gebucht und hatte mich nur eingeloggt und gar nicht darauf geachtet, über welchen Account ich jetzt schreibe aber ich habe selbst 6 Enkelkinder 😏 (Ist meine jüngste Tochter)

                            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • *yasmin* *yasmin

                              @bienekind sagte:

                              Deinem Profil nach bist du im Alter meines ältesten Enkels...😉

                              Stimmt aber das sagt nichts aus .... ich hatte 2 Reisen gebucht und hatte mich nur eingeloggt und gar nicht darauf geachtet, über welchen Account ich jetzt schreibe aber ich habe selbst 6 Enkelkinder 😏 (Ist meine jüngste Tochter)

                              BienekindB Offline
                              BienekindB Offline
                              Bienekind
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1794

                              Mir gings auch eher um das Kölsche Grundgesetz 😊

                              *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • BienekindB Bienekind

                                Mir gings auch eher um das Kölsche Grundgesetz 😊

                                *yasmin* Offline
                                *yasmin* Offline
                                *yasmin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1795

                                @bienekind sagte:

                                Mir gings auch eher um das Kölsche Grundgesetz 😊

                                Na ja ich bewunder ja deinen Optimismus und wünschte du behieltest Recht, nur ich kann daran im Moment nicht glauben.

                                Das schlimmste wäre jetzt noch wir kämen nächste Woche in Teneriffa an und der Hotelier hat trotz Angebot und Zusage unsere Zimmer
                                vermietet und wir stehen ohne da . Hab ausgemacht bar bei Ankunft zu zahlen, wollte nicht mehr im Voraus.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mauseknatschiM mauseknatschi

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  Laut Urteilen, die hier veröffentlicht wurden, wurde jeweils der Rückflug vom RV storniert.
                                  Zu welchem Zeitpunkt weiß ich allerdings nicht.

                                  Ich denke, die Fluggesellschaft kann es besser beantworten. Auf keinen Fall würde ich mich auf irgendwelche User verlassen, die meinen, alles besser als RV und Fluggesellschaften zu wissen.

                                  Als ich mein nicht stornierbares Ticket für Rückflug storniert habe (um Steuern und Gebühren zu bekommen, wenn ich schon nicht fliege), habe ich es noch vor dem Hinflug getan...

                                  Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
                                  Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
                                  Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
                                  Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
                                  Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1796

                                  @mauseknatschi sagte:

                                  Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
                                  Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

                                  Extrem präzise Herleitung!
                                  Chapeau - das ist quasi das DIY "passende Gesetzesauslegung" ... unfassbar!?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • olicheckO olicheck

                                    @mauseknatschi sagte:

                                    @pretsch

                                    Die E-Mail Adresse von KAERA lautet:

                                    thomascook@kaera-ag.de

                                    Kopf hoch...

                                    Die E-Mail Adresse kann man vergessen. Diese ominöse "Versicherung" blockt persönliche Gespräche und E-Mails konsequent ab.

                                    Auf E-Mail Anfragen bekommt jeder explizit innerhalb von 10 Sekunden folgende Antwort:

                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26N Offline
                                    Nannett 26
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1797

                                    Wenn Du es wie beschrieben machst, klappt es

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1798

                                      Was bitte meinst du, Nannett 26?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                                        @mauseknatschi sagte:

                                        Einfach mal bei Google "Flugstornierung passagierrechte.org" eingeben. Es ist zwar viel zu lesen, aber es lohnt sich für diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, den Flug wahrzunehmen und dafür das Okay ihrer Fluggesellschaft erhalten haben.
                                        Dort wird auch das bereits von mir -vor vielen Seiten mit angegebenem AZ- angeführte BGH-Urteil aus 2018 in schöner Länge besprochen.
                                        Auf jeden Fall weiß man nach dem Lesen, dass es nicht!!! stornierbare Flugtickets gibt, bei denen auch keine Erstattung von Steuern und Gebühren erfolgt.
                                        Ob TC & Co ein solches Flugticket für die jeweilige Pauschalreise bei einer Fluggesellschaft erworben haben, kann auch nur die Fluggesellschaft beantworten.
                                        Wenn die Airline also sagt, dass man fliegen kann, dann kann man es auch.

                                        Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
                                        Und IATA-Ticket da war?

                                        Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.

                                        mauseknatschiM Offline
                                        mauseknatschiM Offline
                                        mauseknatschi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1799

                                        @sonnestrand75 sagte:

                                        Du hast mitgekriegt, dass der AirFrance Flug storniert wurde, NACHDEM sie gesagt haben, es wäre sicher?
                                        Und IATA-Ticket da war?

                                        Lebst du immer noch in deinem Traumland? Seite 180 ganz unten.

                                        Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.

                                        Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
                                        Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
                                        Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.

                                        Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
                                        Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
                                        Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
                                        Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest...

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • CliffideoC Cliffideo

                                          Und nochmal zum Thema Linienflüge nutzen aus einer Thomas Cook-Buchung(und der angeschlossenen Veranstalter:

                                          Seit letzten Montag ist die Insolvenz aktuell, erst die englische Mutter und 2 Tage später die deutschen Ableger:
                                          Seitdem hat es hier im Forum nicht EINEN Bericht dazu gegeben, dass ausgestellte Linienflugtickets nicht genutzt werden konnten. Auch bei Ryanair und Easyjet konnten die Flugtickets problemlos genutzt werden, wenn man mit den übermittelten Einloggdaten des Veranstalters (eine vorgegebene Emailadresse und ein Kennwort) sich in seinen Account zum Online-Checkin einloggen kann. Laut Ryanair und easyjet können diese Flüge dann nicht mehr storniert werden und problemlos verwendet werden.

                                          Linienflüge: Hierzu zählen die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss, Edelweiß, Emirates, Etihad, TAP, Iberia, Singapore Airlines, Quantas, etc. Auch hier gilt: Besitzt man ein ausgestelltes Ticket/E-Ticket, so kann man dieses nutzen, vorher kann gerne nochmals bei der Airline abgecheckt werden, ob dem so ist, um sich zu beruhigen. Auch hier hat der Veranstalter keinen Rückgriff mehr auf diese ausgestellten Linienflugtickets.

                                          Pech haben alle anderen, die mit Charter- oder Bedarfsairlines fliegen sollten. Hierzu gehören Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sundair, Sunexpress, Tailwind und einige andere. Tickets bei diesen Fluggesellschaften müssen nicht sofort bei Buchung bezahlt werden und konnten daher storniert werden vom Reiseveranstalter.

                                          Vielleicht hilft dies einigen Urlaubern etwas, die dann zwar sich selbst um Hotel und Transfer kümmern müssen, aber immerhin den Flug sicher haben.

                                          AUFRUF: Bitte hier berichten, auch von oben nicht erwähnten Fluglinien, hat es geklappt oder wurdet Ihr stehengelassen am Airport. damit man einen besseren Überblick bekommt über die verfahrene Lage für die Oktoberreisenden.

                                          nabru73N Offline
                                          nabru73N Offline
                                          nabru73
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1800

                                          Weißt du, ob vueling ein Linienflug oder ein Charterflug ist? Es handelt sich dabei um eine spanische Billigfluggesellschaft.

                                          Ich hab die AGB durchgelesen und finde folgenden Punkt:

                                          • Ticket nicht stornierbar

                                          Nachdem die Buchung mit der entsprechenden Bezahlung durchgeführt wurde, darf das Ticket nicht mehr durch den Passagier storniert werden, was bedeutet, dass der von diesem bezahlte Preis nicht zurückerstattet wird, außer in den ausdrücklich in den vorliegenden Bedingungen vorgesehenen Fällen, wie z. B. die außergewöhnlichen Umstände, die unter Punkt 4.5. aufgezählt werden.

                                          Heißt das, das Ticket kann auch nicht mehr durch den Insolvenzverwalter storniert werden?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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