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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • kanoanjaK kanoanja

    @bzips super argumentiert zu Gutscheineinlöser und Null–Wert! Du meinst, wenn alle ganz sozial nach ich will mein Geld schreien, meinst du das natürlich auch alle ihr Geld bekommen und nur die Gutscheine wertlos werden, ganz witzige Rechnung, wenn alle so pleite gehen wie du meinst, wird ein Minimum sein Geld bekommen und der Rest wartet beim Insolvenzberater, das ist dann natürlich der viel bessere Weg! Schon mega interessant wie alle mit mal zu Härtefällen werden und es unmöglich ist, für die nächsten Jahre Urlaub zu planen und wie jeder weiß, das so wie so bald alle insolvent sind, aber ihr könnt auch noch ein wenig mehr nach Auszählung schreien, damit wird es wirtschaftlich bestimmt besser und geht schneller....

    bzipsB Offline
    bzipsB Offline
    bzips
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4021
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    • hokahe0H hokahe0

      Heute gefunden,
      xxx das Portal kann für sich selbst werben, hier brauchen wir das nicht! xxx

      bzipsB Offline
      bzipsB Offline
      bzips
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4022
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      erik e.E 1 Antwort Letzte Antwort
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      • bzipsB bzips

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        erik e.E Offline
        erik e.E Offline
        erik e.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4023

        ... FTI und Alltours: Reiseabsagen bis 15. Mai 2020 ...

        Quelle

        ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

        olicheckO 1 Antwort Letzte Antwort
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        • hokahe0H hokahe0

          Heute gefunden,
          xxx das Portal kann für sich selbst werben, hier brauchen wir das nicht! xxx

          AssassinA Offline
          AssassinA Offline
          Assassin
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4024

          @hokahe0 sagte:

          xxx editiert xxx

          Immerhin schön für Kunden deren Reisen von allein storniert wurden.

          Bei Kunden wir mir, wo der Zeitraum in der Zukunft bzw. außerhalb der Reisewarnungen liegt (bei mir Mitte Juni) herrscht Verunsicherung. Die RV sollten zumindest die Stornogebühren in so einer Situation nicht noch weiter anheben, sondern meinetwegen auf einem niedrigen überschaubaren Level lassen. Damit wäre vielen schon geholfen.

          Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
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          • erik e.E erik e.

            ... FTI und Alltours: Reiseabsagen bis 15. Mai 2020 ...

            Quelle

            olicheckO Offline
            olicheckO Offline
            olicheck
            schrieb am zuletzt editiert von olicheck
            #4025

            @erik-e sagte:

            ... FTI und Alltours: Reiseabsagen bis 15. Mai 2020 ...

            Tui storniert auch alle Reisen bis zum 15.05.20

            Quelle

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4026

              Ich bin kein Härtefall und ich möchte keinen Gutschein . Das ist meine eigene Meinung und Entscheidung . Was ist daran verwerflich ?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AssassinA Assassin

                Von mir aus zu stornieren macht ja keinen Sinn, da das Geld entgültig weg ist. Umbuchen bringt mir auch nichts, da mir keiner sagen kann wie lange der RV überlebt und sich die Situation in dem Jahr sicherlich nicht mehr bessert. Habe auch wenig Lust jetzt noch in den Urlaub zu fliegen.

                Bliebe nur der Storno vom RV, der wiederum wohl nur gemacht wird, wenn es eine Reisewarnung gibt, die kann jaauch erst 1-2 Wochen vorher rausgehen. Und wenn sie nicht kommt und man dann storniert, sind wir bei 40-60 % Stornokosten.

                nickgeerN Offline
                nickgeerN Offline
                nickgeer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4027

                Der Storno vom RV wird auch gemacht wenn es keine Reisewarnung in Deutschland gibt, dafür aber in deinem Urlaubsland, oder besser gesagt wenn die Hotele nicht arbeiten bleibt ja nix übrig außer das der RV es storniert.

                Z.b. ich hab eine Reise mit XFTI am 04.06 nach lloret de mar und wie ich in den letzten Tagen lesen konnte ist der optimistische Termin für eine Phase 1 Öffnung der Hotele am 15.06 .

                HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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                • pxlP Offline
                  pxlP Offline
                  pxl
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4028

                  Hallo zusammen, wie viele andere muss auch ich Anfang Mai eine Restzahlung vornehmen für eine Reise im Juni, wo absehbar ist, dass die Reise sowieso nicht stattfinden wird.

                  Ich werde meine restzahlung nicht vornehmen und mich auf den Paragraphen 321 BGB (Unsicherheitseinrede) berufen.

                  Was haltet ihr davon?

                  pxlP 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • hawaii-elkeH Offline
                    hawaii-elkeH Offline
                    hawaii-elke
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4029

                    Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?
                    Meine gebuchte Fähre auf Elba muss ich wohl einen Gutschein annehmen ? So steht es im Internet auf der Homepage? Echt blöd!!!
                    Das Hotel auf Elba ist auch nur bereit einen Gutschein auszustellen!!! War leider ein Spartarif direkt auf der Hotelseite gebucht!!
                    Das wird mir in Zukunft nicht mehr passieren!!!!!
                    Grüße aus Nürnberg
                    hawaii-elke

                    Wülfi71W 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • holidaytripguyH Offline
                      holidaytripguyH Offline
                      holidaytripguy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4030

                      Servus an alle, ich hoffe jeder ist gesund und fit.
                      Heute habe ich einen Einwurf-Einschreiben mit der Zahlungserinnerung an TUI Hannover geschickt. Jedenfalls habe ich auch der HC als RB nochmal per Mail kontaktiert, dass ich eine Rückzahlung bzw. Erstattung wünsche. Jetzt ist die Frage, wie lange die RV TUI und JAHN REISEN benötigen, um sich meiner Sache anzunehmen. Wird die neue Frist verstrichen werde ich auch einen ChargeBack-Verfahren bei meiner Bank einleiten. Alles nötige und weitere habe ich ja gemacht und im Recht bin ich ja auch noch. Ich kann einfach nicht noch länger als Mai warten. Das lässt meine aktuelle Situation kaum zu. Jedenfalls hoffe ich sehr, dass die RV endlich auch mal mehr Klarheit den Kunden verschafft, bis heute lassen alle ziemlich lange die Kunden im Unklaren und versuchen noch sogar (auch wenn es schlecht für die RBs sind) notgedrungen zu einer Gutschein-Lösung zu überzeugen.
                      Wenn ich mal das Ganze mal so und so betrachte - trifft der Covid19-Virus weltweit hart zu und zwar nicht nur die Reise-, sondern auch die Transport-, Bau-, Einzelhandel- und sonstige Branchen. Auch wenn ich der Reisebranche helfen will, betroffen sind wir ja alle!

                      Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                      -Sokrates

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Bernard1928B Offline
                        Bernard1928B Offline
                        Bernard1928
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4031

                        Ich möchte auch keinen Gutschein, denn von dem Geld wollte ich sofort TUI Aktien kaufen. FTI hat ja schon jemand anderes aufgekauft. Sobald das geklappt hat werde ich hier direkt Werbung für die Gutscheinlösung machen. (Zur Sicherheit der Hinweis: das war t.w. ironisch.)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • hawaii-elkeH hawaii-elke

                          Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?
                          Meine gebuchte Fähre auf Elba muss ich wohl einen Gutschein annehmen ? So steht es im Internet auf der Homepage? Echt blöd!!!
                          Das Hotel auf Elba ist auch nur bereit einen Gutschein auszustellen!!! War leider ein Spartarif direkt auf der Hotelseite gebucht!!
                          Das wird mir in Zukunft nicht mehr passieren!!!!!
                          Grüße aus Nürnberg
                          hawaii-elke

                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71W Offline
                          Wülfi71
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4032

                          @hawaii-elke sagte:

                          Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?

                          Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst.

                          Bei Lastschrifteinzugsermächtigung hat man doch die komfortabelste Position: Abbuchung am 03.05.20 zulassen, ist die Reise am 01.06. nicht durchführbar und will der Veranstalter nur Umbuchung oder Gutschein anbieten, mit denen man nicht einverstanden ist, Lastschrift innerhalb von acht Wochen wegen Widerspruch zurückgeben, fertig. Null Kosten, null Risiko, es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

                          06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4033

                            ... bzw. vermeidet Schadenersatzforderungen des Veranstalter wegen der unberechtigten Rücklastschrift.
                            Wenn man eine solche veranlasst wird das konkludent als Absage betrachtet und es folgt sofort die Rechnung für die Stornokosten.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SpoiliS Offline
                              SpoiliS Offline
                              Spoili
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4034

                              Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.

                              Dann tritt man die Reise an, oder sie wird storniert vom RV

                              Wenn RV die Kosten nach 2 Wochen nicht erstattet, habe ich sogar noch weitere 2 Wochen Zeit, den Betrag zurückzubuchen.
                              Das wird wohl kaum eine Stornierung sein, die eine Rechnung zur Folge hat 😉

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                #4035

                                Es gibt Neuigkeiten zu den Ländern , die ohne EU Regelung eine Gutscheinlösung beschlossen haben.
                                Spanien ist jetzt auch mit dabei und Portugal ist heute dazugekommen.
                                Insgesamt somit sieben Länder. Wen es interessiert:
                                Klick zum Thema

                                DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                  Es gibt Neuigkeiten zu den Ländern , die ohne EU Regelung eine Gutscheinlösung beschlossen haben.
                                  Spanien ist jetzt auch mit dabei und Portugal ist heute dazugekommen.
                                  Insgesamt somit sieben Länder. Wen es interessiert:
                                  Klick zum Thema

                                  DominikKSD Offline
                                  DominikKSD Offline
                                  DominikKS
                                  schrieb am zuletzt editiert von DominikKS
                                  #4036

                                  @guenter-holidaycheck:
                                  Das ist Cherry-Picking vom Feinsten und ein Armutszeugnis. Glühende Europäer wollen sie alle sein, gemeinsame Währung, gemeinsame Haftung für Schulden, gemeinsame Einlagensicherung aber wenn es um geltendes Recht geht, dann ist die EU plötzlich in weiter Ferne und nur noch im Weg. Ich hin gespannt, jetzt kann die Deutsche Regierung mal zeigen, was ihre pro europäischen Lippenbekenntnisse der Vergangenheit wert sind.

                                  Ich persönliche betrachte das Jahrtausendprojekt Europäische Union, das fur den bislang längsten Zeitraum ohne Kriege innerhalb der EU steht als deutlich wertvoller, als jede beliebige Branche und halte diese Entwicklung für hochgefährlich.

                                  DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #4037

                                    Das Thema bleibt weiter spannend .Ich habe gerade noch einen Nachtrag dazu gepostet. Es sind noch mehr Länder.
                                    nochmal der klick

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • DominikKSD DominikKS

                                      @guenter-holidaycheck:
                                      Das ist Cherry-Picking vom Feinsten und ein Armutszeugnis. Glühende Europäer wollen sie alle sein, gemeinsame Währung, gemeinsame Haftung für Schulden, gemeinsame Einlagensicherung aber wenn es um geltendes Recht geht, dann ist die EU plötzlich in weiter Ferne und nur noch im Weg. Ich hin gespannt, jetzt kann die Deutsche Regierung mal zeigen, was ihre pro europäischen Lippenbekenntnisse der Vergangenheit wert sind.

                                      Ich persönliche betrachte das Jahrtausendprojekt Europäische Union, das fur den bislang längsten Zeitraum ohne Kriege innerhalb der EU steht als deutlich wertvoller, als jede beliebige Branche und halte diese Entwicklung für hochgefährlich.

                                      DominikKSD Offline
                                      DominikKSD Offline
                                      DominikKS
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4038

                                      Damit ein jeder für sich abschätzen kann, ob diesen Sommer noch Urlaubsreisen möglich sein könnten...

                                      https://www.welt.de/wirtschaft/article207473863/Sommerurlaub-Reisebranche-empoert-ueber-Maas-Sommersaison-Absage.html

                                      Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • DominikKSD DominikKS

                                        Damit ein jeder für sich abschätzen kann, ob diesen Sommer noch Urlaubsreisen möglich sein könnten...

                                        https://www.welt.de/wirtschaft/article207473863/Sommerurlaub-Reisebranche-empoert-ueber-Maas-Sommersaison-Absage.html

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4039

                                        Was war das mit der Regelung in der EU?
                                        Eine Verordnung, eine Empfehlung, ein Beschluss?

                                        DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Vive la FranceV Vive la France

                                          Was war das mit der Regelung in der EU?
                                          Eine Verordnung, eine Empfehlung, ein Beschluss?

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                                          #4040

                                          @Vive la france

                                          Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung 
                                          der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates 
                                          (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1, im Folgenden: Richtlinie) verpflichtet in ihrem Artikel 28 Absatz 1 die Mitgliedstaaten, bis zum 1. Januar 2018 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen. Ab 1. Juli 2018 ist das neue Recht gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie anzuwenden.
                                          Durch die Richtlinie wird insbesondere die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59) ersetzt. Ferner werden geändert: 
                                          – die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 
                                          vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung 
                                          der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1) sowie 
                                          – die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der 
                                          Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64), die sogenannte ....

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