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Wer hat Erfahrungen mit vorzeitiger Rückreise aus dem Urlaub?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • schappaneiS Offline
    schappaneiS Offline
    schappanei
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle!
    Wir haben da ein Problem. Einen Urlaub (Flugreise nach Tunesien) haben wir schon im November 2006 gebucht. Seit April haben wir in der Familie einen Krankheitsfall, um den wir uns kümmern müssen. Da es sich um eine weiter voranschreitende Krankheit (Krebs) handelt, ist für uns derzeitig nicht absehbar, ob wir in zwei Monaten für 14 Tage unseren Urlaub antreten können. Reiserücktrittsversicherung haben wir. Wer hat Erfahrungen, wenn man schon am Urlaubsort ist, wie schnell und unkompliziert eien vorzeitige Abreise organisierbar ist. Wie schnell helfen einem die Mitarbeiter (in diesem Fall TUI) vor Ort. Würde mich über alle Infos sehr freuen.

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    • boerotB Offline
      boerotB Offline
      boerot
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Eine vorzeitige Abreise ist unkompliziert möglich, sofern es einen Flieger gibt am Wunschtag und dieser auch freie Plätze hat. Ansonsten kann auch die beste Reisebetreuung nix machen, leider 😞

      Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!

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      • katjanoackK Offline
        katjanoackK Offline
        katjanoack
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wir hatten mal den tragischen Fall, dass ein mitreisender Bekannter kurz nach Ankunft in der Türkei die Nachricht bekam, dass sein Vater nach einem Schlaganfall verstorben ist. Die Reiseleitung vor Ort hat sich sofort gekümmert und den Rückflug organisiert. Allerdings war das im Januar. Es kommt darauf an ob es Flugplätze gibt.

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        • santamarinelloS Offline
          santamarinelloS Offline
          santamarinello
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Das sind die Fälle, in denen es sich zeigt ob ein Veranstalter "gut" ist oder nicht. Bei TUI würde ich mir keine Sorgen machen, die bekommen das im Fall der Fälle (von dem ich euch wünsche dass er NICHT eintritt!) wohl geregelt. Wenns keine freien Charterflugplätze mehr gibt, dann könnt ihr immer noch mit nem Linienflug heimfliegen - das geht immer!

          Saluti Tom

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          • wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            santamarinello wrote:
            ... Wenns keine freien Charterflugplätze mehr gibt, dann könnt ihr immer noch mit nem Linienflug heimfliegen - das geht immer!

            Saluti Tom

            Aber auf eigene Kosten, und das kann ich immer , auch ohne Tui & Co.

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JulieL.J Offline
              JulieL.J Offline
              JulieL.
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Geht aber bitte davon aus, dass die RRV nicht unbedingt zahlt.

              Wenn nämlich ein Krankeitsfall in der Familie bekannt ist und nicht absehbar ist, wie der weitere Verlauf aussieht, müßte man eigentlich die Versicherung informieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sandra1971S Offline
                Sandra1971S Offline
                Sandra1971
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Meiner Meinung nach könnte es, wie JulieL schreibt, tatsächlich Probleme mit der RRKV geben....
                Wir mußten unsere Reise 3 Tage vor Antritt der Reise stronieren, weil es meinem Vater schlechter ging. Weil er aber vorher schon im KH war, will uns die Versicherung natürlich klarmachen, dass wir früher hätten stornieren müssen. Das es ihm da aber noch nicht so schlecht ging, wollen die nicht akzeptieren. Es könnte also in Eurem Fall durchaus passieren,dass die nichts/bzw zu wenig bezahlen wollen, weil die Krankheit und der Zustrand des Patienten schon länger bekannt war....

                Sandra1971

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                • SerafinaS Offline
                  SerafinaS Offline
                  Serafina
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  bei uns hat es mit der vorzeitigen Rückreise sehr gut geklappt. Wir ´waren im Mai für (ursprünglich) 3 Wochen an der Ägäis. Wollten aber nach der 2. Woche nach Hause wegen unserer Tochter. Wir haben die Reiseleitung kontaktiert, die hat uns einen Zettel unterschreiben lassen, wo die Umbuchungsgebühr von 25,- pro Person bezahlt werden sollte. Dann sind wir nach 2 Wochen heimgeflogen. Das alles spielte sich innerhalb von 2 Tagen ab. Gebucht haben wir bei Alltours. Hat alles gut geklappt.

                  Hmmm...jetzt wo ich es schreibe....wir haben immer noch keine Rechnung über die Umbuchungsgebühr bekommen. Vor Ort haben wir die auch nicht gezahlt ❓ . Kommt vielleicht noch.

                  LG
                  Serafina

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                  • schappaneiS Offline
                    schappaneiS Offline
                    schappanei
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Vielen Dank für eure Erfahrungen, die mich allerdings teilweise ein wenig nachdenklich stimmen.
                    Ich weiß, dass die RRV erst dann eigentlich die Stornokosten übernimmt, wenn der Versicherungsnehmer glaubhaft machen kann, dass er aufgrund der Schwere der Erkrankung eines Familienmitgliedes nicht reisen kann.
                    Da aber der Zustand derzeitig zwar nicht gut, aber stabil ist, müssen wir erst kurzfristig entscheiden. In unserem Reisebüro sagt man uns auch, dass wir gegen Reiseabbruch und die evtl. mit einer Umbuchung auf einen anderen Flug entstehenden Kost versichert sind. Wie gesagt, ich denke, dass sich eine Absage bzw. ein Abbruch der Reise evtl. erst ganz spät entscheiden könnte. Sicherlich besteht die Krankheit schon 1/4 Jahr, aber die Schwere kann man ja teilweise erst sehr kurzfristig einschätzen.
                    Vielleicht kennt ihr ja den einen oder anderen Passus einer RRV, der dazu Stellung bezieht

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • santamarinelloS Offline
                      santamarinelloS Offline
                      santamarinello
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich würde erstmal genau die Vertragsbedingungen (und Ausschlüsse) eurer RRV unter die Lupe nehmen - Erfahrungen von anderen Reisenden mit anderen Versicherungen bringen euch da nicht weiter. Und wenn dann noch Unklarheiten bestehen, VOR der Reise die Versicherung kontaktieren und ggf. SCHRIFTLICH zusichern lassen, dass sie im Fall des Falles auch zahlt.

                      Ebenso würde ich VORHER mit dem Veranstalter abklären, an welchen Tagen er denn überhaupt Charterflieger gebucht hjabt. Wenn er nur einmal die Woche fliegt, dann habt ihr halt ein Problem, denn der Linienflug wird euch nicht bezahlt.

                      Saluti Tom

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                      • Silvia28S Offline
                        Silvia28S Offline
                        Silvia28
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo!!
                        Mir ist das letztes Jahr selber passiert das ich wegen einen akuten Krankheitsfall in der Familie meinen Urlaub vorzeitig abbrechen mußte.
                        Der Reiseveranstalter war 1-2-Fly. Bin zu der Reiseleitung mußte 50Euro umbuchungsgebühren bezahlen und hätte direkt am nähsten Tag abreisen können. Zwar dann nicht nach Düsseldorf sondern nach Münster/Osnabrück aber das wäre ja dann egal gewesen.
                        Hatte über die Zürich Versicherung ein Rundumsorglospacket mit abgeschlossen gehabt. Somit die Umbuchungsgebühren Aufenthaltskosten (inkl. Verpflegung) für den nicht genutzten Zeitraum (1Woche) zurückbekommen. Immerhin knapp 400Euro die direkt für den nähsten Urlaub aufs Sparbuch gewandert sind 😛 .
                        Wie schon erwähnt wurde gibt es freie Plätze im Flieger ist das gar kein Problem. Ist man zudem noch vernünftig abgesichert gibts sogar noch Geld zurück.

                        LG
                        Silvia

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                        • Silvia28S Offline
                          Silvia28S Offline
                          Silvia28
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Ich nochmal 😛
                          Habe nochmal genauer gelesen und es fiel mir noch was ein.
                          Bei mir war das so das ich mit unserer Tochter alleine verreist war.
                          Mein daheimgebliebener Mann ist dann überraschend ist Krankenhaus gekommen (massive Oberkieferknochenentzündung, seine li. Gesichtshälfte war angeschwollen wie ein Ballon und es Bestand die Gefahr das die Entzündung über die Blutbahn auch aufs Gehirn übergreift). Da kriegt man schon die Panik und malt sich das Schlimmste aus und will nur noch heim. Wie oben schon geschilder war die Rückkehr kein Problem.
                          Dann habe ich mich an mein Reisebüro gewand, ich bekam Formular die ich ausfüllen mußte. Die habe ich an die Versicherung geschickt mit dem Krankenhausbericht, innerhalb von 4Wochen war das Geld ohne jegliche Probleme auf meinem Konto.

                          Gehen wir mal bei euch von dem allerschlimmsten Fall aus und ihr müßt vorzeitig heim, dann bekommt ihr auch vom krankenhaus Unterlagen die ihr den Versicherung vorlegen könnt. Und ich glaube nicht das die euch Schwierigkeiten machen. Den die Erkrankung in eurem Fall ist ja viel Schlimmer wie in meinem.

                          Ich hoffe trotzdem das es euch erspart bleibt und ihr den Urlaub ein wenig geniessen könnt.

                          LG
                          Silvia

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                          • reiseneleR Offline
                            reiseneleR Offline
                            reisenele
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo, soweit ich richtig informiert bin übernimmt eine RRKV keinen Reiseabbruch. Dafür ist die Reiseabbruchversicherung zuständig. Solange Flugplätze vorhanden sind kann man ohne Probleme immer frühzeitiger die Rückreise antreten. Die Reiseleitung kümmert sich problemlos darum. Bloß ich glaube nicht das ihr die Umbuchungsgebühren und die nicht genutzte Hotelleistung erstattet bekommt. Schaut nochmal genau nach welche Versicherungen ihr abegeschlossen habt. Liebe Grüße

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-Hendrik
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die Versicherung wird bei einer akuten Krebserkranung höchst wahrscheinlich nicht zahlen, denn der Zustand und wahrscheinliche Verlauf ist bekannt, somit ist ein erhöhtes Risiko, dies ist nur versichert, wenn es bei Abschluss der Versicherung angezeigt wird.....

                              Es ist etwas ganz anderes, wenn der Urlaub abgebrochen wird weil plötzlich und unerwartet das Ereignis eingetreten ist!

                              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Sandra1971S Offline
                                Sandra1971S Offline
                                Sandra1971
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Nochmal ich...
                                Bei wem habt Ihr die Reise denn versichert? Habt Ihr auch eine RRKV mit "Feriengarantie", dh, man bekommt nicht genutzte Leistungen erstattet (wenn man zB am 2. Tag heim fliegt, bekommt man die anderen 12 Tage zurückbezahlt abzgl Flug). Wie gesagt, nach meinen Erfahrungen mit der Europ. RV, mit denen wir jetzt beim Anwalt sind, wäre ich sehr, sehr vorsichtig, sie werden Euch auf jeden Fall einen Strick daraus drehen, weil die Krankheit schon länger besteht, überlegt es Euch SEHR gut, ob Ihr nicht jetzt schon storniert, um die Kosten so gering wie möglich zu halten...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • JulieL.J Offline
                                  JulieL.J Offline
                                  JulieL.
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Es gibt auch RRV bei denen ein Reiseabbruch mitversichert ist, ein Abbruch findet sogar statt, wenn man aufgrund von Krankheit länger am Urlaubsort bleiben muß, aber ich denke auch, dass bei einer Krebserkrankung die Kosten eines Abbruches nicht bezahlt, werden, denn diese Erkrankung ist ja bekannt und weiterhin ist auch bekannt, wie ein Verlauf dieser Krankheit aussehen kann.

                                  Im übrigen steht bei allen Versicherungen in den Bedingungen " unerwartete schwere Erkrankung", eine bereits bestehende Krebserkrankung ist aber nicht unerwartet.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • schappaneiS Offline
                                    schappaneiS Offline
                                    schappanei
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Vielen Dank für die vielen und oft auch hilfreichen Antworten.
                                    Ich sehe das zwar ein bisschen anders, dass eine Krebserkrankung prinzipiell ausschließt, dass die RRV einspringt. Eine Krebserkrankung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen, das hieße in der Endkonsequenz, dass man in dieser Zeit nie in den Urlaub (für micht heißt das Ausland) fahren dürfte. Da aber die Akutsituation nicht vorher "geplant" werden kann, wäre dies schon ein Grund für mich, die RRV zur Kasse zu bitten. Weiterhin hieße es auch, dass jeder chronisch kranke Angehörige ein Grund wäre, nicht in den Urlaub zu reisen - eine akute Verschlechterung kann ja jederzeit eintreten.

                                    Es soll hier nicht so aussehen, als ob wir uns der Tragweite nicht bewusst sind - da wir aber wissen, dass eine ganz schwere Zeit auf uns zukommt, möchten wir gerne die "stabile" Krankheitsphase nutzen, um die Akkus aufzutanken (tut so langsam auch mächtig not).
                                    Übrigens ist in unserer RRV der Abbruch und evtl. Umbuchungskosten enthalten.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Sandra1971S Offline
                                      Sandra1971S Offline
                                      Sandra1971
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Schonwieder ich....
                                      Nochmal was zur Klärung UNSERER Situation: mein Vater hatte seit 4,5 Jahren Krebs. Sicher sind wir auch in der Zeit in Urlaub geflogen, er selbst und meine Mama ja auch. Sie waren sogar bis Anfang Februar 3 Wochen in Indien! Ende März mußten wir dann stornieren. Sicher heißt Krebs nicht, dass man nicht in den Urlaub fliegen darf. Wenn der Patient aber in letzter Zeit (oder im Moment sogar) stationär behandelt wurde, ist das für die Versivcherung IMMER ein Grund zu sagen, dass sich der Zustand verschlechtert hätte und man dann schon stornieren müßte. Mein Vater war schon Anfang und Mitte März mal im KH, aber es war da immernoch nicht zu sehen, dass er am 18.4 versterben würde, er hat selbst noch eine Bahnfahrt nach Hamburg für Anfang April gebucht. Trotzdem liegen wir deswegen mit der Europ. im Clinch und sind wie gesagt beim Anwalt.
                                      Also bitte, das sind meine Erfahrungen mit den "kulanten" RV......
                                      Überlegt Euch die Sache nochmal gut....

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-HendrikT Offline
                                        Thorben-Hendrik
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        schappanei wrote:
                                        Vielen Dank für die vielen und oft auch hilfreichen Antworten.
                                        Ich sehe das zwar ein bisschen anders, dass eine Krebserkrankung prinzipiell ausschließt, dass die RRV einspringt. Eine Krebserkrankung kann sich über Monate oder Jahre hinziehen, das hieße in der Endkonsequenz, dass man in dieser Zeit nie in den Urlaub (für micht heißt das Ausland) fahren dürfte. Da aber die Akutsituation nicht vorher "geplant" werden kann, wäre dies schon ein Grund für mich, die RRV zur Kasse zu bitten. Weiterhin hieße es auch, dass jeder chronisch kranke Angehörige ein Grund wäre, nicht in den Urlaub zu reisen - eine akute Verschlechterung kann ja jederzeit eintreten.

                                        Es soll hier nicht so aussehen, als ob wir uns der Tragweite nicht bewusst sind - da wir aber wissen, dass eine ganz schwere Zeit auf uns zukommt, möchten wir gerne die "stabile" Krankheitsphase nutzen, um die Akkus aufzutanken (tut so langsam auch mächtig not).
                                        Übrigens ist in unserer RRV der Abbruch und evtl. Umbuchungskosten enthalten.

                                        Du hast es erkannt, genau das ist der Punkt!

                                        Du kannst Dich nicht "normal" versichern, ohne die Versicherung auf das erhöhte Risiko (Kranheit schon vorhanden) dass nun mal bei Euch besteht, hinzuweisen!

                                        Natürlich kannst Du in Urlaub fahren, aber die RRV wird Dir nix zahlen, sofern Du diese nicht auf dein erhöhtes Risiko hingewiesen hast.....die Versicherung wird dann sagen, ob sie dieses Risiko eingehen möchte (ggf. gegen eine höhere Gebühr) oder nicht.

                                        Eine Versicherung, die hinterher nicht zahlt nützt Dir ja auch nix......!

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Nur zur Erklärung noch einmal, bei Abschluss der Reise und der damit verbunden Versicherung (November 2006) war noch nicht ansatzweise absehbar, dass wir im Februar 2007 eine Krebserkrankung in der Familien haben. Das wäre ja genauso, als wenn ich eine Lebensversicherung abschließe und 5 Jahre später melde, dass ich eine chronische Erkrankung habe. Wie gesagt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Versicherung war uns eine solch schwerwiegende Erkrankung nicht bekannt (und das lässt sich ja bekanntermaßen durch ärztliche Berichte und Diagnosestellungen belegen). Wofür, wenn nicht für solche Fälle schließt man sonst eine Versicherung ab?

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