Hotel überbucht - Unterbringung in anderem Hotel...
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Hallo,
wir kommen gerade aus der Türkei zurück und wurden am Flughafen in Dalaman mit den Worten empfangen "leider haben wir schlechte Nachrichten - Ihr Hotel ist überbucht".
Wir sind keine Nörgler und hätten uns davon die Urlaubslaune nicht unbedingt verderben lassen, wäre nicht die Reise aus einem besonderen Grund gebucht worden: Mein Schwager wurde am 08.08. 40 Jahre alt und deshalb reisten wir an diesem Tag für eine Woche in dessen Hotel (Marmaris Palace, Marmaris) um den Geburtstag zusammen zu feiern und eine gemeinsame Urlaubswoche mit seiner Familie zu verbringen. Leider wurden wir dann in ein 3 km entferntes "gleichwertiges" Hotel gebracht (Joy Munamar, Incekum).
Aufgrund heftiger Beschwerden konnten wir erreichen, daß wir trotzdem die Einrichtung des Marmaris Palace benutzen konnten (gebucht war AI). Was blieb waren dann die nervigen Fahrten mit dem Dolmus zwischen den beiden Anlagen, und das jeweils morgens zum "Strandtag" und abends nach dem Duschen zum gemeinsamgen Abendessen und Ausklang des Urlaubstages. Für uns natürlich ein zusätzlicher finanzieller Aufwand und -was gravierender war- ein Zeitverlust durch das ständige Hin- und Herfahren.
Davon abgesehen war die Anlage zwar sternemäßig gleichwertig, von der Ausstattung her jedoch eine völlig andere Anlage (Marmaris Palace ist weitläufig in einem Pinienwald mit Bungalows, Showabende, Rutschenanlagen etc., Joy ist ein kleineres Hotel ohne nennenswert schöne Außenanalge, Getränke waren nur bis 24 AI, im Marmaris hätten wir bis 2 Uhr nachts Getränke frei gehabt...).
Weiß jemand, wie hierzu die Rechtslage aussieht oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Können wir Schadenersatz verlangen?
Vielen Dank für Eure Infos!
Nic -
Bei der Verlegung in ein anderes gleichwertiges Hotel in einer zumutbaren Entfernung zum ursprünglich gebuchten Hotel sind die Rechtsauslegungen sprich Urteile ziemlich unterschiedlich was Ansprüche angeht.
Grundsätzlich einmal ist bei Gleichwertigkeit kein weiter gehender Anspruch.
Inwieweit die zwei fehlenden Stunden Getränke von Mitternacht bis 2 Uhr eine echten Reisemangel oder eine blosse Unannehmlichkeit darstellen, kann ich nicht beurteilen - eher kein Mangel, weil möglicherweise Richter die Versorgung bis Mitternacht als ausreichend betrachten (...von Säufern mal abgesehen...).
Der Fall, dass zwei Familien, die eigentlich gemeinsam aus welchen Gründen auch immer, ihren Urlaub verbringen möchten, aber vor Ort getrennt werden, ist richterlich mehrmals schon entschieden: Pech - man hat da keinen Anspruch, sofern nicht der Veranstalter dies als ausdrücklichen Kundenwunsch schriftlich bestätigt hat. Doch Achtung: der Veranstalter muss es bestätigt haben, nicht das vermittelnde Reisebüro!
Aus dieser Erkenntnis leitet sich ab, dass auch der Ersatz von Dolmuskosten usw. nicht gewährleistet werden muss.
Aber natürlich sind das jetzt allgemeine Erfahrungen und könnten in Einzelfällen - unter Kenntnis aller Details - auch von einem Richter anders entschieden werden (...obwohl meine Erfahrung da eher auf nein tippt...).
Gruß
Peter -
Sorry, aber euer größtes Problem war, euch auf diesen Kuhhandel einzulassen, hättet Ihr sofort wiedersprochen und den Reisvertrag gekündigt und sofern der Reisveranstlter dies anbietet die "Urlaubsgaratie" in Anspruch genommen(gibt es u.a bei TUI, Alltours, NUR....., also absolut auf sofortige Rückreise bestanden, wäre euch dies alles nicht passiert Ihr hättet mal sehen sollen wie schnell doch noch ein Zimmer da gewesen wäre (ich spreche leider aus Erfahrung, für solche hartnäckigen fälle gibt es immer "Reservezimmer" meist die VIP Zimmer, die man eigentlich nicht an Pauschalis vergeben möchte), mann sucht dann eben einen Anderen "Dummen" mit dem man weniger Ärger hat!
Qualitätsgarantie
Die alltours-Qualitätsgarantie
In
jeder alltours-Reise steckt soviel Urlaubsqualität, dass wir Ihnen
volle Zufriedenheit garantieren. Hand drauf. Sollten Sie bei Ihrer
Ankunft etwas nicht so vorfinden, wie es im Katalog beschrieben ist,
setzt unsere Qualitäts-garantie ein. Informieren Sie umgehend die
Reiseleitung. Gelingt es uns nicht, das Problem innerhalb von 24
Stunden zu lösen, buchen wir Ihnen auf unsere Kosten einen Rückflug und
erstatten Ihnen danach den vollen Reisepreis. -
Tja, ganz so einfach ist das nunmal nicht. Denn genau das habe ich gemacht: stinksauer habe ich, noch bevor ich hörte was man uns als Alternative anbietet, dem Reiseleiter gesagt, daß ich sofort wieder heimfliegen werde, wenn wir nicht im besagten Hotel untergebracht würden (habe ihm gesagt warum wir überhaupt in der Türkei sind und daß für uns ein einwöchiger Aufenthalt keinen Sinn macht, wenn wir nicht in dieses Hotel kommen). Daraufhin erfolgte hektisches Telefonieren noch am Flughafen mit dem Ergebnis, daß auch nach etlichen Rückrufen das Hotel darauf bestand, keine Zimmer frei zu haben. Erst nachdem klar war, daß es keinen Weg in dieses Hotel gibt, haben wir zugestimmt, erstmal ins andere Hotel gebracht zu werden. Schließlich war es schon 18.00 Uhr abends, ein 2-Stunden-Transfer stand uns bevor UND der Hauptgrund unserer Reise - der 40ste Geburtstag meines Schwagers - ließ sich nicht auf den nächsten Tag verschieben...So einfach ist das in der Hauptsaison nicht mit Druck ausüben. WIR waren unter Zeitdruck, wollten wir doch so schnell wie möglich ins Hotel um "anstoßen" zu können. Alle weitere Diskussionen hätten nur dazu geführt, daß sich alles noch mehr verschoben hätte, ein Zimmer hätten wir trotzdem nicht bekommen, vor Ort konnten wir uns überzeugen, daß das Hotel total voll war...Nic
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Nein, daß wir unter Zeitdruck waren wußte er gar nicht. Ich habe ihn ja nicht mal ausreden lassen und habe ihm sofort und unmißverstänlich gesagt, daß wir wieder zurückreisen werden, wenn wir nicht in das besagte Hotel kommen. Und mit Koffer wieder einladen und zurück war auch nichts, wir sind erst abends angekommen, es ging da gar kein Flieger mehr zurück nach München, das wußte ich genauso wie er, wäre also ein völlig blödsinniges Druckmittel gewesen, weil er genausogut wie ich wußte, daß kein Flieger mehr geht...
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Öger ist in der Beziehung glaube ich sehr unkulant....
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reiserechtlich gesehen braucht es gar keine Garantie:
Schritt 1
Angekommen, Mängel festgestellt, die die Inspruchnahme der gebuchten Leistung vereitelt, unmöglich macht;Schritt 2
die Vertretung des Reiseveranstalters aufsuchen, anrufen und unverzüglich Abhilfe zu verlangen: Putzen, neue Matrazen, Umzug in der Anlage oder Umzug in eine gleichwertige Unterkunft;Schritt 3
Veranstalter bzw. sein Vertreter kann nicht Abhilfe schaffen und auch keine Alternative anbieten, verlangt man die sofortige Heimreise. Ist dies durch den Veranstalter nicht möglich, kann man auf eigene Faust heimreisen. Doch Achtung: das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, denn ansonsten kann es nachher zu unangenehmen Überraschungen kommen.So, also ohne Garantie und Firlefanz steht einem die sofortige Heimreise bei schwerwiegenden Mängel zu. Problem: selbst einschätzen zu können, was ist schwerwiegend genug? Und welche Zeit muss ich dem Veranstalter zugestehen, um Abhilfe schaffen zu können?
Aus den in solchen Situationen ergangenen Urteilen kann man nämlich schon erkennen, dass man da eben jede Situation einzeln beurteilen muss und nicht pauschal sagen kann: Unterkunft unbewohnbar - Reiseleitung will nicht gleich --> Heimflug.
Nehmen wir einmal an, die Situation ist in der Tat unzumutbar und die Reiseleitung kann weder Rückflug noch sofortigen Umzug anbieten - also man muss bleiben. Da gibt es schon Urteile, die einem den gesamten Reisepreis zusprechen - aber auch hier wieder Vorsicht: man muss jeden einzelnen Fall anschauen! Und wenn man nach einem oder zwei Tage umziehen konnte, kann man nur den Ersatz dieser ein oder zwei Tage begehren.
Allerdings sehe ich in dem hier geschilderten Fall keine Grundlage zur Auflösung des Reisevertrages und sofortiger Heimkehr.
Gruß
Peter -
GENAU DESHALB ist die Garantie so wichtig hier braucht es KEINE schwerwiegende Mängel sondern nur eine einfache Abweichung zur Katalogausschreibung oder glaubst Du die TUI hätte uns sonst in ein über €1000.- teureres und in der Kategorie wesentlich besseres Hotel umgebucht weil die Disko und ein Spezialitätnrestaurant gefehlt hat?
Die haben wir nur der Garantie zu verdanken rechtlich wäre das höchstens eine geringwertige Beinträchtigung zumal die Möglichkeit bestand im Nachbarhotel die Disko zu benutzen......Bitte noch einmal GENAU lesen!
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Peter schrieb:
reiserechtlich gesehen braucht es gar keine Garantie:
Praktisch schon, weil man die Behebung einfordern kann sonst Geld zurück!Schritt 1
Angekommen, Mängel festgestellt, die die Inspruchnahme der gebuchten Leistung vereitelt, unmöglich macht;Schritt 2
die Vertretung des Reiseveranstalters aufsuchen, anrufen und unverzüglich Abhilfe zu verlangen: Putzen, neue Matrazen, Umzug in der Anlage oder Umzug in eine gleichwertige Unterkunft;Schritt 3
Veranstalter bzw. sein Vertreter kann nicht Abhilfe schaffen und auch keine Alternative anbieten, verlangt man die sofortige Heimreise. Ist dies durch den Veranstalter nicht möglich, kann man auf eigene Faust heimreisen. Doch Achtung: das sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, denn ansonsten kann es nachher zu unangenehmen Überraschungen kommen.
Der Schritt ist unnötig, weil in der Garantie der Veranstalter die Heimreise aragiert oder wenn er die Garantie bricht, ist die Sache rechtlich eindeutig!So, also ohne Garantie und Firlefanz steht einem die sofortige Heimreise bei schwerwiegenden Mängel zu. Problem: selbst einschätzen zu können, was ist schwerwiegend genug? Und welche Zeit muss ich dem Veranstalter zugestehen, um Abhilfe schaffen zu können?
Brauch ich nicht einzuschätzen steht alles in der GARANTIE!!! Mit Garanie darf ich sofort abreisen UND bekomme mein Geld zurück!!!
Aus den in solchen Situationen ergangenen Urteilen kann man nämlich schon erkennen, dass man da eben jede Situation einzeln beurteilen muss und nicht pauschal sagen kann: Unterkunft unbewohnbar - Reiseleitung will nicht gleich --> Heimflug.Ganau so, steht es in der GARANTIE !
Und wird auch so praktiziert wenn man sich darauf beruft!
Dein Einwand falsch!Nehmen wir einmal an, die Situation ist in der Tat unzumutbar und die Reiseleitung kann weder Rückflug noch sofortigen Umzug anbieten - also man muss bleiben. Da gibt es schon Urteile, die einem den gesamten Reisepreis zusprechen - aber auch hier wieder Vorsicht: man muss jeden einzelnen Fall anschauen! Und wenn man nach einem oder zwei Tage umziehen konnte, kann man nur den Ersatz dieser ein oder zwei Tage begehren.
Die Reisleitung wird sich an die GARATIE halten weil Sie rechtlich sonst total verloren hat! Dein Einwand ist somit unsachlich!
Allerdings sehe ich in dem hier geschilderten Fall keine Grundlage zur Auflösung des Reisevertrages und sofortiger Heimkehr.
Doch sehr wohl siehe Garantie!!!
Gruß
Peter -
Die Garantie hat mit Reisrecht nix zu tun, steht übrignes auch bei TUI und TOC bei der Garantie dabei, ist eine freiwillige Leistung rechtliche Ansprüche bleiben unberührt.....
PS: Immer wenn man unrecht hat, ist es natürlich einfach am Thema vorbei Ironie einzubringen...........
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eine Reisegarantie hat nichts mit Reiserecht zu tun. Ich sage es ja, ich bin lernfähig. Darum habe ich auch die Alltours AGB's grad gelesen:
- Gewährleistung
a) AbhilfeWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfeverlangen. alltours flugreisen gmbh kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert. alltours flugreisen gmbh kann auch in derWeise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.Insbesondere bleibt es alltours flugreisen gmbh unbenommen, dem Reisenden beiAuftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft imReisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählteUrlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren benachbartenOrtschaften....aber von einer Urlaubsgarantie ist zumindest im Internet nichts zu finden. Nun sage ich halt, genauso wie ich unrecht haben mag, finde ich es höchst bedenklich, undbedarften Urlaubern den Rat zu geben: Garantie und aus... Mögen wir beide recht oder unrecht haben, der Fall vom Ausgangsposting ist ganz sicher nicht eindeutig...Gruß
Peter
- Gewährleistung
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wie definitiert Alltours beispielsweise "sollte es uns nicht gelingen, das Problem binnen .... zu lösen":
Eine gleichwertige Unterbringung ist, verzeih mir - reiserechtlich natürlich gesehen -eine Lösung.
Ich lege meine schon komplett verkohlte Hand ins Feuer, dass die Interpretation der springende Punkt ist.
Gruß
Peter -
Mensch Peter ließ doch bitte den GANZEN Satz!!!!
Sollten Sie bei Ihrer
Ankunft etwas nicht so vorfinden, wie es im Katalog beschrieben ist, (z. b anderes Hotel) setzt unsere Qualitäts-garantie ein.
Informieren Sie umgehend die
Reiseleitung. Gelingt es uns nicht, das Problem innerhalb von 24
Stunden zu lösen, (Hotel wie im Katalog beschrieben und gebucht)buchen wir Ihnen auf unsere Kosten einen Rückflug und
erstatten Ihnen danach den vollen Reisepreis.Das läßt ja wohl KEINE Interpretation zu oder?
ALLES was von Katalog bzw. Buchung abweicht setzt die GARANTIE in kraft und diese GARATIE ist Bestandteil des Reisevertrages! -
ich kann schon lesen, übrigens gerne auch kleinere Buchstaben... Aber das was du da rot anmerkst, fand ich bei deinen vorher eingeklickten alltours-Garantien nicht -woher also sollte ich diese Zusätze kennen?
Nochmals, auf den Internetseiten von alltours fand ich bisher keinen Hinweis auf diese Garantie (was, nebenbei bemerkt, bedeuten würde, dass Internet-Bucher KEINEN Anspruch auf dieses Service hätten, aber wollen wir uns nicht verästeln..).
Ich nehme ja auch gerne wahr, dass du Recht hast und ich nicht. Wir sind halt zweier Meinungen - dazu sind ja Foren dar.
Gruß
Peter -
http://www.alltours.de/index.php?mapid=qualitaetsgarantie&PHPSESSID=530e752052083ea9f27b1e24a640ae5c
Ist OK ich habe mit der Garantie bisher eben nur die besten Erfahrungen gemacht, denn dadurch bewegt sich was, kein Zeilgebietsverantwortlicher will der geschäftsleitung hinter her erklären warum diese in Anspruch genommen wurde etc.!
Hier im Internet:
Alltours-->Über uns-->Urlaubsmarken-->Qualitätsgarantie
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Aus den AGB vom Neckermann - die blau markierten Textteile befinden sich im Widerspruch zu einer von Neckermann abgegebenen "Garantie". Nun werden aber die AGB - bei Neckermann, bei Alltours, bei TUI usw. Vertragsinhalt. Genauso, wie du richtig siehst, werden aber auch Aussagen im Katalog Vertragsinhalt.
Was wir beide nicht eindeutig sagen können: zählen im Rechtsstreit die AGB mehr oder gleichviel oder weniger als eine wo auch immer stehende Garantie?
bitte nicht wieder antworten: Garantie bleibt Garantie - ich habe zu viele wider dem Geist gehende juristische Textstellen bereits gelesen und weiß daher, dass solche Fragen durchaus nicht "klaro" sind!
Wenn ein Tourist diese von dir nun mehrmals zitierte Garantie wörtlich nimmt und heimfliegt, der Veranstalter aber beweisen kann, dass er - in seinem Sinn - das Problem gelöst hat (in dem er sich auf reiserechtliche Grundlagen stützt), könnte es ihm durchaus passieren auf seinen Kosten sitzen zu bleiben.
Aber ich denke, die Surfer werden sich jeder ihr eigenes Bild von der Sache machen und interessant wäre es, Tatsachenfälle und deren Ausgang zu lesen.
Gruß
Peter- Gewährleistung 9.1Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.9.2Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.9.3Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
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Die Garantie ist doch recht EINDEUTIG vormuliert!
Der Heimflug erfolgt auf Grund der GARANTIE und nicht auf Grund der AGB!
Der Ersatzanspruch auf Reisepreis und Heimflug erfolgt auf Grund der GARANTIE und NICHT der AGB.Eine AGB die schriftliche Zusicherungen des Kataloges, in diesem falle die GARANTIE, aufhebt oder mindert wäre unwirksam, Günstigkeitsprinzip und somit unrechtens.
Der Ersatzanspruch fußt allein auf die zugeicherte GARANTIE die AGB sind somit außen vor, bei TUI wird dies auch bsonders erwähnt mit dem Zusatz, dass weitergehende rechtliche Ansprüche unabhängig von der Garantie sind.
Die Argumentation mit den AGB geht deshalb hier fehl, weil es keine Interdependanzen gibt.
Die Garantie ist unabhängig von den AGB weil Sie eine Leistung FEST zusichert, nämlich REISEPREISERSTATTUNG UND HEIMFLUG wenn eine Abweichung vom der im Katalog beschrieben Leistung und keine Wiederherstellung innerhalb von 24 Stunden nach ANKUNFT. -
brauchst nicht so schimpfen, ich versteh's ja - doch des mit dem so einfach Heimfliegen, bums, und da hab ich mein Geld wieder in der Hand, weil's die Garantie so sagt,... na ja, lassen wir es doch einmal ein paar Urlauber ausprobieren !
So, aber jetzt haben wir uns redlich unseren Feierabend verdient!
Gute Nacht allseits auf ein neues Morgen
Peter