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HLX akzeptiert kein Flugstorno

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • giorgiaG Offline
    giorgiaG Offline
    giorgia
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe bei HLX ein Flug bei HLX gebucht, den ich nicht nutzen kann, aus Familären Gründen. Lt. HLX kann ich den Flg nicht storniern und somit sitze auf EUR 123. Gibt es ein eine Bestimmung / Gesetz nach dem lle airlines zumindest die Flughafengebühren erstatten müssen ode überhaupt ein Flugstorno akzeptieren müssen ?
    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

    Gruß
    Carla

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Je nach Tarif ist u. U. kein Storno möglich.

      Jedoch sind nicht genutzte Steuern und Gebühren zu erstatten.

      Notfalls an die entsprechende Aufsichtsbehörde wenden.

      LG
      holzwurm

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      • ConfuhrC Offline
        ConfuhrC Offline
        Confuhr
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Soweit ich weiß, kann man die Steuern & Gebühren aber erst zurückfordern, NACHDEM man den Flug nicht angetreten hat, nicht schon im voraus.
        Gruß,
        Conny

        LG Conny

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "Confuhr" wrote:
          Soweit ich weiß, kann man die Steuern & Gebühren aber erst zurückfordern, NACHDEM man den Flug nicht angetreten hat, nicht schon im voraus.
          Gruß,
          Conny

          Wenn man stornieren will, tritt man den Flug doch nicht an.

          Oder denke ich falsch?

          lg
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Folgende Vorgehensweise:

            Es gibt keine Stornierungsmöglichkeit. Also läßt Du zunächst den Flugtermin verstreichen und sendest im Anschluß daran eine Email an servicecenter@tuifly.com mit den Flugdaten und forderst diese auf, die nicht angefallenen Steuern und Gebühren entsprechend Deiner gewählten Zahlart zu überweisen/gutzuschreiben.

            Falls Du Hin- und Rückflug gebucht hast, entsprechend
            erst nach dem letzten Flug. So hast Du nur einmalig
            Bearbeitungsgebühren für die Erstattung der
            Steuern und Gebühren für beide Flüge.

            Das sollte ausreichen, weitergehende Schritte
            sind bis dato bei TUIFly (vormals HLX) nicht erforderlich.

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • giorgiaG Offline
              giorgiaG Offline
              giorgia
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, danke für die Informatonen.

              Noch ein/zwei Fragen.
              Wenn ich nach dem Nichtantrit desHin und Rückfluges den Antrag an Rückerstattungan TUI/HLX schicke machen die das ohne Probleme oder aknn ich mich auf ein Paragraphen oder ähnliches beziehen ? Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr ?

              Danke & Gruß
              Carla

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ConfuhrC Offline
                ConfuhrC Offline
                Confuhr
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich wollte damit sagen, dass es meines Wissens erst möglich ist, die Gebühren & Steuern zurückzufordern, nachdem der gebuchte Flug tatsächlich (ohne Giorgia) stattgefunden hat und nicht schon jetzt - dann wäre es nämlich eine Stornierung - und da gibt es nichts zurück. Hat auch noch den Vorteil, dass es bis zum Flugzeitpunkt vielleicht noch eine größere Flugplanänderung gibt - dann könnte man nämlich vom gebuchten Flug zurücktreten und bekommt den kompletten Betrag zurück.
                LG
                Confuhr

                LG Conny

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • serramannaS Offline
                  serramannaS Offline
                  serramanna
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  ich glaube, ihr denkt zu kompliziert.

                  Vor ca 1/2 Jahr habe bei der Lufthansa nicht erstattungsfähige Billigstklassenflüge Düsseldorf-Genf (Flugpreis 35 €, Steuern und Gebühren 66€) 2 Monate vor Reiseantritt telefonisch storniert. Die LH Dame sagte, die Steuen und Gebühren würden erstattet, die Bearbeitungszeit dauere etwa 3 Wochen.
                  Nach 2 1/2 Wochen war das Geld auf dem Konto.

                  Das ist ja das eigentlich geniale an Billigflügen: Wenn man einen niedrigen Flugpreis hat, geht man praktisch kein finanzielles Risiko bez. Umbuchungen ein.

                  Gruß Serramanna

                  To be is to do (Sokrates)
                  To do is to be (Sartre)
                  Do be do be do (Sinatra)

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                  • giorgiaG Offline
                    giorgiaG Offline
                    giorgia
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    super danke für die beiträge. ich werde mal ein e-mail an den Servicecenter von HLX schicken und schauen was passiert.

                    grüße und eine schönen abend
                    carla

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Giorgia,
                      das Argument von Confuhr ist nicht von der Hand zu weisen.
                      Bei einer von der Airline verursachten nochmaligen Flug-
                      zeitänderung hast Du den Vorteil, Deinen gesamten
                      Flugpreis erstattet zu bekommen.

                      Wozu jetzt die Eile, TUIFly erstattet die Gebühren/Steuern
                      eh erst nach dem Zeitpunkt des geplanten Fluges.

                      Und TUIFly ist nicht Lufthansa ...

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

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