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Auslegung v. Sparzimmer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MarlenaM Offline
    MarlenaM Offline
    Marlena
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen
    Wir haben im Nov.06 über Holidaycheck ,Veranstalter GTI, eine Reise mit Sparzimmer gebucht.
    Schön,so wie ich es wollte.Günstiger Preis mit Frühbucher etc.und sehr wichtig BALKON!!
    Bestätigung v. Holydaycheck und GTI schriftlich,DZ(Sparzimmer) Bad o. DU/WC BLK!! ,AI.

    Als unsere Tickets kamen,stand vom Balkon nichts mehr drin und auf Anfragen bei GTI hies es plötzlich,Sparzimmer müssten nicht mit Balkon sein.
    Ich solle doch bitte im Katalog nachlesen(seite 5),Dort steht eigentlich,das sie einige Zimmer mit voller Leistung zu günstigen Preisen anbieten.
    Also um es kurz zu machen,als wir ankamen,bekamen wir ein SEHR kleines ZImmer Ohne Blk zugewiesen,aus dem wir am nächsten Tag,auf eigene Kosten(140 Euro),dann mit Blk.umgezogen sind.
    Jetzt meine Frage.Da ich ja eigentlich die schriftliche Bestätigung mit Blk.hatte,kann ich da noch etwas machen?
    Rechnung v. 140 Euro einreichen?

    Danke im Vorraus für eure Hilfe
    Gruß Marlena

    Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn der Balkon bestätigt wurde habt ihr Anspruch auf diesen auch wenn es ein Sparzimmer war.

      LG
      holzwurm

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • MarlenaM Offline
        MarlenaM Offline
        Marlena
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke dir holzwurm. 😉
        Habe den ganzen Tag gewartet,ob noch jemand was antwortet,war aber nicht der Fall.
        LG Marlena

        Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • reisefan07R Offline
          reisefan07R Offline
          reisefan07
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          habe Deinen Beitrag eben erst gelesen, ja um diese Zeit, konnte nicht schlafen, das ist eine Frechheit.
          Wir fliegen am 12. Okt. auch von GTI. Wir haben auch ein LOW PRICE Zimmer mit Frühbucher. Habe eben auf meine Papiere geschaut bei uns steht der Balkon drauf. Auch mir wurde auf Anfrage gesagt, das sind die gleichen Zimmer nur eben billiger weil wir früh buchen. Nun bin ich mal gespannt was uns erwartet. Wenn die uns in ein Loch stecken wollen gibts Ramba Zamba.
          Hatte vor 2 Jahren von Alltours schon mal ein Sparzimmer, war eine Zumutung aber die Drohung auf dem Teppich im Foyer zu schlafen half. Die haben den Hotelmanager geholt und wir bekamen schöne Zimmer. Die Reiseleiter vor Ort kann man eh vergessen.
          Ich würde auf jeden Fall versuchen das Geld wieder zu bekommen.

          lg
          Reisefan

          Ich will die ganze Welt sehen, jedes Jahr ein Stück mehr.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • omalindeO Offline
            omalindeO Offline
            omalinde
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hallo und guten morgen.
            es gibt verschiedene bezeichnungen für eben diese zimmer.

            LOW PRICE,LOW COST,ECONOMY-ZIMMER ,SPAR-ZIMMER

            nur so weit ich informiert wurde(eine freundin arbeitet in einem reisebüro),hat es mit früh buchen nichts zu tun.
            in einem katalog steht zum beispiel folgendes:

            für alle,die wert auf ein umfangreiches sportangebot,reichhaltige verpflegung und abwechslungsreiche unterhaltung und WENIGER auf das zimmer legen,haben wir in vielen hotels econony-zimmer unter vertrag genommen.diese zimmer haben OFT die gleiche ausstattung wie die standart-oder doppelzimmer, ABER zum beispiel:
            keinen balkon
            liegen zur landseite

            auch als frühbucher kann ein LP-,LC-ZIMMER usw. gebucht werden.

            lg
            omalinde

            Gib jeden Tag die Chance,der schönste deines Lebens zu werden. (Mark Twain)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • happy-holiday182H Offline
              happy-holiday182H Offline
              happy-holiday182
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              guten morgen
              tja,mit speck fängt man mäuse,oder in dem fall.... mit angeblich super-angeboten fängt man urlauber. also ich kenn den katalog nicht und will daher auch nicht urteilen,aber wenn die euch den balkon SCHRIFTLICH bestätigt haben,würd ich da was unternehmen. allerdings kann ich bei einem zimmer,welches deutlich billiger ist als andere,nicht die gleiche ausstattung erwarten wie bei einem normal-preis-zimmer. 😉
              kann ja wohl nicht sein,dass ein zimmer als LC gilt,nur weil der balkon nicht zum meer geht ❓ oder hab ich da falsche vorstellungen ❓

              LG
              
              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ein Veranstalter muss in der Buchungsbestätigung alle wesentlichen Elemente der Reise festhalten. Weicht eine Buchungsbestätigung von der Katalogbeschreibung (oder sonstigen Buchungsgrundlage wie Internet, Flugblatt usw.) ab, handelt es sich um ein neues Angebot vom Veranstalter, das der Kunde annehmen oder ablehnen kann.

                In diesem Fall waren aber Angebot und Buchungsbestätigung ident. Und somit Vertragsinhalt.

                Erhält man dann nun als Reiseunterlagen eine von der Buchungsbestätigung abweichende Leistung, muss man diesem Fehler umgehend rügen und Korrektur verlangen. Der Veranstalter muss die versprochene Leistung erbringen.

                Kommt man dann im Urlaub an und erhält nicht die entsprechende Leistung, muss man diesen Mangel sofort bei der Reiseleitung rügen und Abhilfe verlangen. Kann oder will die Reiseleitung den Mangel nicht beheben, kann man zur Selbsthilfe schreiten unter Bedachtnahme der Schadenminderungspflicht.

                Im vorliegenden Fall fehlt mir die Reklamation an die Reiseleitung - selbst wenn diese sich auf den Voucher berufen hätte, wo kein Balkon letztendlich vermerkt gewesen war.

                Der Veranstalter kann die Forderung von € 140.-- unter Hinweis auf unterlassene Reklamation abweisen, selbst wenn eine korrekte Buchungsbestätigung vorliegt.

                Ich sehe den Fall als Streitfall, der allerdings aufgrund seines geringen Streitwerts nicht vor Gericht kommen wird

                meint
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • reiseneleR Offline
                  reiseneleR Offline
                  reisenele
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  omalinde wrote:
                  hallo und guten morgen.
                  es gibt verschiedene bezeichnungen für eben diese zimmer.

                  LOW PRICE,LOW COST,ECONOMY-ZIMMER ,SPAR-ZIMMER

                  Hallo,
                  arbeite auch im Reisebüro und ich muß jedesmal den Katalog durch studieren damit auch wirklich alles im Zimmer ist was der Kunde möchte. Bei Eco Zimmern ist es ganz oft das Sie kleiner sind und keinen Balkon haben. Die anderen sind in der Regel sowas wie Frühbucher Zimmer(meine Meinung und Feedback von den Kunden).
                  Wenn du auf deiner Bestätigung aber Balkon stehen hast dann steht dir das auch zu. Ich würd die Reklamation und die Rechnung mal an den Veranstalter schicken.
                  Viel Glück
                  Gruß

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MarlenaM Offline
                    MarlenaM Offline
                    Marlena
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Mosaik

                    Ich habe natürlich am nächtsen Tag beim Reiseleiter Bescheid gesagt.Der meinte aber,er könnte hier nichts machen und ich soll mich bitte in Deutschland an GTI wenden,dieses Problem hätte er schon öfters gehört.
                    Natürlich war das ein Tolles Angebot 632,00 Euro,pro Pers.abgerechnet Frühbucher und und... aber eben mit Dz(Sparzimmer)Bad o.DU/WC,Blk.,All Incl.

                    Sonst hätte ich ja gleich ein anderes Angebot genommen.

                    Gruß Marlena

                    Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hast Du den Fall denn schon der Leiterin unseres Reisebüros oder Deiner Reiseberaterin mal geschildert? Deren Namen findest Du auf Deiner Bestätigung!
                      Die sollten den Vorgang im Detail kennen, um das Thema bei GTI direkt ansprechen und in Deinem Sinne reklamieren zu können.

                      Grüße
                      Günter/HolidayCheck

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MarlenaM Offline
                        MarlenaM Offline
                        Marlena
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Günter
                        Habe dir eine PN geschickt.
                        LG Marlena

                        Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

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                        • olli_o2O Offline
                          olli_o2O Offline
                          olli_o2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Günter, euer Reisebüro hilft bzw. versucht trotzdem noch zu helfen, obwohl Peter richtigerweise die Sache für aussichtslos erklärt hat?

                          Liegt das vielleicht daran dass die Reiseveranstalter sich "gut" mit HC halten wollen und daher Reklamationen über euch (wenn man über euch gebucht hat) erfolgreicher sind als wenn man es selbst versucht?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @olli_o2

                            ...kleine Korrektur, ich sehe den Fall nicht aussichtslos, mir fehlte bei meiner ersten Antwort die Reklamation beim Reiseleiter. Diese wurde aber wie dann im nächsten Posting zu lesen ist, ja gemacht.

                            Damit hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der versprochenen Leistung.

                            Ich meine nur, dass wenn dies zu einem Gericht ginge, wird der Fall im Vorfeld im Vergleich enden, weil der Streitwert so gering ist.

                            Erkärt
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheckG Offline
                              Günter/HolidayCheck
                              Admin Experte Fuerteventura
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Olli

                              Die Geschichte schaut sich jetzt auch die Leitung des Reisebüros von HolidayCheck nochmals genauer an. Und wenn man dort der Meinung sein sollte dass man Marlena unterstützen kann, ist das doch ok!
                              Auf dem Tisch des Reiseforums liegt die Geschichte ohnehin nicht, dafür sind unsere Fachleute da!

                              Ich denke nicht, dass sich Veranstalter sich von Deutschlands drittgrößtem Reisebüro - nämlich unserem - in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen 😉 Im Zweifel geht's auch hier für den Veranstalter nur um die Fakten.

                              @Peter: Danke für Deine zweite Einschätzung, warten wir mal ab!

                              Grüße
                              Günter/Holidaycheck

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • MarlenaM Offline
                                MarlenaM Offline
                                Marlena
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo an alle
                                die hier geantwortet haben.
                                Ich habe jetzt einen Brief geschrieben und werde noch Bilder von dem urspünglichen Zimmer beifügen.
                                Werde berichten,wie die Sache ausgeht.
                                LG Marlena

                                Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • happy-holiday182H Offline
                                  happy-holiday182H Offline
                                  happy-holiday182
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  viel glück marlena 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • schatzerleS Offline
                                    schatzerleS Offline
                                    schatzerle
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    mosaik wrote:
                                    @olli_o2

                                    ...kleine Korrektur, ich sehe den Fall nicht aussichtslos, mir fehlte bei meiner ersten Antwort die Reklamation beim Reiseleiter. Diese wurde aber wie dann im nächsten Posting zu lesen ist, ja gemacht.

                                    Damit hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der versprochenen Leistung.

                                    Ich meine nur, dass wenn dies zu einem Gericht ginge, wird der Fall im Vorfeld im Vergleich enden, weil der Streitwert so gering ist.

                                    Erkärt
                                    Peter

                                    hm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.

                                    der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      schatzerle wrote:
                                      hm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.

                                      der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.

                                      Aber nur wenn die beiden Parteien zustimmen.

                                      Andernfalls muß er sich für eine Seite entscheiden.

                                      LG
                                      holzwurm

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                                      • MarlenaM Offline
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                                        Marlena
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        So.. Hallo an alle

                                        die mir hier geholfen haben.

                                        GTI hat es abgelehnt,meinen Erstattungsanspruch,als " Reisemangel " anzuerkennen.

                                        Laut Sommerkatalog garantieren sie mir die Unterbringung im gebuchten Hotel mit sämtlichen Annehmlichkeiten und ich überlasse es ihnen,die Auswahl des Zimmertyps und dessen Ausstattung.
                                        Das in Kurzfassung.

                                        Da wir Keine Rechtschutz haben,hat sich leider das Thema hier erledigt. 😞

                                        Ich weiß,das ich mit Sicherheit NIE mehr ein Sparzimmer buche,wo auch immer
                                        !!
                                        Ich möchte mich hier nochmals herzlich beim HC-Reisebüro bedanken!!! 😄 😘

                                        Auch wenn sie sich nicht in die Sache reinhängen konnten,haben sie weiterhin den Kontakt gehalten. 😄

                                        In diesem Sinne
                                        Gruß Marlena

                                        Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Henne01H Offline
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                                          Henne01
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallöchen 🙂

                                          Ich hab mal eine Frage zu den sogenannten "Sparzimmern" in Hotels.

                                          Kann es denn nur sein, dass man in ein schlechteres Zimmer kommt oder sind die Chancen da eher gering und man kann genau so gut ein Super-Zimmer dafür bekommen?

                                          Haben jetzt eine Reise gebucht und nun extra noch einen kleinen Betrag drauf gepackt und ein "normales" Zimmer und extra kein Sparzimmer gebucht. Ein Kumpel hat jedoch das Sparzimmer günstiger gebucht und sagt, es wäre schwachsinn, dass so ein Sparzimmer schlechter sein soll, die wollen halt nur Kohle mit sowas machen.
                                          Im Endeffekt würden wir bzw. die den selben Standard haben. Ich bin mir nun unsicher. Hätten wir das Geld lieber sparen sollen oder sagt ihr auch: So sind wir wenigstens auf der sicheren Seite? Eure Meinung würde mich echt interessieren, grade weil es ja hier einige Experten in dem Forum gibt. Also schon mal danke für eure Antworten

                                          LG Henne

                                          Wer kämpft, kann verlieren.
                                          Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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