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Reisepreisminderung / Schadensersatz

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Alexa78A Offline
    Alexa78A Offline
    Alexa78
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, und liebe Grüße!

    Vielleicht kann mir jemand bei folgenden Fragen behilflich sein.

    Ist eine Baustelle im Nachbarhotel ein Grund für eine Reisepreisminderung, wenn es dadurch zu einer erheblichen Staub- und Lärmbelästigung kommt?

    Und was darf ich mir bei AI unter folgenden Wortlaut erwarten?

    "all inclusive Verpflegung: Frühstück, Mittag- und Abendessen von abwechslungsreichen Buffets. Nachmittags Snacks, Kaffee/Tee und Gebäck. Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke (Bier, Wein und Softdrinks) während der Mahlzeiten und an der Bar von 10.00-0.00 Uhr."

    Wenn ich jetzt dafür pro Zimmer nur eine 0,7 l Wasserflasche zu den Mahlzeiten bekomme, kann ich das dann beanstanden? Oder wenn die Bar erst um 11.00 Uhr aufsperrt?

    Und wie gehe ich vor Ort vor, wenn ich mich im Recht fühle? Schriftlicher Einspruch beim Reiseleiter vor Ort? Durchschrift ans Reisebüro? Ach ... Davon habe ich leider absolut keine Ahnung.

    Lieben Dank!
    Alexa

    Ich habe mir erlaubt den Titel zu editieren, damit die Foren-Übersicht intakt bleibt.

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Alexa

      1. Baustelle: Sicher ist das ein Reisemangel. Auch der sollte bei der Reiseleitung angezeigt werden und auf Abhilfe bestanden werden. Eventuell auch durch einen Hotelwechsel. Aber auch ohne dies kannst Du hier sicher Forderungen stellen. Wichtig ist, daß hier auch eintsprechende Beweise vorhanden sind und im Katalog nicht gerade von einer "neuen, aufstrebenden Urlaubsregion" gesprochen wird. Dann gäbe es sicher weniger.

      2. Flasche Wasser zum Essen: Hier muß laut Beschreibung eindeutig etwas mehr geboten werden. Auch hier ist wichtig, daß das vor Ort schon reklamiert wurde.

      3. Bar: Hier denke ich, daß nur eine Minderung in Frage kommt, wenn während der fehlenden Öffnungszeit auch sonst nichts zu bekommen war bzw. dieses nur sehr umständlich vonstatten gehen konnte.

      Was Du tun mußt: Schriftliche Reklamation beim Reiseveranstalter bis spätestens 4 Wochen nach der Rückreise. Sollte der Termin knapp sein, dann unbedingt per Einschreiben mit Rückschein, sollte noch genügend Zeit vorhanden sein, dann kann der Brief auch so weggeschickt werden und nur, wenn Du keine Bestätigung über den Eingang erhältst nochmals fristgerecht einen Einschreibebrief. Dort dann eine konkrete Forderung stellen. Als Hilfestellung kann die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" dienen. Findest Du einfach im Internet.

      Dein Reisebüro hat damit eigentlich überhaupt nichts zu tun. Die Info würde ich aber schon weiterleiten, da man dort auch über entsprechende Infos froh ist. Eventuell hilft Dir das Büro auch etwas bei der Reklamation. aäre dann aber nur als Engagement zu werten. Damit zu tun haben die nichts.

      Gruß

      Berthold

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      • carstenW.C Offline
        carstenW.C Offline
        carstenW.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Alexa78
        hast Du eine Rechtschutzversicherung?
        Wegen Lärm u. Staubbildung durch Bauarbeiten im Nachbarhotel ist dies sehr wohl ein Grund zur Reisepreisminderung.
        Bzgl. der Verpflegung ist dies wohl auch alles andere als rechtens.
        Wir hatten einmal das Problem mit Baulärm, wo wir uns an die Reiseleitung vor Ort gewendet hatten u. sofort eine Entschädigung bekamen.
        Dann hatten wir über einen anderen Reiseveranstalter mal gebucht u. sind damit nicht wirklich glücklich gewesen (Hotel war qualitativ sehr schlecht). Mit vielen anderen Urlaubern haben wir uns an die Reieseleitung gewendet, welche erst nicht aktiv werden wollte. Als wir etwas aufbrausender wurden, stellte sie uns eine schriftliche Bescheinigung über die Mängel aus, was wir dann noch bildlich festgehalten hatten. Nach dem Urlaub haben wir die Sache dem Anwalt übergeben, welcher dann eine Entschädigung raushandelte.
        LG

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          wieso aber gleich immer mit Anwalt? In der Regel klappt das mit einer fundierten und sachlich belegbaren Reklamation auch so. Die Veranstalter wissen es im Normalfall ja, wenn vor Ort etwas schief läuft.

          Hier könnte ich mir schon vorstellen, daß die Kosten einer eventuellen Selbstbeteiligung in der Rechtschutz höher sind, als das, was dann tatsächlich herauszuholen wäre.

          Der Weg mit dem Anwalt ist doch auch im Nachhinein immer noch möglich.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Alexa78A Offline
            Alexa78A Offline
            Alexa78
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke - das hilft schon ein wenig weiter!

            Wie wendet man sich vor Ort an den Reiseleiter? Katalog unter die Nase halten, Mangel aufzeigen und Bestätigung einfordern? Bekommt man in der Regel eine solche Bestätigung leicht, oder eher schwer ausgehändigt? Wir fliegen mit 12fly.

            Wir hatten bis jetzt immer Glück. Über kleinere Mängel sehen wir gerne hinweg, wenn das Preis-/Leistungsverhältnis trotzdem passt. Aber AI im ausgeschriebenen Umfang und ab 10.00 Uhr war für uns ganz klar ein Auswahlkriterium diese Reise zu buchen.

            lG, Alexa

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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hi, sollten sich Reiseleiter und/oder Rezeption/Veranstalter absolut quer stellen, notfalls andere Reiseteilnehmer als Zeugen bemühen (schrifltich!).

              Und dann zuhause erst an den Veranstalter schreiben (Frist beachten), wenn die Reklamation berechtigt ist, kann man zuweilen auch ohne Anwalt etwas bekommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Wombel777W Offline
                Wombel777W Offline
                Wombel777
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                So und nun meine Story dazu.

                November 2000 (oder 2001???)
                1-2 Fly nach Djerba. Das Hotel gibt es mittlerweile auch schon gar nicht mehr. Und die wissen auch warum.

                Bei unserer Ankunft sagte ich schon zu meinem Mann: HIER BLEIBE ICH NICHT. Die Zimmer waren schrecklich und wir haben auch erst gar nicht ausgepackt. Wir suchten den "netten" 1-2 Fly Reiseleiter. VERGEBENS. Der gute Mann war Montags nicht verfügbar, weil er die Gäste am Flughafen begrüssen müßte. Handy besaß er nicht!
                Der unfreundliche Hotelmanager zeigte uns weitere 5 Zimmer, die keinesfalls auch nur ansatzweise zufriedenstellend waren. Den ganzen Tag telefonierte ich via Handy mit unserem Reisebüro in Deutschland. Nachdem wir dann ganz viel Ärger im Hotel gemacht haben, kam dann der Reiseleiter doch noch am späten Nachmittag. Er konnte unseren Unmut nicht verstehen. Die Zimmer wären doch so toll..... Missmutig füllte er einen Zettel aus, auf dem unsere Mängel standen.
                Und da war der Hund begraben: Er hat ihn nicht ausreichend ausgefüllt und nicht an der richtigen Stelleunterschrieben!!!!
                Adäquat konnte er uns nur ein anderes Hotel anbieten, was aber weniger Sterne hatte. Das haben wir natürlich nicht genommen. Nach großem Hin und Her haben wir auf eingen Faust umgebucht und sind in eine TOP RIU Haus gezogen. Wir mussten aber alles selber erledigen. Wir sind mit dem Taxi in die TUI Zentrale gefahren, mußten dort cash 1800 DM auf den Tisch legen und durften dann mit dem Taxi in unser neues Hotel fahren.
                Der Urlaub in einem RIU Palace war dann schon sehr sehr erholsam.... Einfach Klasse!!!!

                Zuhause nun, habe ich ein Schreiben an die 1-2 Fly versand. Habe auch den Mängelbericht des Reiseleiters rangepappt. Wenig Erfolg. Wäre unvollständig und unzureichend und nicht vom Reiseleiter abgezeichnet. Nach langem Hin und Her mit einem Anwalt bekamen wir 300 DM zurück. Also Aufpreis 1500 DM! Für 14 Tage.
                Wir haben daraus gelernt.
                Fazit: 1-2 ist nicht schlecht. Es gibt super Angebote und tolle Hotels. Aber wenn es was zu bemängeln gibt, dann den Mängelschein korrekt ausfüllen und unterschreiben lassen. Möglichst viele Fotos machen und am besten Adressen von Mitreisenden zwecks Beweise parat haben. Das gilt aber für alle Reiseveranstalter!

                Am Besten ist es jedoch sich im Vorfeld bei Holidaycheck zu informieren und über Monate ausgewählte Hotels zu beobachten. So mache ich es. Absolute Billigangebote meiden und bedenken, das in vielen Ländern 3 Sterne nicht 3 Sterne sind!!!! Djerba, Türkei, etc NIE unter 4 Sterne buchen, besser noch 5!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • carstenW.C Offline
                  carstenW.C Offline
                  carstenW.
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @ADEgi
                  Wenn man keinen Rechtsbeistand hat, wissen die Veranstalter teilweise aber auch ganz gut, wie man zum eigenen Vorteil die Mängel nicht in dem Maße mit Schadensersatz stellt wie mit Rechtsbeistand.

                  @Wombel
                  genau diese ähnliche Erfahrung hatten wir damals auch gemacht mit 1,2 Fly, nur haben wir nicht über einen anderen Reiseveranstalter dann ein Hotel genommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ReisemarieR Offline
                    ReisemarieR Offline
                    Reisemarie
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Carsten,

                    wenn du ein gutes Reisebüro hast, hilft es dir weiter ohne gleich mit einem Anwalt drohen zu müssen.

                    Die sogenannte Frankfurter Tabelle weist genaue Erstattungen bei Reisemängel aus. Ob mit oder ohne Anwalt.

                    Gruß Reisemarie

                    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • carstenW.C Offline
                      carstenW.C Offline
                      carstenW.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Reisemarie
                      das ist wohl wahr. Aber nicht, wenn ein Reiseveranstalter auf meine Schreiben hin nicht antwortet. Da schau ich mir dann solche Dinge nur von begrenzter Zeit an.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HogitH Offline
                        HogitH Offline
                        Hogit
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @reisemarie,

                        aber ist es nicht so, dass ein Reisebüro normalerweise sich gar nicht bei Reklamationen einschalten darf!?

                        Lg ❓

                        1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Alexa,

                          wenn ich Dich richtig verstehe, dann fliegt Ihr ja erst demnächst in dieses Hotel. Also kannst Du die Informationen nur aus den Bewertugnen haben. Diese müssen aber ja nicht brandneu sein. So kann es schon sein, daß es zwischen AI in der Winter- und in der Sommersaison Unterschiede gibt. Ebenso, daß ein Urlauber einfach vergessen hat, an seiner Uhr die Zeit umzustellen, oder daß einer einfach zu dämlich war den Kellner nach weiterren Getränken zu fragen bzw. diese selbst zum Essen zu holen.

                          Gibt es alles. Ich habe auch Miturlauber erlebt, die es geschafft haben auf der Insel Thassos, auf dem einzig deutschsprachigen Ausflug, im einzig angefahrenen Bergdorf, "versehentlich" verloren zu gehen! Es gibt nichts, was es nicht gibt.

                          Sonst nenn doch mal das Hotel, dann schaue ich mir die Bewertungen mal an.

                          Gruß

                          Berthold

                          p.s. Ach ja: eine Hotelbeschreibung sollte man natürlcih immer im Koffer dabei haben. Da reicht aber dann entweder die einzelne Seite des Kataloges oder ein Ausdruck aus dem Internet. Der Rest ist nur unnötiges Gewicht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "Ach ja: eine Hotelbeschreibung sollte man natürlcih immer im Koffer dabei haben. Da reicht aber dann entweder die einzelne Seite des Kataloges oder ein Ausdruck aus dem Internet. Der Rest ist nur unnötiges Gewicht."

                            Berthold

                            Der ganze Katalog des RV ist im Extremfall schon hilfreich, z.Bsp. bei beabsichtigtem Hotelwechsel wegen nicht zu behebender Mängel.

                            Man muss den Katalog ja nicht wieder nach Hause mitnehmen.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • carstenW.C Offline
                              carstenW.C Offline
                              carstenW.
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @hogit
                              ich denke manche wollen nicht. Bei uns ist dies schon 8 Jahre her u. das Reisebüro hat sich sehr bemüht uns zu helfen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Bernhard,

                                da ein Hotelwechsel eigentlich nur bei sehr gravierenden Mängeln in Frage kommt kann ich mir dann das Ersatzhotel erst einmal ansehen. Wenn ich nach Katalog umbuche, dann droht mir vielleicht die nächste Enttäuschung.

                                Außerdem müsste ich dann bei Neckermann den Yung & Fun, den Hauptkatalog, den Preisknüller und zu guter letzt noch den Thomas Cook mitnehmen. Und was mache ich, wenn mir dann ein Hotel angeboten wird, das gar nicht in den deutschen Katalogen drin ist?

                                Nee, nee, die Seite reicht schon.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ReisemarieR Offline
                                  ReisemarieR Offline
                                  Reisemarie
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Hogit

                                  Hi, das Reisebüro kann in deinem Namen an den Veranstalter schreiben. Es weiß nämlich, was erstattbar ist und was nicht. Und da die Sätze in etwa feststehen, hat dein RB (oder ein gutes) sicherlich ausreichend Erfahrungswerte (Wir haben dies immer für unsere Kunden gemacht - mit Erfolg und zufriedenen Kunden).

                                  Es gibt auch Urlauber, die reklamieren eine Fliege in ihrem Zimmer 😆

                                  Aber bei Baustellen in oder neben deinem Hotel gibt es klare Sätze.

                                  Gruß Reisemarie

                                  Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Berthold

                                    "da ein Hotelwechsel eigentlich nur bei sehr gravierenden Mängeln in Frage kommt"

                                    Ist natürlich richtig.

                                    Trotzdem kann der Katalog manchmal hilfreich sein, wenn z. Bsp., wie uns mal passiert, das gebuchte Hotel vor Ort nun gar nicht unserer Vorstellung für 4 Wochen Urlaub entsprach und wir anhand des Katalogs und mit Hilfe der Reiseleitung in ein anderes Hotel umgezogen sind.

                                    Upgrade und selbstverständlich gegen Zuzahlung.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Alexa78A Offline
                                      Alexa78A Offline
                                      Alexa78
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @ADEgi

                                      Ja, richtig erkannt 😉

                                      Zum Zeitpunkt der Buchung hatte das Hotel - Hammamet Regency Beach Hotel - eine Weiterempfehlungsrate von 69%. Für uns ein akzeptabler Wert, da wir über kleinere Mängel gerne hinwegsehen. Unsere Prioritäten liegen anderswo: Kleine, überschaubare Anlage (190 Zimmer), Poolanlage mit möglichst wenig Liegestühlen, direkt am Strand, stundenweise Kinderbetreuung, Liegen am Strand und am Pool ohne Gebühr (Auflagen benötigen wir nicht), schöne Gartenanlage, TV mit mind. 1 deutschspr. Sender, Bk. oder Terasse und eben AI wie ausgeschrieben. Ausstattung der Zimmer ist uns nicht sooo wichtig, aber sauber muss es halt sein.

                                      Wenn die Bar (lt. Ausschreibung gibt es Getränke ja nur an der Bar - zumindest wird sonst nichts erwähnt) erst um 11.00 Uhr öffnet, bricht mir das auch nicht das Genick, nur würde ich mich dann halt ver*** fühlen.

                                      Die Baustelle liegt mir nun doch etwas im Magen, aber das kann uns bei jedem anderen Hotel auch passieren - ìst ohnehin im Prinzip wünschenswert, wenn Hotels renoviert werden. Wenn ich mir diverse Urlaubsbilder aber so ansehe, sieht es nicht so aus, als wenn das Nachbarhotel gleich 2 Meter weiter weg stehen würde.

                                      Und das lt. Hotelbericht eingeschränkte Getränkeangebot bei den Mahlzeiten wäre mir natürlich auch nicht recht.

                                      Ich bin mir schon bewusst, dass man Urlaubsberichte (akutell Juni) nicht unbedingt mit der Hauptsaision vergleichen kann.

                                      Wie gesagt, im Prinzip sind wir sehr genügsam, sonst würden wir einen 5*-Urlaub buchen. Nur das, was im Katalog steht, das hätte ich dann doch ganz gerne 😉

                                      Wir sind auch schon öfter `mal mit 1-2-fly geflogen, nur bis jetzt gab es nie Grund zur Beanstandung.

                                      lG, Alexa

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                                        #19

                                        @reisemarie,

                                        wir mussten letztes Jahr das erste Mal reklamieren und unsere Reisebüro-Dame sagte, sie dürfe nicht für uns reklamieren. Trotzdem war sie sehr nett und hat uns geholfen und Tipps gegeben, was das Schreiben, die etwaige Höhe der Minderung und Fristen betraf. Nur war deren Auskunft, sie dürften nicht für Kunden reklamieren.
                                        Ihre Tipps und das HC Forum halfen uns, so dass wir letztendlich, wenn auch erst nach fast 8 Monaten mit dem Ergebnis leben können. 😉 😆

                                        Danke für deine Antwort! 😄

                                        Lg 😉

                                        1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
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                                          #20

                                          @Hogit
                                          vieleicht hat sich ja was geändert. Sicherlich muß den Anspruch der Kunde stellen bzw. die Reklamation. In unserem Falle damals war das RB sehr darauf erpicht, daß 1, 2 Fly zeitig die Erinnerungen (wegen keiner Reaktion) bekommt und Anschreiben dahingehend getätigt hat, daß mal Bewegung ins Spiel kam.

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