Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Ich weiß es überhaupt nicht, Dandy77 - ich würde lediglich deiner Empfehlung im Falle der Betroffenheit nicht folgen (und du hast Recht, ich halte sie für schlichterdings unterirdisch!).
American Dad schreibt, die Ansteckungsgefahr habe theoretisch schon auf dem Flug mit etlichen italienischen Fluggästen bestanden. Für mich wäre das Anlass genug zu einer Untersuchung. Könnte man verantwortungsvoll nennen ...
Du setzt lieber auf eine Argumentation mittels Duden. Bravo, muss sich keiner mehr wundern, dass sich Covid19 rasend verbreitet!Abschließend möchte ich noch betonen, dass ich überhaupt nichts von einer Covid-Hysterie halte. Was man jedoch selbst tun kann um sich und andere zu schützen sollte man schon nutzen.
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Ja gut- nicht alle Italiener sind jetzt eine Risikogruppe--
Die Frage ist doch eher-- ob sich der Arbeitgeber sich auch "vollumfänglich" der Meinung von Candecor und Dandy anschliesst, wenn er es herausbekommt?
Vergessen wir hier nicht ein wenig dass dieses Forum eine hohe Reichweite hat- und viele Details die hier geschildert wurden zuzuordnen sein könnten? -
Entscheidend ist doch wohl, ob man Mitglieder einer Risikogruppe nahe gekommen ist. Im Flieger und auf dem Flughafen waren doch viele Italiener. American Dad, was machst du, wenn der Virus Euch doch getroffen hat und Ihr das nicht erklären könnt?
@lanzafan sagte:
American Dad, was machst du, wenn der Virus Euch doch getroffen hat und Ihr das nicht erklären könnt?
Warum sollte er sich gegenüber irgendjemandem erklären? Eine Infektion ist überall möglich und eine Erklärung sicher nicht angezeigt.
Solltest du es noch nicht bemerkt haben, es infizieren sich täglich mehr in Deutschland. -
@ Tangomaus: wer gibt dir eigentlich das Recht, andere Beiträge als Blödsinn zu bezeichnen?
Nachdem man sich die ganzen Sehenswürdigkeiten Ägyptens in Begleitung von tausend Asiaten angesehen hat, mit lauter Italienern im Flugzeug gesessen hat, wird man natürlich erst durch die Landung in Mailand zum Virusträger.
Wenn dem so wäre, würde ich rechtliche Schritte gegen den Reiseveranstalter prüfen, der mich diesem Gesundheitsrisiko ausgesetzt hat.
Der wäre dann auch für eine finanzielle Entschädigung durch Lohnausfall aufgrund der Freistellung haftbar.Wenn die Möglichkeit einer Infektion besteht, steht zuerst der Reiseveranstalter in der Pflicht, Schaden vom Reiseteilnehmer abzuwenden.
Du forderst diese Maßnahmen vom Reiseteilnehmer, dem das dann zwei Wochen Urlaub oder zwei Wochen Lohn kostet.Moralisch sein ist immer einfach, wenn es einem selbst nichts kostet, oder?
Deshalb habe ich die Moral außen vor gelassen und den rechtlichen Aspekt aufgrund der Wortwahl in der Arbeitgeberanweisung angesprochen.
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Naja, meiner Meinung nach ist Blödsinn - insbesondere hinsichtlich deines aktuellen Beitrags! - noch schmeichelhaft.
Glaubst du American Dad wurde vom Veranstalter gezwungen die Reise zu unternehmen? Andernfalls sind die angedachten "rechtlichen Schritte" blanker Mumpitz - vollumfänglich!
Im Übrigen kann der Arbeitgeber meiner Meinung nach gar nicht verlangen, dass Urlaub genommen wird - sei es bezahlt oder unbezahlt.
Entweder ist der Arbeitnehmer krank oder gesund, trotzdem sollte mit offenen Karten gespielt werden.
Ab zum örtlichen Covid Testcenter, negativen Befund mitnehmen und Arbeit antreten. Es könnte soooo einfach sein ...
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Ok-- -- und um diesen Thread für weitere Infos und Fragen von Usern" lesbar "zu halten-bitte ich jetzt darum, diese Diskussion zu beenden.
Entscheiden muss das ohehin am Ende American Dad- Thema abgeschlossen.
Respektiert diesen Hinweis bitte--ok? Danke -
Ja gut- nicht alle Italiener sind jetzt eine Risikogruppe--
Die Frage ist doch eher-- ob sich der Arbeitgeber sich auch "vollumfänglich" der Meinung von Candecor und Dandy anschliesst, wenn er es herausbekommt?
Vergessen wir hier nicht ein wenig dass dieses Forum eine hohe Reichweite hat- und viele Details die hier geschildert wurden zuzuordnen sein könnten?Allerdings verhält sich der Arbeitgeber auch nicht gerade korrekt! "Zwangs"urlaub oder unbezahlte Freistellung verlangen, obwohl die Anordnung vom Arbeitgeber kam, ist meiner Meinung nach ein Fall für das Arbeitsgericht. Und wenn man glaubt, sich das nicht leisten zu können: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
Sorry, Günter, hatte den Beitrag schon abgeschickt, bevor ich deinen Hinweis gelesen habe. -
Kein Problem-- aber das war es dann auch zu diesem Thema.
Viele User sind völlig verunsichert und sollen hier auch ihre Fragen und Themen loswerden.
Da traut sich doch sonst keiner mehr ran. -
Thema Türkei
Wir haben seit heute 12.30 eine Micropage offen, auf der wir die seit gestern gültigen Einreisevorschriften für die Türkei nochmals vorstellen.
Das beginnt übrigens schon beim Thema Abflug.
Hier gehts zur HC Page: Aktuelle Informationen zu den EinreisebestimmungenWir aktualisieren diese Seite laufend.
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Naja, meiner Meinung nach ist Blödsinn - insbesondere hinsichtlich deines aktuellen Beitrags! - noch schmeichelhaft.
Glaubst du American Dad wurde vom Veranstalter gezwungen die Reise zu unternehmen? Andernfalls sind die angedachten "rechtlichen Schritte" blanker Mumpitz - vollumfänglich!
Im Übrigen kann der Arbeitgeber meiner Meinung nach gar nicht verlangen, dass Urlaub genommen wird - sei es bezahlt oder unbezahlt.
Entweder ist der Arbeitnehmer krank oder gesund, trotzdem sollte mit offenen Karten gespielt werden.
Ab zum örtlichen Covid Testcenter, negativen Befund mitnehmen und Arbeit antreten. Es könnte soooo einfach sein ...
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news von b angkok airways
ich denke, es passt hier besser rein, als in den airline-thread
wenn nicht bitte verschieben
info fuer fluege von bangkok airways
in der kopfzeile ( wird schnell uebersehen ) steht nochBangkok Airways’ in-flight entertainment system will be suspended from 1 March 2020 onward. We sincerely apologize for any inconvenience caused.
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Nachdem Tui die Stornierung unserer Reise bestätigt hat, hier gab es keine Probleme, hängen wir jetzt mit der Sitzplatzreservierung fest. Hier stellt sich TUIfly quer, da wir storniert haben und nicht der Reiseveranstalter.
Hier Auszug aus der Mail: "Da Sie Ihre Reise aus eigenen Stücken storniert haben und Sie nicht von Ihrem Reiseveranstalter storniert wurden, ist eine Erstattung Ihrer Zusatzleistungen nicht möglich. "Im Hinblick auf unseren Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (ABB TUIfly.com) und im Sinne der Gleichbehandlung all unserer Kunden ist eine Erstattung nicht möglich.Letztendlich hat man doch noch Kosten, auch wenn der Reiseveranstalter problemlos storniert.
Wir haben jetzt neu gebucht mit Sitzplatzreservierung, da wir XL Sitze lieben, waren wir bereit das Risiko einzugehen
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dagrowe wo sollte es denn hingehen, und wohin geht es jetzt ?
zusatzdinge das ist halt leider so, das man auf diesen kosten sitzenbleibt... -
und weiter geht es
lufthansa streicht alle fluege nach israel -
Was bei einem Einreiseverbot für Deutsche ja irgendwie naheliegend ist ...

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@Annika–Nadine ganz sicher hast du dafür nicht deine Reiserück, denn Reiserück greift in Deutschland wenn du erkrankst und nicht reisen kannst, was du meinst ist Abbruch, da machen einige Versicherungen Unterschiede, wenn du selbst an Corona erkrankst könntest du abbrechen, was aber nicht geht, du bist in Quarantäne, aber so wären bei einigen Kosten gedeckt, gehst du mit in Quarantäne weil jemand anderes erkrankt und du unter Verdacht stehst, ist es Privatvergnügen.
Auf die Frage wofür du die Versicherung hast, es gibt weit aus mehr Gründe als Corona, warum Reiserück und Abbruch ( Auslandskranken natürlich auch) sinnvoll sind@kanoanja sagte:
@Annika–Nadine ganz sicher hast du dafür nicht deine Reiserück, denn Reiserück greift in Deutschland wenn du erkrankst und nicht reisen kannst, was du meinst ist Abbruch, da machen einige Versicherungen Unterschiede, wenn du selbst an Corona erkrankst könntest du abbrechen, was aber nicht geht, du bist in Quarantäne, aber so wären bei einigen Kosten gedeckt, gehst du mit in Quarantäne weil jemand anderes erkrankt und du unter Verdacht stehst, ist es Privatvergnügen.
Auf die Frage wofür du die Versicherung hast, es gibt weit aus mehr Gründe als Corona, warum Reiserück und Abbruch ( Auslandskranken natürlich auch) sinnvoll sindDoch ich meine die reiserücktrittversicherung! Es geht ja darum wenn wir kurz vor Reiseantritt in Quarantäne müssten! Nicht wenn wir schon da sind
. Zum Glück ist es in Moment noch nicht der Fall aber wer weiß was noch passiert 
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@kanoanja sagte:
@Annika–Nadine ganz sicher hast du dafür nicht deine Reiserück, denn Reiserück greift in Deutschland wenn du erkrankst und nicht reisen kannst, was du meinst ist Abbruch, da machen einige Versicherungen Unterschiede, wenn du selbst an Corona erkrankst könntest du abbrechen, was aber nicht geht, du bist in Quarantäne, aber so wären bei einigen Kosten gedeckt, gehst du mit in Quarantäne weil jemand anderes erkrankt und du unter Verdacht stehst, ist es Privatvergnügen.
Auf die Frage wofür du die Versicherung hast, es gibt weit aus mehr Gründe als Corona, warum Reiserück und Abbruch ( Auslandskranken natürlich auch) sinnvoll sindDoch ich meine die reiserücktrittversicherung! Es geht ja darum wenn wir kurz vor Reiseantritt in Quarantäne müssten! Nicht wenn wir schon da sind
. Zum Glück ist es in Moment noch nicht der Fall aber wer weiß was noch passiert
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