Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Krankheitsfall im Urlaub
  6. Krankheitsfall im Urlaub

Krankheitsfall im Urlaub

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
25 Beiträge 7 Kommentatoren 7.3k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • icke2311I Offline
    icke2311I Offline
    icke2311
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Forengemeinde,
    nun ist es uns doch passiert...
    Waren auf Ko Samui und am letzten Tag unseres geplanten Aufenthaltes wurde meine Freundin so krank das Sie dann 3 Tage im Krankenhaus zubringen musste. Das zog natürlich einiges nach sich.

    1. Flüge umbuchen
    2. Unterkunft verlängern
    3. etliche Telefonkosten ( Veranstalter, Arbeitgeber, Krankenversicherung etc )

    Nun meine Frage, hat jemand Erfahrung oder eine Ahnung wie es mit diesen Kosten aussieht? Müsste das nicht die Reisekrankenversichrung tragen?
    Die Kosten fürs Krankenhaus etc wurden anstandslos direkt übernommen.
    Vielen Dank schonmal.

    Mfg
    Stefan

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ob die Reiseversicherung andere Kosten als die Krankenhaus/Arztkosten übernimmt, hängt davon ab, welche Arten von Versicherungen im Paket inkludiert sind (Extra-Rückreisekosten usw.).

      meint
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Was die Auslandskrankenversicherung alles an anderweitigen Kosten übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Dort ist detailliert aufgeschlüsselt welche Leistungen über die Versicherung abgerechnet werden können, also eben die von Dir genannten Positionen. 😉

        Bei welchem Unternehmen bist Du versichert?

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • icke2311I Offline
          icke2311I Offline
          icke2311
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielen Dank erstmal,
          meine Freundin hatte eine RKV bei der Central abgeschlossen.
          In den Unterlagen steht nur allgemein was von Kosten die nicht entstanden wären wenn man planmäßig geflogen wäre... Naja und da da mal schnell alles in allen ca 500€ kosten entstanden sind wäre es schon gut wenn die das übernehmen

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Mit dieser ungenauen Angabe von Dir kann niemand was anfangen. Was entscheidend ist steht schon weiter oben.

            Z.Bsp. genaue Wiedergabe des entsprechenden Textes in den AGB , wenn es Dir nicht zuviel Mühe macht.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • icke2311I Offline
              icke2311I Offline
              icke2311
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Das einzige das ich in meinen Unterlagen von der Central dazu finde ist:

              'h) die Mehrkosten einer Rückführung,

              • wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung
                eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung
                zu befürchten ist) oder
              • wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre
                Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder
              • wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung
                übersteigen würden.
                Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden
                Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.'

              Sonst ist in den Unterlagen leider nichts zu finden 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...mal kurz zu der Leistungsbeschreibung:

                (5) Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für
                a) ambulante ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung.
                b) Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate,
                kosmetische Präparate sowie Mittel, die vorbeugend oder ständig genommen werden.
                c) die Miete medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Hilfsmittel, soweit diese erstmals erforderlich werden. Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte sind nicht erstattungsfähig. Ist eine Miete nicht möglich, werden die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung erstattet.
                d) stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.
                e) den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus bzw. in das Krankenhaus, in dem eine notwendige Erstversorgung erfolgen kann oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt sowie der gegebenenfalls notwendige Transport von dem Krankenhaus, das zur Erstversorgung aufgesucht wurde, in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
                f) schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (keine Inlays) sowie einfache Reparaturen von Zahnersatz und Kronen, nicht aber Neuanfertigung von Zahnersatz und
                Kronen.

                *Außerdem sind erstattungsfähig:
                g) Bergungskosten bis zu 2.500 €, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und deswegen gesucht, gerettet und geborgen werden
                muss und die Hilfeleistungen von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht werden.
                h) die Mehrkosten einer Rückführung,

                • wenn diese medizinisch notwendig ist (d. h. wenn am Aufenthaltsort bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch eine Gesundheitsgefährdung
                  zu befürchten ist) oder - wenn nach Art und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolge die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde oder
                • wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Mehrkosten der Rückführung übersteigen würden.
                  Mehrkosten sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr zusätzlich entstehenden Kosten, die beim normalen Verlauf der Reise nicht entstanden wären.
                  Die Rückführung wegen medizinischer Notwendigkeit muss ärztlich verordnet sein, das Vorliegen einer der beiden anderen Alternativen ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
                  *

                Demnach sieht es für mich als Laien so aus, daß die Versicherung eben nur Mehrkosten über den normalen Reiseverlauf hinaus übernimmt, wenn es einer medizinisch indizierten Rückführung des Patienten bedarf.

                Mosaik wird dieses aber sicher besser interpretieren können... 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • icke2311I Offline
                  icke2311I Offline
                  icke2311
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Jo, schön geschrieben das man das so und so lesen kann grins....
                  Deine Vermutung ist irgendwie auch meine aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @icke
                    bevor du die paragraphen und bedingungen wälzt....
                    ruf doch einfach mal bei deinem kv an und erkundige dich danach, was du noch einreichen kannst. ich denke, die können dir da am kompetentesten helfen.
                    oder aber du nimmst alle rechnungen und schickst sie zum kv mit der bitte um erstattung.
                    dann werden die die sachen prüfen und dir ggf. die kosten erstatten oder du bekommst die rechnungen zurück.

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • icke2311I Offline
                      icke2311I Offline
                      icke2311
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Naja nun ist es ja so das Versichreungen gern versuchen nicht zu zahlen... 😉
                      ( arbeite ja selber da...) von daher wollte ich vorher mal nach Erfahrungswerten fragen 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @icke
                        wie?du arbeitest selber bei der versicherung? dann müßtest du es doch eigentlich wissen!
                        und nö: central ist ein guter vr. habe ich selber viel verkauft und bin dort versichert. alles bestens. die versuchen nicht, dich zu betuppen.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Den Vorschlag von Lexilexi wollte ich auch gerade machen. Nach ggfls. abschlägigem Bescheid kannst Du, wenn Rechtsschutz vorhanden, es von einem Anwalt immer noch prüfen lassen.

                          Die Krönung ist allerdings

                          "...ist es ja so das Versichreungen gern versuchen nicht zu zahlen...
                          ( arbeite ja selber da...) von daher wollte ich vorher mal nach Erfahrungswerten fragen"

                          😆

                          Erfahrungswerte solltest Du dann doch selbst am besten haben.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @bernhard
                            einen ra braucht man nicht, um die lage zu prüfen.
                            wenn man beim vr anruft und sich die absage erklären lässt, dann soll das reichen.
                            was nicht versichert ist, wird nicht bezahlt. punktum.
                            ich wundere mich nur, dass icke in diese richtung fragt, da er ja selber in der branche ist und eigentlich die bedingungen vorher hätte lesen sollen.
                            wenn man telefoniert und ein paar fachbegriffe fallen lässt und druchblicken lässt, dass man selber versicherungskaufmann ist, sollte es eigentlich keine probleme geben.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • icke2311I Offline
                              icke2311I Offline
                              icke2311
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              naja nicht jeder der in einem Versicherungskonzern arbeitet hat auch was mit Versicherungen an sich zu tun bzw ist Versierungskaufmann etc ... 😉
                              das zu dem....:

                              'wenn man telefoniert und ein paar fachbegriffe fallen lässt und druchblicken lässt, dass man selber versicherungskaufmann ist, sollte es eigentlich keine probleme geben.'

                              Trotzdem vielen Dank. Wir werden mal sehen, bei der Versicherung angerufen haben wir schon... alles sehr schwammig und ungenau.
                              Die Abrechnung vom Krankenhaus lief über die Eropean Insurance und nicht über die Central direkt. Die sagen jetzt das der Rest direkt über die KV laufen soll und die KV weiß das leider auch nicht so genau... 😆
                              Also wohl erstmal alles schriftlich

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @icke
                                nicht jeder, der bei einer versicherung arbeitet, hat was damit zu tun.

                                vollkommen richtig.
                                aber dann komm bitte nicht mit dem argument, du wüßtest, dass die nicht immer bezahlen, WEIL du bei einer versicherung arbeitest.
                                das geht mir als versicherungskauffrau nämlich gehörig gegen den strich, wenn einfach mal so ins blaue behauptet wird, dass nie gezahlt wird.
                                es wird das gezahlt, was versichert ist.

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  icke2311 wrote:
                                  ...
                                  Also wohl erstmal alles schriftlich

                                  ja natürlich alles schriftlich. zu deiner eigenen sicherheit.so können die den fall prüfen und müssen eine evtl. ablehnung auch begründen.
                                  niemand überweist dir auf telefonischen zuruf mal eben ein paar hundert euro.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Lexilexi wrote:
                                    @bernhard
                                    einen ra braucht man nicht, um die lage zu prüfen.
                                    wenn man beim vr anruft und sich die absage erklären lässt, dann soll das reichen.

                                    Ja ist völlig klar, so haben es die Versicherungen dann natürlich auch am liebsten. 😉

                                    😆

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • icke2311I Offline
                                      icke2311I Offline
                                      icke2311
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Sorry war nicht persönlich gemeint und schon garnicht gegen Mitarbeiter von Versicherungen, sind halt aber auch Erfahrungswerte. Das da einzelne Mitarbeiter nichts dafür können ist doch völlig klar. Davon abgesehen habe ich auch nicht behauptet das 'nie' gezahlt wird, aber nenn mir mal eine Vers. die Dir dann sagen was Sie denn bezahlen wenn man da nicht allein drauf kommt... 😆 höchstens doch was Sie alles nicht zahlen.Also nicht böse sein.
                                      Kann Dir aber gern mal als PM mitteilen warum ich/wir nen bißchen angesäuert über die Versicherung bin.
                                      Das Problem das wir halt haben ist das und unsere KV nichtmal sagen kann zu wem die Sachen denn sollen , ob zur European Insurance die das mit den Arztkosten geregelt hat oder zur CKV direkt. Auf Mails kommen keine Antworten, Auf Nachfrage erhält man die Auskunft das das einen andere Stelle ist die das bearbeitet, aber man dort einen Rückruf für uns hinterlegt.
                                      Danach schweigen im Walde... Leider ist der Konzern so groß das man eben mal nicht einfach mal vorbei gehen kann, das wäre natürlich das schnellste und einfachste...
                                      Aber ich denke wir können das Thema dann auch jetzt beenden, da ja keiner Erfahrungswerte zu haben scheint und ich auf die Idee mit der Versierung zu reden auch grad noch selber gekommen bin.
                                      Trotzdem vielen Dank

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • LexilexiL Offline
                                        LexilexiL Offline
                                        Lexilexi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @icke
                                        schick die unterlagen an den vr, mit denen du einen vetrag geschlossen hast.
                                        alles andere ist für dich irrelevant. mach dir zur sicherheit eine kopie der unterlagen.
                                        wer nun welche zuständigkeit hat, braucht dich als kunde nicht zu interessieren. das muß der vr intern klären. fertig.
                                        gibt ihnen eine frist von 14 tagen zur bearbeitung. nimm dir den vorgang auf wiedervorlage und hake nach überschreitung der frist nach.
                                        lass dir mal nicht zu viel graue haare wachsen, freu dich, dass es euch wieder gut geht und harre der dinge, die dann kommen.
                                        ich wünsche viel glück,

                                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • LexilexiL Offline
                                          LexilexiL Offline
                                          Lexilexi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @icke
                                          jedem vr ist eine hotline vorgeschaltet.
                                          dass dort nicht gerade die koryphäen sitzen, ist doch klar.
                                          ich würde im moment nicht groß telefonieren.
                                          schick es ein. wenn ein bescheid zurück kommt, steht da ein name des sachbearbeiters und seine durchwahl.
                                          den kannst du dann immer noch nerven. denn der hat deinen fall auf dem tisch liegen und kann was dazu sagen.
                                          es geht um deinen konkreten fall. und die mitarbeiter werden in der hotline keine verbindlichen zusagen machen, wenn sie den fall nicht kennen.
                                          also: schick es hin. am besten per einschreiben oder per fax mit sendebericht.

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag