Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@guenter-holidaycheck sagte:
Das ist vom 2.4........

Trotzdem sehr interessant.Danke!
"Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt."
Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur. Es ist ja gerade wegen den Euro Bonds eh dicke Luft in Brüssel:-)
Dann haben die großen durch Staatsgarantie abgesicherten Veranstalter auf falsche Pferd gesetzt und werden mit gerichtlichen Mahngescheiden bombadiert bis der Briefkasten platzt! Es besteht für die Kunden dann ja kein Prozesskosten und bei den genannten Veranstaltern kein Insolvenzrisiko. -
@stefan.zander
Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?
Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst. -
Eine Anmerkung bezüglich der Restzahlung statt Gutscheinen:
Die Reiseunternehmen, die die "Gutscheinlösung" z.Zt. nicht anwenden, werden bei einer Gesetzesänderung natürlich leider umschwenken. Eines nach dem Anderen....
Deshalb ist für Reisen nach dem 30.04. in dieser Beziehung noch nichts in trockenen Tüchern."Sollte der Bundestag diese verabschieden, werde Schauinsland-Reisen die Gutschein-Lösung „möglichst anwenden“
Schauinsland "wartet" auf die Gutscheinlösung
Allgemein empfehle ich jedem Interessierten die tägliche Lektüre von:
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Ich habe eben mit der Buchhaltung meines RV gesprochen. Hier wurde mir empfohlen, die 1. Mahnung abzuwarten (normaler Zahlungstag wäre der 18.5.2020). Da diese in meinem Fall erst am 2.6.2020 (Flugdatum 15.6.2020) verschickt wird ist davon auszugehen, dass bis dahin klar ist, ob die Reise stattfindet.
Die Anzahlung würde dann als "Gutschein" beim RV ausgezahlt oder als weitere (AN)Zahlung auf eine Buchung im Oktober transferiert. Für mich passt das so.Grüße Matz
Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.
Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.
Falls meine Annahme sich als richtig herausstellt, dass alle Juni Reisen auch abgesagt sind , muss mir der RV die Reise stornieren und kann auch somit keine Restzahlung von mir verlangen, da die Leistung nicht erbracht werden kann oder???
Dann könnte ich auch damit leben, dass nur die Anzahlung als Gutschein ausgestellt wird und nicht der Gesamtbetrag.
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@tui kann die Dividenden mit Gutscheinen auszahlen, wie wäre es damit? Oder der Vorstand bekommt als Gehalt einen Gutschein, immerhin sind sie nicht in der Lage gewesen Rücklagen zu bilden.
@sswiti sagte:
Oder der Vorstand bekommt als Gehalt einen Gutschein, immerhin sind sie nicht in der Lage gewesen Rücklagen zu bilden.
Herrlich, immer diese Armchair CFO's. TUI hatte am 16.03. noch 1,4 Mrd. € Liquidität (Quelle), das ist mehr als genug Rücklage für eine "normale" Finanzkrise. Aber niemand kann Liquidität für einen womöglich monatelangen Lockdown seines Geschäftsmodels vorhalten. Und zu meinem Bedauern hat TUI trotz aller Erfolge auch keine Story zu bieten, wie Airbnb, denen das dumme Geld nur so zufliegt. Zeigt leider die Richtung, in die das Kapital will: Weg von kleinen inhabergeführten Reisebüros und personalintensiven Reiseveranstaltern hin zu marktbestimmenden Plattformen mit geringer Kostenbasis. Die Heuschrecken wetten pro Airbnb und contra TUI & Co., ein schmutziges Spiel mit voraussichtlich traurigen Ausgang...
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Hat in den letzten Tagen jemand eine Rückerstattung seiner stornierten Reise erhalten?
(Wir haben bei Schauinsland gebucht, schriftliche Stornozusage, dass das Geld rücküberwiesen wird)Kann das eigentlich "einfach so" in eine Gutscheinlösung geändert werden (weil das hier aktuell ja immer wieder angesprochen wird)?
Uns wurde die Restzahlung am 21.03. von der Kreditkarte abgebucht. Mein Beankberater hat gemeint, wir sollten mit einer möglichen Rückholung noch warten, woanders habe ich gelesen, aber auch nur max. 6 Wochen warten (weil 8 Wochen Frist beachtlich ist) ...
Die 6 Wochen enden ca. in 2 Wochen, aber da ich hier immer wieder die Sache mit dem Gutscheinen lese ... Für die Anzahlung von 400 € - meinetwegen. Aber Retzahlung mit 1200€ - nein, danke. Da möchten wir unser Geld zurück, wie zugesagt.@ayiraa sagte:
Uns wurde die Restzahlung am 21.03. von der Kreditkarte abgebucht. Mein Beankberater hat gemeint, wir sollten mit einer möglichen Rückholung noch warten, woanders habe ich gelesen, aber auch nur max. 6 Wochen warten (weil 8 Wochen Frist beachtlich ist) ...
Die 6 Wochen enden ca. in 2 Wochen, aber da ich hier immer wieder die Sache mit dem Gutscheinen lese ... Für die Anzahlung von 400 € - meinetwegen. Aber Retzahlung mit 1200€ - nein, danke. Da möchten wir unser Geld zurück, wie zugesagt.Die acht Wochen kommen aus der Zahlungsdiensterichtlinie der EU und sind eine Mindestfrist. Tatsächlich sehen die Chargeback Bedingungen von VISA und Mastercard längere Fristen vor, die auch erst ab Nichterbringung der Leistung (also z.B. Abflugdatum, nicht Abbuchungsdatum) zu laufen beginnen. Dein Bankberater hat also Recht. Lass Dir die für Deine Kreditkarte geltende Frist von Deinem Bankberater doch einfach kurz per mail bestätigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
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Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.
Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.
Falls meine Annahme sich als richtig herausstellt, dass alle Juni Reisen auch abgesagt sind , muss mir der RV die Reise stornieren und kann auch somit keine Restzahlung von mir verlangen, da die Leistung nicht erbracht werden kann oder???
Dann könnte ich auch damit leben, dass nur die Anzahlung als Gutschein ausgestellt wird und nicht der Gesamtbetrag.
@pxl sagte:
Hallo zusammen, meine Restzahlung muss ich Anfang Mai tätigen. Die Reise findet Anfang Juni statt. Ich nehme an, dass auch in diesem Zeitraum verreisen unmöglich wird.
Meine Überlegung ist, dass ich die Restzahlung bis zum Abreisedatum einfach nicht leiste und bis dahin mit einer Mahnung vom RV rechnen muss.Wenn Du deine Restzahlung, für eine spätere Reisezeit ohne allg. Reisewarnung, nicht tätigst, wirst Du vertragsbrüchig.
Der Reiseveranstalter wird dann deine Anzahlung kassieren plus einer evtl. noch anfallenden zusätzlichen Stornogebühr.
Einen Reisegutschein mußt Du Dir dann selber malen.
Die EU hat heute unter Applaus des deutschen Innenministeriums eine Einreisesperre bis zum 15.Mai vorgeschlagen.
IMHO dürfte sich die nächste allgemeine Reisewarnung, wenn sie denn kommt, auch in diesem Rahmen bewegen.
Der Juni ist noch weit weg....und bloße Annahmen berechtigen dich nicht vertragsbrüchig zu werden. -
@stefan.zander
Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?
Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.@vonschmeling sagte:
@stefan.zander
Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?
Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug. Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.der nächste Schritt wäre dann charge back.
aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein -
Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise nach § 651 h BGB schriftlich bei FTI stornieren, da davon auszugehen ist, dass die Reise nicht stattfinden wird und gleichzeitig den Gesamtbetrag zurückfordern. Dabei soll ich eine zweiwöchige Frist setzen und danach ein Mahnverfahren starten. Ich weiß nicht so recht, ob ich dem jetzt wirklich Glauben schenken kann. Der Rechtsanwalt am Telefon wirkte auf mich nicht so kompetent. Er reagierte eher immer auf meine Vorschläge, was man machen könnte.
@michaelsa sagte:
Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise ...
???
Nur zum besseren Verständnis, MichaElsa - dreht es sich bei dir um 2 Reisen zu unterschiedlichen Terminen?
Ich frage, weil zum einen eine Absage und der fehlgeschlagene Versuch der Erstattung über Chargeback in Rede stand, hier jetzt aber über eine sicherlich noch nicht abgesagte Reise beginnend im Juni 2020 gefragt wird?An dich und alle anderen Fragesteller die innige Bitte:
Gebt möglichst alle relevanten Parameter eurer Buchung an und verzichtet auf irrelevante Ausschmückungen.
Damit ist ein Ergebnis besser einzuordnen, eine Frage präziser zu beantworten und zudem vermeidet man zig aufgeregte Nachfragen nach "wieso weshalb warum"!
Danke. -
@vonschmeling sagte:
@stefan.zander
Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?
Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug. Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.der nächste Schritt wäre dann charge back.
aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein@stefanzander sagte:
de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug. Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.Die Dachorganisation von ltur ist TUI. Da wird die Tochter doch wohl im Sinne der Mutter handeln...
Nun was ltur von der aktuellen Rechtslage hält........ die Rede ist von "Guthaben", noch nicht mal Gutscheine:
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@vonschmeling sagte:
@stefan.zander
Was genau versprichst du dir von "in Verzug setzen" - außer vielleicht irgendwo gelesen zu haben, dass man so angeblich "leichter an eine Rückzahlung gelangen" könnte?
Sei´s drum - mich hätte interessiert was du vorhast nachdem du den Gutschein nicht akzeptierst.de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug. Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.der nächste Schritt wäre dann charge back.
aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein@stefanzander sagte:
de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug.
de jure auch - und zwar ganz ohne deinen Hinweis ...
Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
Korrekt.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.
Jau, dein Anspruch stand ja nie in Abrede.
der nächste Schritt wäre dann charge back.
Das wäre annähernd eine Antwort.
aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein
Wie beschrieben - nicht nur da, und einfacher wird es sicherlich auch nicht.
Verstehe mich nicht falsch - ich erwarte nur, dass man nicht einfach "werde ich nicht akzeptieren" raushaut sondern irgendwas Konstruktives beiträgt, wie beispielsweise die Absicht ein Chargeback zu beantragen.
Ansonsten lesen wir hier reihenweise "ich will das nicht!" - was mal so ungefähr niemandem weiterhilft. -
@stefanzander sagte:
de facto sind sie inzwischen seit 10 Tagen in Verzug.
de jure auch - und zwar ganz ohne deinen Hinweis ...
Und noch gilt die aktuelle Rechtslage.
Korrekt.
abgesehen davon, dass mir die Rückzahlung sogar von l’tur selbst schon bestätigt wurde.
Jau, dein Anspruch stand ja nie in Abrede.
der nächste Schritt wäre dann charge back.
Das wäre annähernd eine Antwort.
aber das scheint ja bei der ING aktuell auch schwierig zu sein
Wie beschrieben - nicht nur da, und einfacher wird es sicherlich auch nicht.
Verstehe mich nicht falsch - ich erwarte nur, dass man nicht einfach "werde ich nicht akzeptieren" raushaut sondern irgendwas Konstruktives beiträgt, wie beispielsweise die Absicht ein Chargeback zu beantragen.
Ansonsten lesen wir hier reihenweise "ich will das nicht!" - was mal so ungefähr niemandem weiterhilft.@vonschmeling sagte:
Korrekt.
was aber l’tur in ihrem newsletter vorhin komplett anders darstellt.
dort steht „die Bundesregierung hat beschlossen“ deswegen machen wir jetzt Gutscheine
die Bundesregierung kann viel beschließen, interessiert bloß nicht, solange es nicht der Bundestag (und ggf. Bundesrat und in diesem Fall auch EU Kommission) ebenfalls beschließen.
und das interpretiere ich schon als bewusste Irreführung des Kunden.
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So sollte es aussehen...
Bild gelöscht
Ich denke aber das bleibt Wunschdenken. Meine Anfrage auf Chargeback wurde abgelehnt. Daraufhin Wiederspruch eingelegt.
Mal schauen wie es weitergeht. Was mich vorallem interessiert, falls es zu Gutscheinlösung kommt, wie sieht die Härtefallregelung aus? -
So sollte es aussehen...
Bild gelöscht
Ich denke aber das bleibt Wunschdenken. Meine Anfrage auf Chargeback wurde abgelehnt. Daraufhin Wiederspruch eingelegt.
Mal schauen wie es weitergeht. Was mich vorallem interessiert, falls es zu Gutscheinlösung kommt, wie sieht die Härtefallregelung aus?@tbs sagte:
. Was mich vorallem interessiert, falls es zu Gutscheinlösung kommt, wie sieht die Härtefallregelung aus?
Da bin ich auch gespannt wie man das festlegen kann und vor allem wer. Der RV wird es sicher nicht können, denn der kennt den jeweiligen Backround der Kunden nicht, zumal es u.U. um sensible Daten geht.
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@tbs sagte:
. Was mich vorallem interessiert, falls es zu Gutscheinlösung kommt, wie sieht die Härtefallregelung aus?
Da bin ich auch gespannt wie man das festlegen kann und vor allem wer. Der RV wird es sicher nicht können, denn der kennt den jeweiligen Backround der Kunden nicht, zumal es u.U. um sensible Daten geht.
Datenschutzrechtlich liegen die Hürden hoch. Wie sind den VA nicht auskunftspflichtig. In meinen Fall hatte ich eine Reise zusammen mit meinem Vater gebucht (getrennte Haushalte). Er ist auf das Geld dringend angewiesen als Rentner, ich zwar auch aber nicht so wie er.
Wie soll ich den Gutschein aufteilen?@Günter ist es Bildrechtlich möglich eine modifizierte Version des Bildes von Alltours einzufügen?
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@guenter-holidaycheck sagte:
Das ist vom 2.4........

Trotzdem sehr interessant.Danke!
"Es ist möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt."
Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur. Es ist ja gerade wegen den Euro Bonds eh dicke Luft in Brüssel:-)
Dann haben die großen durch Staatsgarantie abgesicherten Veranstalter auf falsche Pferd gesetzt und werden mit gerichtlichen Mahngescheiden bombadiert bis der Briefkasten platzt! Es besteht für die Kunden dann ja kein Prozesskosten und bei den genannten Veranstaltern kein Insolvenzrisiko.@kloppihnrein sagte:
Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur.
Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.
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@vonschmeling sagte:
Korrekt.
was aber l’tur in ihrem newsletter vorhin komplett anders darstellt.
dort steht „die Bundesregierung hat beschlossen“ deswegen machen wir jetzt Gutscheine
die Bundesregierung kann viel beschließen, interessiert bloß nicht, solange es nicht der Bundestag (und ggf. Bundesrat und in diesem Fall auch EU Kommission) ebenfalls beschließen.
und das interpretiere ich schon als bewusste Irreführung des Kunden.
@stefanzander sagte:
was aber l’tur in ihrem newsletter vorhin komplett anders darstellt.
Wieso? Denn
dort steht „die Bundesregierung hat beschlossen“ deswegen machen wir jetzt Gutscheine
Genau das hat sie ja zur Entscheidung vorgelegt.
die Bundesregierung kann viel beschließen, interessiert bloß nicht, solange es nicht der Bundestag (und ggf. Bundesrat und in diesem Fall auch EU Kommission) ebenfalls beschließen.
Naja, 2 von 3 sind ja schon entschieden ...
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@Düren
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Bei dem diesjährigen Urlaub hätte es sich eigentlich um einen speziellen Urlaub anlässlich unseres 10. Hochzeitstages gehandelt. Verschiebbar wäre der Urlaub grundsätzlich ins nächste Jahr.Hier haben wir jedoch schon seit einiger Zeit geplant diesen in den USA zu verbringen. Hierbei soll es sich um einen Familienurlaub mit Bruder und Eltern handeln. 1 Jahr nach hinten schieben ist hier schwierig, da es sich um die letzte Möglichkeit handelt zu dem Zeitpunkt zu gehen wo alle beteiligten zeitgleich Urlaub bekommen würden. In dem Jahr darauf kommt unser Sohn in die Schule und wir sind an die Ferienzeiten gebunden.
Natürlich ist mir bewusst, dass es sich hier um meine persönlichen Befindlichkeiten handelt und dies den Reiseveranstalter recht wenig interessieren dürfte.
Wir sind aktuell in Klärung mit unserem Reisebüro. Aber eine so richtig befriedigende Lösung scheint aktuell nicht in Sicht.
@ryda sagte:
@Düren
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Bei dem diesjährigen Urlaub hätte es sich eigentlich um einen speziellen Urlaub anlässlich unseres 10. Hochzeitstages gehandelt. Verschiebbar wäre der Urlaub grundsätzlich ins nächste Jahr.Hier haben wir jedoch schon seit einiger Zeit geplant diesen in den USA zu verbringen. Hierbei soll es sich um einen Familienurlaub mit Bruder und Eltern handeln. 1 Jahr nach hinten schieben ist hier schwierig, da es sich um die letzte Möglichkeit handelt zu dem Zeitpunkt zu gehen wo alle beteiligten zeitgleich Urlaub bekommen würden. In dem Jahr darauf kommt unser Sohn in die Schule und wir sind an die Ferienzeiten gebunden.
Natürlich ist mir bewusst, dass es sich hier um meine persönlichen Befindlichkeiten handelt und dies den Reiseveranstalter recht wenig interessieren dürfte.
Wir sind aktuell in Klärung mit unserem Reisebüro. Aber eine so richtig befriedigende Lösung scheint aktuell nicht in Sicht.
Hallo Ryda,
verstehe. Wenn Du an den Plänen festhalten möchtest, dann würde ich auf keinen Fall die Restzahlung leisten.
Letztlich ist im schlimmsten Fall die Anzahlung weg - ein Gespräch mit dem Veranstalter sollte darauf hinauslaufen dass Dir die Anzahlung als Gutschein erstatttet wird.
Am Ende wirst Du aber abwarten müssen bis (nicht ob) die Reise seitens des Veranstalters abgesagt wird. Und so lange die Restzahlung zurückhalten - auch wenn das nicht ganz legal ist. Würde ich trotzdem machen. Die werden schon nicht klagen.Wird die Reise nicht abgesagt bzw. so lange die Reise nicht abgesagt wird ist es klar das man nicht über einen Gutschein verhandeln kann bzw. das zwecklos ist.
Halt uns mal auf dem laufenden. Spanmnendes Thema.
Grüße
Dueren -
@stefanzander sagte:
was aber l’tur in ihrem newsletter vorhin komplett anders darstellt.
Wieso? Denn
dort steht „die Bundesregierung hat beschlossen“ deswegen machen wir jetzt Gutscheine
Genau das hat sie ja zur Entscheidung vorgelegt.
die Bundesregierung kann viel beschließen, interessiert bloß nicht, solange es nicht der Bundestag (und ggf. Bundesrat und in diesem Fall auch EU Kommission) ebenfalls beschließen.
Naja, 2 von 3 sind ja schon entschieden ...
@vonschmeling sagte:
Genau das hat sie ja zur Entscheidung vorgelegt.
die Bundesregierung hat eine Anfrage an die EU Kommission gestellt
Naja, 2 von 3 sind ja schon entschieden ...
Der Bundestag hat nach meiner Kenntnis heute bezüglich Konzerten und anderen Veranstaltung entschieden, nicht bezüglich Pauschalreisen.
Das sind keine 2 von 3, aber ich lass mich gerne belehren