Bucher Reisen
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Bucher-Kunden dürften im selben Flieger sitzen wie die Neckermänner oder Cookianer - ist ja alles eine Firma. Von allfälligen Flugzeitenänderungen sind also die auch betroffen. Ansonsten muss halt überlegt werden, dass normalerweise die GLEICHE Leistung einen zumindest ähnlichen Preis kostet (schenkt einem keiner irgendwas) und sich darum die Frage zu stellen ist wo bei Bucher die Leistung nach unten abweicht.
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Hallöchen
Wir haben gebucht

Wie ich gesehen habe fliegen wir mit der LTU und bei Neckermann & TC ist es mit der Condor und da gibts ein Condor-Check in. Ich nehm mal an, im LTU Flieger sind nicht nur solche die bei Bucher gebucht haben. Wird hoffendlich schon alles gut gehen. Aber nur weil wir später dran sind, gleich 300.- euro mehr / Pers. bezahlen, wollten wir nicht.
Danke und Grüsse
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Hallo,
ich habe mit meiner Familie über Ostern eine Woche Urlaub auf Teneriffa bei dem Anbieter Bucher Reisen GmbH gebucht. Kurz vor Abflug erhielten wir dann die Mitteilung, dass unser Hotel überbucht wäre und man bot uns ein Ersatzhotel an, das allerdings nicht mit dem gebuchten gleichwertig war. Wir hatten ein Hotel gebucht, bei dem die Unterbringung der Familie in zwei getrennten Zimmer erfolgen sollte, im Ersatzhotel stand allerdings nur ein Zimmer für alle zur Verfügung. Als Alternative bot man uns noch die kostenlose Stornierung oder die Zahlung eines Aufpreises für ein gleichwertiges Hotel an. Auf Grund der Kürze der Zeit haben wir uns für ein gleichwertiges Ersatzhotel entschieden und darauf gehofft, dass Bucher Reisen dies ohne Mehrkosten zur Verfügung stellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sondern meine Kreditkarte wurde mit den Mehrkosten von 279 € belastet und auch nach einer Reklamation erhielten wir keine Erstattung.
Nachdem ich nun mehrere Internetforen zu diesem Thema angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass dies bei Bucher Reisen kein Einzelfall ist. Viele Reisende beschweren sich über überbuchte Hotels und eine Unterbringung in nicht gleichwertigen Ersatzhotels.
Daher mein Rat, Finger weg von Bucher Reisen GmbH. -
Bei
"...Als Alternative bot man uns noch die kostenlose Stornierung oder die Zahlung eines Aufpreises für ein gleichwertigesHotel an. Auf Grund der Kürze der Zeit haben wir uns für ein gleichwertiges Ersatzhotel entschieden und darauf gehofft, dass Bucher Reisen dies ohne Mehrkosten zur Verfügung stellt. Dies istallerdings nicht geschehen, sondern meine Kreditkarte wurde mit den Mehrkosten von 279 € belastet und auch nach einer Reklamation erhielten wir keine Erstattung..."
war die Erwartung für Rückerstattung der Mehrkosten sehr blauäugig und kein Grund eigentlich für Deinen Schlusssatz.
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@helmthiss
Ich habe dich doch richtig verstanden ? Es gab 3 Alternativen:- ein nicht gleichwertiges Ersatzhotel, da z. B. statt 2 Zimmer für die Familie nur 1 Zimmer für alle
- die kostenfreie Stornierung
- ein gleichwertiges Ersatzhotel gegen Aufpreis.
Du hast dich für Lösung 3 entschieden und dich auf diesen "Handel" eingelassen - wohl wissend, dass der RV für das gleichwertige Hotel einen Aufpreis einfordert.
Und dann hofftest du, dass er dennoch die Zusatzkosten übernimmt ?
M. E. hast du zu schnell zugesagt. Dir steht in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzhotel zu... und zwar ohne Aufpreis.
Dadurch, dass du dich bereit erklärt hast, den Aufpreis zu zahlen, hast du es dem RV leicht gemacht. Schade. -
Kourion wrote:
Dir steht in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzhotel zu... und zwar ohne Aufpreis.Das ist natürlich richtig, aber das weiß der Reiseveranstalter 100%ig auch. Ich finde es eine absolute Unverschämtheit, die Unwissenheit der Kunden derart auszunutzen. Seriöses Geschäftsgebaren ist etwas anderes, aber dass in dieser Branche vieles nicht in Ordnung ist, ist ja nichts Neues.
In diesem Fall ist es aber ein ganz besonders perfides Spiel, das man mit dem Kunden trieb:1.) Verständigung kurz vor Reisebeginn, dadurch setzt man den Kunden natürlich sehr unter Druck
2.) Als "kostenlose" Alternative bietet man ein Angebot, das mit dem ursprünglich gebuchten absolut nichts zu tun hat und von dem anzunehmen ist, dass es der Kunde ablehnt. Vermutlich würde der RV sogar noch ein Geschäft machen, würde es der Kunde annehmen.
3.) Aber natürlich darfst du kostenlos stornieren lieber Kunde (Dass hier gute Chancen bestehen, einen ordentlichen Schadenersatz zu fordern wird natürlich verschwiegen, geschweige denn ein solcher angeboten)
4.) Hurra, hier ist die Rettung! Wir haben noch ein gleichwertiges Angebot, lieber Kunde, allerdings musst du da noch ein wenig drauflegen.
Wie oben schon geschrieben, ist in meinen Augen ein solches Geschätsgebaren höchst unseriös (vorausgesetzt, der TO hat den Sachverhalt korrekt geschildert) und nachdem helmthiss hier lesen darf, dass man ihn vorsätzlich über den Tisch gezogen hat, wird seine Liebe für diesen Veranstalter sicherlich nicht neu entflammen.
Ich kann es gut verstehen! -
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Einschätzung der "Gleichwertigkeit" hier nur auf der subjektiven Darstellung des Urlaubers fußt.
Scheints war zwar die Aufteilung der Familie auf zwei Räume ein wichtiger Aspekt, könnte aber auch ein Zimmer mit wesentlich größerer Grundfläche alternativ angeboten worden sein oder andere Leistungen des Ersatzhotels unter objektiven Kriterien doch eine "Gleichwertigkeit" herbeigeführt haben.Zwar ist "Überbuchung" ansich ein Reizthema, für eine "Warnung vor Veranstalter" oder der Unterstellung "unserösen Geschäftsgebarens" jedoch sind hier m.E. mal wieder deutlich zuwenig Einzelheiten bekannt!
:?Auch in kurzer Zeit könnte der Urlauber dies für ihn wichtige Kriterium dargestellt und verhandelt haben, was wohl tatwahrhaftig etwas realistischer gewesen wäre, als in guter Hoffnung auf Kulanz ein - mutmaßlich! - höherwertiges und daher Aufpreis pflichtiges Angebot zu buchen?!
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vonschmeling wrote:
Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Einschätzung der "Gleichwertigkeit" hier nur auf der subjektiven Darstellung des Urlaubers fußt.Schon richtig, aber darauf kommt es an. Ich wünsche mir ja auch immer möglichst viel Details, aber in diesem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass es schwer fallen dürfte ein Gericht zu finden, das "gleichwertig" urteilt, wenn der Kunde vorbringt, zwei getrennte Zimmer seien für ihn unabdingbar. Egal, was das andere Hotel sonst zu bieten hat.
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Und auch könnten diese Erfahrungen und Schilderungen anderen Bucherkunden dienen, die sich vorher informieren!
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@vs und chepri
Nein, das war nicht strategisch. :? Leider.
Zu "gleichwertig" und "subjektiv": Ich gehe davon, dass die Eltern ihr Zimmer wünschten und die Kiddies (oder wer auch immer) ihr eigenes Reich haben sollten.
Dann alle zusammenzupacken - egal wie groß der Raum ist, empfinde ich nicht als gleichwertige Alternative.
Vllt. sind die Kinder auch keine Kiddies mehr sondern schon fast Erwachsene ? :?
Aber die Sache ist gelaufen... -
@Kourion
Ich vermisse aber den Vortrag der "subjektiven Wichtigkeit" und somit jeden Ansatz zum Vergleich!

Wenn RV nicht weiß, wo exakt die Prioritäten des jeweiligen Kunden liegen, wird er nach besten Quellen und u.U. eben an den zentralen Interessen vorbei ein "objektiv gleichwertiges Hotel" anbieten.
(Da sitzt nämlich auch keiner mit Glaskugel und Sternchenturban ... :? ) -
Nimm's mir nicht übel, aber für mich ist bei Buchung zweier Zimmer jeder Alternativvorschlag, der nicht (mindestens) zwei Zimmer beinhaltet, auch objektiv nicht adäquat des Gebuchten, egal welche Sahnetupfen der Veranstalter noch zur Verzierung beisteuert.
Aber wie so oft: Wir spekulieren und der TO schweigt.
Zu seiner Ehrenrettung muss ich allerdings sagen, dass es ihm wohl weniger um eine Hilfestellung ging, sondern sein Beitrag der Frustbewältigung diente. -
Was mich auch ein wenig grübeln lässt is die Tatsache das der Mehrbetrag von der Kreditkarte abgebucht wurde.
Auch ich habe über ein RB bei Bucher gebucht und eine Kreditkartenzahlung wurde laut AGB von Bucher abgelehnt! Das wäre für mich fast ein KO-Kriterium gewesen, da ich dadurch nicht in den Genuß meiner an der Visa anhängenden Reiseversicherung komme.Wenn ich z.B. über Holidaycheck Bucher buchen würde (coole Satzkonstallation!) geht dann einen Kreditkartenzahlung da der Vertragspartner dann nicht direkt Bucher ist??
Wer weiß das?
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Sylvia1982 wrote:
Guten Morgen!Jemand von Euch hat doch bestimmt schon mal über Bucher Reisen gebucht? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Wart Ihr zufrieden?
Wir werden unseren Lanzarote Urlaub im Oktober evtl. bei Bucher buchen.
Bis jetzt haben wir immer über TUI gebucht.LG
Hallo Sylvia!
Wir sind am Samstag von einer Reise mit Bucher Reisen zurück gekommen und ich würde nie wieder über Bucher in den Urlaub fahren!!! Wenn keine Beanstandungen sind ist es bestimmt wie bei jedem Anbieter kein Problem, wir hatten am Anreisetag schon das erste Problem denn wir haben versucht Bucher über unser extrem verdrecktes Zimmer zu informieren! Kein Ansprechpatner seit 2Wochen keine Rückmeldung auf diverse Mails und Anrufe, der Reiseleiter vor Ort war garnicht an dem Problem interessiert und wollte nur kostenpflichtige Ausflüge verkaufen! Trotz einer Festnetznummer von Bucher siind ständig alle Mitarbeiter im Gespräch usw.
Ein kleiner Tip nehmt die Nummer vom RTL Urlaubsretter mit!
Wir hatten bisher mit keinem Veranstalter solche Probleme!
Wünsche Euch trotzdem einen erholsamen Urlaub!
LG -
@Pasa1
Was ich überhaupt nicht verstehen kann, weshalb wendet Ihr euch nicht
an die Rezeption? Die sind doch als erstes der Ansprechpartner...
Auch die Gästerelation sind für Fragen und Probleme da...
Wie soll Bucher von zuhause da reagieren?? :?
RTL Reporter ist doch sowieso ein Witz,
Der würde ja nicht mehr nachkommen mit lauter Beschwerden.Oder sah euer Hotel auch so aus wie im TV??
Für mich ist immer erst das Hotel der Ansprechpartner.. -
@dschoeppl
Es stimmt leider NICHT, dass man bei Bucher NICHT mit CC zahlen kann.
Hier der genannte Auszug aus den AGB:
"2.1.1. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten sollten und Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten."
Wenn Du über HC eine Reise des RV Bucher buchst, ist HC nach wie vor nur der Vermittler und Dein Vertragspartner ist und bleibt Bucher Reisen. Und der Rv bestimmt die Zahlungsmodalitäten.....
@Pasa1
Was heißt, "Ihr habt versucht, Bucher über das verdreckte Zimmer zu informieren"?
Einmal schreibst Du, es wäre KEIN Ansprechpartner da gewesen, dann war ein RL da und wollte nur Ausflüge verkaufen.....
Versuch es doch mal bitte genauer in der Darstellung.....
Mal davon abgesehen, dass es in jedem Hotel Zeiten gibt, an denen der Rl dazu sein hat, gibt es doch als erstes mal eine Rezeption, die man informiert und entweder das Zimmer nochmal reinigen läßt oder ein anderes verlangt....
Versteh ich nicht...
Und dann mit RTL Reklame zu machen...sei nicht böse, aber das hilft Dir im Leben auch nicht weiter......als erwachsener Mensch sollte man in der Lage sein, seine Probleme selber zu klären..... -
@Pasa
Auch mein erster Gedanke wäre - wie edithe es schreibt - die Rezeption gewesen.Du hast es dem RL vorgetragen ? Hast du dabei auch den RTL-Urlaubsretter erwähnt ? Hast du Fotos von dem - wie du schreibst - "extrem verdreckten Zimmer" gemacht ? Hast du Bucher vom Urlaubort telefonisch zu erreichen versucht ?
Wie zuckerpueppi schon schreibt: Deine Aussagen sind ein wenig unverständlich.
Weiterhin:Wenn alle Mitarbeiter von Bucher "im Gespräch" sind, muss man halt warten, bis eine Leitung frei wird. Dies kannst du keinem RV zum Vorwurf machen.
Und noch eines. Die gebetsmühlenartige Wiederholung von "der RL wollte nur kostenpflichtige Ausflüge verkaufen" nervt zwischenzeitlich ein wenig: Diese Ausflüge muss man nicht buchen. Wo also liegt das Problem ?
Die Gründe, warum er sich nicht um euer Problem gekümmert hat, erschließen sich mir durch dein Posting leider nicht.