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Stornierung beim ASC - Hilfe?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Mary_StefanM Offline
    Mary_StefanM Offline
    Mary_Stefan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    Wir wollten eigentlich am 16.03. - 30.03. zum ersten Mal nach Kenia reisen. Haben beim ASC das Hotel Dolphin und 8 Tage Best of Kenya Safari gebucht. Freuen uns schon Monate drauf doch leider möchten wir bei diesen Unruhen nicht fliegen. 😞

    Habe heute beim ASC Reisebüro angerufen und die haben gesagt das alles okay ist da unten. Und das die 2 Deutschen die gestern ermordet wurden nichts mit den Unruhen zu tun haben. Das mag zwar sein aber es kann durch die höher werdende Arbeitslosigkeit schlimmer werden. Egal es geht uns ja um Stornierung.

    Hat jemand schon Erfahrung mit Stornierung beim ASC. Mir wurde gesagt das die 20% behalten. Das sind über 700 Euro. Wir wollen den kompletten Reisepreis zurück haben.

    Aber laut BGB 651:
    hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

    Das auswärtige Amt rät bis auf weiteres von Reisen nach Kenia ab. Aber der ASC sagt das es sich nur um einen Reisehinweis handelt und keine Warnung. Was können wir tun. Mir wurde geraten in einer Woche nochmal anzurufen. Was meint ihr?

    Kann mir da ein Rechtsanwalt weiterhelfen? (habe Rechtsschutz)

    Hotel aus diesem Beitrag
    52%
    Hotel Dolphin
    London/Großbritannien
    Zum Hotel
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    • ThunaT Offline
      ThunaT Offline
      Thuna
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die geschäftspraktiken vom asc sind sowieso ein eigenes thema !!!!
      schau im internet die kritiken an, und es erübrigt sich alles über diesen einst so seriösen club.
      denke, das du vielleicht noch etwas zuwarten solltest, wie sich die aktuelle situation noch entwickelt und dann auf alle fälle über einen rechtsberater, den nur diese sprache verstehen die.
      l.g. thuna

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      • Mary_StefanM Offline
        Mary_StefanM Offline
        Mary_Stefan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Okay dann kann ich ja schon mal bei einen Rechtsberater anfragen damit der Bescheid weiß. Vielleicht mir auch Tipps geben. Wenn ich aber zu lange warte werden dann ja die Kosten für die Stornierung noch teurer.

        Hilft mir da die Reiserücktrittsversicherung irgendwie?

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        • SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo und Willkommen, Mary Stefan!

          Ich würde die RRV kontaktieren, denen die Sachlage schildern und danach fragen, ob sie die Kosten eines Rechtsstreites übernehmen. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung, vielleicht schreibt ja noch einer der Experten hier!

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • DubheD Offline
            DubheD Offline
            Dubhe
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Jambo!

            Lifestyle Presseservice schreibt heute:
            Deutsche Reisende haben zur Zeit allerdings keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung ihrer Keniareise, da das Auswärtige Amt keine ausdrückliche Reisewarnung für Kenia abgegeben hat. Selbst der verschärfte Reisehinweis wurde am 7.1. in abgeschwächter Form aktualisiert. Aus Kulanzgründen bieten jedoch viele Reiseveranstalter zeitlich befristet Umbuchungen an. Stornierungen und Umbuchungen betreffen vor allem für bis Ende Januar geplante Reisen. Bei Reisen, die für einen späteren Zeitpunkt gebucht sind, warten viele Urlauber erst einmal ab und hoffen auf eine baldige, vollständige Stabilisierung des Landes. Bei deutschen Urlaubern, die sich momentan in Kenia aufhalten, gab es keine vorzeitigen Abreisen, da die Reiseprogramme ohne Beeinträchtigungen abliefen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Tage ist von einer zeitnahen Lösung der inneren Konflikte in Kenia auszugehen. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Urlauber Kenia weiter als sicheres Urlaubsland wahrnehmen und die Buchungszahlen in den nächsten Wochen wieder ansteigen werden.

            Vielleicht hilft´s?

            LG Dubhe

            LG Dubhe


            "Die schnellste Verbindung zwischen 2 Menschen ist ein Lächeln" ****

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            • Gerd WagnerG Offline
              Gerd WagnerG Offline
              Gerd Wagner
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Jambo,

              Dubhe hat ja zur kostenfreien Stornierung schon alles geschrieben.
              Kommt noch hinzu, dass selbst bei einer Reisewarnung die Chancen auf Rückerstattung beim ASC sehr schlecht stehen.
              Leute, wenn Ihr beim ASC bucht, bedenkt, dass das Unternehmen den Hauptsitz in der Schweiz hat.
              In den AGB vom ASC steht :

              "Reiseveranstalter ist: ASC African Safari Club AG
              Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht"

              Also vergesst alles, was ihr über EU-Recht wißt!!!!!!!!!!!

              Buchen könnt ihr überall, aber bei Problemen ist immer der Veranstalter gefragt. Nicht die Niederlassungen oder somstige Reisebüros!!!!!
              Die können nur nach bestem Wisen und Gewissen helfen!

              Ich war auch schon mit dem ASC auf Safari, aber die gesamte Reise würde ich schon aufgrund dieser rechtlichen Vorraustzungen nie buchen.

              Hallo Mary Stefan
              Ich glaube, entweder ihr fliegt, oder ihr bleibt (mit oder ohne Reisewarnung) auf den Stornokosten sitzen.
              Versuchen würde ich es natürlich trotzdem auf alle Fälle. Anwalt nur, wenn dieser nix kostet, also über Rechtsschutzversicherung o.ä.
              Ansonsten werden die Kosten sicher noch höher.

              Herzliche Grüsse

              Gerd

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • ADEgiA Offline
                ADEgiA Offline
                ADEgi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                die Reaktion von ASC ist ja, daß der Veranstalter sagt, daß eine kostenlose Stornierung erst bei einer Reisewarnung in Betracht kommt. Hier denke ich hält er sich an die Gesetze, da er dies daher, daß er in der EU verkauft, nach meiner Meinung auch müsste.

                Zumal ich nicht weiß, wie die Rechtslage für dei Schweiz wäre. Die muß nicht schlechter sein!

                Problem ist hier aber auch, daß bei einem Veranstalter gebucht wurde, der praktisch kaum Alternativen zu bieten hat. Eventuell wäre ja eine Änderung nach Sansibar möglich. Ägypten hatte er auch schon mal im Programm.

                Fragt doch mal in diese Richtung, falls dies eine Alternative wäre.

                Gruß

                Berthold

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HenryIIIH Offline
                  HenryIIIH Offline
                  HenryIII
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Mary

                  Meine Wenigkeit ist kein Reiserecht-Speziallist, aber ich gehe davon aus, dass Du bei der deutschen Tochter des ASC gebucht hast und Deine Reise somit dem deutschen Reiserecht untersteht.

                  Interessant ist jedoch, was das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) als Reisehinweis zu Kenya verlauten lässt:

                  Hier vorerst der Link: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/hidden/hidde2/kenya.html

                  Das EDA rät von Reisen nach Kenia ab:

                  Zitat:Bis zur Klärung der Lage wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Kenia abgeraten.

                  Vielleicht hilft ein Hinweis auf diesen Hinweis im "Mutterland" des ASC

                  Für mich als Schweizer befremdet hier immer wieder das laute Rufen nach dem Rechtsanwalt, Gerichten etc. etc. , die Reisebüros werden als potentielle Feinde angesehen, welche man von Anfang an "bekämpfen" muss, wobei es mir bewusst ist, dass es wohl mehr als einige schwarze Schafe gibt, andrerseits leben wir in einer freien Gesellschaft und haben eine funktionierende Marktwirtschaft und - Gottseidank - kein staatlichen Reisbüros mit absoluter Garantie für Feriengenuss

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Gerd WagnerG Offline
                    Gerd WagnerG Offline
                    Gerd Wagner
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo,

                    ich glaube, ich sollte erst mal lesen lernen bzw. alles lesen!

                    In den AGB steht auch:

                    "16. Rechtswahl und Gerichtsstand
                    16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen deutschen Kunden und Kunden, die in Deutschland buchen und ASC findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis."

                    Also auf alle Fälle versuchen. Mit Reisewarnung vom AA (nicht nur Sicherheitshinweis) hättet Ihe natürlich wesentlich mehr Chancen.

                    Herzliche Grüsse

                    Gerd

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                    • HenryIIIH Offline
                      HenryIIIH Offline
                      HenryIII
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...ist ja interessant, dass das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten von Reisen nach Kenya abrät.

                      Vielleicht ist dies nur möglich, weil in der Schweiz keine Riesenlobby von Reiseveranstaltern und klagenden Kunden zu "befürchten" ist, weil hier in der Schweiz vielleicht (noch) keine solche Klagen-, Gerichte-, Rechtsanwalt-Reise-UN-kultur besteht.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ADEgiA Offline
                        ADEgiA Offline
                        ADEgi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Gerd Wagner wrote:
                        Hallo,

                        ich glaube, ich sollte erst mal lesen lernen bzw. alles lesen!

                        Hallo Gerd,

                        ich ziehe den Hut. Es haben hier nicht viele den Mumm das eigene Posting zu korrigieren, wenn Ihnen selbst etwas Gegenteiliges in die Hand fällt.

                        Ansonsten: Bin voll und ganz Henrys Meinung. Vieles, bei dem hier gleich nach Anwälten und Gerichten gerufen wird, kann vom Threaderöffner zufriedenstellend mit dem Reiseveranstalter geklärt werden. Diese Rückmeldungen finden sich hier immer wieder.

                        Klar gibt es auch die Ausnahmen. Ich hatte auch schon einen Fall, wo ich mir gewünscht hätte, daß meine Kunden den Klageweg beschritten hätten.

                        Gruß

                        Berthold

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Gerd WagnerG Offline
                          Gerd WagnerG Offline
                          Gerd Wagner
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Henry III,

                          ich sehe keine Reisebüros als potentielle Feinde an. Geklagt wird ja eh gegen den Reiseveranstalter und nicht gegen das Reisebüro!

                          Komischerweise zeigten sich die meisten deutschen Reiseveranstalter in dieser Angelegenheit (Stornierung oder Umbucheng) sehr kullant.
                          Und das, obwohl sie "keine staatlichen Reisbüros mit absoluter Garantie für Feriengenuss" sind!

                          Der größte Anbieter für Kenya hält sich in diesem Fall streng an die Verträge.
                          Ist ja o.k.

                          Herzliche Grüsse

                          Gerd

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Gerd,

                            ich habe so meine Zweifel, ob ASC der größte Anbieter für Kenya ist. Das mag zwar für die Schweiz zutreffen, für Deutschland bin ich mir aber nicht sicher. Schlißlich hat ASC überhaupt nur ein eigenes Flugzeug. Ich kenne zwar die Zahlen der Konkurrenz nicht, denke aber, daß hier einige mindestens gleichauf sind.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HenryIIIH Offline
                              HenryIIIH Offline
                              HenryIII
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Sorry, habe vergessen, dass in der BRD der Veranstalter und ein Reisebüro zwei verschiedene Dinge sind. Kuoni oder LTU oder oder... werden halt in der Schweiz landläufig als "Reisebüros" bezeichnet.

                              ASC hat nun mit seiner einseitigen Fixierung auf Kenya halt schon ein Problem...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zum ASC kann ich folgendes sagen.

                                Kostenloses Storno war bis zum - ich meine - 15 Januar möglich.

                                Da aber inzwischen das Auswärtige Amt nur von den Reisen abrät aber definitiv keine Reisewarnung heraus gibt die aussagt, daß Leib und Leben in Gefahr ist, besteht nach Ablauf der Frist leider kein kostenloses Storno.

                                Wurde bei anderen RV auch nicht anders gehandhabt.

                                Da kannste zum Rechtsverdreher gehen. Der wird Dir auch nichts anderes sagen.

                                Um Mobassa herum ist es derzeit ja ruhig.

                                Ich persönlich würde das jetzt mal laufen lassen. Schließlich kann es noch schlimmer werden dort unten und das AA spricht indirekt ein Reiseverbot aus. Dann besteht auch wieder die Möglichkeit kostenlos zu stornieren.

                                LG
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Gerd WagnerG Offline
                                  Gerd WagnerG Offline
                                  Gerd Wagner
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Berthold,

                                  ich muß mich schon wieder korrigieren.

                                  Weiß die Zahlen natürlich auch nicht.

                                  Aber der ASC hat ne Menge Hotels, eigene Camps oder Lodge, eigene Fahrzeuge und ich glaube das Kimana-Naturschutzgebiet nennen sie auch ihr eigen. Auf der CMT in Stuttgart als Einzige für Kenya stellvertretend, da kann man natürlich auf solche Gedanken mit dem größten Anbieter für Kenya kommen.

                                  Herzliche Grüsse

                                  Gerd

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • holzwurmH Offline
                                    holzwurmH Offline
                                    holzwurm
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Zum ASC gehören ein Flugzeug und 10 Hotels.

                                    Was dann noch an Fuhrpark oder anderes an Eigentum vor Ort ist kann ich leider nicht beantworten.

                                    LG
                                    holzwurm

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Mary_StefanM Offline
                                      Mary_StefanM Offline
                                      Mary_Stefan
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Danke für die Antworten.

                                      Aber wenn ich jetzt wieder beim Reisebüro anrufe sagen die mir bestimmt dasselbe. Das es nur ein Reisehinweis und kein Warnung ist. Und vertrösten mich das ich nächste Woche nochmal anrufen soll. Wie dann die Lage ist.

                                      Ich würde das auch lieber mit denen ohne Anwalt klären. Das Reisebüro kann ja am wenigsten dafür. Was in Kenia passiert konnte man zur Zeit der Buchung nicht vorhersehen. Also müßte man da doch kulanter sein.
                                      Es ist doch unvorhersehbare höherer Gewalt.

                                      "Laut BGB § 651j hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis."

                                      Für weitere Tipps bin ich euch sehr dankbar!!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • holzwurmH Offline
                                        holzwurmH Offline
                                        holzwurm
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Mary_Stefan wrote:
                                        "Laut BGB § 651j hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis."

                                        Aber nicht auf die Stornokosten die wiederum Bestandteil des Vertrages zwischen Dir und dem Reiseveranstalter sind.

                                        Schließlich hat der Veranstalter aber der Buchung auch gewisse Verwaltungsaufgaben zu tätigen und diese Tätigkeiten kosten auch Geld. Das Reisebüro will seine Provision haben usw.

                                        Im BGB steht zwar viel. Ist aber u. U. eben nicht immer ganz 100prozentig zutreffend.

                                        LG
                                        holzwurm

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          ADEgi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo,

                                          also ich würde vor allem erst eimal so lange Abwarten, solange Deine Stornokosten nicht steigen. Dann kannst Du immer nochmals kurz vorher den Veranstalter kontaktieren.

                                          Bezüglich des zitierten BGB Paragraphs wurde ja gerade als Knackpunkt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes angesehen. Daher ist das Zitat schon richtig, denn sonst könnte jeder ja gerade so stornieren, wie er wollte.

                                          Gruß

                                          Berthold

                                          @Holzwurm

                                          Ein Schiff (eventuell auch nur im Vollcharter)!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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