Stornierung mit ausgestelltem Flugticket
-
Wie verhält es sich bei einer Pauschalreise, bei der bereits Flugtickets erstellt wurden? Fallen hier im Falle einer Stornierung tatsächlich 100% Stornierungskosten an, wenn es sich um Linienflüge handelt oder gelten weiterhin die gestaffelten Kosten lt. AGB?
-
Zitat zb. TUI:
AGB 8.5
„behält sich TUI vor, anstelle der Pauschale die konkrete Entschädigung (§ 651h Abs. 2 Satz 2 BGB) zu verlangen, die dem Preis Ihrer Pauschalreise abzüglich der ersparten Auf-wendungen und Einnahmen der TUI aus anderweitiger Verwendung Ihrer Reiseleistungen entspricht. Auf Ihr Verlangen hat TUI die Höhe der konkreten Entschädigung zu begründen“. -
@Maxamax
Zitat z.B. Alltours:
"Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind." klickDu kannst, wenn du eine Pauschalreise mit Linienflug wünscht, auch keine Options-Buchung tätigen. Weiterhin kannst du nach abgeschlossenem Vertrag auch nicht umbuchen. Musst in diesem Fall = wenn du unbedingt etwas ändern möchtest / musst, die Reise stornieren und neu buchen. (Siehe AGB)
-
Es sind aber keine 100%, Steuern z.B. und einige Gebühren müssen erstattet werden.