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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV vonschmeling

    @sswiti

    Du kannst:
    Bei TUI hinterlassen, dass du vom Reisevertrag zurücktreten wirst mangels Erfüllung und um unverzügliche Erstattun deiner Zahlung bitten.
    Du musst:
    An sich gar nichts tun außer zu warten ... dann rollt die Spule in geraumer Zeit auch von ganz allein wieder nach hinten.

    Ich kann ganz gut ermessen wie enorm die Verunsicherung gerade ist.
    Dennoch behaupte ich sportlich, dass Urlaubsreisende mit Termin bis 30.4.2020 (ausgenommen besondere Vereinbarungen!) einfach nur still auf der Couch sitzen können und dabei keinerlei Risiken eingehen (z.B. hinsichtlich laufender Fristen).

    sswitiS Offline
    sswitiS Offline
    sswiti
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1121

    Bei Pauschalreisen klar, nur ich habe nur Flug gebucht.
    Und bei tui steht ich soll die AGB von der Fluggesellschaft durchlesen. Airline sagt mir ich soll mich an tui wenden.
    TUI antwortet nicht, wenn ich lange genug warte dann lasse ich eventuell mein Flug verfallen auf welchen ich jetzt umgebucht wurde(4 Tage später). Und bekomme nichts, weil meine Schuld gewesen.

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Bettina2902B Offline
      Bettina2902B Offline
      Bettina2902
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1122

      Ich habe nun die letzten 20 Seiten durchgelesen aber nicht direkt eine Antwort gefunden.

      Wir haben für Flüge bei Emirates für 17.04. München - Dubai - Male und 01.05. Male - Dubai - München gebucht (Flextarif falls das von Belang ist). Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert. Ich habe daraufhin heute bei Emirates angerufen und wollte den Ticketpreis rückerstattet bekommen und die Dame bei Emirates meinte: überhaupt kein Problem, es fällt aber eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person (800 insgesamt bei 4 Reisenden) an.
      Ich habe ihr dann gesagt, dass nicht ich die Flüge storniere, sondern Emirates aber das war ihr egal...

      Einen Gutschein würden wir über den gesamten Ticketpreis erhalten aber bei Rückerstattung würden 800 Euro abgezogen.

      Werde mich, wenn es nicht anders geht, natürlich auch mit dem Gutschein zufrieden geben aber rein rechtlich gefragt: dürfen die das?

      HC-Mitglied2704696H 1 Antwort Letzte Antwort
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      • AmonAmarthA AmonAmarth

        @weiserausdemMorgenland wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht. Gilt in meinen Augen als Pauschalreise. Haben das erste Mal sowas gebucht, deswegen bin ich da bisher nicht so bewandert. Also sollte ich mich an e-hoi wenden?

        HC-Mitglied2704696H Offline
        HC-Mitglied2704696H Offline
        HC-Mitglied2704696
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1123

        @amonamarth sagte:

        wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht.

        Wäre natürlich gut, wenn Du bei Deiner Fragestellung, so etwas gleich erwähnst, denn das hatte sich nach Deinem ersten Post anders angehört:
        @amonamarth sagte:

        Ich war bis letzte Woche in den USA und der Karibik unterwegs.

        Grundsätzlich erschließt sich mir dann nicht, warum ehoi bei Deiner Schilderung des Falls überhaupt nicht vorkommt. Flugstreichungen oder daraus folgende Hotelbuchungen müssten doch über ehoi an Dich herangetragen werden bzw. von Dir ehoi aus der Situation heraus gemeldet werden, damit ehoi die Möglichkeit hat, sich einzuschalten und Abhilfe zu schaffen. Bei Deiner Schilderung hört sich's so an, als ob Du eigenständig/eigenverantwortlich ohne Absprache mit ehoi Ersatz-Flüge und zusätzliches Hotel gebucht hast. Daher sehe ich das – nach derzeitig von Dir dargestellter Sachlage – kritisch, dass ehoi da in die Pflicht genommen werden kann für ohne Absprache mit ehoi von Dir veranlasste Kosten.
        @vonschmeling sagte:

        Ich nehme an, AmonAmarth hatte einen Beförderungsvertrag von KLM bis zum Ziel und nicht nur bis Amsterdam.

        Ich hab's aus der Schilderung von AmonAmarth völlig anders verstanden, nämlich dass nicht der Flug von Miami nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde, sondern lediglich der Flug von Amsterdam nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde und dann aufgrund von Corona gestrichen wurde ("Angekommen in Amsterdam: Flug mit KLM nach Frankfurt gestrichen.").
        @ahotep sagte:

        Übrigens hat Asiamar der Userin eine Umbuchung und Gutschein angeboten

        Umbuchungen oder Gutscheine bzgl. einer völlig ungewissen Corona-bedingten Reisezukunft sind als Alternative für erforderliche Stornierungen mit erforderlichen Rückzahlungen leider völlig inakzeptabel, u.a. auch weil sie im Falle möglicherweise Corona-bedingter bevorstehender Insolvenzen von Reiseveranstaltern völlig wertlos werden würden.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A 1
          Ahotep2A 1
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1124

          Nun die Gutscheinregelung sieht Ernst Führich aber ganz anders klick

          wuppiandreW 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Partyking123P Offline
            Partyking123P Offline
            Partyking123
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1125

            Hallo zusammen. Wir haben unsere pauschalreise vom 14.3 bis 21.3 wie geplant mit 5vorflug im oman verbracht. Jedoch hat das hotel plözlich fitnesscenter und die restaurants geschlossen. Das essenusste man abholen und im zimmer essen. Kann mam dafür geld zurück erwarten ? Lg

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A 1
              Ahotep2A 1
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1126

              Geschuldet durch Covid19 nehme ich an.

              Partyking123P 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Ahotep2A Ahotep2

                Geschuldet durch Covid19 nehme ich an.

                Partyking123P Offline
                Partyking123P Offline
                Partyking123
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1127

                Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg

                Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ahotep2A Ahotep2

                  Nun die Gutscheinregelung sieht Ernst Führich aber ganz anders klick

                  wuppiandreW Offline
                  wuppiandreW Offline
                  wuppiandre
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1128

                  @ahotep sagte:

                  Nun die Gutscheinregelung sieht Ernst Führich aber ganz anders klick

                  Am besten auch noch Übertragbar, Neben dem armen RV gibt es wahrscheinlich auch Leute die Arbeitslos werden und lange nicht Reisen können.Dann bin ich dabei

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                  Antworten Zitieren
                  • Bettina2902B Bettina2902

                    Ich habe nun die letzten 20 Seiten durchgelesen aber nicht direkt eine Antwort gefunden.

                    Wir haben für Flüge bei Emirates für 17.04. München - Dubai - Male und 01.05. Male - Dubai - München gebucht (Flextarif falls das von Belang ist). Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert. Ich habe daraufhin heute bei Emirates angerufen und wollte den Ticketpreis rückerstattet bekommen und die Dame bei Emirates meinte: überhaupt kein Problem, es fällt aber eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person (800 insgesamt bei 4 Reisenden) an.
                    Ich habe ihr dann gesagt, dass nicht ich die Flüge storniere, sondern Emirates aber das war ihr egal...

                    Einen Gutschein würden wir über den gesamten Ticketpreis erhalten aber bei Rückerstattung würden 800 Euro abgezogen.

                    Werde mich, wenn es nicht anders geht, natürlich auch mit dem Gutschein zufrieden geben aber rein rechtlich gefragt: dürfen die das?

                    HC-Mitglied2704696H Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1129

                    @bettina2902 sagte:

                    Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert.

                    Ich versteh' das so, dass von Emirates noch nicht das gesamte Flugpaket storniert wurde. Richtig? Wenn ja, könnte das der Casus Knaxus sein, warum Emirates Dir Stornogebühren in Rechnung stellen will. Vermutlich hast Du bei Deinem Anruf bei Emirates zudem deutlich gemacht, dass Du angesichts bereits stornierter Teilflüge dann verständlicherweise an dem gesamten Flugpaket (also auch an den noch nicht von Emirates stornierten Teilflügen) kein Interesse mehr hast. Das Problem Deiner Teilflüge-Buchung könnte sein, dass eine von der Bundesrepublik ausgesprochene weltweite Reisewarnung natürlich nur Reisen/Flüge von/nach Deutschland betrifft. Die Teilflüge Dubai - Malé und Malé - Dubai sind davon aber nicht betroffen, was eine kostenlose Stornierung dieser Teilflüge praktisch unmöglich machen würde...

                    sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Partyking123P Partyking123

                      Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg

                      Ahotep2A 1
                      Ahotep2A 1
                      Ahotep2
                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1130

                      @partyking123 sagte:

                      Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg

                      Ich befürchte, das sind aussergewöhnliche Umstände, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • HC-Mitglied2704696H HC-Mitglied2704696

                        @bettina2902 sagte:

                        Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert.

                        Ich versteh' das so, dass von Emirates noch nicht das gesamte Flugpaket storniert wurde. Richtig? Wenn ja, könnte das der Casus Knaxus sein, warum Emirates Dir Stornogebühren in Rechnung stellen will. Vermutlich hast Du bei Deinem Anruf bei Emirates zudem deutlich gemacht, dass Du angesichts bereits stornierter Teilflüge dann verständlicherweise an dem gesamten Flugpaket (also auch an den noch nicht von Emirates stornierten Teilflügen) kein Interesse mehr hast. Das Problem Deiner Teilflüge-Buchung könnte sein, dass eine von der Bundesrepublik ausgesprochene weltweite Reisewarnung natürlich nur Reisen/Flüge von/nach Deutschland betrifft. Die Teilflüge Dubai - Malé und Malé - Dubai sind davon aber nicht betroffen, was eine kostenlose Stornierung dieser Teilflüge praktisch unmöglich machen würde...

                        sswitiS Offline
                        sswitiS Offline
                        sswiti
                        schrieb am zuletzt editiert von sswiti
                        #1131

                        @weise
                        Aber wo ist dann der Sinn von so einem Flug, wann dann kann man so ein Flug kostenlos stornieren?
                        Nehmen wir mal an ich buche Frankfurt Antalya Ägypten.
                        Und Frankfurt Antalya wird annulliert, wie soll ich dann dahin kommen?
                        Ausserdem bucht man meistens beides zusammen und nicht getrennt.
                        Bei mir z. B wurde auch Hinflug storniert, aber Rückflug findet noch statt. Und was soll ich damit? Ich habe beides zusammen gebucht, natürlich ist es logisch dass sie alles stornieren.

                        HC-Mitglied2704696H 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • sswitiS sswiti

                          Bei Pauschalreisen klar, nur ich habe nur Flug gebucht.
                          Und bei tui steht ich soll die AGB von der Fluggesellschaft durchlesen. Airline sagt mir ich soll mich an tui wenden.
                          TUI antwortet nicht, wenn ich lange genug warte dann lasse ich eventuell mein Flug verfallen auf welchen ich jetzt umgebucht wurde(4 Tage später). Und bekomme nichts, weil meine Schuld gewesen.

                          vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1132

                          @sswiti sagte:

                          Bei Pauschalreisen klar, nur ich habe nur Flug gebucht.

                          Gilt ebenfalls genau was ich dir geantwortet habe.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • sswitiS sswiti

                            @weise
                            Aber wo ist dann der Sinn von so einem Flug, wann dann kann man so ein Flug kostenlos stornieren?
                            Nehmen wir mal an ich buche Frankfurt Antalya Ägypten.
                            Und Frankfurt Antalya wird annulliert, wie soll ich dann dahin kommen?
                            Ausserdem bucht man meistens beides zusammen und nicht getrennt.
                            Bei mir z. B wurde auch Hinflug storniert, aber Rückflug findet noch statt. Und was soll ich damit? Ich habe beides zusammen gebucht, natürlich ist es logisch dass sie alles stornieren.

                            HC-Mitglied2704696H Offline
                            HC-Mitglied2704696H Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1133

                            @sswiti, natürlich kannst Du da derzeit von Deutschland aus Corona-bedingt nicht hinkommen. Aber das interessiert die Fluggesellschaft offensichtlich wenig. Die drehen sowieso schon am Rad, dass sie derzeit gemäß Gesetzeslage massenhaft Flüge kostenlos stornieren müssen und Verluste über Verluste einfahren – und da nehmen sie scheinbar jetzt alles mit, was sie gemäß Gesetzeslage mitnehmen dürfen...

                            sswitiS 1 Antwort Letzte Antwort
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                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1134

                              @partyking123
                              Ich befürchte nicht nur genau dasselbe, tatsächlich wird es so sein, dass außergewöhnliche Umstände (in diesem Fall Restriktionen im Land in Folge der Covid19 Eindämmung) zu den Unannehmlichkeiten geführt haben, die den Veranstalter mangels Möglichkeiten der Einwirkung darauf von Regressforderungen exlulpieren.
                              Im Sinne der Eskalation wahrlich ein bilderbuchhaftes Beispiel sog. "höherer Gewalt"!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HC-Mitglied2704696H HC-Mitglied2704696

                                @sswiti, natürlich kannst Du da derzeit von Deutschland aus Corona-bedingt nicht hinkommen. Aber das interessiert die Fluggesellschaft offensichtlich wenig. Die drehen sowieso schon am Rad, dass sie derzeit gemäß Gesetzeslage massenhaft Flüge kostenlos stornieren müssen und Verluste über Verluste einfahren – und da nehmen sie scheinbar jetzt alles mit, was sie gemäß Gesetzeslage mitnehmen dürfen...

                                sswitiS Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1135

                                @weise aber bin mir nicht sicher, dass es rechtlich so korrekt ist. Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.

                                Wenn ich Flüge mit umsteigen buche und z. B statt in Frankfurt in München einchecke(weil es z. B ab Frankfurt günstiger war) verfällt mein Ticket auch, auch weil der Gepäck schon in Frankfurt durchgecheckt wird.

                                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1136

                                  @WeiserausmMorgenland
                                  Was verzapfst du hier eigentlich für einen ausgemachten Mumpitz? 😳

                                  In sswitis Causa will keine Socke maximal "mitnehmen", die Stornos erfolgen leider nur scheibchenweise, da ja immerhin auch noch reiseberechtigte Ticketinhaber existieren.
                                  Offen gestanden schaffst du mit deinen wenig präzisen Aussagen sowei nur eine enorme zusätzliche Verwirrung - braucht hier gerade echt kein Mensch!?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • sswitiS sswiti

                                    @weise aber bin mir nicht sicher, dass es rechtlich so korrekt ist. Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.

                                    Wenn ich Flüge mit umsteigen buche und z. B statt in Frankfurt in München einchecke(weil es z. B ab Frankfurt günstiger war) verfällt mein Ticket auch, auch weil der Gepäck schon in Frankfurt durchgecheckt wird.

                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #1137

                                    @sswiti sagte:

                                    Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.

                                    Genau so verhält es sich auch, und du wirst sicherlich in Kürze die entsprechende Information erhalten.
                                    Ein Promblem ist momentan, dass die vorgefassten Texte schlechter denn je auf den akuten Sachverhalt passen, du bist nicht die / der Erste, der davon reichlich verwirrt wird.
                                    Dein Flug insgesamt / mit allen legs wird storniert.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Bernard1928B Offline
                                      Bernard1928B Offline
                                      Bernard1928
                                      schrieb am zuletzt editiert von Bernard1928
                                      #1138

                                      Mein Reisebüro HC hat mir mitgeteilt, dass FTI meine Kanarenreise vom 10.April storniert hat. Natürlich haben die jetzt alle Hände voll zu tun. Ich soll auch von Nachfragen absehen. Das tue ich gerne um die Leute, die jetzt in den Reisebüros arbeiten und selbst um ihren Job fürchten (wie ich übrigens auch), nicht unnötig zu belasten. Meint ihr man muss nach ein paar Tagen formell auf §651h Abs 5 im BGB hinweisen: "Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten." Ich will niemanden unnötig nerven, aber auch nicht nachher vom Anwalt hören, hättest du blos ... Wenn hier schon jemand etwas von FTI zurück bekommen hat, halte ich die Füße länger still.

                                      katrin0804K 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        vonschmeling
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                                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                        #1139

                                        Du darfst davon ausgehen, dass allen Beteiligten der Inhalt des §651h bekannt ist (interessant, dass sich nun zunehmend Verbraucher mit dem Inhalt befassen?!).
                                        Der Hinweis darauf ist daher flüssiger als Wasser!

                                        Ferner wird weder nerviges noch geduldig abwartendes Verhalten die Rückzahlung beschleunigen oder verlangsamen - die Dinge brauchen ihre Zeit, und die wirst auch du - selbst nolens volens! - dem Veranstalter einräumen müssen.
                                        Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        alpina99A CandecorC 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Du darfst davon ausgehen, dass allen Beteiligten der Inhalt des §651h bekannt ist (interessant, dass sich nun zunehmend Verbraucher mit dem Inhalt befassen?!).
                                          Der Hinweis darauf ist daher flüssiger als Wasser!

                                          Ferner wird weder nerviges noch geduldig abwartendes Verhalten die Rückzahlung beschleunigen oder verlangsamen - die Dinge brauchen ihre Zeit, und die wirst auch du - selbst nolens volens! - dem Veranstalter einräumen müssen.
                                          Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt.

                                          alpina99A Offline
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                                          alpina99
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1140

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt.

                                          Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. In der heutigen Zeit geht eine Rückerstattung z.B. Paypal oder KK mit einem Tastendruck. Wofür brauchen die RV bis zu 4 Wochen? Sorry für mich ist das ein Spiel um Zeit zu gewinnen.

                                          Mich würde mal interessieren, ob jemand schon eine Erstattung oder Vorschläge von der TUI bekommen hat?

                                          CandecorC CliffideoC 2 Antworten Letzte Antwort
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