Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise
  6. Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise

Ein unverschämtes Angebot: AIDA kündigt Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
30 Beiträge 19 Kommentatoren 11.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • rzieselsburgerR Offline
    rzieselsburgerR Offline
    rzieselsburger
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    heute mal etwas nicht so schönes.

    Wir hatten (bereits im März) eine Woche auf der AIDAdiva im Mai 2009 gebucht. 15. - 25.05.09

    Da meine Frau und ich beruflich sehr eingebunden sind, war es schwer einen Termin zu finden, an dem wir beide weg können (daher auch die frühe Buchung).

    Die Buchung wurde von AIDA bestätigt, Anzahlung wurde von mir gezahlt etc.

    Heute bekomme ich ein Anruf von AIDA Cruises: Das komplette Schiff sei an eine Firma verchartert worden, wir könnten die Reise deshalb nicht antreten.

    Als "grosszügige" Wiedergutmachung wurde uns angeboten:

    • kostenlos zu stornieren
    • kostenlos umzubuchen und einen Gutschein über EUR 100 (!) zu erhalten

    Dies ist meiner Meinung nach eine echte Unverschämtheit. Die Kündigung erfolgt ja nicht aus "höherer Gewalt", sondern weil AIDA das Schiff für viel Geld an jemanden anderen verchartert.

    Abgesehen von der Terminproblematik ist auf anderen Fahrten der Diva auf unserer Route (auch auf anderen Routen) unsere Kabinenkategorie nicht mehr frei.

    Hier ein Rat für allle, denen das gleiche passiert ist:
    Meines Wissens nach steht in solchen Fällen dem Reisenden eine Wiedergutmachung in Höhe von 50% des Reisepreises zu ("Malediven Urteil").
    (siehe http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,336346,00.html

    Bin kein Anwalt, am besten ist es wohl aber, einen solchen einschalten.

    Gruß
    Rol

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • SheridaneS Offline
      SheridaneS Offline
      Sheridane
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Rol

      Das ist echt ärgerlich ... aber in meinen Augen typisch für AIDA. Mit einer Firma verdient AIDA eben mehr ... so ist das Schiff ausgebucht und fertig. Sie haben keinen "Stress" mehr, die restlichen Kabinen los zu bekommen.

      Bin gespannt, welche Firma drauf geht. Bei einem der letzten Male musste das Schiff nachher wohl teilweise wieder renoviert werden. 😆

      Viele Grüße
      Manuela

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • NexaLotteN Offline
        NexaLotteN Offline
        NexaLotte
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        😄 Ich will ja jetzt nicht rumunken.... ABER auch ich hatte hier mal vor ein paar Wochen einen Thread aufgemacht bezüglich Kreuzfahrten.
        Gut, habe dann nix weiter gebuchtm, irgendwie war mir das zu blöd.
        Haben dann in Mallorca geurlaubt und ein Paar kennengelernt das schon auf der Aida war ( Altersklasse 40 ) . Die habe ich dann gefragt.
        Tenor: Nie wieder!!!
        Grund: Dies ist nicht so die Kreuzfahrt die man sich vorstellt ( auf der Aida stellt man sich so oder so mal Animation und laut und lustige Spielchen vor, ganz klar..) aber es ist einfach so, du hast die Partyleute aus den 629€ Billigkabinen auf dem Schiff und du kannst nicht weg.
        Nix gegen Partyurlauber, völlig legitim, aber man kann einfach nirgendwohin um wegzukommen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          das Urteil ist leider nicht vergleichbar, da hier ein gravierender Unterschied vorliegt. Denn die zitierte Reise wurde eine Woche vorher abgesagt und somit ist das glaubhaft, daß man keinen anderen passenden Urlaub mehr findet.

          Bei Euch ist es jetzt aber so, daß die Reise sage und schreibe neun Monate vor Reiseantritt storniert wurde. Somit wird das mit irgendwelchen zusätzlichen Zahlungen kaum etwas werden, da Euch noch genügend Zeit bleibt einen anderen Urlaub auszusuchen. Ich kenne ansonsten die AGB der Aida nicht genau, denke aber daß solch ein Fall wie Eurer dort sicher entsprechend abgesichert ist. Bitte mal lesen, ob dort nicht etwas ähnliches zu finden ist.

          Garantiert wird auch kein Schadenersatz wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit fällig. Hier würden sich die Richter bei dem Antrag vermutlich totlachen und auf die Begründung, warum Ihr innerhalb von neun Monaten nicht in der Lage wart einen anderen urlaub zu finden wäre ich auch gespannt.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • ADEgiA Offline
            ADEgiA Offline
            ADEgi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            NexaLotte wrote:
            Nix gegen Partyurlauber, völlig legitim, aber man kann einfach nirgendwohin um wegzukommen.

            Hallo,

            wer Aida bucht und eine Kreuzfahrt "a la Traumschiff" erwartet, der hat ganz klar einen Fehler gemacht. Der sollte entweder das nächste mal nicht online buchen, oder falls offline gebucht, sein Reisebüro wechseln.

            Gruß

            Berthold

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • puffelP Offline
              puffelP Offline
              puffel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich bin zwar jetzt auch Off-topic, aber ich hab mal über AIDA eine Dokumentation gesehen.

              Vorher hatte ich mir auch immer gedacht. Das MUSS ich machen, aber nach der DOKU "nein, danke!!!"

              So etwas "Billiges und niveauloses" muss man echt lange suchen!

              Gut, wer mit dem zufrieden ist, keine hohen Ansprüche stellt und das m.E. schlechte Preis-Leistungsverhältnis akzeptiert, dem sei dort ein toller Urlaub gewünscht, mich wird die AIDA nie sehen!

              Zum Thema: ich denke auch, dass Ihr keine anderen Möglichkeiten haben werdet, aber viell. hast Du im Rahmen Deiner Privatrechtsschutzversicherung einen sogenannten "Beraterrechtsschutz" inkludiert, dann würde ich mal bei einem Anwalt Rat suchen...

              Neid muss man sich hart erarbeiten!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ihr müsst aber alle daran denken, das AIDA ein Cluburlaub auf See ist.

                Das Konzept ist somit überhaupt nicht mit denen anderer Redeereien a la Traumschiff vergleichbar.

                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • MolaxM Offline
                  MolaxM Offline
                  Molax
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @rzieselsburger
                  Tut mir leid für euch das die AC eure Reise abgesagt hat

                  @NexaLotte
                  @puffel
                  Wart ihr selbst mal auf der Aida?
                  Nein ?
                  Wie wollt ihr dann beurteilen wie die Partylaune auf der Aida aussieht
                  und das es dort Billig und niveaulos ist ? ❓

                  Partys finden auf dem Pooldeck oder in der Disco statt.

                  Jede Aida hat aber nicht nur das Pooldeck und die Disco sondern jede Menge andere Bars und stellt euch vor sogar lauschige Ecken in denen du nichts, aber auch gar nichts von Partys mitbekommst wenn du es nicht willst.
                  Ich bin auch nicht der Partytyp (nicht mehr 18 sondern 59 und auch kein 629 Euro Billigbucher und ich kann es mir leisten Ansprüche zu stellen ) aber ich war schon drei mal auf der Aida und das vierte mal ist gebucht

                  Meine Errinnerungen an die Diva sind noch ganz frisch. Ich kam vor 2 Wochen super erholt zurück und kann also mitreden

                  Mo

                  Anders als andere !
                  Erfolg muss man sich erarbeiten,Neid bekommt man geschenkt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • gisi2507G Offline
                    gisi2507G Offline
                    gisi2507
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo zusammen,

                    auch wir waren das erste Mal auf der Aida, und fanden es super toll.
                    Ein tolles Erlebnis, in jedem anderen Hotel gibt es mehr niveaulose Spielchen.
                    Die Poolparty fanden wir einfach super,man muß ja nicht dran teilnehmen!
                    Sind auch im Alter 49 und 50+.
                    Unsere nächste Kreuzfahrt ist in Planung. Natürlich AIDA!!! 😄

                    Liebe Grüße an alles die auch das AIDA - Fieber haben.
                    Gute Besserung!!!

                    LG Gisela

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MeexM Offline
                      MeexM Offline
                      Meex
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      rzieselsburger wrote:
                      Hallo zusammen,

                      Hier ein Rat für allle, denen das gleiche passiert ist:
                      Meines Wissens nach steht in solchen Fällen dem Reisenden eine Wiedergutmachung in Höhe von 50% des Reisepreises zu ("Malediven Urteil").
                      (siehe http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,336346,00.html

                      Bin kein Anwalt, am besten ist es wohl aber, einen solchen einschalten.

                      Gruß
                      Rol

                      Hallo Rol

                      Bevor du zum Anwalt läufst, versuche es mal über den Verbraucherschutz, die können Dir sicher einen guten Rat geben, außer du hast eine Rechtsschutz Versicherung mit Reiserecht, sonst verdient nur der Anwalt!!

                      Liebe Grüße
                      Meex RCI Fan

                      1x Radiance ots 2007 (westliche Karibik)
                      1x Explorer ots 2008 (östliche Karibik)
                      1x Splendour ots 2008 (östliches Mittelmeer)
                      1x Navigator ots 2009 (Transatlantik)
                      1x Oasis ots 2010 (westliche Karibik)
                      1x Oasis ots 2010 (östliche Karibik)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • StauderS Offline
                        StauderS Offline
                        Stauder
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @adegi

                        Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • DerCavemanD Offline
                          DerCavemanD Offline
                          DerCaveman
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Stauder wrote:
                          Warum zitierst Du eigentlich immer die AGB´s? Was einzig zählt in diesem Fall ist das BGB.

                          Wie kommt man nur auf einen derartigen Unsinn? Selbstverstaendlich zaehlen AGB, sie muessen halt nur wirksam in den Reisevertrag einbezogen worden sein und duerfen nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen stehen.

                          Warum sonst gibt es wohl AGB? Diese sind dazu da, um im gesetzlichen Rahmen zulaessige Grundvereinbarungen zu treffen. Das BGB kann nicht jeden Einzelfall fallbezogen loesen sondern nur einen allgemeinverbindlichen Rahmen vorgeben. Innerhalb dieses Rahmens besteht in aller Regel genuegend Spielraum fuer eine Konkretisierung mittels AGB. In vielen Faellen laesst das BGB sogar ausdruecklich Abweichungen zu und entsprechende BGB-Regelungen finden dann nur dann Anwendung, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde.

                          Gruss
                          Caveman

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo caveman,

                            genau so ist es.

                            Bezüglich der ABG's hatte ich, wie schon erwähnt nciht nachgesehen, wie das dort vermerkt ist, ich denke aber, daß es dazu einen Passus gibt.

                            Noch einmal. Kein deutscher Richter wird hier einen Schadenersatz erkennen. Denn den verhinderten Urlaubern bleibt mehr als genügend Zeit andere Alternativen zu prüfen und den Urlaub gegebeenfalls anders zu verbringen. Das war beim zitierten Urteil nicht der Fall und nur darum wurde dieses auch so gesprochen.

                            Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt. Klar möchte man als Kunde genau das haben, was man sich wünscht, doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes. Es ist noch mehr als genug Zeit.

                            Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.

                            Gruß

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SheridaneS Offline
                              SheridaneS Offline
                              Sheridane
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ADEgi wrote:
                              Außerdem bedeutet ja die komplette Vercharterung an eine Firma nicht unbedingt, daß die gleiche Reise nicht demnächst wieder buchbar ist. Denn eine Firma kann auch ein Reiseveranstalter sein. Somit ist nicht ausgeschlossen, daß das Angebot etwas später wieder exklusiv genau dort auftaucht.

                              Das glaube ich nicht. AIDA verchartert ihre Schiffe oftmals an div. Versicherungen etc. Oft z. B. an die Deutsche Vermögensberatung. Gehe mal davon aus, dass es in diesem Fall etwas ähnliches sein wird.

                              Zu allen, die über AIDA meckern:

                              Wer nicht auf der AIDA war, kann sicherlich auch nicht beurteilen, wie es dort ist. Ich urteile ja auch nicht über Hotels, die ich noch nie von innen gesehen habe oder über Länder, die ich noch nie bereist habe!

                              Ich bin bisher vier Mal mit AIDA gefahren, momentan zieht es mich aber auch nicht mehr da rauf. Der Grund ist aber nicht die Partymeile (die es sowieso nicht mehr so extrem gibt, wie es mal war), sondern, weil die Leistungen in meinen Augen zurück gegangen sind und ich außerdem klassischere Schiffe bevorzuge (bzw. größere und wo mehr geboten ist; einrichtungstechnisch).

                              Party gibt es immer und überall. Aber dann muss ich da auch nicht hingehen. Nicht überall auf der AIDA wird Party gefeiert, man findet auch ruhige Plätze.

                              Den Reportagen im Fernsehen kann man wenig Glauben schenken. Als wir das erste Mal auf der AIDA waren und uns anschließend einen Film dazu angesehen haben, habe ich mich wirklich gefragt, ob das genau das Schiff war? Genauso waren wir letzes Jahr im Oktober auf der Costa Serena und schauten uns danach einen Film (der allerdings direkt in der Woche auf dem Schiff gemacht wurde; für die Gäste) an. Wir hätten es nicht wieder erkannt und wären wir nicht drauf gewesen und hätten wir nur den Film gesehen, dann wären wir sicher davon abgeschreckt gewesen. Denn auch da wurden nur die Partyeinlagen gezeigt. Wir haben davon rein gar nichts mitbekommen und wunderten uns, dass es so etwas auf dem Schiff gab.

                              Es ist völlig legitim, dass sich jeder seine eigene Meinung bildet, aber die Wortwahl finde ich hier teilweise etwas übertrieben.

                              Viele Grüße und ein schönes Wochenende
                              Manuela

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo Berthold,

                                ich habe jetzt mal die 16seitige Urteilsbegründung zumindest überflogen. Leider finde ich keine entsprechenden Hinweise darauf, dass das Urteil in Zusammenhang mit der kurzfristigen "Absage" steht. Vielleicht kannst du, denn nach deinen Worten schließe ich dass du das Urteil und die entsprechenden Kommentare aus der Fachliteratur dazu bestens kennst, die entsprechenden Passagen zitieren.

                                Auf Äußerungen wie:

                                Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, daß es für einen Urlaub nur so wenige mögliche Termine gibt
                                oder
                                doch wenn das halt jetzt nicht möglich ist, dann sucht man sich halt etwas Anderes.
                                möchte ich nicht näher eingehen, nur dass nach meiner Auffassung das Urteil des BGH etwas ganz anderes widergibt.

                                chepri

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • MeexM Offline
                                  MeexM Offline
                                  Meex
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Rol,

                                  Das alles ist mehr als ärgerlich für Euch und wenn Ihr Zeitlich so angebunden seid um so mehr, ich habe gerade für Euren Zeitraum bei meinem Kreuzfahrtanbieter nachgeschaut und es gib für diesen Zeitraum genau 4 Kreuzfahrten!

                                  Trotzdem würde ich den Weg zu Anwalt nicht gehen, es bringt wahrscheinlich wirklich nichts, außer Mehrkosten für Euch.

                                  Stoniert kostenlos, schaut regelmäßig die Anbieter durch und bucht dann nach Euren belieben neu.

                                  @Sheridane
                                  Ich gebe Dir vollkommen recht, ich bin auch kein AIDA Fan, aber ein Urteil kann ich nicht abgeben da ich noch nie mit Ihr gefahren bin, es aber wahrscheinlich auch nie tun, da ich die Kosten für AIDA einfach zu hoch finde im Vergleich mit anderen Reederein, ist meine persönliche Meinung.
                                  Die Schiffe schauen jedoch toll aus und bieten einem Kreuzfahrer bestimmt einiges, Freunde von uns waren bereits 7x mit AIDA unterwegs und sind immer noch begeistert, sagen aber wie Du, dass seit AIDA verkauft wurde das Service zurückgeht!

                                  Liebe Grüße
                                  Meex RCI Fan

                                  1x Radiance ots 2007 (westliche Karibik)
                                  1x Explorer ots 2008 (östliche Karibik)
                                  1x Splendour ots 2008 (östliches Mittelmeer)
                                  1x Navigator ots 2009 (Transatlantik)
                                  1x Oasis ots 2010 (westliche Karibik)
                                  1x Oasis ots 2010 (östliche Karibik)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo chepri,

                                    ich kenne das Urteil nicht, da ich es nciht gelesen habe. Da es sich hier aber nicht um ein Grundsatzurteil handelt, sondern um diesen konkreten Einzelfall, darf aber mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle spielt.

                                    Denn die Urlauber die geklagt hatten gaben ja an, gar nciht in den Urlaub gefahren zu sein und nur dann, oder wenn im Urlaub keine Erholung möglich war, kann man ja auch eine nutzlos aufgewendete Urlaubszeit anrechnen.

                                    Hier müssten also die Buchenden nachweisen, daß es Ihnen nur möglich ist einen urlaub an Bord dieses Schiffes und bei dieser Reise zu verleben. Außerdem muß auch der Nachweis erbracht werden, daß eine zeitliche Verschiebung völlig ausgeschlossen ist. Genauso kann ich mir auch kaum vorstellen, daß ein Richter die grundsätzliche Erholung an einer verfügbaren Kabinenkategorie festmacht.

                                    Nach meiner Meinung alles viel zu hohe Hürden, um eine relistische Chance auf Erfolg haben zu können. Kann mich zwar irren, glaube aber kaum, daß hier ein Gericht der Argumentation folgen würde.

                                    Man denke ja auch daran, daß die betroffenen TUI ja in das erste Gerichtsverfahren gegangen ist, weil hier berechtigte Zweifel vorlagen bezüglich der verbrachten Urlaubszeit und schon das erste Urteil dürfte, so ich das richtig gelesen habe, nur aus vier Gründen so gefallen sein.

                                    1. Die Kunden haben keinen anderen Urlaub gebucht.
                                    2. Die Kunden müssen nicht nachweisen, daß Sie einen anderen Urlaub gebucht haben.
                                    3. Die TUI konnte nicht nachweisen, daß die Kunden anderweitig im Urlaub waren.
                                    4. Es erschien logisch, daß die Kunden keinen anderen Urlaub mehr verbringen konnten.

                                    Spätestens beim vierten Punkt fällt die Klage hier ins Wasser, denn es ist nicht logisch anzunehmen, daß es den Buchern hier nicht möglich ist, für die angegebene Zeit eine andere Urlaubsmöglichkeit zu finden.

                                    Denn sonst könnte ja bei jeglicher Umbuchung eines Hotels ebenfalls auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit geklagt werden. Soweit mir bekannt, ist dies aber nicht möglich. Das greift nur dann wenn das Ersatzhotel eine Erholung unmöglich gemacht hat, oder hätte.

                                    Gruß

                                    Berthold

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • rzieselsburgerR Offline
                                      rzieselsburgerR Offline
                                      rzieselsburger
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Berthold,

                                      das besondere an dem Urteil ist, dass es genau NICHT darum ging, ob die Reisenden zu hause geblieben sind oder einen anderen Urlaub gebucht haben. (Sie hatten nämlich einen anderen Urlaub verbracht und es stand ihnen laut BGH trotzdem die Entschädigung zu.)

                                      Rol

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • BulgarienfanB Offline
                                        BulgarienfanB Offline
                                        Bulgarienfan
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        ADEgi,

                                        es lohnt sich, das Urteil zu lesen. Darin werden schon Grundsatzentscheidungen getroffen. >>klickmich! <<

                                        Gruß

                                        Manfred

                                        Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                        Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                        Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • ADEgiA Offline
                                          ADEgiA Offline
                                          ADEgi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Manfred,

                                          ich habe das Urteil mal "quer" gelesen. Zu mehr hatte ich keine Zeit. nach meiner Meinung lese ich hier genügend Gründe, warum das ein komplett anderer Fall ist.

                                          Der Zeitfaktor wurde im Urteil nicht erwähnt, spielt aber sicher eine Rolle, daß der Kläger dort seinen Urlaub zuhause vebracht hat. Er ist nirgends anders gewewsen. Somit wird der Urlaub im April zuhause nicht gleichgesetzt mit einem Urlaub im April auf den Malediven. Ein ganz wesentlicher punkt im Urteil!

                                          Das Urteil ist so sicher auch richtig und korrekt, ich glaube aber nicht, daß es in diesem Fall auch nur ähnlich ausfallen könnte, da nach meiner Meinung viel zu wenige Fakten übereinstimmen und vor allem noch massenhaft Zeit vorhanden ist eine Alternative zu diesem Urlaub zu finden.

                                          Somit bleibe ich auch nach "grobem" durchlesen des Urteils dabei, daß nach meiner Meinung nichts dabei herauskommen wird. Werden wir aber wohl in spätestens ein bis zwei Jahren ohnehin erfahren, wenn die ganzen Instanzen abgearbeitet sind.

                                          Gruß

                                          Berthold

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag