Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
@ Brattenfan
Bin in der gleichen Situation. Heute wäre die Restzahlung fällig.
Aber ich werde definitiv nicht zahlen.
Wieso sollte ich die Leistung (Zahlung Reisepreis) erbringen, wobei TUI gestern detailliert angekündigt hat, ihre Leistung (Durchführung der Reise) nicht zu erbringen und stornieren wird?!
-
Fällige Restzahlungen:
Bitte tretet mit dem gegenständlichen Veranstalter in Kontakt und kündigt ggf. an, dass ihr wegen der Situation die Zahlung nicht leistet. -
Hallo zusammen.
Wir haben vom 10.04.-14.04.2020 einen Kurzurlaub im CenterParcs Allgäu gebucht.
Jetzt wurde von CenterParcs mitgeteilt, dass der Parc bis einschließlich 19.04. wegen Covid-19 geschlossen wird.
Im Anhang ein Gutschein über den kompletten Reisepreis zur Neubuchung bis 31.12.2020.
Leider werde ich durch die Corona Epedemie meinen kompletten Urlaubsanspruch für 2020 bei meinem Arbeitgeber aufbrauchen müssen.
Daher wird es mir nicht möglich sein, dieses Jahr nochmal in Urlaub zu gehen.
Des Weiteren war es ein Super Sonderangebot das wir bei CenterParcs gebucht hatten. Dieses Angebot kommt 2020 bestimmt nicht wieder.
Da die Buchung ja von Seiten des Veranstalters storniert wurde, habe ich da ein Recht auf Rückerstattung der Reisekosten? -
Hallo zusammen.
Wir haben vom 10.04.-14.04.2020 einen Kurzurlaub im CenterParcs Allgäu gebucht.
Jetzt wurde von CenterParcs mitgeteilt, dass der Parc bis einschließlich 19.04. wegen Covid-19 geschlossen wird.
Im Anhang ein Gutschein über den kompletten Reisepreis zur Neubuchung bis 31.12.2020.
Leider werde ich durch die Corona Epedemie meinen kompletten Urlaubsanspruch für 2020 bei meinem Arbeitgeber aufbrauchen müssen.
Daher wird es mir nicht möglich sein, dieses Jahr nochmal in Urlaub zu gehen.
Des Weiteren war es ein Super Sonderangebot das wir bei CenterParcs gebucht hatten. Dieses Angebot kommt 2020 bestimmt nicht wieder.
Da die Buchung ja von Seiten des Veranstalters storniert wurde, habe ich da ein Recht auf Rückerstattung der Reisekosten?@chrissy84
Ja, du hast den Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags. Die Branche versucht da gerade Änderungen zu erwirken, dass ein Gutschein im Reisewert die Auszahlung ersetzt, momentan gibt es da aber noch nichts Handfestes.
Wenn du weißt, dass du eh nochmal in einen Center Parc fährst, dann lass dir doch einen Gutschein mit einer längeren Geltungsdauer ausstellen. Ansonsten melde schriftlich an, dass du den Gutschein nicht akzeptieren wirst und eine Auszahlung wünschst. -
Gutschein- und Umbuchungslösungen erachte ich für sinnvolle Lösungen, wenn man der Branche nicht einen schnellen Todesstoß versetzen will. Allerdings werden diese wohl nur auf Akzeptanz stoßen, wenn die Bundesregierung (wie bei Thomas Cook) eine Absicherung für den Insolvenzfall zusagt und die sehe ich derzeit leider noch nicht. Und so haben wir einen "run" auf die Reiseveranstalter nach der Devise: Her mit dem Geld, so lange noch welches da ist...
Und schließlich hoffe ich, dass unsere Steuergelder nur für Unternehmen eingesetzt werden, die vor der Corana Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten. Und nicht für Zombie Unternehmen wie Vapiano oder wie TC es gewesen wäre, wenn sie nicht schon vorher die Segel gestrichen hätten. Unsere Nachbarländer gehen ja leider schon mit schlechtem Beispiel voran (Alitalia, Norwegian).
-
Vielen Dank für die Info.
Mit dem RV ist Kontakt zu treten,ist im Falle von LMX zumindest,gar nicht möglich. Und eine Mail hat auch keinerlei Beweiskraft.
Die Aussage,dass keine Reisen stattfinden auf der Seite von LMX, die sind begrenzt bis zum 27.3...ratlos. Tui und andere geben zumindest schon mal Rückmeldung.
Man hat ja Verständnis für die Überlastung..aber wenigstens könnten die ihre Seite mal der neuen Lage durch die geänderte Reisewarnung anpassen.
Grüße,Barbara
-
@mavonalein1957
Was willst du denn beweisen?
Ich habe lediglich angeregt, die Zahlung nicht einfach stillschweigend zu verweigern sondern darauf hinzuweisen - notfalls mit einem Einwurfeinschreiben.
Durch die weltweite Reisewarnung bist du ferner nicht auf Updates angewiesen, innerhalb dieser vorläufigen Frist kannst du dich ganz einfach auf Herrn Maas berufen. -
"Was willst Du denn beweisen"
Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.
Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .
Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.
Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest. -
"Was willst Du denn beweisen"
Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.
Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .
Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.
Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest.@ Brattenfan
@Donsimon83ich bin in der gleichen Situation. Abflug 26.4.20 Restzahlung 29.3.20. Ich sehe es auch nicht ein die Restzahlung ( Kreditkarte ) zu leisten, obwohl klar ist, dass die Reise am 20.4.von TUI storniert wird. Anschließend kann ich dann meinem Geld hinterherlaufen, sofern die TUI nicht vorher schon insolvent ist.
Da die Reisewarnung bis 30.4.geht, kann ich kostenlos stornieren.
Ich kann auch versuchen die Anzahlung zurückbuchen zu lassen, da ich noch in der 8 wöchigen Frist bin.Wie geht Ihr die Sache an?
Ich werde die Tui über mein Vorhaben per Mail und Einschreiben in Kenntnis setzen.
-
"Was willst Du denn beweisen"
Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.
Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .
Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.
Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest.@mavonalain1957 sagte:
"Was willst Du denn beweisen"
Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.
Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .
Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.
Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest.mavonalain1957
Du stehst etwas unter Dampf, komm mal bitte runter.
Du schriebst eine Mail hätte keinerlei Beweiskraft, daraufhin hatte man Dich danach gefragt. Kein komischer Ton, sondern man ist auf Deinen Beitrag eingegangen und Punkt!Mehr möchte ich jetzt nicht dazu lesen, wird entfernt da es den Thread unnötig aufbläht, danke.
-
Ich gehe davon aus daß die RV Anfang nächster Woche alle ihre Reiseabsagen an die erst seit gestern gültige weltweite Reisewarnung bis 30.04. insoweit anpassen werden. Sowas dauert schon mal etwas man hat jetzt alle Hände voll zu tun um die Gestrandeten heimzuholen bzw. die zeitnahen Reisen (Osterferien) zu stornieren.
Grundsätzlich kann die Reisewarnung als Indiz angesehen werden daß die Reisen bis 30.04. nicht stattfinden. -
@ Brattenfan
@Donsimon83ich bin in der gleichen Situation. Abflug 26.4.20 Restzahlung 29.3.20. Ich sehe es auch nicht ein die Restzahlung ( Kreditkarte ) zu leisten, obwohl klar ist, dass die Reise am 20.4.von TUI storniert wird. Anschließend kann ich dann meinem Geld hinterherlaufen, sofern die TUI nicht vorher schon insolvent ist.
Da die Reisewarnung bis 30.4.geht, kann ich kostenlos stornieren.
Ich kann auch versuchen die Anzahlung zurückbuchen zu lassen, da ich noch in der 8 wöchigen Frist bin.Wie geht Ihr die Sache an?
Ich werde die Tui über mein Vorhaben per Mail und Einschreiben in Kenntnis setzen.
XXXZitat mal wieder entfernt-- es reich ein einfaches @....XXX
Ich werde - denke ich - eine kurze Mail an TUI zu meiner Buchungsnr. senden mit dem Inhalt, dass ich aufgrund der Ankündigung, dass alle anstehenden Reisen bis einschl. 30.04. abgesagt werden, von der Zahlung des Restpreises absehe und dass ich um Erstattung der Anzahlung bitte.
Mehr brauchts nicht m. E. und TUI hat ja sogar konkret auf der Homepage mitgeteilt, wann die Stornos erfolgen:
Zu finden hier unter "Wann meldet sich TUI bei mir?":
https://www.tui.com/tui-info-corona-virus/#c83978Und dann lehn ich mich zurück und warte ab. Mal kucken, was mit det Anzahlung passiert. 3 Möglichkeiten sind denkbar: Erstattung, Gutschein oder (zum Großteil) futsch im Falle einer Insolvenz von TUI.
Beste Grüße
-
Ja, es haben schon mehrere User berichtet, dass eine Erstattung erfolgt sei.
Ab sofort dürfte es jedoch länger dauern, auch das haben bereits einige Veranstalter angekündigt.@Donsimon83
Bitte unterlasse solche Unkereien - das ist wirklich das Letzte, was Betroffene jetzt brauchen!
Zudem ist das Forum kein rechtsfreier Raum, derartige Aussagen können gewaltig ins Auge gehen!Weitere Mutmaßungen werden wir konsequent herausnehmen, also haltet euch bitte dran!
-
Die Rückholaktion-- gestaltet sich nicht so ganz einfach---
Hier mal ein paar Fakten/Infos aus der Süddeutsche Online -
-
Wir fliegen Anfang Juni heißt noch abwarten nach Griechenland. Wir müssten allerdings bis Ende April die restliche Zahlung leisten, jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Corona Problem bis dahin beseitigt ist und man einfach so Urlaub machen kann

-
Wir fliegen Anfang Juni heißt noch abwarten nach Griechenland. Wir müssten allerdings bis Ende April die restliche Zahlung leisten, jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Corona Problem bis dahin beseitigt ist und man einfach so Urlaub machen kann

-
Vielleicht Restzahlung auf Lastschrift umstellen.
Diese kannst du, meines Wissens, 8 Wochen zurück buchenDas das wäre noch eine Option aber da es Schausiland ist werden wir wohl hoffentlich keine Probleme haben. Mal gucken ob man sie kurz davor irgendwie erreicht. Am liebsten wäre mir wenn wir die Reise antreten können weil alles sich beruhigt hat aber ich weiß nicht ob das klappt

-
@melliausosna2
Der Veranstalter weiß das genauso wenig, ist aber - wenn du deine vertraglichen Pflichten nicht erfüllst! - zur Kündigung ermächtigt und kann die dafür vorgesehene Gebühr von dir verlangen.
Im Klartext: Du hast dann zwar keinen Reisevertrag mehr aber einen Batzen Stornogebühren am Hals.
@schmedie
An sich ein guter Gedanke, die Frage ist nur ob das im Einzelfall möglich ist.
Tatsächlich kann man eine Lastschrift widerrufen innerhalb von 8 Wochen, allerdings natürlich nur mit tadelloser Begründung.