Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
- Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
- Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
- In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
- Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
- Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
- Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!
@vonschmeling sagte:
Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!Sachlich natürlich komplett richtig .... habe nur vorher den Eindruck gehabt, dass Ballonflieger nur einen Scherz gemacht hat, denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen aufgrund der Tatsache, dass man aus medizinischen Gründen nicht reisen kann und dann trotzdem reist ist ja schon .... ähm besonders

Gut fand ich zuletzt auch den Scherz eines Users, dass man beim RV die Lebensmittel zu Hause zusätzlich zu den Reisekosten ansetzen solle, da man ja durch den Urlaubsausfall kein Essen im Urlaub erhalten würde und dann zu Hause einkaufen müsse .... also 1X Reisepreis zurück (da ist ja auch das Geld für das Essen im Urlaub dabei) und dann nochmal Geld für das Essen zu Hause ....
So nervig das alles ist .... zwischendurch ist es schon auch lustig hier ....
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@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Keine Ahnung, ob er eine RRV hat, die über seine Kreditkarte läuft o. ä. oder ob er die Versicherung bei der Buchung abgeschlossen hat – spielt aber auch keine Rolle, weil‘s nicht um die paar Penunsen für die RRV geht...
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@vonschmeling sagte:
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist
@candecor sagte:
Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Genug!
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist.
Kennst du die spezifischen Versicherungsbedingungen?
Falls nicht: Genug! -
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
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Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
@berggziege sagte:
Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
Und darüber, wie die einzeln en Hoteliers das gehändelt haben, gibt es nun einen Thread im Forum Reiseveranstalter. Dort kann man seine Erfahrungen teilen.
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Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.
Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.
*wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co
@towi1802 sagte:
Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.
Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.
*wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co
Nachtrag:
Soeben ist die zweite Antwort von Condor eingegangen: "... die Buchung ist bereits storniert, somit sind die Plätze auch wieder zur Buchung freigegeben."
Selbstverständlich sind keine Plätze in den von mir gewünschten Buchungsklassen verfügbar.
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Ich könnte mir gut vorstellen daß die Erstattung irgendwelcher abstrakter "Zusatzkosten" hier sehr auf Unverständnis derer stößt die hier wirklich xk€ im Feuer haben für einen schon vollständig bezahlten und eigentlich anstehenden Urlaub..mir persönlich wäre es lieber wenn deren Ansprüche befriedigt werden (meine Nachbarin z.B, hat für einen bei Air Marin gebuchten Urlaub 3000€ im Feuer)..dagegen sind meine 124€ Anzahlung peanuts für meine frühgebuchte, im Mai geplante Neckermannreise...z.Glück konnte ich ohne Abwarten der endgültigen Stornierung eine für mich noch wesentlich attraktivere Reise alternativ buchen so daß ich im ungünstigsten Fall die 124€ verschmerzen kann falls die ursprüngliche Reise doch stattfindet und ich diese dann zum Eingangsstornosatz stornieren muß...
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Hallo zusammen!
Erst einmal: Toll, dass es diesen Thread gibt und sich hier so viele engagieren und den Betroffenen der Insolvenz so gute Tipps geben.
Ich bin bisher als stiller Beobachter gefolgt und habe fleißig mitgelesen.
Ich selbst habe für meine komplette Familie plus Großeltern Thailand von Ende November bis Mitte Dezember gebucht. Allerdings nur das Hotel, der Flug lief getrennt. Die Anzahlung war direkt mit der Buchung im Juni fällig und die Reise ist wegen Einzelbaustein nicht durch einen Sicherrungsschein „gedeckt“. Hoffe im Worstcase auf ein Chargeback über die KK.
Warum ich mich jetzt doch mal zu Wort melde:
Gebucht habe ich über ab-in-den-urlaub (Darf man das hier sagen?!) und ich habe Sonntagabend eine erstaunliche/seltsame E-Mail von Unister (ab-in-den-Urlaub) erhalten...TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 OberurselBestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIGDann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“Hat Thomas Cook mir damit die Reiseanmeldung bestätigt? Heißt das die Buchung wurde/wird durchgeführt? Oder ist deine eine Standard-Systemmail?
Fragen über Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, was das heißt.
Vielen Dank schon einmal!!
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PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
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Willkommen im Forum von HolidayCheck, Viaggiatrice83 (blöder Anlass!)
Ich befürchte tatsächlich, dass es sich um eine automatisch generierte Mail handelt - andernfalls müsste wohl ein Ehrlich-Brother im Spiel sein (oder wie auch immer die beschixxen frisierten Gaukler sich nennen ...).
Fahnde noch ein wenig mehr rum, vielleicht hat tatsächlich einer die Glaskugel schnell repariert bekommen?!
Ich halte dir aufrichtig die Daumen für eine positive Wendung.
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PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
@viaggiatrice83 sagte:
PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
Hier lesbar:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“ -
so automatisch generierte ähnliche mail habe ich von da auch bekommen mit der Absicht mir eine neue Reise zu verticken..und kurioserweise wie das Leben so spielt..habe ich das getan (die neue Reise ist attraktiver für mich) und für mich, selbst bei Verlust meiner Anzahlung der ursprünglichen Neckermannreise einen guten Deal gemacht..
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Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....
@candecor sagte:
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko. -
Candecor hat stets vollkommen mühelose Schwangerschaften gehabt, Ballonflieger ... ist daher die Mühe nicht wert.
Wenn er beschließt, dass es kein linkes Hosenbein braucht gibt es in seiner Welt kein linkes Hosenbein.
Intern: Lex Coraya ...
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@candecor sagte:
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.@ballonflieger sagte:
Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt
... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst
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Lass mich spekulieren ... wird der wohl eher nicht tun!
Fassen wir kurz zusammen:
Ein bestimmt aufrichtig gedachter Tipp wird von der Schwarmintelligenz der Foris zunächst geshreddert.
Wie schon gesagt - das ist ein Nebenkriegsschauplatz und damit würde ich wenigstens den gerne beendet wissen.
Danke dafür!Der einzig nennenswerte Aspekt ist der Anspruch gegenüber der RRV sofern das Ereignis bereits vor dem Antrag auf Inso datiert und unverzüglich derselben gemeldet wurde.
Damit sollte es dann bitte gut sein. -
Offensichtlich sind nicht alle Hotelzimmer storniert ....... meine Freundin hat direkt beim Hotel angefragt, ob denn dort das Zimmer für Dezember schon von Neckermann storniert wurde. Laut Antwort der Direktorin ist das Zimmer bis jetzt noch nicht storniert worden, sie rät aber lieber mit der Zahlung abzuwarten, sofern noch nicht komplett bezahlt. Das Hotel hat Ende September die Stornierung für alle Oktober Buchungen bekommen und auch noch keine weiteren Infos bzgl November und Dezember.
Hotels hängen also genauso in der Luft wie die Reisenden.
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Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
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@viaggiatrice83 sagte:
PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.
Hier lesbar:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“@kourion sagte:
Hier lesbar:
TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
Bestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15
INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIG
Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTEDIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“
Ihre Buchung mit der HolidayCheck-Vorgangsnummer
Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise von Thomas Cook aufgrund der aktuellen Lage des Veranstalters abgesagt wurde.
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Sehr geehrte FrauIhre Buchung ist mit dem Eingang der Reisebestätigung durch den Veranstalter Neckermann Reisen verbindlich bestätigt
Bezahlung
Reisepreis
2,206.00 EUR
Zahlungsartentgelt
(Rechnung)
0.00 EUR
2,206.00 EUR
Ihre Rechnung erhalten Sie in Kürze direkt von Ihrem Reiseveranstalter Neckermann Reisen zugesandt. Die Anzahlung in Höhe von 20% ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig und die restlichen Reisekosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass für die Restzahlung keine neue Rechnung versandt wird. Daher stellen wir Ihnen die Bankverbindung hier zur Verfügung:
TC Touristik GmbH
IBAN: DE03700202700020055225
BIC: HYVEDEMMXXX
Bankname: UniCredit Bank
Verwendungszweck: 26407720 / StockfischÜbrigens: Sie erhalten vom Veranstalter keine Eingangsbestätigung Ihrer Zahlung. Sollte jedoch keine termingerechte Zahlung eingegangen sein, werden Sie kontaktiert.
Reiseunterlagen
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Reiseveranstalter 1 Woche vor Abreise per E-Mail.
Wir bitten Sie zusätzlich in Ihrem E-Mail-Postfach den Spam-Ordner bzw. Junk-E-Mail Ordner zu prüfen, da die Reiseunterlagen ggf. dort eingehen könnten.
Reisebestätigung
NEC ...................Reisebestaetigung
Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.Reisedaten
und dann kamen die Reisedaten usw.
Also ich hab so ein komisches Schreiben bekommen, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann....
hab 2 x bekommen da 2 Reisen, aber was das soll keine Ahnung, da die Reisen ja komplett bezahlt sind.
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Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
@vonschmeling sagte:
Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.
Hier gab es aber schon einige Aussagen der verschiedenen Hotels, dass die Buchungen nicht storniert wurden.
Genau wie die Flugtickets, wird wohl nach und nach storniert und nicht alle am gleichen Tag.