Krankheitsfall im Urlaub
-
Hallo liebe Forengemeinde,
nun ist es uns doch passiert...
Waren auf Ko Samui und am letzten Tag unseres geplanten Aufenthaltes wurde meine Freundin so krank das Sie dann 3 Tage im Krankenhaus zubringen musste. Das zog natürlich einiges nach sich.- Flüge umbuchen
- Unterkunft verlängern
- etliche Telefonkosten ( Veranstalter, Arbeitgeber, Krankenversicherung etc )
Nun meine Frage, hat jemand Erfahrung oder eine Ahnung wie es mit diesen Kosten aussieht? Müsste das nicht die Reisekrankenversichrung tragen?
Die Kosten fürs Krankenhaus etc wurden anstandslos direkt übernommen.
Vielen Dank schonmal.Mfg
Stefan -
Was die Auslandskrankenversicherung alles an anderweitigen Kosten übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Dort ist detailliert aufgeschlüsselt welche Leistungen über die Versicherung abgerechnet werden können, also eben die von Dir genannten Positionen.

Bei welchem Unternehmen bist Du versichert?
-
Vielen Dank erstmal,
meine Freundin hatte eine RKV bei der Central abgeschlossen.
In den Unterlagen steht nur allgemein was von Kosten die nicht entstanden wären wenn man planmäßig geflogen wäre... Naja und da da mal schnell alles in allen ca 500€ kosten entstanden sind wäre es schon gut wenn die das übernehmen -
Mit dieser ungenauen Angabe von Dir kann niemand was anfangen. Was entscheidend ist steht schon weiter oben.
Z.Bsp. genaue Wiedergabe des entsprechenden Textes in den AGB , wenn es Dir nicht zuviel Mühe macht.
-
Das einzige das ich in meinen Unterlagen von der Central dazu finde ist:
'h) die Mehrkosten einer Rückführung,
- wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung
eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung
zu befürchten ist) oder - wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre
Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder - wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung
übersteigen würden.
Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden
Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.'
Sonst ist in den Unterlagen leider nichts zu finden

- wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung
-
...mal kurz zu der Leistungsbeschreibung:
(5) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
a) ambulante ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung.
b) Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate,
kosmetische Präparate sowie Mittel, die vorbeugend oder ständig genommen werden.
c) die Miete medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel, soweit diese erstmals erforderlich werden. Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind nicht erstattungsfähig. Ist eine Miete nicht möglich, werden die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung erstattet.
d) stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
e) den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine notwendige Erstversorgung erfolgen kann oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt sowie der gegebenenfalls notwendige Transport von dem Krankenhaus, das zur Erstversorgung aufgesucht wurde, in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
f) schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (keine Inlays) sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz und Kronen, nicht aber Neuanfertigung von Zahnersatz und
Kronen.*Außerdem sind erstattungsfähig:
g) Bergungskosten bis zu 2.500 €, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und deswegen gesucht, gerettet und geborgen werden
muss und die Hilfeleistungen von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht werden.
h) die Mehrkosten einer Rückführung,- wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung
zu befürchten ist) oder - wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder - wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung übersteigen würden.
Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.
Die Rückführung wegen medizinischer Notwendigkeit muss ärztlich verordnet sein, das Vorliegen einer der beiden anderen Alternativen ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.*
Demnach sieht es für mich als Laien so aus, daß die Versicherung eben nur Mehrkosten über den normalen Reiseverlauf hinaus übernimmt, wenn es einer medizinisch indizierten Rückführung des Patienten bedarf.
Mosaik wird dieses aber sicher besser interpretieren können...

- wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung
-
@icke
bevor du die paragraphen und bedingungen wälzt....
ruf doch einfach mal bei deinem kv an und erkundige dich danach, was du noch einreichen kannst. ich denke, die können dir da am kompetentesten helfen.
oder aber du nimmst alle rechnungen und schickst sie zum kv mit der bitte um erstattung.
dann werden die die sachen prüfen und dir ggf. die kosten erstatten oder du bekommst die rechnungen zurück. -
-
Den Vorschlag von Lexilexi wollte ich auch gerade machen. Nach ggfls. abschlägigem Bescheid kannst Du, wenn Rechtsschutz vorhanden, es von einem Anwalt immer noch prüfen lassen.
Die Krönung ist allerdings
"...ist es ja so das Versichreungen gern versuchen nicht zu zahlen...
( arbeite ja selber da...) von daher wollte ich vorher mal nach Erfahrungswerten fragen"
Erfahrungswerte solltest Du dann doch selbst am besten haben.
-
@bernhard
einen ra braucht man nicht, um die lage zu prüfen.
wenn man beim vr anruft und sich die absage erklären lässt, dann soll das reichen.
was nicht versichert ist, wird nicht bezahlt. punktum.
ich wundere mich nur, dass icke in diese richtung fragt, da er ja selber in der branche ist und eigentlich die bedingungen vorher hätte lesen sollen.
wenn man telefoniert und ein paar fachbegriffe fallen lässt und druchblicken lässt, dass man selber versicherungskaufmann ist, sollte es eigentlich keine probleme geben. -
naja nicht jeder der in einem Versicherungskonzern arbeitet hat auch was mit Versicherungen an sich zu tun bzw ist Versierungskaufmann etc ...

das zu dem....:'wenn man telefoniert und ein paar fachbegriffe fallen lässt und druchblicken lässt, dass man selber versicherungskaufmann ist, sollte es eigentlich keine probleme geben.'
Trotzdem vielen Dank. Wir werden mal sehen, bei der Versicherung angerufen haben wir schon... alles sehr schwammig und ungenau.
Die Abrechnung vom Krankenhaus lief über die Eropean Insurance und nicht über die Central direkt. Die sagen jetzt das der Rest direkt über die KV laufen soll und die KV weiß das leider auch nicht so genau...
Also wohl erstmal alles schriftlich -
@icke
nicht jeder, der bei einer versicherung arbeitet, hat was damit zu tun.vollkommen richtig.
aber dann komm bitte nicht mit dem argument, du wüßtest, dass die nicht immer bezahlen, WEIL du bei einer versicherung arbeitest.
das geht mir als versicherungskauffrau nämlich gehörig gegen den strich, wenn einfach mal so ins blaue behauptet wird, dass nie gezahlt wird.
es wird das gezahlt, was versichert ist. -
icke2311 wrote:
...
Also wohl erstmal alles schriftlichja natürlich alles schriftlich. zu deiner eigenen sicherheit.so können die den fall prüfen und müssen eine evtl. ablehnung auch begründen.
niemand überweist dir auf telefonischen zuruf mal eben ein paar hundert euro. -
Lexilexi wrote:
@bernhard
einen ra braucht man nicht, um die lage zu prüfen.
wenn man beim vr anruft und sich die absage erklären lässt, dann soll das reichen.Ja ist völlig klar, so haben es die Versicherungen dann natürlich auch am liebsten.


-
Sorry war nicht persönlich gemeint und schon garnicht gegen Mitarbeiter von Versicherungen, sind halt aber auch Erfahrungswerte. Das da einzelne Mitarbeiter nichts dafür können ist doch völlig klar. Davon abgesehen habe ich auch nicht behauptet das 'nie' gezahlt wird, aber nenn mir mal eine Vers. die Dir dann sagen was Sie denn bezahlen wenn man da nicht allein drauf kommt...
höchstens doch was Sie alles nicht zahlen.Also nicht böse sein.
Kann Dir aber gern mal als PM mitteilen warum ich/wir nen bißchen angesäuert über die Versicherung bin.
Das Problem das wir halt haben ist das und unsere KV nichtmal sagen kann zu wem die Sachen denn sollen , ob zur European Insurance die das mit den Arztkosten geregelt hat oder zur CKV direkt. Auf Mails kommen keine Antworten, Auf Nachfrage erhält man die Auskunft das das einen andere Stelle ist die das bearbeitet, aber man dort einen Rückruf für uns hinterlegt.
Danach schweigen im Walde... Leider ist der Konzern so groß das man eben mal nicht einfach mal vorbei gehen kann, das wäre natürlich das schnellste und einfachste...
Aber ich denke wir können das Thema dann auch jetzt beenden, da ja keiner Erfahrungswerte zu haben scheint und ich auf die Idee mit der Versierung zu reden auch grad noch selber gekommen bin.
Trotzdem vielen Dank -
@icke
schick die unterlagen an den vr, mit denen du einen vetrag geschlossen hast.
alles andere ist für dich irrelevant. mach dir zur sicherheit eine kopie der unterlagen.
wer nun welche zuständigkeit hat, braucht dich als kunde nicht zu interessieren. das muß der vr intern klären. fertig.
gibt ihnen eine frist von 14 tagen zur bearbeitung. nimm dir den vorgang auf wiedervorlage und hake nach überschreitung der frist nach.
lass dir mal nicht zu viel graue haare wachsen, freu dich, dass es euch wieder gut geht und harre der dinge, die dann kommen.
ich wünsche viel glück, -
@icke
jedem vr ist eine hotline vorgeschaltet.
dass dort nicht gerade die koryphäen sitzen, ist doch klar.
ich würde im moment nicht groß telefonieren.
schick es ein. wenn ein bescheid zurück kommt, steht da ein name des sachbearbeiters und seine durchwahl.
den kannst du dann immer noch nerven. denn der hat deinen fall auf dem tisch liegen und kann was dazu sagen.
es geht um deinen konkreten fall. und die mitarbeiter werden in der hotline keine verbindlichen zusagen machen, wenn sie den fall nicht kennen.
also: schick es hin. am besten per einschreiben oder per fax mit sendebericht.