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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • ryanairfliegerR ryanairflieger

    Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2021

    @ryanairflieger sagte:

    Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

    Wer ist der User "ryanairflieger"?

    Keine Angst, morgen fliegen wir endlich in den neu gebuchten Urlaub, da werde ich weniger Zeit hier verbringen. 😉

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    • ryanairfliegerR ryanairflieger

      Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

      ryanairfliegerR Offline
      ryanairfliegerR Offline
      ryanairflieger
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2022

      @ryanairflieger sagte:

      Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

      Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
      Aber eine betroffene ist sie nicht.
      Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

      Alles wird gut.✌👍

      SonneStrand75S ryanairfliegerR 2 Antworten Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied2685054H Offline
        HC-Mitglied2685054H Offline
        HC-Mitglied2685054
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2023

        Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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        • ryanairfliegerR ryanairflieger

          @ryanairflieger sagte:

          Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

          Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
          Aber eine betroffene ist sie nicht.
          Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2024

          @ryanairflieger sagte:

          Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
          Aber eine betroffene ist sie nicht.
          Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

          Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

          ryanairfliegerR 1 Antwort Letzte Antwort
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          • ryanairfliegerR ryanairflieger

            @ryanairflieger sagte:

            Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

            Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
            Aber eine betroffene ist sie nicht.
            Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

            ryanairfliegerR Offline
            ryanairfliegerR Offline
            ryanairflieger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2025

            @ryanairflieger sagte:

            Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
            Aber eine betroffene ist sie nicht.
            Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

            Hat sich schon jemand mit dem Thema Schadenminderungsplicht BGB 254 befasst?

            Bei der Versicherung Reagiert man unfreundlich drauf.

            Alles wird gut.✌👍

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

              Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2026

              @ballonflieger sagte:

              Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

              Ich finde den Gedankengang logisch, aber ob es die Gerichte ähnlich sehen?

              Und ob es je vor Gericht kommt?

              HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Joschua100J Offline
                Joschua100J Offline
                Joschua100
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2027

                bei Thomas Cook Austria waren auch zunächst nur die Reisen bis 31.10. eingestellt, jetzt steht wohl die endgültige Schließung in Österreich fest - laut Medien. Jetzt wird es langsam Zeit, dass für Deutschland endlich auch eine Entscheidung fällt

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  @ryanairflieger sagte:

                  Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                  Aber eine betroffene ist sie nicht.
                  Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                  Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairflieger
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2028

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                  Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                  Alles wird gut.✌👍

                  SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SonneStrand75S SonneStrand75

                    @nicste sagte:

                    Danke... der Spam-Ordner war die Lösung. Heute Nachmittag kam die Antwort, dass auch wir gecancelt worden sind. Ich weiß, dass das die übliche Vorgehensweise ist, jedoch kann die von uns gebuchte Reise auf Grund des nicht mehr zur Verfügung stehenden gebuchten Zimmers nicht erneut von TC gebucht werden.

                    Das Hotel hat doch mehr als ein Zimmer?
                    Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass das Hotel bis zu eurer Reise ausgebucht bleibt. Auch andere können stornieren.

                    nicsteN Offline
                    nicsteN Offline
                    nicste
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2029

                    @sonnestrand75 sagte:

                    Das Hotel hat doch mehr als ein Zimmer?
                    Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass das Hotel bis zu eurer Reise ausgebucht bleibt. Auch andere können stornieren.

                    Aber nur ganz wenig Zimmer in der Kategorie, welche wir (gegen Aufpreis) gebucht haben. Und Stand jetzt(!) ist diese Zimmerkategorie ausgebucht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • asolskijA asolskij

                      @sonnestrand75 sagte:

                      Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

                      Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
                      Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

                      "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                      "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                      Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBCS Offline
                      Sandra HBC
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2030

                      @asolskij sagte:

                      "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                      "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                      Das kann man googeln welcher Veranstalter wo versichert ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • asolskijA asolskij

                        @sonnestrand75 sagte:

                        Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

                        Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
                        Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

                        "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                        "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                        Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBCS Offline
                        Sandra HBC
                        schrieb am zuletzt editiert von Sandra HBC
                        #2031

                        @asolskij sagte:

                        "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                        "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                        Warum man nicht kostenlos stornieren kann? Weil viele Menschen arbeit mit deiner Buchung hatten. Und wenn du stornierst, kostet das stornogebühren. Je kürzer vor Reiseantritt desto teurer.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • D. SasterD D. Saster

                          Kann man sich eigentlich beim Insolvenzverwalter in die Gläubigerliste eintragen lassen oder geht das auch nicht, weil man ja als Kunde über die 100%ig sichere[tm] Kundengeldversicherung abgedeckt ist?

                          Sandra HBCS Offline
                          Sandra HBCS Offline
                          Sandra HBC
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2032

                          @d-saster sagte:

                          Kann man sich eigentlich beim Insolvenzverwalter in die Gläubigerliste eintragen lassen oder geht das auch nicht, weil man ja als Kunde über die 100%ig sichere[tm] Kundengeldversicherung abgedeckt ist?

                          Den Schaden, den die Versicherung nicht ersetzt, kannst du bestimmt zur Tabelle anmelden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ryanairfliegerR ryanairflieger

                            @sonnestrand75 sagte:

                            Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                            Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2033

                            @ryanairflieger sagte:

                            Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                            Weil du wohl seit paar Tagen erst mitliest. Ich bin hier seit dem 23.9. und habe am 26.9., nach der Absage der Reisen, gleich neue Tickets gebucht. Seitdem ist mein persönliches Thema ja erledigt...

                            Das größere Problem haben die Leute, die ab November verreisen sollen und nicht wissen, was sie tun sollen.
                            Und die, die nicht wissen, ob sie ihre Flugtickets verwenden können.

                            Diese Unsicherheit stresst deutlich mehr als die abgesagten Reisen. Da weiß man, woran man ist, und kann handeln.

                            Durch Lastschriftverfahren und die Tatsache, dass seit Ende August keine Restzahlungen über Lastschriften abgebucht wurden, habe ich nur die Anzahlung verloren. Und natürlich deutlich höhere Flugpreise für 4 Personen, doppelt so hoher Aufpreis als die Anzahlung...

                            nicsteN ryanairfliegerR 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Toma07T Toma07
                              • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

                              Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?
                              Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch.

                              cady7C Offline
                              cady7C Offline
                              cady7
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2034

                              @toma07 sagte:

                              Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
                              Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?
                              Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch.

                              Hast Du hierzu schon eine Antwort erhalten?

                              Ich blicke nicht mehr durch....

                              Den vollen Schaden der Pauschalreise bei Karea anmelden
                              Wenn man Flug daraus nützt, wo dann den Schaden abzügl. Flüge melden? Auch bei Karea oder beim Insolvenzverwalter? Wo wäre die Meldung denn für den Insolvenzverwalter, so meldet man das?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • SonneStrand75S SonneStrand75

                                @ryanairflieger sagte:

                                Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                                Weil du wohl seit paar Tagen erst mitliest. Ich bin hier seit dem 23.9. und habe am 26.9., nach der Absage der Reisen, gleich neue Tickets gebucht. Seitdem ist mein persönliches Thema ja erledigt...

                                Das größere Problem haben die Leute, die ab November verreisen sollen und nicht wissen, was sie tun sollen.
                                Und die, die nicht wissen, ob sie ihre Flugtickets verwenden können.

                                Diese Unsicherheit stresst deutlich mehr als die abgesagten Reisen. Da weiß man, woran man ist, und kann handeln.

                                Durch Lastschriftverfahren und die Tatsache, dass seit Ende August keine Restzahlungen über Lastschriften abgebucht wurden, habe ich nur die Anzahlung verloren. Und natürlich deutlich höhere Flugpreise für 4 Personen, doppelt so hoher Aufpreis als die Anzahlung...

                                nicsteN Offline
                                nicsteN Offline
                                nicste
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2035

                                @SonneStrand75
                                Vielen Dank für deine Empathie gegenüber den ab-November-Reisenden (absolut ernst gemeint!)

                                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • SonneStrand75S SonneStrand75

                                  @ryanairflieger sagte:

                                  Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                                  Weil du wohl seit paar Tagen erst mitliest. Ich bin hier seit dem 23.9. und habe am 26.9., nach der Absage der Reisen, gleich neue Tickets gebucht. Seitdem ist mein persönliches Thema ja erledigt...

                                  Das größere Problem haben die Leute, die ab November verreisen sollen und nicht wissen, was sie tun sollen.
                                  Und die, die nicht wissen, ob sie ihre Flugtickets verwenden können.

                                  Diese Unsicherheit stresst deutlich mehr als die abgesagten Reisen. Da weiß man, woran man ist, und kann handeln.

                                  Durch Lastschriftverfahren und die Tatsache, dass seit Ende August keine Restzahlungen über Lastschriften abgebucht wurden, habe ich nur die Anzahlung verloren. Und natürlich deutlich höhere Flugpreise für 4 Personen, doppelt so hoher Aufpreis als die Anzahlung...

                                  ryanairfliegerR Offline
                                  ryanairfliegerR Offline
                                  ryanairflieger
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2036

                                  Ich fliege in 3 Tagen los.
                                  Meine Flüge sind gesichert.
                                  Musste nur ein neues Hotel buchen.

                                  Wir sind auch zu zweit. Egal wer hier wieviel verliert, es sind Tausende Menschen, die die Rechnung von den Großen bezahlen dürfen...

                                  Der kleine, die Betroffenen, verlieren fast alles. Den großen ist es egal.
                                  Ich persönlich finde es nicht gut, das die Politik den Kopf in den Sand steckt und abwartet.
                                  Defensiv können die gut, mal offensiv nach vorne gehen, Fehlanzeige.

                                  Alles wird gut.✌👍

                                  HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • nicsteN nicste

                                    @SonneStrand75
                                    Vielen Dank für deine Empathie gegenüber den ab-November-Reisenden (absolut ernst gemeint!)

                                    SonneStrand75S Offline
                                    SonneStrand75S Offline
                                    SonneStrand75
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2037

                                    @nicste sagte:

                                    @SonneStrand75
                                    Vielen Dank für deine Empathie gegenüber den ab-November-Reisenden (absolut ernst gemeint!)

                                    Danke!

                                    Wobei die, die im nächsten Jahr erst reisen, deutlich entspannter sein dürften - ich denke, die Lage wird sich spätestens ab November geklärt haben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • asolskijA asolskij

                                      Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2038

                                      @asolskij sagte:

                                      Meiner Meinung nach es grenzt an Urkundenfälschung - bestimmt waren die Finanzindikatoren nicht super rosig bei allen GmbH's des TC. Dann packt Zurich alle diese Firmen zusammen und gibt ein "Sicherungsschein" - die Kunden zahlen weiter weil "es ist sicher". Zurich hat es bewusst, dass, wenn TC pleite geht, so wird der Betrag um mehrfache höher als 110mio. Euro sein. Trotzdem wurde Sicherungsschein an Kunden ausgegeben.

                                      Hier wird teilweise schon viel Blödsinn geschrieben, aber diese Aussagen von @asolskij (wenn man den Text entziffern kann) beweisen, das es immer noch schlechter werden kann.....

                                      Zum tausendenmal, der Gesetzgeber hat so ein Verhalten möglich gemacht. Beschwer´ Dich bei der Regierung........ aber dann leserlich 😀

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #2039

                                        Ja, ballonflieger, 651r hatte ich im alten Thread verlinkt.

                                        @Armin
                                        Der Tag der Insolvenzanmeldung ist maßgeblich für die Formulierung "pro Geschäftsjahr" und umfasst alle daraus folgenden Schadensfälle gleich wann sie denn eintreten mögen. Mit der Gültigkeit des Sicherungsscheins hat das nichts zu tun.
                                        Daher haben Sicherungsscheine für Abreisen nach dem 1.11. 2019 zwar Gültigkeit bis 31.10.2020, der neue Topf (wie hier häufig umschrieben) käme jedoch erst bei einer zweiten Insolvenz innerhalb dieses Gültigkeitszeitraumes ins Spiel.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                                          @armin sagte:

                                          Was mir persönlich noch unklar ist ist die Sache mit den Geschäftsjahren, das Geschäftsjahr für Zürich Versicherung ist ja 1.11.-31.10. des Jahres. Auf welchen Termin wird für die Entstehung des Anspruchs abgestellt? Auf das Datum der Insolvenzanmeldung? Das Datum des Reisebeginns oder das Datum der Anspruchsanmeldung? Fragen über Fragen..deswegen weil ja jetzt die Nahtstelle zwischen den 2 Geschäftsjahren näherrückt..stellt sich mir die Frage ob sich die Erstattungsansprüche nicht auf 2 Geschäftsjahre verteilen...ich z.B. habe eine Vorausbuchung über Neckermann für Mai 2020..ein Schaden ist mir bezüglich meiner Anzahlung noch nicht entstanden da die Reise (noch) nicht abgesagt ist. Würde diese z.B. erst nach dem 1.11. abgesagt würde mein Erstattungsanspruch ja ins neue Geschäftsjahr fallen...

                                          Das weiß leider keiner...

                                          Zürich sagt wohl, der Schaden ist mit der Insolvenz entstanden, somit fällt alles in einen Topf. Ob es so stimmt, weiß ich nicht...

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2040

                                          @sonnestrand75 sagte:

                                          Das weiß leider keiner...

                                          ... kan man so nicht sagen.

                                          Zürich sagt wohl, der Schaden ist mit der Insolvenz entstanden, somit fällt alles in einen Topf. Ob es so stimmt, weiß ich nicht...

                                          Doch das stimmt - wie eben erläutert.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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