Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise
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Hallo zusammen,
heute mal etwas nicht so schönes.
Wir hatten (bereits im März) eine Woche auf der AIDAdiva im Mai 2009 gebucht. 15. - 25.05.09
Da meine Frau und ich beruflich sehr eingebunden sind, war es schwer einen Termin zu finden, an dem wir beide weg können (daher auch die frühe Buchung).
Die Buchung wurde von AIDA bestätigt, Anzahlung wurde von mir gezahlt etc.
Heute bekomme ich ein Anruf von AIDA Cruises: Das komplette Schiff sei an eine Firma verchartert worden, wir könnten die Reise deshalb nicht antreten.
Als "grosszügige" Wiedergutmachung wurde uns angeboten:
- kostenlos zu stornieren
- kostenlos umzubuchen und einen Gutschein über EUR 100 (!) zu erhalten
Dies ist meiner Meinung nach eine echte Unverschämtheit. Die Kündigung erfolgt ja nicht aus "höherer Gewalt", sondern weil AIDA das Schiff für viel Geld an jemanden anderen verchartert.
Abgesehen von der Terminproblematik ist auf anderen Fahrten der Diva auf unserer Route (auch auf anderen Routen) unsere Kabinenkategorie nicht mehr frei.
Hier ein Rat für allle, denen das gleiche passiert ist:
Meines Wissens nach steht in solchen Fällen dem Reisenden eine Wiedergutmachung in Höhe von 50% des Reisepreises zu ("Malediven Urteil").
(siehe http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,336346,00.htmlBin kein Anwalt, am besten ist es wohl aber, einen solchen einschalten.
Gruß
Rol -
Hallo Rol
Das ist echt ärgerlich ... aber in meinen Augen typisch für AIDA. Mit einer Firma verdient AIDA eben mehr ... so ist das Schiff ausgebucht und fertig. Sie haben keinen "Stress" mehr, die restlichen Kabinen los zu bekommen.
Bin gespannt, welche Firma drauf geht. Bei einem der letzten Male musste das Schiff nachher wohl teilweise wieder renoviert werden.

Viele Grüße
Manuela -
Ich will ja jetzt nicht rumunken.... ABER auch ich hatte hier mal vor ein paar Wochen einen Thread aufgemacht bezüglich Kreuzfahrten.
Gut, habe dann nix weiter gebuchtm, irgendwie war mir das zu blöd.
Haben dann in Mallorca geurlaubt und ein Paar kennengelernt das schon auf der Aida war ( Altersklasse 40 ) . Die habe ich dann gefragt.
Tenor: Nie wieder!!!
Grund: Dies ist nicht so die Kreuzfahrt die man sich vorstellt ( auf der Aida stellt man sich so oder so mal Animation und laut und lustige Spielchen vor, ganz klar..) aber es ist einfach so, du hast die Partyleute aus den 629€ Billigkabinen auf dem Schiff und du kannst nicht weg.
Nix gegen Partyurlauber, völlig legitim, aber man kann einfach nirgendwohin um wegzukommen. -
Hallo,
das Urteil ist leider nicht vergleichbar, da hier ein gravierender Unterschied vorliegt. Denn die zitierte Reise wurde eine Woche vorher abgesagt und somit ist das glaubhaft, daß man keinen anderen passenden Urlaub mehr findet.
Bei Euch ist es jetzt aber so, daß die Reise sage und schreibe neun Monate vor Reiseantritt storniert wurde. Somit wird das mit irgendwelchen zusätzlichen Zahlungen kaum etwas werden, da Euch noch genügend Zeit bleibt einen anderen Urlaub auszusuchen. Ich kenne ansonsten die AGB der Aida nicht genau, denke aber daß solch ein Fall wie Eurer dort sicher entsprechend abgesichert ist. Bitte mal lesen, ob dort nicht etwas ähnliches zu finden ist.
Garantiert wird auch kein Schadenersatz wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit fällig. Hier würden sich die Richter bei dem Antrag vermutlich totlachen und auf die Begründung, warum Ihr innerhalb von neun Monaten nicht in der Lage wart einen anderen urlaub zu finden wäre ich auch gespannt.
Gruß
Berthold
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NexaLotte wrote:
Nix gegen Partyurlauber, völlig legitim, aber man kann einfach nirgendwohin um wegzukommen.Hallo,
wer Aida bucht und eine Kreuzfahrt "a la Traumschiff" erwartet, der hat ganz klar einen Fehler gemacht. Der sollte entweder das nächste mal nicht online buchen, oder falls offline gebucht, sein Reisebüro wechseln.
Gruß
Berthold
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Ich bin zwar jetzt auch Off-topic, aber ich hab mal über AIDA eine Dokumentation gesehen.
Vorher hatte ich mir auch immer gedacht. Das MUSS ich machen, aber nach der DOKU "nein, danke!!!"
So etwas "Billiges und niveauloses" muss man echt lange suchen!
Gut, wer mit dem zufrieden ist, keine hohen Ansprüche stellt und das m.E. schlechte Preis-Leistungsverhältnis akzeptiert, dem sei dort ein toller Urlaub gewünscht, mich wird die AIDA nie sehen!
Zum Thema: ich denke auch, dass Ihr keine anderen Möglichkeiten haben werdet, aber viell. hast Du im Rahmen Deiner Privatrechtsschutzversicherung einen sogenannten "Beraterrechtsschutz" inkludiert, dann würde ich mal bei einem Anwalt Rat suchen...
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@rzieselsburger
Tut mir leid für euch das die AC eure Reise abgesagt hat@NexaLotte
@puffel
Wart ihr selbst mal auf der Aida?
Nein ?
Wie wollt ihr dann beurteilen wie die Partylaune auf der Aida aussieht
und das es dort Billig und niveaulos ist ?
Partys finden auf dem Pooldeck oder in der Disco statt.
Jede Aida hat aber nicht nur das Pooldeck und die Disco sondern jede Menge andere Bars und stellt euch vor sogar lauschige Ecken in denen du nichts, aber auch gar nichts von Partys mitbekommst wenn du es nicht willst.
Ich bin auch nicht der Partytyp (nicht mehr 18 sondern 59 und auch kein 629 Euro Billigbucher und ich kann es mir leisten Ansprüche zu stellen ) aber ich war schon drei mal auf der Aida und das vierte mal ist gebuchtMeine Errinnerungen an die Diva sind noch ganz frisch. Ich kam vor 2 Wochen super erholt zurück und kann also mitreden
Mo
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Hallo zusammen,
auch wir waren das erste Mal auf der Aida, und fanden es super toll.
Ein tolles Erlebnis, in jedem anderen Hotel gibt es mehr niveaulose Spielchen.
Die Poolparty fanden wir einfach super,man muß ja nicht dran teilnehmen!
Sind auch im Alter 49 und 50+.
Unsere nächste Kreuzfahrt ist in Planung. Natürlich AIDA!!!
Liebe Grüße an alles die auch das AIDA - Fieber haben.
Gute Besserung!!!LG Gisela
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rzieselsburger wrote:
Hallo zusammen,Hier ein Rat für allle, denen das gleiche passiert ist:
Meines Wissens nach steht in solchen Fällen dem Reisenden eine Wiedergutmachung in Höhe von 50% des Reisepreises zu ("Malediven Urteil").
(siehe http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,336346,00.htmlBin kein Anwalt, am besten ist es wohl aber, einen solchen einschalten.
Gruß
RolHallo Rol
Bevor du zum Anwalt läufst, versuche es mal über den Verbraucherschutz, die können Dir sicher einen guten Rat geben, außer du hast eine Rechtsschutz Versicherung mit Reiserecht, sonst verdient nur der Anwalt!!
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Stauder wrote:
Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.Wie kommt man nur auf einen derartigen Unsinn? Selbstverstaendlich zaehlen AGB, sie muessen halt nur wirksam in den Reisevertrag einbezogen worden sein und duerfen nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Warum sonst gibt es wohl AGB? Diese sind dazu da, um im gesetzlichen Rahmen zulaessige Grundvereinbarungen zu treffen. Das BGB kann nicht jeden Einzelfall fallbezogen loesen sondern nur einen allgemeinverbindlichen Rahmen vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens besteht in aller Regel genuegend Spielraum fuer eine Konkretisierung mittels AGB. In vielen Faellen laesst das BGB sogar ausdruecklich Abweichungen zu und entsprechende BGB-Regelungen finden dann nur dann Anwendung, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Gruss
Caveman -
Hallo caveman,
genau so ist es.
Bezüglich der ABG's hatte ich, wie schon erwähnt nciht nachgesehen, wie das dort vermerkt ist, ich denke aber, daß es dazu einen Passus gibt.
Noch einmal. Kein deutscher Richter wird hier einen Schadenersatz erkennen. Denn den verhinderten Urlaubern bleibt mehr als genügend Zeit andere Alternativen zu prüfen und den Urlaub gegebeenfalls anders zu verbringen. Das war beim zitierten Urteil nicht der Fall und nur darum wurde dieses auch so gesprochen.
Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt. Klar möchte man als Kunde genau das haben, was man sich wünscht, doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes. Es ist noch mehr als genug Zeit.
Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.
Gruß
Berthold
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ADEgi wrote:
Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.Das glaube ich nicht. AIDA verchartert ihre Schiffe oftmals an div. Versicherungen etc. Oft z. B. an die Deutsche Vermögensberatung. Gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall etwas ähnliches sein wird.
Zu allen, die über AIDA meckern:
Wer nicht auf der AIDA war, kann sicherlich auch nicht beurteilen, wie es dort ist. Ich urteile ja auch nicht über Hotels, die ich noch nie von innen gesehen habe oder über Länder, die ich noch nie bereist habe!
Ich bin bisher vier Mal mit AIDA gefahren, momentan zieht es mich aber auch nicht mehr da rauf. Der Grund ist aber nicht die Partymeile (die es sowieso nicht mehr so extrem gibt, wie es mal war), sondern, weil die Leistungen in meinen Augen zurück gegangen sind und ich außerdem klassischere Schiffe bevorzuge (bzw. größere und wo mehr geboten ist; einrichtungstechnisch).
Party gibt es immer und überall. Aber dann muss ich da auch nicht hingehen. Nicht überall auf der AIDA wird Party gefeiert, man findet auch ruhige Plätze.
Den Reportagen im Fernsehen kann man wenig Glauben schenken. Als wir das erste Mal auf der AIDA waren und uns anschließend einen Film dazu angesehen haben, habe ich mich wirklich gefragt, ob das genau das Schiff war? Genauso waren wir letzes Jahr im Oktober auf der Costa Serena und schauten uns danach einen Film (der allerdings direkt in der Woche auf dem Schiff gemacht wurde; für die Gäste) an. Wir hätten es nicht wieder erkannt und wären wir nicht drauf gewesen und hätten wir nur den Film gesehen, dann wären wir sicher davon abgeschreckt gewesen. Denn auch da wurden nur die Partyeinlagen gezeigt. Wir haben davon rein gar nichts mitbekommen und wunderten uns, dass es so etwas auf dem Schiff gab.
Es ist völlig legitim, dass sich jeder seine eigene Meinung bildet, aber die Wortwahl finde ich hier teilweise etwas übertrieben.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Manuela -
Hallo Berthold,
ich habe jetzt mal die 16seitige Urteilsbegründung zumindest überflogen. Leider finde ich keine entsprechenden Hinweise darauf, dass das Urteil in Zusammenhang mit der kurzfristigen "Absage" steht. Vielleicht kannst du, denn nach deinen Worten schließe ich dass du das Urteil und die entsprechenden Kommentare aus der Fachliteratur dazu bestens kennst, die entsprechenden Passagen zitieren.
Auf Äußerungen wie:
Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt
oder
doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes.
möchte ich nicht näher eingehen, nur dass nach meiner Auffassung das Urteil des BGH etwas ganz anderes widergibt.chepri
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Hallo Rol,
Das alles ist mehr als ärgerlich für Euch und wenn Ihr Zeitlich so angebunden seid um so mehr, ich habe gerade für Euren Zeitraum bei meinem Kreuzfahrtanbieter nachgeschaut und es gib für diesen Zeitraum genau 4 Kreuzfahrten!
Trotzdem würde ich den Weg zu Anwalt nicht gehen, es bringt wahrscheinlich wirklich nichts, außer Mehrkosten für Euch.
Stoniert kostenlos, schaut regelmäßig die Anbieter durch und bucht dann nach Euren belieben neu.
@Sheridane
Ich gebe Dir vollkommen recht, ich bin auch kein AIDA Fan, aber ein Urteil kann ich nicht abgeben da ich noch nie mit Ihr gefahren bin, es aber wahrscheinlich auch nie tun, da ich die Kosten für AIDA einfach zu hoch finde im Vergleich mit anderen Reederein, ist meine persönliche Meinung.
Die Schiffe schauen jedoch toll aus und bieten einem Kreuzfahrer bestimmt einiges, Freunde von uns waren bereits 7x mit AIDA unterwegs und sind immer noch begeistert, sagen aber wie Du, dass seit AIDA verkauft wurde das Service zurückgeht! -
Hallo chepri,
ich kenne das Urteil nicht, da ich es nciht gelesen habe. Da es sich hier aber nicht um ein Grundsatzurteil handelt, sondern um diesen konkreten Einzelfall, darf aber mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle spielt.
Denn die Urlauber die geklagt hatten gaben ja an, gar nciht in den Urlaub gefahren zu sein und nur dann, oder wenn im Urlaub keine Erholung möglich war, kann man ja auch eine nutzlos aufgewendete Urlaubszeit anrechnen.
Hier müssten also die Buchenden nachweisen, daß es Ihnen nur möglich ist einen urlaub an Bord dieses Schiffes und bei dieser Reise zu verleben. Außerdem muß auch der Nachweis erbracht werden, daß eine zeitliche Verschiebung völlig ausgeschlossen ist. Genauso kann ich mir auch kaum vorstellen, daß ein Richter die grundsätzliche Erholung an einer verfügbaren Kabinenkategorie festmacht.
Nach meiner Meinung alles viel zu hohe Hürden, um eine relistische Chance auf Erfolg haben zu können. Kann mich zwar irren, glaube aber kaum, daß hier ein Gericht der Argumentation folgen würde.
Man denke ja auch daran, daß die betroffenen TUI ja in das erste Gerichtsverfahren gegangen ist, weil hier berechtigte Zweifel vorlagen bezüglich der verbrachten Urlaubszeit und schon das erste Urteil dürfte, so ich das richtig gelesen habe, nur aus vier Gründen so gefallen sein.
- Die Kunden haben keinen anderen Urlaub gebucht.
- Die Kunden müssen nicht nachweisen, daß Sie einen anderen Urlaub gebucht haben.
- Die TUI konnte nicht nachweisen, daß die Kunden anderweitig im Urlaub waren.
- Es erschien logisch, daß die Kunden keinen anderen Urlaub mehr verbringen konnten.
Spätestens beim vierten Punkt fällt die Klage hier ins Wasser, denn es ist nicht logisch anzunehmen, daß es den Buchern hier nicht möglich ist, für die angegebene Zeit eine andere Urlaubsmöglichkeit zu finden.
Denn sonst könnte ja bei jeglicher Umbuchung eines Hotels ebenfalls auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit geklagt werden. Soweit mir bekannt, ist dies aber nicht möglich. Das greift nur dann wenn das Ersatzhotel eine Erholung unmöglich gemacht hat, oder hätte.
Gruß
Berthold
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Berthold,
das besondere an dem Urteil ist, dass es genau NICHT darum ging, ob die Reisenden zu hause geblieben sind oder einen anderen Urlaub gebucht haben. (Sie hatten nämlich einen anderen Urlaub verbracht und es stand ihnen laut BGH trotzdem die Entschädigung zu.)
Rol
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ADEgi,
es lohnt sich, das Urteil zu lesen. Darin werden schon Grundsatzentscheidungen getroffen. >>klickmich! <<
Gruß
Manfred
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Hallo Manfred,
ich habe das Urteil mal "quer" gelesen. Zu mehr hatte ich keine Zeit. nach meiner Meinung lese ich hier genügend Gründe, warum das ein komplett anderer Fall ist.
Der Zeitfaktor wurde im Urteil nicht erwähnt, spielt aber sicher eine Rolle, daß der Kläger dort seinen Urlaub zuhause vebracht hat. Er ist nirgends anders gewewsen. Somit wird der Urlaub im April zuhause nicht gleichgesetzt mit einem Urlaub im April auf den Malediven. Ein ganz wesentlicher punkt im Urteil!
Das Urteil ist so sicher auch richtig und korrekt, ich glaube aber nicht, daß es in diesem Fall auch nur ähnlich ausfallen könnte, da nach meiner Meinung viel zu wenige Fakten übereinstimmen und vor allem noch massenhaft Zeit vorhanden ist eine Alternative zu diesem Urlaub zu finden.
Somit bleibe ich auch nach "grobem" durchlesen des Urteils dabei, daß nach meiner Meinung nichts dabei herauskommen wird. Werden wir aber wohl in spätestens ein bis zwei Jahren ohnehin erfahren, wenn die ganzen Instanzen abgearbeitet sind.
Gruß
Berthold