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Stornierung der Reise - was ist mit Reiseversicherung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AutländerinA Offline
    AutländerinA Offline
    Autländerin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Morgen zusammen,

    wir überlegen derzeit, von der gebuchten Option der kostenlosen Stornierungsmöglichkeit (Flexpaket) unserer Reise Gebrauch zu machen.

    Zum Einen: hat jemand Erfahrungen, ob die Veranstalter da "rumzicken" oder funktioniert das problemlos - ohne Angabe von Gründen?

    Zum Anderen: was ist hier mit einer zugebuchten Reiseversicherung, die sowohl Rücktrittkosten (die nicht anfallen) absichert, als auch diverse andere Risiken, wie Gepäck, Krankheit, Abbruch, etc.

    Dass etwas für die Reiserücktrittsversicherung anfällt, ist klar, da dieses Risiko ja seit Buchung abgedeckt war, aber die andern Risiken fallen ja weg, da die Reise gar nicht stattfindet; müssten hier nicht zumindest dafür Teilerstattungen stattfinden?

    Danke im Voraus für Meinungen und Erfahrungen!

    VG
    Autländerin

    • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Hallo, warum schließt man eine Reiseversicherung ab, wenn man doch durch den Flextarif kostenlos stornieren kann.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      AutländerinA 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Hallo, warum schließt man eine Reiseversicherung ab, wenn man doch durch den Flextarif kostenlos stornieren kann.

        AutländerinA Offline
        AutländerinA Offline
        Autländerin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Huhu,

        weil es die Reiseversicherung "im Paket" mit den anderen Leistungen gab, wie Reisegepäckversicherung, Krankenversicheurng, etc.... und die wollten wir natürlich auf jeden Falla auch haben. Ausserdem geht es mit der Flexoption hier in diesem Falle nur bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos zu stornieren, dannach (z.Bsp. im Falle einer schweren Erkrankung) würde die Reiserücktrittsversicherung ziehen....

        (Zur Erklärung: ich habe bekloppter Weise vergessen, bei der Buchung meinen ersten Vornamen anzugeben, aktuell bitte ich per Mail darum, diesen kostenlos nachzutragen - wird dies nicht gewährt, ziehe ich die Option der kostenlosen Stornierung und würde dann erneut (allerdings bei einem anderen Anbieter, weil viel günstiger) die identische Reise erneut buchen - die bereits abgeschlossen Reiseversicherung lässt sich aber leider nicht auf die neue Reise übertragen, da sie an den Veranstalter gebunden ist - so viel hat mit zumindest die Versicherung mitgeteilt.)

        • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
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        • panguitchP Offline
          panguitchP Offline
          panguitch
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          TUI macht das anstandslos….

          Schöne Reise!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            für diese Tricksereien ist aber der Flextarif nicht gedacht.😟

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AutländerinA Offline
              AutländerinA Offline
              Autländerin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Haberling!

              Ich weiß!
              ich will ja auch gar NICHT stornieren (obwohl, mit Verlaub, der Mitbewerber für die komplette Reise ca. 700 Euro günstiger liegt - ich hab mich schließlich auf diese Reisebuchung SO eingelassen und den Preis ja auch akzeptiert). Sollte jedoch die "Namensergänzung" jetzt irgendwie Probleme machen oder wer weiss wie teuer werden oder sowieso mit Storno und Neubuchung verbunden sein, dann würde ich eben diese Alternative haben....

              Ich bin kein Freund von Trixerien und von hin-und her-Buchungen, nur weil es irgendwo ein bisschen oder ein bisschen mehr günstiger ist...

              Aber sollte die Kulanz der Veranstalter hier, den Namen zu ergänzen, sich irgendwie als "schlecht" oder "teuer" erweisen.... Naja, dann eben doch - Asche über mein Haupt....

              • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                #7

                Mir würde jetzt auf Anhieb kein Grund einfallen, warum ein Versicherungsunternehmen einen Vertrag auflösen sollte, nur weil man keine Lust auf eine Reise bei einem Reiseveranstalter hat. Für die Versicherung ist ja i.d. R. ein anderer Partner als für die Reise zuständig.
                Wenn ich ein Auto und eine Garage dazu habe wird der Mietvertrag für die Garage bei meinem Vermieter schließlich auch nicht hinfällig, nur weil ich das Auto verkaufe……

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AutländerinA Offline
                  AutländerinA Offline
                  Autländerin
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ne, der Mietvertrag nicht, aber Deine Autoversicherung, weil auch hier nicht mehr das versicherte Risiko besteht - auch wenn Du die Versicherung für ein Jahr abgeschlossen hast....

                  • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
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                  • panguitchP Offline
                    panguitchP Offline
                    panguitch
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Leute, der Flex Tarif bei TUI sagt aus, (man zahlt dafür) dass man ohne Begründung stornieren kann. Somit gilt das und funktioniert so.

                    Schöne Reise!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AutländerinA Offline
                      AutländerinA Offline
                      Autländerin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Es geht nicht um die Reise, sondern um die Reiseversicherung! Das sind ja zwei Paar Schuhe.
                      Ausserdem ist es ein anderer Veranstalter als TUI.....

                      • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Welche der abgeschlossenen Versicherungen bei Kündigung der Reise erstattbar sind steht in den Verträgen.
                        Es müssten all jene sein, die mit dem Nichtantritt der Reise obsolet werden, und hierüber erfolgt dann auch eine Erstattung.
                        Ich möchte aber auch anmerken, dass eine Namensänderung bei dynamisch produzierten Reisen u.U. nicht kostenneutral möglich ist, da ein nicht erstattbares Ticket neu ausgestellt werden müsste.
                        Insofern finde ich auch die "Hürde", die du dir geschaffen hast um deine Entscheidung zu treffen einigermaßen hergeholt.
                        Aufrichtiger wäre dem betroffenen Veranstalter den Namensdriss gar nicht erst aufzuladen und unumwunden zu kündigen wegen eines besseren Angebots.
                        Das Risiko war den Anbietern bei der Gewährung der Flex-Option bekannt, also was soll der Bohei?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        AutländerinA 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Welche der abgeschlossenen Versicherungen bei Kündigung der Reise erstattbar sind steht in den Verträgen.
                          Es müssten all jene sein, die mit dem Nichtantritt der Reise obsolet werden, und hierüber erfolgt dann auch eine Erstattung.
                          Ich möchte aber auch anmerken, dass eine Namensänderung bei dynamisch produzierten Reisen u.U. nicht kostenneutral möglich ist, da ein nicht erstattbares Ticket neu ausgestellt werden müsste.
                          Insofern finde ich auch die "Hürde", die du dir geschaffen hast um deine Entscheidung zu treffen einigermaßen hergeholt.
                          Aufrichtiger wäre dem betroffenen Veranstalter den Namensdriss gar nicht erst aufzuladen und unumwunden zu kündigen wegen eines besseren Angebots.
                          Das Risiko war den Anbietern bei der Gewährung der Flex-Option bekannt, also was soll der Bohei?

                          AutländerinA Offline
                          AutländerinA Offline
                          Autländerin
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ja, dann entschuldige ich mich dafür, dass ich grundsätzlich erstmal zu abgeschlossenen Verträgen stehen würde und dass ich so eine Frage hier überhaupt stelle....
                          Da ich weiterhin zu meiner Frage zur Namensänderung noch keine Antwort vom Veranstalter erhalten habe, wird es wohl sowieso in der Stornierung enden....

                          • Sommer, Sonne - was will man MEER? -
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hättest du auch gleich so machen können, du kommuzierst hier nicht mit Brennsuppenschwimmern ... 😕
                            Du hast die Frage im Forum zu reiserechtlichen Fragen gestellt obwohl aus rechtlicher Sicht keinerlei Relevanz bestand - auch nicht beträchtlich der Versicherungen und deren Erstattung. Deinen diesbezüglichen Verträgen hättest du die Erstattungsmöglichkeiten entnehmen können.
                            Enorm durchschaubar deine Attitüde - aber eben rechtlich nicht relevant.
                            Ich glaube, jeder hätte bei der von dir genannten Ersparnis eine Stornierung als nachvollziehbar betrachtet. Nur dein Feenzauber drüber war denkbar unnötig.
                            Happy holidays!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • kano1969K Offline
                              kano1969K Offline
                              kano1969
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo alle zusammen,

                              ich habe mal eine Frage zum Flex Tarif.
                              Haben bei ITS eine Reise nach Djerba (13.-22.10.2021 ab MUC) und gleich mit dazu die Flex Option (kostenlose Stornierung/Umuchung bis kurz vor Reisebeginn) gebucht.
                              ITS teilte uns vorige Woche mit das die geplante 10-tägige Reise nicht durchführbar sei da Djerba nur noch einmal pro Woche ab MUC angeflogen wird. Sie machten das Angebot dann für eine Woche. Dies möchten wir aber nicht und lehnten ab.
                              Das Reisebüro teilte uns uns nun die Kosten für die Flex Option seien trotzdem fällig mit der Begründung wir hätten das Angebot ja abgelehnt dies komme einer Stornierung durch uns gleich.
                              Ist dies wirklich so?

                              Vielen Dank für eure Antworten

                              snogardblizzard

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                Ob das so ist kann nur dein Reisevertrag erhellen.
                                Hier rumzuraten wäre unseriös, schau bitte mal nach was für den Fall in den AGB steht.

                                Ferner wundere ich mich, dass du einerseits von einem Angebot von ITS berichtest, dann aber das Reisebüro Kosten erheben möchte?
                                Was meinst du mit "die Kosten für die Flexoption"?

                                Grundsätzlich begründet eine Änderung der Reisedauer ein vollkommen neues Angebot, das man auch unbeachtlich irgendwelcher Optionen ablehnen kann. In diesem Fall ist dann der gesamte Reisepreis zu erstatten, es darf nichts zurückbehalten werden.

                                Vielleicht könntest du deine Frage noch etwas präzisieren?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                kano1969K 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Ob das so ist kann nur dein Reisevertrag erhellen.
                                  Hier rumzuraten wäre unseriös, schau bitte mal nach was für den Fall in den AGB steht.

                                  Ferner wundere ich mich, dass du einerseits von einem Angebot von ITS berichtest, dann aber das Reisebüro Kosten erheben möchte?
                                  Was meinst du mit "die Kosten für die Flexoption"?

                                  Grundsätzlich begründet eine Änderung der Reisedauer ein vollkommen neues Angebot, das man auch unbeachtlich irgendwelcher Optionen ablehnen kann. In diesem Fall ist dann der gesamte Reisepreis zu erstatten, es darf nichts zurückbehalten werden.

                                  Vielleicht könntest du deine Frage noch etwas präzisieren?

                                  kano1969K Offline
                                  kano1969K Offline
                                  kano1969
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Vielen Dank für die schnelle Antwort.
                                  Natürlich wurde uns über das Reisebüro vom Veranstalter mitgeteilt das die Resie so nicht durchführbar sei, mit einem neuen Angebot für nur eine Woche. Vom Reisebüro wurde uns weiterhin mitgeteilt das der Veranstalter auf Bezahlung der Flex Option (59EUR) besteht mit oben genannter Begründung.
                                  Der Blick in die AGB wird wahrscheinlich notwendig sein.
                                  Sind dann aber die AGB des Veranstalters oder die der Versicherung für die Flex Option zuständig?

                                  snogardblizzard

                                  wukovitsW 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #17

                                    Kommt drauf an mit wem du alles Verträge geschlossen hast ...
                                    Die Versicherung wurde jedenfalls im Rahmen des Reisevertrages abgeschlossen.
                                    Diese Reise kann nicht wie gebucht durchgeführt werden.
                                    Gewöhnlich ist dann auch die Versicherung obsolte, das müsste sich dir aus den AGB oder ggf. den AVB erschließen.
                                    Die Begründung, deine Ablehnung einer erheblichen Änderung würde den Anspruch gegenüber der Versicherung nicht aufheben erscheint mir allerdings ziemlich abenteuerlich. Um so mehr freue ich mich über deine Rückmeldung.
                                    Du darfst auch jederzeit die betroffene Versicherung benennen, keine Scheu!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    kano1969K 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Kommt drauf an mit wem du alles Verträge geschlossen hast ...
                                      Die Versicherung wurde jedenfalls im Rahmen des Reisevertrages abgeschlossen.
                                      Diese Reise kann nicht wie gebucht durchgeführt werden.
                                      Gewöhnlich ist dann auch die Versicherung obsolte, das müsste sich dir aus den AGB oder ggf. den AVB erschließen.
                                      Die Begründung, deine Ablehnung einer erheblichen Änderung würde den Anspruch gegenüber der Versicherung nicht aufheben erscheint mir allerdings ziemlich abenteuerlich. Um so mehr freue ich mich über deine Rückmeldung.
                                      Du darfst auch jederzeit die betroffene Versicherung benennen, keine Scheu!

                                      kano1969K Offline
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                                      kano1969
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich melde mich morgen noch mal. Da schaue ich mir noch einmal den Reisevertrag mit Flex Option an.
                                      Erst mal vielen Dank. Bis später

                                      snogardblizzard

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        👍

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • kano1969K kano1969

                                          Vielen Dank für die schnelle Antwort.
                                          Natürlich wurde uns über das Reisebüro vom Veranstalter mitgeteilt das die Resie so nicht durchführbar sei, mit einem neuen Angebot für nur eine Woche. Vom Reisebüro wurde uns weiterhin mitgeteilt das der Veranstalter auf Bezahlung der Flex Option (59EUR) besteht mit oben genannter Begründung.
                                          Der Blick in die AGB wird wahrscheinlich notwendig sein.
                                          Sind dann aber die AGB des Veranstalters oder die der Versicherung für die Flex Option zuständig?

                                          wukovitsW Offline
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                                          wukovits
                                          schrieb am zuletzt editiert von wukovits
                                          #20

                                          @kano1969

                                          So weit ich das verstehe hast Du Dir mit der zugekauften Flex Option das Recht erkauft die Reise kostenlos stornieren zu können.
                                          Von dieser Möglichkeit machst Du jetzt Gebrauch. Aus meiner Sicht ist daher das Einbehalten der Kosten für die Flex Option welche Du ja nützt nur logisch. Als letztes Jahr meine Reisen von den Veranstaltern storniert wurden habe ich das Geld für die Reiserücktrittsversicherung auch nicht zurück bekommen da meine Buchung ja die ganze Zeit unter dem Schutz der Versicherung gestanden ist.

                                          Gruß
                                          Karl

                                          jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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