Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@bzips super argumentiert zu Gutscheineinlöser und Null–Wert! Du meinst, wenn alle ganz sozial nach ich will mein Geld schreien, meinst du das natürlich auch alle ihr Geld bekommen und nur die Gutscheine wertlos werden, ganz witzige Rechnung, wenn alle so pleite gehen wie du meinst, wird ein Minimum sein Geld bekommen und der Rest wartet beim Insolvenzberater, das ist dann natürlich der viel bessere Weg! Schon mega interessant wie alle mit mal zu Härtefällen werden und es unmöglich ist, für die nächsten Jahre Urlaub zu planen und wie jeder weiß, das so wie so bald alle insolvent sind, aber ihr könnt auch noch ein wenig mehr nach Auszählung schreien, damit wird es wirtschaftlich bestimmt besser und geht schneller....
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Heute gefunden,
xxx das Portal kann für sich selbst werben, hier brauchen wir das nicht! xxx -
Heute gefunden,
xxx das Portal kann für sich selbst werben, hier brauchen wir das nicht! xxx@hokahe0 sagte:
xxx editiert xxx
Immerhin schön für Kunden deren Reisen von allein storniert wurden.
Bei Kunden wir mir, wo der Zeitraum in der Zukunft bzw. außerhalb der Reisewarnungen liegt (bei mir Mitte Juni) herrscht Verunsicherung. Die RV sollten zumindest die Stornogebühren in so einer Situation nicht noch weiter anheben, sondern meinetwegen auf einem niedrigen überschaubaren Level lassen. Damit wäre vielen schon geholfen.
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Ich bin kein Härtefall und ich möchte keinen Gutschein . Das ist meine eigene Meinung und Entscheidung . Was ist daran verwerflich ?
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Von mir aus zu stornieren macht ja keinen Sinn, da das Geld entgültig weg ist. Umbuchen bringt mir auch nichts, da mir keiner sagen kann wie lange der RV überlebt und sich die Situation in dem Jahr sicherlich nicht mehr bessert. Habe auch wenig Lust jetzt noch in den Urlaub zu fliegen.
Bliebe nur der Storno vom RV, der wiederum wohl nur gemacht wird, wenn es eine Reisewarnung gibt, die kann jaauch erst 1-2 Wochen vorher rausgehen. Und wenn sie nicht kommt und man dann storniert, sind wir bei 40-60 % Stornokosten.
Der Storno vom RV wird auch gemacht wenn es keine Reisewarnung in Deutschland gibt, dafür aber in deinem Urlaubsland, oder besser gesagt wenn die Hotele nicht arbeiten bleibt ja nix übrig außer das der RV es storniert.
Z.b. ich hab eine Reise mit XFTI am 04.06 nach lloret de mar und wie ich in den letzten Tagen lesen konnte ist der optimistische Termin für eine Phase 1 Öffnung der Hotele am 15.06 .
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Hallo zusammen, wie viele andere muss auch ich Anfang Mai eine Restzahlung vornehmen für eine Reise im Juni, wo absehbar ist, dass die Reise sowieso nicht stattfinden wird.
Ich werde meine restzahlung nicht vornehmen und mich auf den Paragraphen 321 BGB (Unsicherheitseinrede) berufen.
Was haltet ihr davon?
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Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?
Meine gebuchte Fähre auf Elba muss ich wohl einen Gutschein annehmen ? So steht es im Internet auf der Homepage? Echt blöd!!!
Das Hotel auf Elba ist auch nur bereit einen Gutschein auszustellen!!! War leider ein Spartarif direkt auf der Hotelseite gebucht!!
Das wird mir in Zukunft nicht mehr passieren!!!!!
Grüße aus Nürnberg
hawaii-elke -
Servus an alle, ich hoffe jeder ist gesund und fit.
Heute habe ich einen Einwurf-Einschreiben mit der Zahlungserinnerung an TUI Hannover geschickt. Jedenfalls habe ich auch der HC als RB nochmal per Mail kontaktiert, dass ich eine Rückzahlung bzw. Erstattung wünsche. Jetzt ist die Frage, wie lange die RV TUI und JAHN REISEN benötigen, um sich meiner Sache anzunehmen. Wird die neue Frist verstrichen werde ich auch einen ChargeBack-Verfahren bei meiner Bank einleiten. Alles nötige und weitere habe ich ja gemacht und im Recht bin ich ja auch noch. Ich kann einfach nicht noch länger als Mai warten. Das lässt meine aktuelle Situation kaum zu. Jedenfalls hoffe ich sehr, dass die RV endlich auch mal mehr Klarheit den Kunden verschafft, bis heute lassen alle ziemlich lange die Kunden im Unklaren und versuchen noch sogar (auch wenn es schlecht für die RBs sind) notgedrungen zu einer Gutschein-Lösung zu überzeugen.
Wenn ich mal das Ganze mal so und so betrachte - trifft der Covid19-Virus weltweit hart zu und zwar nicht nur die Reise-, sondern auch die Transport-, Bau-, Einzelhandel- und sonstige Branchen. Auch wenn ich der Reisebranche helfen will, betroffen sind wir ja alle! -
Ich möchte auch keinen Gutschein, denn von dem Geld wollte ich sofort TUI Aktien kaufen. FTI hat ja schon jemand anderes aufgekauft. Sobald das geklappt hat werde ich hier direkt Werbung für die Gutscheinlösung machen. (Zur Sicherheit der Hinweis: das war t.w. ironisch.)
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Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?
Meine gebuchte Fähre auf Elba muss ich wohl einen Gutschein annehmen ? So steht es im Internet auf der Homepage? Echt blöd!!!
Das Hotel auf Elba ist auch nur bereit einen Gutschein auszustellen!!! War leider ein Spartarif direkt auf der Hotelseite gebucht!!
Das wird mir in Zukunft nicht mehr passieren!!!!!
Grüße aus Nürnberg
hawaii-elke@hawaii-elke sagte:
Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?
Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst.
Bei Lastschrifteinzugsermächtigung hat man doch die komfortabelste Position: Abbuchung am 03.05.20 zulassen, ist die Reise am 01.06. nicht durchführbar und will der Veranstalter nur Umbuchung oder Gutschein anbieten, mit denen man nicht einverstanden ist, Lastschrift innerhalb von acht Wochen wegen Widerspruch zurückgeben, fertig. Null Kosten, null Risiko, es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.
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... bzw. vermeidet Schadenersatzforderungen des Veranstalter wegen der unberechtigten Rücklastschrift.
Wenn man eine solche veranlasst wird das konkludent als Absage betrachtet und es folgt sofort die Rechnung für die Stornokosten. -
Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.
Dann tritt man die Reise an, oder sie wird storniert vom RV
Wenn RV die Kosten nach 2 Wochen nicht erstattet, habe ich sogar noch weitere 2 Wochen Zeit, den Betrag zurückzubuchen.
Das wird wohl kaum eine Stornierung sein, die eine Rechnung zur Folge hat
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Es gibt Neuigkeiten zu den Ländern , die ohne EU Regelung eine Gutscheinlösung beschlossen haben.
Spanien ist jetzt auch mit dabei und Portugal ist heute dazugekommen.
Insgesamt somit sieben Länder. Wen es interessiert:
Klick zum Thema -
Es gibt Neuigkeiten zu den Ländern , die ohne EU Regelung eine Gutscheinlösung beschlossen haben.
Spanien ist jetzt auch mit dabei und Portugal ist heute dazugekommen.
Insgesamt somit sieben Länder. Wen es interessiert:
Klick zum Thema@guenter-holidaycheck:
Das ist Cherry-Picking vom Feinsten und ein Armutszeugnis. Glühende Europäer wollen sie alle sein, gemeinsame Währung, gemeinsame Haftung für Schulden, gemeinsame Einlagensicherung aber wenn es um geltendes Recht geht, dann ist die EU plötzlich in weiter Ferne und nur noch im Weg. Ich hin gespannt, jetzt kann die Deutsche Regierung mal zeigen, was ihre pro europäischen Lippenbekenntnisse der Vergangenheit wert sind.Ich persönliche betrachte das Jahrtausendprojekt Europäische Union, das fur den bislang längsten Zeitraum ohne Kriege innerhalb der EU steht als deutlich wertvoller, als jede beliebige Branche und halte diese Entwicklung für hochgefährlich.
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Das Thema bleibt weiter spannend .Ich habe gerade noch einen Nachtrag dazu gepostet. Es sind noch mehr Länder.
nochmal der klick -
@guenter-holidaycheck:
Das ist Cherry-Picking vom Feinsten und ein Armutszeugnis. Glühende Europäer wollen sie alle sein, gemeinsame Währung, gemeinsame Haftung für Schulden, gemeinsame Einlagensicherung aber wenn es um geltendes Recht geht, dann ist die EU plötzlich in weiter Ferne und nur noch im Weg. Ich hin gespannt, jetzt kann die Deutsche Regierung mal zeigen, was ihre pro europäischen Lippenbekenntnisse der Vergangenheit wert sind.Ich persönliche betrachte das Jahrtausendprojekt Europäische Union, das fur den bislang längsten Zeitraum ohne Kriege innerhalb der EU steht als deutlich wertvoller, als jede beliebige Branche und halte diese Entwicklung für hochgefährlich.
Damit ein jeder für sich abschätzen kann, ob diesen Sommer noch Urlaubsreisen möglich sein könnten...
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Damit ein jeder für sich abschätzen kann, ob diesen Sommer noch Urlaubsreisen möglich sein könnten...
Was war das mit der Regelung in der EU?
Eine Verordnung, eine Empfehlung, ein Beschluss? -
Was war das mit der Regelung in der EU?
Eine Verordnung, eine Empfehlung, ein Beschluss?@Vive la france
Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
(ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1, im Folgenden: Richtlinie) verpflichtet in ihrem Artikel 28 Absatz 1 die Mitgliedstaaten, bis zum 1. Januar 2018 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen. Ab 1. Juli 2018 ist das neue Recht gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie anzuwenden.
Durch die Richtlinie wird insbesondere die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59) ersetzt. Ferner werden geändert:
– die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung
der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1) sowie
– die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der
Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64), die sogenannte ....