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Familienurlaub - 1 Kind krank

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Sommerreise24S Offline
    Sommerreise24S Offline
    Sommerreise24
    schrieb am zuletzt editiert von Sommerreise24
    #1

    Hallo,

    In 3 Wochen steht unser Familienurlaub an und momentan ist nicht klar, ob der Infekt unserer 14jährigen Tochter bis dahin ausreichend auskuriert sein wird, damit sie mitfahren kann.
    Bis nächsten Dienstag könnten wir kostenlos stornieren. Wir haben die Pauschalreise über TUI gebucht.

    Nun stellt sich die Frage, was wir tun. Ginge es, dass sie, wenn es wirklich nicht möglich ist zu verreisen, krankheitsbedingt kurz vor Reisebeginn storniert wird und wir anderen 3 fahren? Eine Reiserücktrittversicherung haben wir in der Mastercard Gold inkludiert.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • KourionK Online
      KourionK Online
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #2

      Hallo Sommerreise24.
      Hier gibt's schon einen Sammelthread zu dem Thema - hier klicken
      Bitte sei so freundlich und kopier dein Posting einfach dort hinein. Danke.

      Kurz vorab zum Meldungszeitpunkt : "Bei einem Versicherungsfall sollten Sie die Versicherung unverzüglich informieren, die Reise stornieren, Kosten so gering wie möglich halten und relevante Belege sammeln." - hier zu lesen
      Dieser Satz oder ähnliche Formulierungen finden sich bei jeder Reiserücktrittsversicherung.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • REJBodenheimR Online
        REJBodenheimR Online
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        3 Wochen ist noch lang hin für einen Infekt... Und je nach Infekt bzw. je nach Urlaub kann auch mit Infekt noch in Urlaub gefahren werden...
        Ob nur sie storniert werden kann, muss mit TUI geklärt werden. Ein No-Show ist sicher möglich aber dann habt ihr die vollen Kosten.
        Schaut aber auch mal nach, was für eine Selbstbeteiligung ihr in der MC RRV habt. Dann ist vielleicht ein no-Show günstiger....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Willkommen im Forum von HolidayCheck, Sommerreise24! 😄
          Deine Frage betrifft tatsächlich nicht die Thematik Reiserecht allgemein - sie muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.

          1. Veranstalter
          2. Versicherung

          Grundsätzlich kann natürlich eine Person nicht anreisen, im worst case gibt es keine Erstattung für den Ausfall - ganz sicher aber nicht etwa Mehrkosten.
          Mir erschließt sich aus deinem Vortrag nicht so ganz worauf du abzielst?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          REJBodenheimR 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sommerreise24S Offline
            Sommerreise24S Offline
            Sommerreise24
            schrieb am zuletzt editiert von Sommerreise24
            #5

            Was bedeutet "No-Show"?

            Meine Frage zielt in erster Linie darauf ab, ob wir (im hoffentlich nicht eintretenden Fall) nur unsere Tochter stornieren und über die Reiserücktrittversicherung die Reisekosten der Tochter erstattet bekommen können.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Willkommen im Forum von HolidayCheck, Sommerreise24! 😄
              Deine Frage betrifft tatsächlich nicht die Thematik Reiserecht allgemein - sie muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.

              1. Veranstalter
              2. Versicherung

              Grundsätzlich kann natürlich eine Person nicht anreisen, im worst case gibt es keine Erstattung für den Ausfall - ganz sicher aber nicht etwa Mehrkosten.
              Mir erschließt sich aus deinem Vortrag nicht so ganz worauf du abzielst?

              REJBodenheimR Online
              REJBodenheimR Online
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
              #6

              "No-Show" bedeutet, dass die Tochter einfach nicht mitreist und ihr keinem Bescheid gebt.
              Die Anwesenden haben deine Frage schon verstanden... Siehe z.B. die Antwort von vonschmeling:

              Deine Frage [...] muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.
              * Veranstalter
              * Versicherung

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabeN Offline
                NeckarSchwabe
                schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                #7

                Ich gehe davon aus dass die wesentlichen Dinge wie die ärztliche Betreuung und die Aufsichtspflicht für ein zurückbleibendes minderjähriges Kind geklärt sind? Über den pekunitären Rest wurde ja schon alles gesagt

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Nochmal: Es ist keine Frage mit grundsätzlich rechtlicher Relevanz, sondern eine ganz individuelle, die zuvor mit den Vertragsparteien zu klären ist.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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