Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@flaggde sagte:
wer ist „er“? Und was haben Konsumausgaben mit Steuern zu tun?
Leider immer wieder schade wenn mach einer nicht verstehen will...
“er“ ist dein „jemand“. Und Steuern haben dann mit Konsumausgaben zu tun wenn sie dazu genutzt werden müssen um den Konsum anderer abzusichern. -
Ich habe heute für eine abgebrochene Pauschalreisen einen Gutschein von FTI bekommen. Nicht übertragbar und nicht auszahlbar. Habe schriftlich widersprochen. Hat sonst schon jemand so einen Gutschein bekommen?
@joerg24848 sagte:
Ich habe heute für eine abgebrochene Pauschalreisen einen Gutschein von FTI bekommen. Nicht übertragbar und nicht auszahlbar. Habe schriftlich widersprochen. Hat sonst schon jemand so einen Gutschein bekommen?
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joerg24848
Dein Post ist leider ziemlich schnell untergegangen. Hast du explizit bei FTI um Rückzahlung gebeten? Pauschalreise abgebrochen oder vom RV storniert? Eine Aufklärung dessen wäre schön und sicher für viele hilfreich
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Hi!
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider!

Zwei kurze Fragen an Euch:
1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.
2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?LG & danke für die Hilfe!
Deine Stornierung kannst Du auch telefonisch vornehmen. Die Bestätigung kam bei uns direkt per Mail, wie von der freundlichen Dame am Telefon angekündigt. Bei uns war es auch ITS Reisen, mit den 25% bis zum 42. Tag vor Abreise.
Allerdings war unser Zeitrahmen bis zur nächsten "Stornierungsstufe" knapper, deswegen die telefonische Stornierung schneller. Bei einem Brief weisst Du ja nicht, wann der letztendlich zugestellt wird. Aber das ist bei Euch ja kein Problem.
Die Äußerung, die Du da ansprichst, hatte ich auch gelesen. Das ist aber deren persönliche Einschätzung der Lage.
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Wir sollen eigentlich am 26.5. nach Mexiko fliegen. Die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt geht ja aktuell nur bis 3.5. es nervt total. Wir wollen gerne eine Absage aber anscheinend denken noch einige man könne Ende Mai wieder fliegen.
Willkommen im Forum von HolidayCheck @liyah1990! b)
@liyah1990 sagte:
Wir wollen gerne eine Absage aber anscheinend denken noch einige man könne Ende Mai wieder fliegen.
Es geht nicht darum, dass "einige denken man könnte" sondern um die schlichte Notwendigkeit, die Situation wieder und wieder neu zu bewerten.
Während ihr eine Absage wollt, wollen andere vielleicht liebend gern in den Flieger steigen, Gastronomen, Hotels und Airlines wieder Umsätze generieren - du drehst da ein ganz kleines Rädchen mit deinem Urlaub.
Wurde hier schon häufiger empfohlen: Einfach mal über den Tellerrand schauen!
An den Entscheidungen der Politik hängen viel mehr als Urlaubsfreuden komplette Existenzen.
Die sind angewiesen auf Entscheidungen mit Augenmaß!Wenn dich das nervt hast du offenbar noch nicht so richtig verstanden, was dieser ganze Schlamassel bedeutet ...
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@altlöwin63
Abgebrochen ist abgebrochen - da bedarf es keinerlei Aufklärung hinsichtlich des Veranlassers.
Völlig anderer Sachverhalt als eine im Vorwege abgesagte Reise und der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch. -
Wir sollen eigentlich am 26.5. nach Mexiko fliegen. Die Reisewarnung vom Auswärtigen Amt geht ja aktuell nur bis 3.5. es nervt total. Wir wollen gerne eine Absage aber anscheinend denken noch einige man könne Ende Mai wieder fliegen.
Diese "Salamitaktik" ist bewußt so gewählt, um massenhaft Rückforderungen zu verhindern. Ist wie mit der Gutscheinlösung. Die stammt sicher nicht von Frau Merkel und Ihren Ministern. Da wird ganz intensiv Lobbyarbeit betrieben.
Deswegen verschwinden ja auch Zusagen von Unternehmenswebseiten, lange bevor "Lösungen" offen kommuniziert werden.
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@joerg24848 sagte:
Ich habe heute für eine abgebrochene Pauschalreisen einen Gutschein von FTI bekommen. Nicht übertragbar und nicht auszahlbar. Habe schriftlich widersprochen. Hat sonst schon jemand so einen Gutschein bekommen?
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joerg24848
Dein Post ist leider ziemlich schnell untergegangen. Hast du explizit bei FTI um Rückzahlung gebeten? Pauschalreise abgebrochen oder vom RV storniert? Eine Aufklärung dessen wäre schön und sicher für viele hilfreich
.@altlöwin63
Die Reise wurde von FTI nach einer Woche abgebrochen während wir in Ägypten waren. Nach Rückkehr schrieb ich eine Forderung auf Erstattung der fehlenden Urlaubswoche. Heute nach 3 Wochen erhielt ich den Gutschein. Wie bereits erwähnt nicht auszahlbar.
Dieser Gutschein ist bis zum 21.04.2023 für die FTI Group gültig. -
Hi!
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren. Der Flug nach Griechenland geht am 04.06. und die 41 tägige Frist ist bald. Wir möchten das Risiko nicht eingehen, dass wir evtl. „nur“ den Gutschein über den kompletten Reisepreis erhalten und dieser dann für 1 1/2 Jahre „eingefroren“ ist. Daher jetzt die Stornierung, leider!

Zwei kurze Fragen an Euch:
1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.
2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?LG & danke für die Hilfe!
@sebb2k sagte:
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren.
Zwei kurze Fragen an Euch:
1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.Einwurfeinschreiben wählen.
2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?
Dabei ging es um die Stornokosten, die ja durchaus weit höher liegen können als die Anzahlung.
Ich halte es offen gestanden nicht für sehr wahrscheinlich, die gegenständliche Verbraucherzentrale formulierte "sind wir der Ansicht" - eine rechtliche Argumentation blieb sie schuldig.
Zu all diesen besonderen Sachständen gibt es naturgemäß keine Spruchpraxis, daher beruht meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit allein auf den üblichen Regularien des Vertragsrechtes.
Natürlich könnte es geschehen, dass bei einem entsprechenden öffentlichen Interesse der Verbraucherschutz die Nichterstattung der Gebühren bei eigenmächtiger Kündigung ohne bestehende Rechtsgrundlage angreift, ich vermute demnach nur, dass das nicht passiert.
Es geht schlichterdings um die Abgrenzung beträchtlich außergewöhnlicher Umstände.
Allein Angst vor Erdbeben, Terroranschlägen, Himmel auf den Kopf fallen exkulpiert im Falle einer Absage nicht vom Anspruch auf Kompensation seitens des Reisevertragssebers. -
Diese "Salamitaktik" ist bewußt so gewählt, um massenhaft Rückforderungen zu verhindern. Ist wie mit der Gutscheinlösung. Die stammt sicher nicht von Frau Merkel und Ihren Ministern. Da wird ganz intensiv Lobbyarbeit betrieben.
Deswegen verschwinden ja auch Zusagen von Unternehmenswebseiten, lange bevor "Lösungen" offen kommuniziert werden.
Ja das merkt man ganz deutlich dass da ganze Lobbys hinter hängen.
Und ganz ehrlich, ich hab dieses "Schau mal über den Tellerrand" so dermaßen satt. Ich schaue seit Oktober über den scheiß Tellerrand und renne 3.000€ von Thomas Cook hinterher. Mit Ach und Krach und Unterstützung haben wir den Urlaub neu buchen können und nun soll ich mich "nicht so anstellen", weil erstmal nochmal 1.000€ Anzahlung futsch sind und der Urlaub wieder nicht statt findet?
Sorry, nö. Jeder hat seine eigenen Probleme und meins ist nun mal genau das.
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Jau, liyah1990 - wobei die Lobby der Verbraucher nach wie vor die stärkste ist.
Und wenn´s nervt und nicht läuft wie erhofft sind dann Lobbies plötzlich wieder missliebig ...
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@ altlöwin 63
du sagtest am 10.04 dass auf Druck Dein Anwalt, FTI (ich glaube FTI) hatte zugesagt 3000 € zurück zu erstatten. Ist das Geld inzwischen auf dein Konto? -
Bitte lasst diese Solidaritätsdebatte jetzt auf der Forenebene, @jlechtenboehmer & @flaggde.
Ihr könnt das gerne via PN ausdiskutieren - hier sind die unterschiedlichen Ansichten ausreichend vorgestellt worden. -
@altlöwin63
Die Reise wurde von FTI nach einer Woche abgebrochen während wir in Ägypten waren. Nach Rückkehr schrieb ich eine Forderung auf Erstattung der fehlenden Urlaubswoche. Heute nach 3 Wochen erhielt ich den Gutschein. Wie bereits erwähnt nicht auszahlbar.
Dieser Gutschein ist bis zum 21.04.2023 für die FTI Group gültig.@joerg24848 sagte:
Die Reise wurde von FTI nach einer Woche abgebrochen während wir in Ägypten waren. Nach Rückkehr schrieb ich eine Forderung auf Erstattung der fehlenden Urlaubswoche. Heute nach 3 Wochen erhielt ich den Gutschein. Wie bereits erwähnt nicht auszahlbar.
Dieser Gutschein ist bis zum 21.04.2023 für die FTI Group gültig.Das kannst du gerne angreifen wenn es dir nicht taugt.
Eine gesetzlich einheitliche Regelung zur Erstattungsflicht für den Abbruch aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse gibt es nicht.
Die Spruchpraxis lässt einen Anspruch per se zwar erkennen, jedoch keine Form der Erstattung. -
Das Chargeback Thema ist wesentlich komplexer, als Ihr Euch alle vorstellt. "Bei Corona kein Chargeback" ist quasi nur die verkürzte Variante, die richtige ist eher "bei Absage der Reise w/ staatlicher Reisewarnung" kein Chargeback. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Chargeback Guides, für Mastercard wurde der hier ja bereits verlinkt, die Guides für Visa und Amex sind m.W. nicht öffentlich zugängig, müssen sie auch nicht, weil Chargeback im Regelfall keine beworbene und zugesagte Leistung einer Kreditkarte ist, grundsätzlich sind Kreditkartenbelastungen mit wenigen Ausnahmen (Betrug, Insolvenz, Verweigerung der Leistungserbringung, etc.) final und daher eher mit einer Überweisung, denn mit einer Lastschrift zu vergleichen. Problemlos ist ein Chargeback möglich, wenn die Erstattung schriftlich zugesagt, aber nicht geleistet wurde, wie z.B. beim User Nordkorea.
Allerdings haben auch viele Bankmitarbeiter null Ahnung von dem Thema und veranlassen auch schon mal Chargebacks, die eigentlich nicht zulässig sind, z.B. sogar vor Ablauf der 14 Tage Wartefrist, so einen Schlaubi hatten wir hier sogar schon im Forum. Visa straft solche Kartenherausgeber über das Dispute Management sogar ab, in dem sie sie bei zu vielen unberechtigten, unvollständigen oder verfrühten Anträgen vorübergehend komplett vom Chargebackverfahren ausschließt. Mastercard ist da wesentlich großzügiger und hat das Dispute Management für die Corona Zeit ausgesetzt. Ob von Amex überhaupt schon mal jemand ein Chargeback bekommen hat, ist für mich noch unbeantwortet, hier kommt erschwerend hinzu, dass Amex selbst Acquirer ist und den Schaden worst case selbst beitreiben muss. Es ergeben sich somit signifikante Unterschiede in der Handhabung durch einzelne Mitarbeiter, aber auch zwischen den einzelnen Kartenunternehmen.
Die DKB ist bei dem Thema allerdings ganz vorne und war in der Vergangenheit (AirBerlin, Thomas Cook) am schnellsten mit Chargebacks, ist auch eine der wenigen Banken, die das Thema aktiv bewirbt. Wenn selbst die Chargeback ablehnen, wird sich da schon ein entsprechender Passus im Mastercard Chargeback Guide finden lassen, muss man nur nach suchen.
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@Sebb 2k
Einschreiben zum Stornieren ist nicht nötig.
Eine Email an HC genügt, Am Besten über „Meine Buchung“, dann sind gleich die nötigen Daten mit dabei.
Ich habe am Mittwoch Vormittag storniert, am Nachmittag kam schon die Bestätigung und am nächsten Tag die Stornokosten-Rechnung vom RV.
Ein paar Tage Luft bis zur Hochstufung der Stornokosten sollten aber sein, ansonsten anrufen.
Viele Grüße
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Das Chargeback Thema ist wesentlich komplexer, als Ihr Euch alle vorstellt. "Bei Corona kein Chargeback" ist quasi nur die verkürzte Variante, die richtige ist eher "bei Absage der Reise w/ staatlicher Reisewarnung" kein Chargeback. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Chargeback Guides, für Mastercard wurde der hier ja bereits verlinkt, die Guides für Visa und Amex sind m.W. nicht öffentlich zugängig, müssen sie auch nicht, weil Chargeback im Regelfall keine beworbene und zugesagte Leistung einer Kreditkarte ist, grundsätzlich sind Kreditkartenbelastungen mit wenigen Ausnahmen (Betrug, Insolvenz, Verweigerung der Leistungserbringung, etc.) final und daher eher mit einer Überweisung, denn mit einer Lastschrift zu vergleichen. Problemlos ist ein Chargeback möglich, wenn die Erstattung schriftlich zugesagt, aber nicht geleistet wurde, wie z.B. beim User Nordkorea.
Allerdings haben auch viele Bankmitarbeiter null Ahnung von dem Thema und veranlassen auch schon mal Chargebacks, die eigentlich nicht zulässig sind, z.B. sogar vor Ablauf der 14 Tage Wartefrist, so einen Schlaubi hatten wir hier sogar schon im Forum. Visa straft solche Kartenherausgeber über das Dispute Management sogar ab, in dem sie sie bei zu vielen unberechtigten, unvollständigen oder verfrühten Anträgen vorübergehend komplett vom Chargebackverfahren ausschließt. Mastercard ist da wesentlich großzügiger und hat das Dispute Management für die Corona Zeit ausgesetzt. Ob von Amex überhaupt schon mal jemand ein Chargeback bekommen hat, ist für mich noch unbeantwortet, hier kommt erschwerend hinzu, dass Amex selbst Acquirer ist und den Schaden worst case selbst beitreiben muss. Es ergeben sich somit signifikante Unterschiede in der Handhabung durch einzelne Mitarbeiter, aber auch zwischen den einzelnen Kartenunternehmen.
Die DKB ist bei dem Thema allerdings ganz vorne und war in der Vergangenheit (AirBerlin, Thomas Cook) am schnellsten mit Chargebacks, ist auch eine der wenigen Banken, die das Thema aktiv bewirbt. Wenn selbst die Chargeback ablehnen, wird sich da schon ein entsprechender Passus im Mastercard Chargeback Guide finden lassen, muss man nur nach suchen.
@wuelfi71 sagte:
Das Chargeback Thema ist wesentlich komplexer, als Ihr Euch alle vo.....
Danke für die Infos!
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@ altlöwin 63
du sagtest am 10.04 dass auf Druck Dein Anwalt, FTI (ich glaube FTI) hatte zugesagt 3000 € zurück zu erstatten. Ist das Geld inzwischen auf dein Konto?Danke joerg24848 für die schnelle Antwort.
Vive la France: Ja die Penunzen (das Wort habe ich mir von der wertgeschätzten Moderatorin ausgeliehen) sind seit letzen Freitag Euro genau auf dem Konto. Anscheinend (reine Spekulation meinerseits) scheuen Sie doch eine ger. Auseinandersetzung wo doch FTI schon einmal "angenehme Erfahrungen" mit mir und meinem Anwalt gemacht hat. Dieses war aber eine gänzlich andere Sache (massiver Baulärm).
Nun wird mein Anwalt dem RV noch seine Kosten aufs Auge drücken. Dieses möchte ich ihm auch herzlichst anraten, er ist mein Schwager
. Und wenn nicht dann war mir diese doch relativ schnelle Zahlung das Geld (knapp 300 Euro) allemal wert. Der frühe Vogel fängt anscheinend doch den Wurm, gell werte Moderatorin.
Kannst aber darauf warten bis die Üblichen wieder um die Ecke kommen und dies anzweifeln. Mir egal, ich berichte Tatschen.
Andere Betroffene sollen das gerne so lösen so wie Sie es für richtig halten. Für mich ist die Sache erledigt
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