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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

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  • Wülfi71W Wülfi71

    Leute, jetzt hört doch auf, die Welt in "gute" und "schlechte" Reiseveranstalter einzuteilen, das ist ja ein schwarz/weiß Weltbild wie bei Donald Trump. Wie kommt Ihr denn überhaupt auf die Idee, dass bei den Unternehmen noch irgendjemand wie Dagobert Duck im Tresor auf den Kundengelder sitzt, die sind doch schon lange weg. Wie gesagt, den Kredit habt Ihr doch schon lange gewährt, nur die Fristigkeit ändert sich durch Gutscheine, dafür verbessert sich aber bei staatlicher Garantie Eure Absicherung.

    Kein Unternehmen wird gerne rechtsbrüchig, hat aber keine andere Wahl, wenn die Liquidität nicht mehr ausreicht. Der Willi Verhuven, Gründer und Alleingesellschafter von Alltours, wird wohl mal seine Privatschatulle geöffnet haben oder schon weiter beim Thema KfW Kredite sein und damit entsprechend flüssig sein, um Erstattungszusagen zu machen. Das ehrt Ihn natürlich. Bei TUI als börsennotierten und wesentlich größeren Veranstalter dauert das naturgemäß länger. Und wenn Hedgefonds da ihre Finger mit im Spiel haben wie ehedem bei Thomas Cook wird's sowieso ungemütlich...

    Holly-manH Offline
    Holly-manH Offline
    Holly-man
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von Holly-man
    #2401

    @wuelfi71 sagte:
    Wie gesagt, den Kredit habt Ihr doch schon lange gewährt, nur die Fristigkeit ändert sich durch Gutscheine, dafür verbessert sich aber bei staatlicher Garantie Eure Absicherung.

    Noch ist gar nichts ! und solange Flugtickets nicht unter staatlichen Garantien fallen schauen etliche Leute ggf dumm aus der Wäsche.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Dann sind wir aber wieder im Bereich der Wettbewerbsverzerrung, da andere EU Mitgliedsstaaten die Gutscheine bereits seit einem Monat ausgeben ...

      HC-Mitglied2705315H Offline
      HC-Mitglied2705315H Offline
      HC-Mitglied2705315
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2402

      @vonschmeling sagte:

      Dann sind wir aber wieder im Bereich der Wettbewerbsverzerrung, da andere EU Mitgliedsstaaten die Gutscheine bereits seit einem Monat ausgeben ...

      Jein. Eine Gutscheinlösung wird vermutlich beschlossen. Es geht um die Rückwirkung.
      Im o.g. Beispiel ist das Reisdatum 17.04. Sollte die EU die wahrscheinliche Gutscheinlösung ohne Rückwirkung am 10.04 beschließen,kann der Veranstalter z.b am 12.04 stornieren und wäre innerhalb der Gutscheinlösung.

      SchnitzelesserS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Ebenfalls hatte ich vor vielen Seiten schon geschrieben, dass man wegen jetzt anstehender Restzahlung für Reisen Anfang Mai aktiv werden sollte, indem man das Gespräch mit dem Veranstalter sucht.
        Das kann man ruhig mit eigenen Worten tun - allemal besser als mit einem grottigen Musteranschreiben voller Schreibfehler, formale Anforderungen gibt es nicht.
        "Eigeninteressen" von HC spielen hier keine Rolle, das Problem ist der Umstand, dass eben der Vertragspartener (Veranstalter) irgendwie absagen muss (es reicht auch ein Hinweis auf der Homepage!). Ansonsten kann der Vermittler gar keine andere Auskunft geben außer "Sie schulden den Betrag".
        Flug gestrichen, Hotel geschlossen - tatsächlich kann sich das ja im Nu wieder alles ändern, und niemand kann vorhersagen wann es soweit sein wird.
        Die Situation ist auch für die Veranstalter irrsinnig verzwickt, sind sie doch ihrerseits vertraglich ebenfalls gebunden.

        suric59S Offline
        suric59S Offline
        suric59
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2403

        Hallo, ich habe Mitte Mai eine Reise nach Mallorca bei HC als Veranstalter gebucht und nun mehrmals das Gespräch mit HC versucht. Dort beharrt man darauf dass ich die Mitte April fällige Restzahlung leisten muss. Ansonsten würde gemahnt und ggfs. vom Veranstalter kostenpflichtig storniert.
        Andere Veranstalter hingegen haben bereits jetzt schriftlich bestätigt dass für alle Abreisen im April und Mai aktuell keine Restzahlung geleistet werden muss.
        Daher finde ich das Verhalten von HC ziemlich unverschämt.
        Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten zumal ich bereits in 2019 auf den Kosten einer Thomas Cook Reise sitzen geblieben bin.

        UnglaeubigerU 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

          @maggymaus sagte:

          Ich habe eine Reise bei Schauinsland gebucht und Reiseantritt wäre der 17.04.20 gewesen (siehe meine Nachricht auf Seite 134 hier im Forum).
          Bisher habe ich nur von HC die Mitteilung erhalten, dass meine Reise storniert wurde.

          Hallo Maggymaus,
          das ist gerade bei Praxis bei den Reiseveranstaltern. Es wird die kommende Entscheidung der EU abgewartet. Die rechtverbindliche Stornierung wird möglichst spät erstellt.

          Hintergrund:
          Die einschlägige europäische Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015 legt in Artikel Art. 12 fest, dass alle für eine Pauschalreise getätigten Zahlungen voll zu erstatten sind. Der im Zuge dieser Richtlinie seitens des deutschen Gesetzgebers beschlossene § 651h BGB verhält sich hierzu konform ist aber nachrangiges Recht.

          Der deutsche Vorschlag zur Rückwirkenden Gutscheinlösung wird vermutlich nicht 1:1 beschlossen. Der zuständige EU Kommisar Reynders hat sich sehr kritisch zum Rückwirkungsvorschlag der Gutscheinlösung geäußert. Dieser Vorschlag schiesst weit über Ziel hinaus,da ein Rückwirkungsverbot im Kaufrecht ja auch keinesfalls über Regelungen des Infektionsschutzgesetztes gedeckt sind,sondern alleine Insolvenzschutz der Reiselobby ist. Nicht unwahrscheinlich ist eine Gutscheinlösung ohne Rückwirkung. Daher spielen die Veranstalter auf Zeit.

          nordkoreaN Offline
          nordkoreaN Offline
          nordkorea
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2404

          Hallo KloppIhnRein,
          genau aus dem Rückwirkungsverbot habe ich mir (im Vorgriff auf eine -wie immer auch ausgestaltene Gutscheinlösung) eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt. Ob ein Rechtsstreit dann notwendig wird ist sekundär. Chargeback Verfahren läuft parallel.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • suric59S suric59

            Hallo, ich habe Mitte Mai eine Reise nach Mallorca bei HC als Veranstalter gebucht und nun mehrmals das Gespräch mit HC versucht. Dort beharrt man darauf dass ich die Mitte April fällige Restzahlung leisten muss. Ansonsten würde gemahnt und ggfs. vom Veranstalter kostenpflichtig storniert.
            Andere Veranstalter hingegen haben bereits jetzt schriftlich bestätigt dass für alle Abreisen im April und Mai aktuell keine Restzahlung geleistet werden muss.
            Daher finde ich das Verhalten von HC ziemlich unverschämt.
            Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten zumal ich bereits in 2019 auf den Kosten einer Thomas Cook Reise sitzen geblieben bin.

            UnglaeubigerU Offline
            UnglaeubigerU Offline
            Unglaeubiger
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2405

            @suric59
            Viele Veranstalter haben noch 30.4. als Stichtag für kostenloses Storno drin. Vielleicht auf die Mahnung warten ? Bis dahin hat sich wohl Mai auch erledigt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

              @vonschmeling sagte:

              Dann sind wir aber wieder im Bereich der Wettbewerbsverzerrung, da andere EU Mitgliedsstaaten die Gutscheine bereits seit einem Monat ausgeben ...

              Jein. Eine Gutscheinlösung wird vermutlich beschlossen. Es geht um die Rückwirkung.
              Im o.g. Beispiel ist das Reisdatum 17.04. Sollte die EU die wahrscheinliche Gutscheinlösung ohne Rückwirkung am 10.04 beschließen,kann der Veranstalter z.b am 12.04 stornieren und wäre innerhalb der Gutscheinlösung.

              SchnitzelesserS Offline
              SchnitzelesserS Offline
              Schnitzelesser
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2406

              @kloppihnrein

              Wie kommst du darauf? Bzgl. Rückwirkung ist das Datum maßgeblich, an dem man unter Wirkung der Gesetze einen Vetrag mit den zugehörigen AGB geschlossen hat.

              HC-Mitglied2705315H 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Stephan 240S Offline
                Stephan 240S Offline
                Stephan 240
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2407

                Hallo zusammen 🙂 Ich bin schon länger stiller Leser und nicht so der Schreiber . (sorry )

                @ maggymaus Ich hatte auch über Schauinsland gebucht ! Ich habe vor 2 Wochen einen Anruf beim Reisevermittler gemacht und gefragt, was ich jetzt machen soll . Als Antwort bekam ich von einer sehr freundlichen Stimme ! Sie müssen gar nichts machen, nur vielleicht ein bisschen länger warten . ( Schauinsland hat zur Zeit viele Probleme . Urlauber nach hause holen usw. )

                Und ich glaube da kann mann den Reiseveranstalter schreiben und drohen wie mann will . Die machen ihren Job schon länger. (Lach )
                Also habe gewartet ! Und siehe da, heute war das komplette Geld auf meiner Kreditkarte :-)))

                Durch Reiseveranstalter am 19.03 storniert . Abflug wäre am 30.03 gewesen . Geld am 07.04 erhalten .

                Hilft vielleicht Schauinsland Kunden

                Lg Stephan

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SchnitzelesserS Schnitzelesser

                  @kloppihnrein

                  Wie kommst du darauf? Bzgl. Rückwirkung ist das Datum maßgeblich, an dem man unter Wirkung der Gesetze einen Vetrag mit den zugehörigen AGB geschlossen hat.

                  HC-Mitglied2705315H Offline
                  HC-Mitglied2705315H Offline
                  HC-Mitglied2705315
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315
                  #2408

                  @ schnitzel
                  Die AGBs sollen ja jetzt durch eine Anpassung der Verordnung Richtung Gutscheine ausgehebelt werden.(1.Rückwirkung).
                  Die gültige EU Richtlinie zum Zeitpunkt der Annulierung des Reisevertrages ist aber auch entscheidend. Diese ist in der dann gültigen Fassung als höchstrangiges Recht zwingend aus meiner Sicht zu beachten.
                  Auf alle Fälle ist es spannend was bald in Brüssel beschlossen wird

                  SchnitzelesserS 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MichaElsaM Offline
                    MichaElsaM Offline
                    MichaElsa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2409

                    Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten. Ich weiß nicht so recht, ob ich dem jetzt wirklich Glauben schenken kann. Der Rechtsanwalt am Telefon wirkte auf mich nicht so kompetent. Er reagierte eher immer auf meine Vorschläge, was man machen könnte.

                    BlueHeart_64B vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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                    • SchlangenfangerS 1
                      SchlangenfangerS 1
                      Schlangenfanger
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2410

                      Ich bin deiner Meinung , dass der Rechtsanwalt nicht besonders kompetent wirkt .

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • steelydan1S Offline
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                        steelydan1
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2411

                        Die Bundesregierung macht Druck auf die EU-Kommission, umgehend eine Gutschein-Lösung für stornierte Urlaubsreisen wegen der Corona-Krise zu akzeptieren

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HC-Mitglied2705315H HC-Mitglied2705315

                          @ schnitzel
                          Die AGBs sollen ja jetzt durch eine Anpassung der Verordnung Richtung Gutscheine ausgehebelt werden.(1.Rückwirkung).
                          Die gültige EU Richtlinie zum Zeitpunkt der Annulierung des Reisevertrages ist aber auch entscheidend. Diese ist in der dann gültigen Fassung als höchstrangiges Recht zwingend aus meiner Sicht zu beachten.
                          Auf alle Fälle ist es spannend was bald in Brüssel beschlossen wird

                          SchnitzelesserS Offline
                          SchnitzelesserS Offline
                          Schnitzelesser
                          schrieb am zuletzt editiert von Schnitzelesser
                          #2412

                          @Kloppihnrein

                          Eine EU-Richtlinie ist genau dann maßgeblich, wenn sie in nationales Recht übertragen wurde. Nicht früher und nicht später.

                          HC-Mitglied2705315H 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #2413

                            @MichaElsa
                            Der Vorschlag des von dir konsultierten Anwalts ist zwar nicht besonders kreativ und dürfte dir nicht neu gewesen sein, aber es ist nichts daran auszusetzen (evtl. kann dir Schangenfanger ihre Ansicht etwas näher erläutern hinsichtlich der mangelnden Kompetenz?).
                            Wenn ich ehrlich bin glaube ich allerdings nicht, dass dich das entscheidend weiterbringt - in 14 Tage kann sich viel ändern ...
                            Du musst dir natürlich darüber bewusst sein, dass dir ggf. Stornokosten in Rechnung gestellt werden, weil die Reise noch gar nicht abgesagt ist.
                            Natürlich kann unter diesen Umständen auch kein Chargeback verfahren eingeleitet werden, die Erfüllung des Vertrages mag zwar unwahrscheinlich sein, nur ist das im Moment noch Kaffeesatzlesen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • RydaR Ryda

                              Guten Morgen zusammen,

                              ich habe eine Frage zu unseren eigentlich bevorstehenden Urlaub. Folgende Situation:

                              Wir haben über unser Reisebüro eine individuelle Reise gebucht. Am 22.05. Sollte es für 10 Nächte nach Sri Lanka gehen. Am 02.06. Dann weiter für 8 Nächte auf die Malediven. Gebucht wurden alle Hotels bei TUI. Dies ist Buchung Nr. 1.
                              Bei den Flügen (ausschließlich mit Emirates) handelt es sich um einen TUI Veranstaltertarif welcher über eine weitere Buchung läuft (Buchung Nr. 2). Diese Buchung läuft laut Reisebüro über das TUI Ticket Center.

                              Nun würden die Flüge von Emirates aus bereits jetzt schon komplett storniert. Eine Reise kann daher garnicht mehr stattfinden. Eine Anzahlung in Höhe von 460€ haben wir im Oktober letzten Jahres bereits geleistet. Die Restzahlung ist Mitte April fällig. Emirates sagt, dass ich die Restzahlung begleichen muss um meinen Gutschein zu erhalten. Problem ist nun, dass wir im nächsten Jahr eine Rundreise durch die USA planen. Da würde uns ein Gutschein von Emirates nicht wirklich viel bringen. Ich möchte die Restzahlung daher garnicht erst zahlen. Auf die Anzahlung würde ich zähneknirschend verzichten aber noch mehr Geld hinterherwerfen für eine Reise die nachweislich nicht stattfinden wird finde ich irgendwie doof. Mein Reisebüro sagt, dass mir etwas anderes nicht übrig bleibt.

                              Nun zu den Hotels: unser Hotel auf Sri Lanka hätten wir. 23.06. Bezogen. Hier sei wohl laut TUI eine kostenlose Umbuchung möglich. Das Hotel auf den Malediven (Kuramathi) hat bereits seit Anfang April für 3 Monate geschlossen. Dieser Sachverhalt ist mir bereits seit Ende März bekannt. TUI weiß davon anscheinend nichts. Das sagen sie laut Reisebüro zumindest. Nun ist die Frage was ich hier machen kann? Alles in allem werden wir unsere Reise so oder so nicht antreten können. Eine Umbuchung auf einen späteren Termin schließen wir aktuell aus, da wir nicht wissen wie es mit der aktuellen Situation weiter geht und wir unseren bereits beantragten Urlaub nicht verschieben können. Also ist 2020 erstmal für uns gelaufen.
                              Die Anzahlung für die Hotels (rund 830€) haben wir ebenfalls bereits im letzten Jahr bezahlt. Auch hier ist die Restzahlung Ende April fällig. (rund 5300€).
                              Ich möchte jetzt nicht noch zwingend die Restzahlung begleichen müssen wenn die Reise nicht stattfinden wird.

                              Ich hoffe ihr habt vielleicht nützliche Ratschläge für mich.

                              Edit: nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich kann die aktuelle Situation von TUI als auch aemirates verstehen und bin auch bereit auf eine Rückzahlung der Anzahlung en zu verzichten sofern ich hier einen Gutschein bekomme. Die Restzahlung möchte ich aber ungern hinterher buttern.

                              Vielen Dank und Gruß

                              DürenD Offline
                              DürenD Offline
                              Düren
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2414

                              @ryda sagte:

                              ....................... Problem ist nun, dass wir im nächsten Jahr eine Rundreise durch die USA planen. Da würde uns ein Gutschein von Emirates nicht wirklich viel bringen.....................

                              Edit: nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich kann die aktuelle Situation von TUI als auch aemirates verstehen und bin auch bereit auf eine Rückzahlung der Anzahlung en zu verzichten sofern ich hier einen Gutschein bekomme. Die Restzahlung möchte ich aber ungern hinterher buttern.

                              Hallo Ryda,

                              erst einmal verstehe ich Eure Gedanken . In dme Fall würde ich aber einen ganz anderen Ansatz wählen.

                              Fakt 1: Die Reise findet dieses Jahr aus den von Dir genannten Gründen nicht statt
                              Fakt 2: Es wird kein Geld zurückgeben und die Gutscheine nützen Dir nichts, weil für nächstes Jahr die nächste Reise in Planung ist
                              Fakt 3: Du hast grundsätzlich Verständnis für die Lage der Reiseveranstalter, hast aber ja auch Deine eigenen Themen

                              Wäre es nicht ein Ansatz in dieser Zeit darüber nachzudenken die für dieses Jahr geplante Reise auf das nächste Jahr zu verschieben und somit die Gutscheine zu nutzen und die geplante, aber noch nichtr gebuchte Reise in die USA auch ein jahr aufzuschieben? Das würde doch einige Probleme die Du Dir gerade machst obsolet machen? Einfach mal abseits der gewohnten stressigen Planungsroutinen denkne. Das ist nicht bös gemeint, auch wenn es sich ein wenig provokativ anhört.

                              Es sind besondere Zeiten und dann mach Dir nicht so nen Stress.

                              Grüße
                              Düren

                              Sie beobachten Dich.........

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Bernard1928B Bernard1928

                                Wenn alitours wirklich zurückzahlt

                                • sparen sie sich die Anwaltskosten. (Schlau zum Ersten.)
                                • Sie werden auch der RV sein, bei dem man zukünftig buchen sollte. (Schlau zum Zweiten.)
                                • Sie starten unbelastet durch. Die anderen dürfen dann wieder in Werbung investieren, aber das Image ist kaputt. (Schlau zum Dritten.)

                                Zu FTI gibt es eine Übernahme-Spekulation dies bisherigen 33% Eigentümers. Vielleicht ist der auch schlau?

                                DürenD Offline
                                DürenD Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2415

                                @bernard1928 sagte:

                                Wenn alitours wirklich zurückzahlt

                                sparen sie sich die Anwaltskosten. (Schlau zum Ersten.)
                                Sie werden auch der RV sein, bei dem man zukünftig buchen sollte. (Schlau zum Zweiten.)
                                Sie starten unbelastet durch. Die anderen dürfen dann wieder in Werbung investieren, aber das Image ist kaputt. (Schlau zum Dritten.)

                                Zu FTI gibt es eine Übernahme-Spekulation dies bisherigen 33% Eigentümers. Vielleicht ist der auch schlau?

                                Wie kurz gesprungen. KEINER im Forum hat die Reaktion gezeigt dass er künftig bei Alltours buchen würde. ALLE haben aber damit gedroht dass sie bei ihrem Veranstalter nicht mehr buchen würden wenn er nicht umgehend nachzieht.

                                Es gibt unter dem Strich nur negative Reaktionen seitens der Forengemeinde.
                                Was ist nächste Jahr? Alle nutzen voller Empörung ihre Gutscheine und lassen es sich gut gehen, während Alltours ggf. insolvent ist und denen keiner das dankt.

                                Sie beobachten Dich.........

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • SchnitzelesserS Schnitzelesser

                                  @Kloppihnrein

                                  Eine EU-Richtlinie ist genau dann maßgeblich, wenn sie in nationales Recht übertragen wurde. Nicht früher und nicht später.

                                  HC-Mitglied2705315H Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2416
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                  vonschmelingV SchnitzelesserS 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  • Holly-manH Holly-man

                                    Die letzten Wochen haben klar gezeigt, dass es sehr viele Firmen geschafft haben kurzfristig Homeoffice "technisch" irgendwie einzurichten.
                                    Wenn jemand im St.Nimmerland wohnt, ist es leider Pech und wird die Statisik auch nicht großartig beeinflussen.

                                    Warum Homeoffice ein Risiko darstellen sollte ist mir Schleierhaft. Wo bin ich sicherer als zu Hause ? Mal abgesehen davon spare ich noch ordentlich Sprit.

                                    Die Aktion von Alltours finde ich super ! Das wird m.M.n nachhaltig in Erinnerung bleiben.

                                    Den Vorschlag, dass man lediglich die Anzahlung als Gutschein erhält und die Restzahlung zurücküberweist finde ich sehr gut.
                                    Mein Bekanntenkreis ist sicher nicht repräsentativ, aber mir ist keiner bekannt, der mit einem Gutschein irgendetwas etwas anfangen könnte außer ihn bei Ebay zu verscherbeln oder auf die Auszahlung zu warten. Dafür ist das Buchungsverhalten jedes Jahr viel zu unterschiedlich.

                                    DürenD Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2417

                                    @holly-man sagte:

                                    Mein Bekanntenkreis ist sicher nicht repräsentativ, aber mir ist keiner bekannt, der mit einem Gutschein irgendetwas etwas anfangen könnte außer ihn bei Ebay zu verscherbeln oder auf die Auszahlung zu warten. Dafür ist das Buchungsverhalten jedes Jahr viel zu unterschiedlich.

                                    Wie wäre es denn anzuerkennen dass das eine aussergewöhnliche Situation ist und sein ansonsten "viel zu unterschiedliches" Buchungsverhalten der Situation anzupassen und so allen zu helfen - auch sich selber?

                                    Sie beobachten Dich.........

                                    Holly-manH 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Herr Kurz war nicht feiern, er hat aber weiterfeiern lassen und stellt sich jetzt als Covid 19-Superman dem Volke vor.
                                      Es ging um die Erinnerung, die bleiben soll. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass alltours in dem Moment vergessen ist in dem eine Reise bei Rumpelstielzchen-Reisen 48€ preiswerter angeboten wird.
                                      Ich finde das zwar bedauerlich, bin aber Realist!

                                      DürenD Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2418

                                      @vonschmeling sagte:

                                      .......................................
                                      Es ging um die Erinnerung, die bleiben soll. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass alltours in dem Moment vergessen ist in dem eine Reise bei Rumpelstielzchen-Reisen 48€ preiswerter angeboten wird.
                                      Ich finde das zwar bedauerlich, bin aber Realist!

                                      Ganz genau so ist es!

                                      Sie beobachten Dich.........

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • MichaElsaM MichaElsa

                                        Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten. Ich weiß nicht so recht, ob ich dem jetzt wirklich Glauben schenken kann. Der Rechtsanwalt am Telefon wirkte auf mich nicht so kompetent. Er reagierte eher immer auf meine Vorschläge, was man machen könnte.

                                        BlueHeart_64B Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2419

                                        @michaelsa sagte:

                                        Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten.

                                        Hat der Anwalt wirklich nicht auf die schon angemerkten möglichen Stornokosten hingewiesen?
                                        Außerdem wäre es sportlich, ein Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt zu starten, wenn man bei der Buchung der Reise die Stornobedingungen akzeptiert hat.

                                        MFG

                                        Wäre wäre Fahrradkette. :-)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • RydaR Offline
                                          RydaR Offline
                                          Ryda
                                          schrieb am zuletzt editiert von Ryda
                                          #2420

                                          @Düren

                                          Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
                                          Bei dem diesjährigen Urlaub hätte es sich eigentlich um einen speziellen Urlaub anlässlich unseres 10. Hochzeitstages gehandelt. Verschiebbar wäre der Urlaub grundsätzlich ins nächste Jahr.

                                          Hier haben wir jedoch schon seit einiger Zeit geplant diesen in den USA zu verbringen. Hierbei soll es sich um einen Familienurlaub mit Bruder und Eltern handeln. 1 Jahr nach hinten schieben ist hier schwierig, da es sich um die letzte Möglichkeit handelt zu dem Zeitpunkt zu gehen wo alle beteiligten zeitgleich Urlaub bekommen würden. In dem Jahr darauf kommt unser Sohn in die Schule und wir sind an die Ferienzeiten gebunden.

                                          Natürlich ist mir bewusst, dass es sich hier um meine persönlichen Befindlichkeiten handelt und dies den Reiseveranstalter recht wenig interessieren dürfte.

                                          Wir sind aktuell in Klärung mit unserem Reisebüro. Aber eine so richtig befriedigende Lösung scheint aktuell nicht in Sicht.

                                          DürenD 1 Antwort Letzte Antwort
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