Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV vonschmeling

    Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...

    1. Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
    2. Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
    3. In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
    4. Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
    5. Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
    6. Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.

    Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

    etläuftE Offline
    etläuftE Offline
    etläuft
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2641

    @vonschmeling sagte:

    Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
    Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
    Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
    In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
    Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
    Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
    Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
    Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

    Sachlich natürlich komplett richtig .... habe nur vorher den Eindruck gehabt, dass Ballonflieger nur einen Scherz gemacht hat, denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen aufgrund der Tatsache, dass man aus medizinischen Gründen nicht reisen kann und dann trotzdem reist ist ja schon .... ähm besonders 😉

    Gut fand ich zuletzt auch den Scherz eines Users, dass man beim RV die Lebensmittel zu Hause zusätzlich zu den Reisekosten ansetzen solle, da man ja durch den Urlaubsausfall kein Essen im Urlaub erhalten würde und dann zu Hause einkaufen müsse .... also 1X Reisepreis zurück (da ist ja auch das Geld für das Essen im Urlaub dabei) und dann nochmal Geld für das Essen zu Hause ....

    So nervig das alles ist .... zwischendurch ist es schon auch lustig hier ....

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV vonschmeling

      @malini sagte:

      Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
      Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

      Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

      Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

      MaliniM Offline
      MaliniM Offline
      Malini
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2642

      @vonschmeling sagte:

      Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

      Keine Ahnung, ob er eine RRV hat, die über seine Kreditkarte läuft o. ä. oder ob er die Versicherung bei der Buchung abgeschlossen hat – spielt aber auch keine Rolle, weil‘s nicht um die paar Penunsen für die RRV geht...

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • CandecorC Candecor

        @vonschmeling sagte:

        Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
        Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

        Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

        Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2643

        @candecor sagte:

        Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

        Genug!

        Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist.

        Kennst du die spezifischen Versicherungsbedingungen?
        Falls nicht: Genug!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • berggziegeB Offline
          berggziegeB Offline
          berggziege
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2644

          Hallo zusammen,
          erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?

          Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

          Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

          Berggziege

          Nordseekrabbe

          Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • berggziegeB berggziege

            Hallo zusammen,
            erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?

            Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

            Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

            Berggziege

            Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #2645

            @berggziege sagte:

            Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

            Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

            Berggziege

            Und darüber, wie die einzeln en Hoteliers das gehändelt haben, gibt es nun einen Thread im Forum Reiseveranstalter. Dort kann man seine Erfahrungen teilen.

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • towi1802T towi1802

              Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.

              Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.

              *wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co

              towi1802T Offline
              towi1802T Offline
              towi1802
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2646

              @towi1802 sagte:

              Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.

              Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.

              *wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co

              Nachtrag:
              Soeben ist die zweite Antwort von Condor eingegangen: "... die Buchung ist bereits storniert, somit sind die Plätze auch wieder zur Buchung freigegeben."😡
              Selbstverständlich sind keine Plätze in den von mir gewünschten Buchungsklassen verfügbar.😥

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • ArminA Offline
                ArminA Offline
                Armin
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2647

                Ich könnte mir gut vorstellen daß die Erstattung irgendwelcher abstrakter "Zusatzkosten" hier sehr auf Unverständnis derer stößt die hier wirklich xk€ im Feuer haben für einen schon vollständig bezahlten und eigentlich anstehenden Urlaub..mir persönlich wäre es lieber wenn deren Ansprüche befriedigt werden (meine Nachbarin z.B, hat für einen bei Air Marin gebuchten Urlaub 3000€ im Feuer)..dagegen sind meine 124€ Anzahlung peanuts für meine frühgebuchte, im Mai geplante Neckermannreise...z.Glück konnte ich ohne Abwarten der endgültigen Stornierung eine für mich noch wesentlich attraktivere Reise alternativ buchen so daß ich im ungünstigsten Fall die 124€ verschmerzen kann falls die ursprüngliche Reise doch stattfindet und ich diese dann zum Eingangsstornosatz stornieren muß...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Viaggiatrice83V Offline
                  Viaggiatrice83V Offline
                  Viaggiatrice83
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2648

                  Hallo zusammen!

                  Erst einmal: Toll, dass es diesen Thread gibt und sich hier so viele engagieren und den Betroffenen der Insolvenz so gute Tipps geben.

                  Ich bin bisher als stiller Beobachter gefolgt und habe fleißig mitgelesen.

                  Ich selbst habe für meine komplette Familie plus Großeltern Thailand von Ende November bis Mitte Dezember gebucht. Allerdings nur das Hotel, der Flug lief getrennt. Die Anzahlung war direkt mit der Buchung im Juni fällig und die Reise ist wegen Einzelbaustein nicht durch einen Sicherrungsschein „gedeckt“. Hoffe im Worstcase auf ein Chargeback über die KK.

                  Warum ich mich jetzt doch mal zu Wort melde:
                  Gebucht habe ich über ab-in-den-urlaub (Darf man das hier sagen?!) und ich habe Sonntagabend eine erstaunliche/seltsame E-Mail von Unister (ab-in-den-Urlaub) erhalten...

                  TC Touristik GmbH 
                  Thomas-Cook-Platz 1 
                  61440 Oberursel

                  Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                  Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                  Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                  Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                  Agentur: xxxxxxxxxxx
                  Vom: 06.10.2019 19:15

                  INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                  TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                  DITTRICHRING 18-20 
                  D-04109 LEIPZIG

                  Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung

                  „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                  ZAHLUNGSART KREDITKARTE
                  DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                  Hat Thomas Cook mir damit die Reiseanmeldung bestätigt? Heißt das die Buchung wurde/wird durchgeführt? Oder ist deine eine Standard-Systemmail?

                  Fragen über Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, was das heißt.

                  Vielen Dank schon einmal!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Viaggiatrice83V Offline
                    Viaggiatrice83V Offline
                    Viaggiatrice83
                    schrieb am zuletzt editiert von Viaggiatrice83
                    #2649

                    PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #2650

                      Willkommen im Forum von HolidayCheck, Viaggiatrice83 (blöder Anlass!)
                      Ich befürchte tatsächlich, dass es sich um eine automatisch generierte Mail handelt - andernfalls müsste wohl ein Ehrlich-Brother im Spiel sein (oder wie auch immer die beschixxen frisierten Gaukler sich nennen ...).
                      Fahnde noch ein wenig mehr rum, vielleicht hat tatsächlich einer die Glaskugel schnell repariert bekommen?!
                      Ich halte dir aufrichtig die Daumen für eine positive Wendung.👍

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Viaggiatrice83V Viaggiatrice83

                        PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                        KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2651

                        @viaggiatrice83 sagte:

                        PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                        Hier lesbar:
                        TC Touristik GmbH 
                        Thomas-Cook-Platz 1 
                        61440 Oberursel
                        Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                        Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                        Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                        Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                        Agentur: xxxxxxxxxxx
                        Vom: 06.10.2019 19:15
                        INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                        TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                        DITTRICHRING 18-20 
                        D-04109 LEIPZIG
                        Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
                        „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                        ZAHLUNGSART KREDITKARTE
                        DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ArminA Offline
                          ArminA Offline
                          Armin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2652

                          so automatisch generierte ähnliche mail habe ich von da auch bekommen mit der Absicht mir eine neue Reise zu verticken..und kurioserweise wie das Leben so spielt..habe ich das getan (die neue Reise ist attraktiver für mich) und für mich, selbst bei Verlust meiner Anzahlung der ursprünglichen Neckermannreise einen guten Deal gemacht..

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CandecorC Candecor

                            Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

                            Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

                            HC-Mitglied2685054H Offline
                            HC-Mitglied2685054H Offline
                            HC-Mitglied2685054
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2653

                            @candecor sagte:

                            Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
                            Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

                            Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
                            Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

                            etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #2654

                              Candecor hat stets vollkommen mühelose Schwangerschaften gehabt, Ballonflieger ... ist daher die Mühe nicht wert.

                              Wenn er beschließt, dass es kein linkes Hosenbein braucht gibt es in seiner Welt kein linkes Hosenbein.
                              Intern: Lex Coraya ... 😌

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                @candecor sagte:

                                Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
                                Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

                                Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
                                Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

                                etläuftE Offline
                                etläuftE Offline
                                etläuft
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2655

                                @ballonflieger sagte:

                                Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
                                Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

                                Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt
                                ... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst 😉

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #2656

                                  Lass mich spekulieren ... wird der wohl eher nicht tun!
                                  Fassen wir kurz zusammen:
                                  Ein bestimmt aufrichtig gedachter Tipp wird von der Schwarmintelligenz der Foris zunächst geshreddert.
                                  Wie schon gesagt - das ist ein Nebenkriegsschauplatz und damit würde ich wenigstens den gerne beendet wissen.
                                  Danke dafür!

                                  Der einzig nennenswerte Aspekt ist der Anspruch gegenüber der RRV sofern das Ereignis bereits vor dem Antrag auf Inso datiert und unverzüglich derselben gemeldet wurde.
                                  Damit sollte es dann bitte gut sein.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bibikommtB Offline
                                    bibikommtB Offline
                                    bibikommt
                                    schrieb am zuletzt editiert von bibikommt
                                    #2657

                                    Offensichtlich sind nicht alle Hotelzimmer storniert ....... meine Freundin hat direkt beim Hotel angefragt, ob denn dort das Zimmer für Dezember schon von Neckermann storniert wurde. Laut Antwort der Direktorin ist das Zimmer bis jetzt noch nicht storniert worden, sie rät aber lieber mit der Zahlung abzuwarten, sofern noch nicht komplett bezahlt. Das Hotel hat Ende September die Stornierung für alle Oktober Buchungen bekommen und auch noch keine weiteren Infos bzgl November und Dezember.

                                    Hotels hängen also genauso in der Luft wie die Reisenden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2658

                                      Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KourionK Kourion

                                        @viaggiatrice83 sagte:

                                        PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                                        Hier lesbar:
                                        TC Touristik GmbH 
                                        Thomas-Cook-Platz 1 
                                        61440 Oberursel
                                        Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                                        Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                                        Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                                        Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                                        Agentur: xxxxxxxxxxx
                                        Vom: 06.10.2019 19:15
                                        INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                                        TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                                        DITTRICHRING 18-20 
                                        D-04109 LEIPZIG
                                        Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
                                        „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                                        ZAHLUNGSART KREDITKARTE
                                        DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                                        *yasmin* Offline
                                        *yasmin* Offline
                                        *yasmin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2659

                                        @kourion sagte:

                                        Hier lesbar:
                                        TC Touristik GmbH 
                                        Thomas-Cook-Platz 1 
                                        61440 Oberursel
                                        Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                                        Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                                        Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                                        Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                                        Agentur: xxxxxxxxxxx
                                        Vom: 06.10.2019 19:15
                                        INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                                        TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                                        DITTRICHRING 18-20 
                                        D-04109 LEIPZIG
                                        Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 
                                        „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                                        ZAHLUNGSART KREDITKARTE

                                        DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                                        Ihre Buchung mit der HolidayCheck-Vorgangsnummer

                                        Bitte beachten Sie, dass Ihre Reise von Thomas Cook aufgrund der aktuellen Lage des Veranstalters abgesagt wurde.
                                        Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Schadenformulares? Klicken Sie bitte
                                        .
                                        Sehr geehrte Frau

                                        Ihre Buchung ist mit dem Eingang der Reisebestätigung durch den Veranstalter Neckermann Reisen verbindlich bestätigt

                                        Bezahlung

                                        Reisepreis

                                        2,206.00 EUR

                                        Zahlungsartentgelt

                                        (Rechnung)

                                        0.00 EUR

                                        2,206.00 EUR

                                        Ihre Rechnung erhalten Sie in Kürze direkt von Ihrem Reiseveranstalter Neckermann Reisen zugesandt. Die Anzahlung in Höhe von 20% ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig und die restlichen Reisekosten bis spätestens 30 Tage vor Abreise. Bitte beachten Sie, dass für die Restzahlung keine neue Rechnung versandt wird. Daher stellen wir Ihnen die Bankverbindung hier zur Verfügung:

                                        TC Touristik GmbH
                                        IBAN: DE03700202700020055225
                                        BIC: HYVEDEMMXXX
                                        Bankname: UniCredit Bank
                                        Verwendungszweck: 26407720 / Stockfisch

                                        Übrigens: Sie erhalten vom Veranstalter keine Eingangsbestätigung Ihrer Zahlung. Sollte jedoch keine termingerechte Zahlung eingegangen sein, werden Sie kontaktiert.

                                        Reiseunterlagen

                                        Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Reiseveranstalter 1 Woche vor Abreise per E-Mail.

                                        Wir bitten Sie zusätzlich in Ihrem E-Mail-Postfach den Spam-Ordner bzw. Junk-E-Mail Ordner zu prüfen, da die Reiseunterlagen ggf. dort eingehen könnten.

                                        Reisebestätigung

                                        NEC ...................Reisebestaetigung
                                        Zum Öffnen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.

                                        Reisedaten

                                        und dann kamen die Reisedaten usw.

                                        Also ich hab so ein komisches Schreiben bekommen, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann....

                                        hab 2 x bekommen da 2 Reisen, aber was das soll keine Ahnung, da die Reisen ja komplett bezahlt sind.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                                          SonneStrand75S Offline
                                          SonneStrand75S Offline
                                          SonneStrand75
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2660

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Bitte verlass dich nicht auf die zufällig am Telefon befindliche mutmaßliche Azubine ... die Buchungen sind storniert.

                                          Hier gab es aber schon einige Aussagen der verschiedenen Hotels, dass die Buchungen nicht storniert wurden.

                                          Genau wie die Flugtickets, wird wohl nach und nach storniert und nicht alle am gleichen Tag.

                                          teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 131
                                          • 132
                                          • 133
                                          • 134
                                          • 135
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 133 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag