Familienurlaub - 1 Kind krank
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Hallo,
In 3 Wochen steht unser Familienurlaub an und momentan ist nicht klar, ob der Infekt unserer 14jährigen Tochter bis dahin ausreichend auskuriert sein wird, damit sie mitfahren kann.
Bis nächsten Dienstag könnten wir kostenlos stornieren. Wir haben die Pauschalreise über TUI gebucht.Nun stellt sich die Frage, was wir tun. Ginge es, dass sie, wenn es wirklich nicht möglich ist zu verreisen, krankheitsbedingt kurz vor Reisebeginn storniert wird und wir anderen 3 fahren? Eine Reiserücktrittversicherung haben wir in der Mastercard Gold inkludiert.
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Hallo Sommerreise24.
Hier gibt's schon einen Sammelthread zu dem Thema - hier klicken
Bitte sei so freundlich und kopier dein Posting einfach dort hinein. Danke.Kurz vorab zum Meldungszeitpunkt : "Bei einem Versicherungsfall sollten Sie die Versicherung unverzüglich informieren, die Reise stornieren, Kosten so gering wie möglich halten und relevante Belege sammeln." - hier zu lesen
Dieser Satz oder ähnliche Formulierungen finden sich bei jeder Reiserücktrittsversicherung. -
3 Wochen ist noch lang hin für einen Infekt... Und je nach Infekt bzw. je nach Urlaub kann auch mit Infekt noch in Urlaub gefahren werden...
Ob nur sie storniert werden kann, muss mit TUI geklärt werden. Ein No-Show ist sicher möglich aber dann habt ihr die vollen Kosten.
Schaut aber auch mal nach, was für eine Selbstbeteiligung ihr in der MC RRV habt. Dann ist vielleicht ein no-Show günstiger.... -
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Deine Frage betrifft tatsächlich nicht die Thematik Reiserecht allgemein - sie muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.- Veranstalter
- Versicherung
Grundsätzlich kann natürlich eine Person nicht anreisen, im worst case gibt es keine Erstattung für den Ausfall - ganz sicher aber nicht etwa Mehrkosten.
Mir erschließt sich aus deinem Vortrag nicht so ganz worauf du abzielst? -
Was bedeutet "No-Show"?
Meine Frage zielt in erster Linie darauf ab, ob wir (im hoffentlich nicht eintretenden Fall) nur unsere Tochter stornieren und über die Reiserücktrittversicherung die Reisekosten der Tochter erstattet bekommen können.
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Deine Frage betrifft tatsächlich nicht die Thematik Reiserecht allgemein - sie muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.- Veranstalter
- Versicherung
Grundsätzlich kann natürlich eine Person nicht anreisen, im worst case gibt es keine Erstattung für den Ausfall - ganz sicher aber nicht etwa Mehrkosten.
Mir erschließt sich aus deinem Vortrag nicht so ganz worauf du abzielst?"No-Show" bedeutet, dass die Tochter einfach nicht mitreist und ihr keinem Bescheid gebt.
Die Anwesenden haben deine Frage schon verstanden... Siehe z.B. die Antwort von vonschmeling:Deine Frage [...] muss mit den Vertragspartnern geklärt werden.
* Veranstalter
* Versicherung -
Ich gehe davon aus dass die wesentlichen Dinge wie die ärztliche Betreuung und die Aufsichtspflicht für ein zurückbleibendes minderjähriges Kind geklärt sind? Über den pekunitären Rest wurde ja schon alles gesagt
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Nochmal: Es ist keine Frage mit grundsätzlich rechtlicher Relevanz, sondern eine ganz individuelle, die zuvor mit den Vertragsparteien zu klären ist.