Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Du kannst:
Bei TUI hinterlassen, dass du vom Reisevertrag zurücktreten wirst mangels Erfüllung und um unverzügliche Erstattun deiner Zahlung bitten.
Du musst:
An sich gar nichts tun außer zu warten ... dann rollt die Spule in geraumer Zeit auch von ganz allein wieder nach hinten.Ich kann ganz gut ermessen wie enorm die Verunsicherung gerade ist.
Dennoch behaupte ich sportlich, dass Urlaubsreisende mit Termin bis 30.4.2020 (ausgenommen besondere Vereinbarungen!) einfach nur still auf der Couch sitzen können und dabei keinerlei Risiken eingehen (z.B. hinsichtlich laufender Fristen).Bei Pauschalreisen klar, nur ich habe nur Flug gebucht.
Und bei tui steht ich soll die AGB von der Fluggesellschaft durchlesen. Airline sagt mir ich soll mich an tui wenden.
TUI antwortet nicht, wenn ich lange genug warte dann lasse ich eventuell mein Flug verfallen auf welchen ich jetzt umgebucht wurde(4 Tage später). Und bekomme nichts, weil meine Schuld gewesen. -
Ich habe nun die letzten 20 Seiten durchgelesen aber nicht direkt eine Antwort gefunden.
Wir haben für Flüge bei Emirates für 17.04. München - Dubai - Male und 01.05. Male - Dubai - München gebucht (Flextarif falls das von Belang ist). Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert. Ich habe daraufhin heute bei Emirates angerufen und wollte den Ticketpreis rückerstattet bekommen und die Dame bei Emirates meinte: überhaupt kein Problem, es fällt aber eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person (800 insgesamt bei 4 Reisenden) an.
Ich habe ihr dann gesagt, dass nicht ich die Flüge storniere, sondern Emirates aber das war ihr egal...Einen Gutschein würden wir über den gesamten Ticketpreis erhalten aber bei Rückerstattung würden 800 Euro abgezogen.
Werde mich, wenn es nicht anders geht, natürlich auch mit dem Gutschein zufrieden geben aber rein rechtlich gefragt: dürfen die das?
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@weiserausdemMorgenland wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht. Gilt in meinen Augen als Pauschalreise. Haben das erste Mal sowas gebucht, deswegen bin ich da bisher nicht so bewandert. Also sollte ich mich an e-hoi wenden?
@amonamarth sagte:
wir hatten eine Kreuzfahrt inklusive Flüge und Zug zum Flug mit ehoi gebucht.
Wäre natürlich gut, wenn Du bei Deiner Fragestellung, so etwas gleich erwähnst, denn das hatte sich nach Deinem ersten Post anders angehört:
@amonamarth sagte:Ich war bis letzte Woche in den USA und der Karibik unterwegs.
Grundsätzlich erschließt sich mir dann nicht, warum ehoi bei Deiner Schilderung des Falls überhaupt nicht vorkommt. Flugstreichungen oder daraus folgende Hotelbuchungen müssten doch über ehoi an Dich herangetragen werden bzw. von Dir ehoi aus der Situation heraus gemeldet werden, damit ehoi die Möglichkeit hat, sich einzuschalten und Abhilfe zu schaffen. Bei Deiner Schilderung hört sich's so an, als ob Du eigenständig/eigenverantwortlich ohne Absprache mit ehoi Ersatz-Flüge und zusätzliches Hotel gebucht hast. Daher sehe ich das – nach derzeitig von Dir dargestellter Sachlage – kritisch, dass ehoi da in die Pflicht genommen werden kann für ohne Absprache mit ehoi von Dir veranlasste Kosten.
@vonschmeling sagte:Ich nehme an, AmonAmarth hatte einen Beförderungsvertrag von KLM bis zum Ziel und nicht nur bis Amsterdam.
Ich hab's aus der Schilderung von AmonAmarth völlig anders verstanden, nämlich dass nicht der Flug von Miami nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde, sondern lediglich der Flug von Amsterdam nach Frankfurt mit KLM gebucht wurde und dann aufgrund von Corona gestrichen wurde ("Angekommen in Amsterdam: Flug mit KLM nach Frankfurt gestrichen.").
@ahotep sagte:Übrigens hat Asiamar der Userin eine Umbuchung und Gutschein angeboten
Umbuchungen oder Gutscheine bzgl. einer völlig ungewissen Corona-bedingten Reisezukunft sind als Alternative für erforderliche Stornierungen mit erforderlichen Rückzahlungen leider völlig inakzeptabel, u.a. auch weil sie im Falle möglicherweise Corona-bedingter bevorstehender Insolvenzen von Reiseveranstaltern völlig wertlos werden würden.
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Nun die Gutscheinregelung sieht Ernst Führich aber ganz anders klick
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Hallo zusammen. Wir haben unsere pauschalreise vom 14.3 bis 21.3 wie geplant mit 5vorflug im oman verbracht. Jedoch hat das hotel plözlich fitnesscenter und die restaurants geschlossen. Das essenusste man abholen und im zimmer essen. Kann mam dafür geld zurück erwarten ? Lg
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Geschuldet durch Covid19 nehme ich an.
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Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg
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@ahotep sagte:
Nun die Gutscheinregelung sieht Ernst Führich aber ganz anders klick
Am besten auch noch Übertragbar, Neben dem armen RV gibt es wahrscheinlich auch Leute die Arbeitslos werden und lange nicht Reisen können.Dann bin ich dabei
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Ich habe nun die letzten 20 Seiten durchgelesen aber nicht direkt eine Antwort gefunden.
Wir haben für Flüge bei Emirates für 17.04. München - Dubai - Male und 01.05. Male - Dubai - München gebucht (Flextarif falls das von Belang ist). Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert. Ich habe daraufhin heute bei Emirates angerufen und wollte den Ticketpreis rückerstattet bekommen und die Dame bei Emirates meinte: überhaupt kein Problem, es fällt aber eine Stornogebühr von 200 Euro pro Person (800 insgesamt bei 4 Reisenden) an.
Ich habe ihr dann gesagt, dass nicht ich die Flüge storniere, sondern Emirates aber das war ihr egal...Einen Gutschein würden wir über den gesamten Ticketpreis erhalten aber bei Rückerstattung würden 800 Euro abgezogen.
Werde mich, wenn es nicht anders geht, natürlich auch mit dem Gutschein zufrieden geben aber rein rechtlich gefragt: dürfen die das?
@bettina2902 sagte:
Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert.
Ich versteh' das so, dass von Emirates noch nicht das gesamte Flugpaket storniert wurde. Richtig? Wenn ja, könnte das der Casus Knaxus sein, warum Emirates Dir Stornogebühren in Rechnung stellen will. Vermutlich hast Du bei Deinem Anruf bei Emirates zudem deutlich gemacht, dass Du angesichts bereits stornierter Teilflüge dann verständlicherweise an dem gesamten Flugpaket (also auch an den noch nicht von Emirates stornierten Teilflügen) kein Interesse mehr hast. Das Problem Deiner Teilflüge-Buchung könnte sein, dass eine von der Bundesrepublik ausgesprochene weltweite Reisewarnung natürlich nur Reisen/Flüge von/nach Deutschland betrifft. Die Teilflüge Dubai - Malé und Malé - Dubai sind davon aber nicht betroffen, was eine kostenlose Stornierung dieser Teilflüge praktisch unmöglich machen würde...
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Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg
@partyking123 sagte:
Wen du mich meinst : Ja. War eine anweisung der dortigen regierung. Nach 3 tagen konnte man den pool und die restaurant nicht mehr nutzen. Ich finde viel über das stornieren aber wie es sich verhält wen man dort ist und die bezahlten leistungen nicht erbracht werden kann ich nichts finden. Lg
Ich befürchte, das sind aussergewöhnliche Umstände, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat.
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@bettina2902 sagte:
Ich wurde nun auch schon per Mail von Emirates über die Stornierung einzelner Teilflüge informiert.
Ich versteh' das so, dass von Emirates noch nicht das gesamte Flugpaket storniert wurde. Richtig? Wenn ja, könnte das der Casus Knaxus sein, warum Emirates Dir Stornogebühren in Rechnung stellen will. Vermutlich hast Du bei Deinem Anruf bei Emirates zudem deutlich gemacht, dass Du angesichts bereits stornierter Teilflüge dann verständlicherweise an dem gesamten Flugpaket (also auch an den noch nicht von Emirates stornierten Teilflügen) kein Interesse mehr hast. Das Problem Deiner Teilflüge-Buchung könnte sein, dass eine von der Bundesrepublik ausgesprochene weltweite Reisewarnung natürlich nur Reisen/Flüge von/nach Deutschland betrifft. Die Teilflüge Dubai - Malé und Malé - Dubai sind davon aber nicht betroffen, was eine kostenlose Stornierung dieser Teilflüge praktisch unmöglich machen würde...
@weise
Aber wo ist dann der Sinn von so einem Flug, wann dann kann man so ein Flug kostenlos stornieren?
Nehmen wir mal an ich buche Frankfurt Antalya Ägypten.
Und Frankfurt Antalya wird annulliert, wie soll ich dann dahin kommen?
Ausserdem bucht man meistens beides zusammen und nicht getrennt.
Bei mir z. B wurde auch Hinflug storniert, aber Rückflug findet noch statt. Und was soll ich damit? Ich habe beides zusammen gebucht, natürlich ist es logisch dass sie alles stornieren. -
Bei Pauschalreisen klar, nur ich habe nur Flug gebucht.
Und bei tui steht ich soll die AGB von der Fluggesellschaft durchlesen. Airline sagt mir ich soll mich an tui wenden.
TUI antwortet nicht, wenn ich lange genug warte dann lasse ich eventuell mein Flug verfallen auf welchen ich jetzt umgebucht wurde(4 Tage später). Und bekomme nichts, weil meine Schuld gewesen. -
@weise
Aber wo ist dann der Sinn von so einem Flug, wann dann kann man so ein Flug kostenlos stornieren?
Nehmen wir mal an ich buche Frankfurt Antalya Ägypten.
Und Frankfurt Antalya wird annulliert, wie soll ich dann dahin kommen?
Ausserdem bucht man meistens beides zusammen und nicht getrennt.
Bei mir z. B wurde auch Hinflug storniert, aber Rückflug findet noch statt. Und was soll ich damit? Ich habe beides zusammen gebucht, natürlich ist es logisch dass sie alles stornieren.@sswiti, natürlich kannst Du da derzeit von Deutschland aus Corona-bedingt nicht hinkommen. Aber das interessiert die Fluggesellschaft offensichtlich wenig. Die drehen sowieso schon am Rad, dass sie derzeit gemäß Gesetzeslage massenhaft Flüge kostenlos stornieren müssen und Verluste über Verluste einfahren – und da nehmen sie scheinbar jetzt alles mit, was sie gemäß Gesetzeslage mitnehmen dürfen...
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@partyking123
Ich befürchte nicht nur genau dasselbe, tatsächlich wird es so sein, dass außergewöhnliche Umstände (in diesem Fall Restriktionen im Land in Folge der Covid19 Eindämmung) zu den Unannehmlichkeiten geführt haben, die den Veranstalter mangels Möglichkeiten der Einwirkung darauf von Regressforderungen exlulpieren.
Im Sinne der Eskalation wahrlich ein bilderbuchhaftes Beispiel sog. "höherer Gewalt"! -
@sswiti, natürlich kannst Du da derzeit von Deutschland aus Corona-bedingt nicht hinkommen. Aber das interessiert die Fluggesellschaft offensichtlich wenig. Die drehen sowieso schon am Rad, dass sie derzeit gemäß Gesetzeslage massenhaft Flüge kostenlos stornieren müssen und Verluste über Verluste einfahren – und da nehmen sie scheinbar jetzt alles mit, was sie gemäß Gesetzeslage mitnehmen dürfen...
@weise aber bin mir nicht sicher, dass es rechtlich so korrekt ist. Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.
Wenn ich Flüge mit umsteigen buche und z. B statt in Frankfurt in München einchecke(weil es z. B ab Frankfurt günstiger war) verfällt mein Ticket auch, auch weil der Gepäck schon in Frankfurt durchgecheckt wird.
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@WeiserausmMorgenland
Was verzapfst du hier eigentlich für einen ausgemachten Mumpitz?
In sswitis Causa will keine Socke maximal "mitnehmen", die Stornos erfolgen leider nur scheibchenweise, da ja immerhin auch noch reiseberechtigte Ticketinhaber existieren.
Offen gestanden schaffst du mit deinen wenig präzisen Aussagen sowei nur eine enorme zusätzliche Verwirrung - braucht hier gerade echt kein Mensch!? -
@weise aber bin mir nicht sicher, dass es rechtlich so korrekt ist. Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.
Wenn ich Flüge mit umsteigen buche und z. B statt in Frankfurt in München einchecke(weil es z. B ab Frankfurt günstiger war) verfällt mein Ticket auch, auch weil der Gepäck schon in Frankfurt durchgecheckt wird.
@sswiti sagte:
Man hat es als Paket gekauft und sollte auch komplett stornieren können.
Genau so verhält es sich auch, und du wirst sicherlich in Kürze die entsprechende Information erhalten.
Ein Promblem ist momentan, dass die vorgefassten Texte schlechter denn je auf den akuten Sachverhalt passen, du bist nicht die / der Erste, der davon reichlich verwirrt wird.
Dein Flug insgesamt / mit allen legs wird storniert. -
Mein Reisebüro HC hat mir mitgeteilt, dass FTI meine Kanarenreise vom 10.April storniert hat. Natürlich haben die jetzt alle Hände voll zu tun. Ich soll auch von Nachfragen absehen. Das tue ich gerne um die Leute, die jetzt in den Reisebüros arbeiten und selbst um ihren Job fürchten (wie ich übrigens auch), nicht unnötig zu belasten. Meint ihr man muss nach ein paar Tagen formell auf §651h Abs 5 im BGB hinweisen: "Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten." Ich will niemanden unnötig nerven, aber auch nicht nachher vom Anwalt hören, hättest du blos ... Wenn hier schon jemand etwas von FTI zurück bekommen hat, halte ich die Füße länger still.
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Du darfst davon ausgehen, dass allen Beteiligten der Inhalt des §651h bekannt ist (interessant, dass sich nun zunehmend Verbraucher mit dem Inhalt befassen?!).
Der Hinweis darauf ist daher flüssiger als Wasser!Ferner wird weder nerviges noch geduldig abwartendes Verhalten die Rückzahlung beschleunigen oder verlangsamen - die Dinge brauchen ihre Zeit, und die wirst auch du - selbst nolens volens! - dem Veranstalter einräumen müssen.
Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt. -
Du darfst davon ausgehen, dass allen Beteiligten der Inhalt des §651h bekannt ist (interessant, dass sich nun zunehmend Verbraucher mit dem Inhalt befassen?!).
Der Hinweis darauf ist daher flüssiger als Wasser!Ferner wird weder nerviges noch geduldig abwartendes Verhalten die Rückzahlung beschleunigen oder verlangsamen - die Dinge brauchen ihre Zeit, und die wirst auch du - selbst nolens volens! - dem Veranstalter einräumen müssen.
Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt.@vonschmeling sagte:
Schon in Vorzeiten (ante Covid19) nahmen Rückerstattungen gerne mal 4 Wochen in Anspruch, das wird weder durch die Umstände noch durch die Nivellierung des 651h beschleunigt.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. In der heutigen Zeit geht eine Rückerstattung z.B. Paypal oder KK mit einem Tastendruck. Wofür brauchen die RV bis zu 4 Wochen? Sorry für mich ist das ein Spiel um Zeit zu gewinnen.
Mich würde mal interessieren, ob jemand schon eine Erstattung oder Vorschläge von der TUI bekommen hat?