Auslegung v. Sparzimmer
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Hallo zusammen
Wir haben im Nov.06 über Holidaycheck ,Veranstalter GTI, eine Reise mit Sparzimmer gebucht.
Schön,so wie ich es wollte.Günstiger Preis mit Frühbucher etc.und sehr wichtig BALKON!!
Bestätigung v. Holydaycheck und GTI schriftlich,DZ(Sparzimmer) Bad o. DU/WC BLK!! ,AI.Als unsere Tickets kamen,stand vom Balkon nichts mehr drin und auf Anfragen bei GTI hies es plötzlich,Sparzimmer müssten nicht mit Balkon sein.
Ich solle doch bitte im Katalog nachlesen(seite 5),Dort steht eigentlich,das sie einige Zimmer mit voller Leistung zu günstigen Preisen anbieten.
Also um es kurz zu machen,als wir ankamen,bekamen wir ein SEHR kleines ZImmer Ohne Blk zugewiesen,aus dem wir am nächsten Tag,auf eigene Kosten(140 Euro),dann mit Blk.umgezogen sind.
Jetzt meine Frage.Da ich ja eigentlich die schriftliche Bestätigung mit Blk.hatte,kann ich da noch etwas machen?
Rechnung v. 140 Euro einreichen?Danke im Vorraus für eure Hilfe
Gruß Marlena -
Hallo,
habe Deinen Beitrag eben erst gelesen, ja um diese Zeit, konnte nicht schlafen, das ist eine Frechheit.
Wir fliegen am 12. Okt. auch von GTI. Wir haben auch ein LOW PRICE Zimmer mit Frühbucher. Habe eben auf meine Papiere geschaut bei uns steht der Balkon drauf. Auch mir wurde auf Anfrage gesagt, das sind die gleichen Zimmer nur eben billiger weil wir früh buchen. Nun bin ich mal gespannt was uns erwartet. Wenn die uns in ein Loch stecken wollen gibts Ramba Zamba.
Hatte vor 2 Jahren von Alltours schon mal ein Sparzimmer, war eine Zumutung aber die Drohung auf dem Teppich im Foyer zu schlafen half. Die haben den Hotelmanager geholt und wir bekamen schöne Zimmer. Die Reiseleiter vor Ort kann man eh vergessen.
Ich würde auf jeden Fall versuchen das Geld wieder zu bekommen.lg
Reisefan -
hallo und guten morgen.
es gibt verschiedene bezeichnungen für eben diese zimmer.LOW PRICE,LOW COST,ECONOMY-ZIMMER ,SPAR-ZIMMER
nur so weit ich informiert wurde(eine freundin arbeitet in einem reisebüro),hat es mit früh buchen nichts zu tun.
in einem katalog steht zum beispiel folgendes:für alle,die wert auf ein umfangreiches sportangebot,reichhaltige verpflegung und abwechslungsreiche unterhaltung und WENIGER auf das zimmer legen,haben wir in vielen hotels econony-zimmer unter vertrag genommen.diese zimmer haben OFT die gleiche ausstattung wie die standart-oder doppelzimmer, ABER zum beispiel:
keinen balkon
liegen zur landseiteauch als frühbucher kann ein LP-,LC-ZIMMER usw. gebucht werden.
lg
omalinde -
guten morgen
tja,mit speck fängt man mäuse,oder in dem fall.... mit angeblich super-angeboten fängt man urlauber. also ich kenn den katalog nicht und will daher auch nicht urteilen,aber wenn die euch den balkon SCHRIFTLICH bestätigt haben,würd ich da was unternehmen. allerdings kann ich bei einem zimmer,welches deutlich billiger ist als andere,nicht die gleiche ausstattung erwarten wie bei einem normal-preis-zimmer.
kann ja wohl nicht sein,dass ein zimmer als LC gilt,nur weil der balkon nicht zum meer geht
oder hab ich da falsche vorstellungen 
LG -
Ein Veranstalter muss in der Buchungsbestätigung alle wesentlichen Elemente der Reise festhalten. Weicht eine Buchungsbestätigung von der Katalogbeschreibung (oder sonstigen Buchungsgrundlage wie Internet, Flugblatt usw.) ab, handelt es sich um ein neues Angebot vom Veranstalter, das der Kunde annehmen oder ablehnen kann.
In diesem Fall waren aber Angebot und Buchungsbestätigung ident. Und somit Vertragsinhalt.
Erhält man dann nun als Reiseunterlagen eine von der Buchungsbestätigung abweichende Leistung, muss man diesem Fehler umgehend rügen und Korrektur verlangen. Der Veranstalter muss die versprochene Leistung erbringen.
Kommt man dann im Urlaub an und erhält nicht die entsprechende Leistung, muss man diesen Mangel sofort bei der Reiseleitung rügen und Abhilfe verlangen. Kann oder will die Reiseleitung den Mangel nicht beheben, kann man zur Selbsthilfe schreiten unter Bedachtnahme der Schadenminderungspflicht.
Im vorliegenden Fall fehlt mir die Reklamation an die Reiseleitung - selbst wenn diese sich auf den Voucher berufen hätte, wo kein Balkon letztendlich vermerkt gewesen war.
Der Veranstalter kann die Forderung von € 140.-- unter Hinweis auf unterlassene Reklamation abweisen, selbst wenn eine korrekte Buchungsbestätigung vorliegt.
Ich sehe den Fall als Streitfall, der allerdings aufgrund seines geringen Streitwerts nicht vor Gericht kommen wird
meint
Peter -
omalinde wrote:
hallo und guten morgen.
es gibt verschiedene bezeichnungen für eben diese zimmer.LOW PRICE,LOW COST,ECONOMY-ZIMMER ,SPAR-ZIMMER
Hallo,
arbeite auch im Reisebüro und ich muß jedesmal den Katalog durch studieren damit auch wirklich alles im Zimmer ist was der Kunde möchte. Bei Eco Zimmern ist es ganz oft das Sie kleiner sind und keinen Balkon haben. Die anderen sind in der Regel sowas wie Frühbucher Zimmer(meine Meinung und Feedback von den Kunden).
Wenn du auf deiner Bestätigung aber Balkon stehen hast dann steht dir das auch zu. Ich würd die Reklamation und die Rechnung mal an den Veranstalter schicken.
Viel Glück
Gruß -
Hallo Mosaik
Ich habe natürlich am nächtsen Tag beim Reiseleiter Bescheid gesagt.Der meinte aber,er könnte hier nichts machen und ich soll mich bitte in Deutschland an GTI wenden,dieses Problem hätte er schon öfters gehört.
Natürlich war das ein Tolles Angebot 632,00 Euro,pro Pers.abgerechnet Frühbucher und und... aber eben mit Dz(Sparzimmer)Bad o.DU/WC,Blk.,All Incl.Sonst hätte ich ja gleich ein anderes Angebot genommen.
Gruß Marlena
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Hast Du den Fall denn schon der Leiterin unseres Reisebüros oder Deiner Reiseberaterin mal geschildert? Deren Namen findest Du auf Deiner Bestätigung!
Die sollten den Vorgang im Detail kennen, um das Thema bei GTI direkt ansprechen und in Deinem Sinne reklamieren zu können.Grüße
Günter/HolidayCheck -
Günter, euer Reisebüro hilft bzw. versucht trotzdem noch zu helfen, obwohl Peter richtigerweise die Sache für aussichtslos erklärt hat?
Liegt das vielleicht daran dass die Reiseveranstalter sich "gut" mit HC halten wollen und daher Reklamationen über euch (wenn man über euch gebucht hat) erfolgreicher sind als wenn man es selbst versucht?
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@olli_o2
...kleine Korrektur, ich sehe den Fall nicht aussichtslos, mir fehlte bei meiner ersten Antwort die Reklamation beim Reiseleiter. Diese wurde aber wie dann im nächsten Posting zu lesen ist, ja gemacht.
Damit hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der versprochenen Leistung.
Ich meine nur, dass wenn dies zu einem Gericht ginge, wird der Fall im Vorfeld im Vergleich enden, weil der Streitwert so gering ist.
Erkärt
Peter -
Die Geschichte schaut sich jetzt auch die Leitung des Reisebüros von HolidayCheck nochmals genauer an. Und wenn man dort der Meinung sein sollte dass man Marlena unterstützen kann, ist das doch ok!
Auf dem Tisch des Reiseforums liegt die Geschichte ohnehin nicht, dafür sind unsere Fachleute da!Ich denke nicht, dass sich Veranstalter sich von Deutschlands drittgrößtem Reisebüro - nämlich unserem - in ihrer Entscheidung beeinflussen lassen
Im Zweifel geht's auch hier für den Veranstalter nur um die Fakten.@Peter: Danke für Deine zweite Einschätzung, warten wir mal ab!
Grüße
Günter/Holidaycheck -
viel glück marlena

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mosaik wrote:
@olli_o2...kleine Korrektur, ich sehe den Fall nicht aussichtslos, mir fehlte bei meiner ersten Antwort die Reklamation beim Reiseleiter. Diese wurde aber wie dann im nächsten Posting zu lesen ist, ja gemacht.
Damit hat der Kunde Anspruch auf Ersatz der versprochenen Leistung.
Ich meine nur, dass wenn dies zu einem Gericht ginge, wird der Fall im Vorfeld im Vergleich enden, weil der Streitwert so gering ist.
Erkärt
Peterhm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.
der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.
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schatzerle wrote:
hm .. in österreich kann man auch kleine geldbeträge einklagen. und ein vergleich hat nichts mit der summe zu tun.der richter ist immer angehalten, dass er versucht auf einen vergleich zu kommen.
Aber nur wenn die beiden Parteien zustimmen.
Andernfalls muß er sich für eine Seite entscheiden.
LG
holzwurm -
So.. Hallo an alle
die mir hier geholfen haben.
GTI hat es abgelehnt,meinen Erstattungsanspruch,als " Reisemangel " anzuerkennen.
Laut Sommerkatalog garantieren sie mir die Unterbringung im gebuchten Hotel mit sämtlichen Annehmlichkeiten und ich überlasse es ihnen,die Auswahl des Zimmertyps und dessen Ausstattung.
Das in Kurzfassung.Da wir Keine Rechtschutz haben,hat sich leider das Thema hier erledigt.

Ich weiß,das ich mit Sicherheit NIE mehr ein Sparzimmer buche,wo auch immer
!!
Ich möchte mich hier nochmals herzlich beim HC-Reisebüro bedanken!!!

Auch wenn sie sich nicht in die Sache reinhängen konnten,haben sie weiterhin den Kontakt gehalten.

In diesem Sinne
Gruß Marlena -
Hallöchen

Ich hab mal eine Frage zu den sogenannten "Sparzimmern" in Hotels.
Kann es denn nur sein, dass man in ein schlechteres Zimmer kommt oder sind die Chancen da eher gering und man kann genau so gut ein Super-Zimmer dafür bekommen?
Haben jetzt eine Reise gebucht und nun extra noch einen kleinen Betrag drauf gepackt und ein "normales" Zimmer und extra kein Sparzimmer gebucht. Ein Kumpel hat jedoch das Sparzimmer günstiger gebucht und sagt, es wäre schwachsinn, dass so ein Sparzimmer schlechter sein soll, die wollen halt nur Kohle mit sowas machen.
Im Endeffekt würden wir bzw. die den selben Standard haben. Ich bin mir nun unsicher. Hätten wir das Geld lieber sparen sollen oder sagt ihr auch: So sind wir wenigstens auf der sicheren Seite? Eure Meinung würde mich echt interessieren, grade weil es ja hier einige Experten in dem Forum gibt. Also schon mal danke für eure AntwortenLG Henne