"Aufgedrängte Bereicherung"
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Heute habe ich in der Presse unter "Service Recht" eine Meldung über ein Urteil zum Thema "Ausflüge" gelesen, die mich stutzig gemacht hat:
"Werden Pauschalurlauber am Urlaubsort (hier: in Hurghada/Ägypten) vom Reiseleiter regelrecht gezwungen (hier: zum Preis von € 75,00), ein als Angebot vorgesehenes "Ausflugspaket" zu buchen ("Sonst rufe ich die Polizei!"), so hat der Reiseveranstalter nach der Rückkehr den Betrag zu erstatten. Dies gilt selbst dann, wenn an einigen Ausflügen teilgenommen wurde, weil es sich dabei um eine "aufgedrängte Bereicherung" handelte (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 9C54/02)."
Was es nicht alles gibt!
Das Urteil macht mich ratlos. Warum lasse ich mich als Urlauber von irgendjemandem zwingen, an Ausflügen teilzunehmen, wenn feststeht, daß das Ausflugspaket lt. Katalogaussage fakultativ zu buchen ist. Da könnte der Polizeipräsident von Hurghada persönlich bei mir erscheinen, ich würde es ablehnen, zu kostenpflichtigen Ausflügen gezwungen zu werden, an denen ich nicht teilnehmen will!
Vor allem erstaunt mich, daß jemand Geld zurückbekommen soll, der an den Ausflügen teilgenommen hat, denn er hat doch meines Erachtens mit der Teilnahme durch konkludentes Verhalten zu verstehen gegeben, daß er mit dem Geschäft einverstanden ist.
Dieses Urteil öffnet meines Erachtens Urlaubern Tür und Tor, nach dem Urlaub einfach zu behaupten, sie seien zu den Ausflügen gezwungen worden und wollten ihr Geld zurück haben.
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?
Peter (Salzburg), was sagst Du dazu? -
hallo,
mit gleichem Urteil wurde der Veranstalter wegen Verspätung des Hinfluges
um 8 Stunden verurteilt 25% des Tages Reisepreises zurückzuzahlen. Begründung:
Verzögerungen sind nur bis zu 4 Stunden als Unannehmlichkeiten hinzunehmen.
Für jede weitere Stunde sind 5 % des Tages Reisepreises zu erstatten.
Diese Info mal auch für Peter.
Eine grundsätzliche Meinung habe ich mir noch nicht gebildet. Mal sehen
ob weitergehende Infos noch kommen.
Gruss nach Köln zu Salvamor
jürgen -
die Rechtssprechungen bei Verspätungen gehen sehr weit auseinander. Ich meine, dass da jeder Richter seine persönliche Ansicht hat, denn von null Prozent bis 100 Prozent von einem Tagespreis reichen da die Urteile. Es wird sicherlich auch eine Uhrzeitsache sein, auch was in den Ausschreibungen - Katalog stand, ob hier ein Mangel vorliegt oder nicht.
Wobei Verspätungen beim Hinflug die letzten Jahre bereits mit der von dir erwähnten Regelung entschädigt wurden.
Man müsste sozusagen jeden einzelnen Fall vor Gericht bringen, mal gewinnnen, mal verlieren...
das ist eine längst bekannte Tatsache, die nur viel zu selten von Kunden aufgegriffen wird.
Also, in den Ausübungsvorschriften für Reisebüros haben die EU so genannten Informationsvorschriften erlassen. Unter anderem müssen dem Kunden vor Buchung Programm, Reiseablauf und alle eventuell anfallenden Kosten wie Visagebühren, aber eben auch - fakultative (also nicht im Pauschalpreis inbegriffene) Ausflüge, die von diesem Reiseveranstalterangeboten werden, eventuell erst vor Ort, zur Kenntnis gebracht werden. Er muss wissen, womit er zu rechnen hat.
Das bedeutet, der Reiseveranstalter muss im Katalog, spätestens bei Buchung, bekanntgeben, ob, welche und zu welchem Preis er wann wo welche Ausflüge durch einen Vertreter von ihm anbieten wird.
Nun kann ich mir vorstellen, dass in manchen Ländern die örtlichen Reiseleiter a) nicht genau wissen, was sie dürfen und was nicht b) es selbst wenn sie es wissen, das nicht so genau nehmen und c) den Charakter und die Eigenschaften einer rechtsmässigen Vertretung des Reiseveranstalters darstellen...
Und da wird der Richter eingehakt haben: Ein Reiseveranstalter hat nämlich auch einen so genannte Sorgfaltspflicht bzlg. seiner Leistungen und seiner so genannten Erfüllungsgehilfen (das sind jene Personen und oder Unternehmen, die im Auftrag eines Veranstalters vor Ort tätig werden: Busunternehmen, Agenturen, Reiseleiter, Hotels usw.) - will heißen, wenn dem Richter die Aussagen so dicht erschienen sind, dass der Kunde nicht wissen oder erkennen konnte, dass es sich hier NICHT um einen Vertreter vom Reiseveranstalter gehandelt hat, dann muss sich der Reiseveranstalter das anrechnen lassen: dass er vor Ort Ausflüge verkauft, die er nicht korrekt angekündigt hat. Der Reiseveranstalter hat schließlich seine Partner "sorgfältig" auszuwählen und über deutsches Recht zu informieren.
Zum Thema: warum bucht ein Tourist etwas was er will?
Wer von Euch hat schon mal Reiseleitungen gemacht?
Das geht nämlich so: Reiseleiter: "Wir machen jetzt folgenden zusätzlichen Ausflug - wer will da nicht mitmachen? Es müssen aber mindestens ... sein, sonst können wir den Ausflug nicht durchführen. Und das wäre doch schade..."
Pfui, und da willst du, Otto, nicht mitmachen? Wie stehst du denn da vor den anderen? Als Knauserer? Also fahr ich halt mit - gruppendynamische Zwänge laufen da ab, keiner will sich outen, und innerlich kocht er und zahlt.
Daher hat der Gesetzgeber diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben.
Er sagt: wenn ein Ausflug, der nicht in der Ausschreibung angekündigt war, gegen zusätzliches Entgelt vor Ort angeboten wurde und man - unter psychologischen Zwang daran teilgenommen hat - muss der Veranstalter den vollen Preis des oder der Ausflüge wieder rückerstatten - auch wenn der Kunde daran teilgenomment hat.
Da hilft kein wenn und aber vom Reiseleiter - daher: nur Ausflüge verkaufen, die im Katalog, in der Reiseausschreibung stehen bzw. standen!
Gruß
Peter -
@Peter
Das Verhalten des Reiseleiters werteten die Richter als aufgedrängte
Bereicherung, die nicht dem freien Willen des Reisenden entsprach.
Weil der Veranstalter das Verhalten seines Reiseleiters nicht verhindert
habe, sei dies als Organisationsverschulden zu werten, ein Reisemangel
der die Urlauber berechtige, Schadensersatz zu fordern.
Wie Du siehst, bist Du mit deiner rechtlichen Würdigung dieses Falles - wie
immer - 100 % richtig gelegen. Meine Hochachtung !!!!!!
gruss nach Österreich
Jürgen -
@ Peter
Ich interpretiere den Vorfall ähnlich wie Du.
Wenn ich normalerweise unterstelle, daß der Urlauber sich im vorhinein über den Angebotsumfang des Veranstalters informiert hatte, also ihm klar war, daß die Ausflüge nur fakultativ sind, dann verstehe ich aber immer noch nicht, daß sich jemand derart belatschern lassen kann, etwas zu kaufen, was er in Wirklichkeit gar nicht will.Deshalb glaube auch ich, daß dieser Urlauber sich nicht vorher über den Angebotsumfang informiert hatte und von dem Reiseleiter vor Ort in der geschilderten Weise unter Druck gesetzt werden konnte. Aber selbst dann nehme ich doch nicht an etwas teil, was ich nicht haben will! Und wenn ich dann schon (für mich völlig unverständlich) den Ausflug mitgemacht habe, habe ich mich doch damit mit dem Angebot des Veranstalters einverstanden erklärt und der Vertrag ist rechtsgültig geschlossen. Oder liege ich da falsch?
Daß wir uns recht verstehen, ich bin ja im Prinzip dafür, daß die Rechtsprechung den Veranstaltern auf die Finger haut. Die sollen gefälligst ihre Reiseleiter vor Ort anständig bezahlen und sie nicht indirekt zwingen, ihr Einkommen durch irgendwelche linke Methoden aufbessern zu müssen.
Für mich ist dieses Urteil trotzdem unverständlich, weil ich es nicht nachvollziehen kann. Die Pflichten des Urlaubers als Kunde werden hier nicht berücksichtigt.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", dieser Standardspruch trifft auch hier bei diesem Urteil zu. Dem Vertrauen in eine verläßliche Rechtsprechung war es nicht zuträglich!
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Hallo zusammen,
die meisten Reiseveranstalter drucken in den Katalogen leider nur einen Teil des Ausflugsprogramms ab.
Ich habe mich immer direkt an den Reiseveranstalter gewandt und um Übersendung des aktuellen Ausflugsprogramms per Fax oder Mail gebeten. Die Unterlagen kamen auch immer, wenn auch manchmal mit Widerstand.
Einmal die Argumentation: "Das reicht doch noch vor Ort. Dort kann man Sie auch beraten."
Antwort von mir: "Ich hätte gern die Unterlagen zur Planung des Urlaubs und zum Aussuchen der in Frage kommenden Ausflüge.Alle nicht aufgeführten Ausflüge, die mir die Reiseleitung vor Ort anbietet, werden von mir immer abgeleht. Darufhin wollte auch mal eine Reiseleitung mir die Rückfluginfo verweigern. Ich teilte ihr mit, daß ich dies im nächsten Service-Center melden werde und gleichzeitig sofort eine Faxmeldung an den Reiseveranstalter in Deutschland geht. Diese Person wurde daraufhin sofort vom Reiseveranstalter ausgetauscht und durfte nach Hause fliegen zum Rüffel abholen wie ihre Nachfolgerin mitteilte.
Gruß
Karl-Heinz -
Um das Ganze noch abzurunden, auch beim Andenkenkauf in der Türkei
( hier 2 handgeknüpfte Teppiche für 45.000 EURO ! )
hat das LG Tübingen einem Widerruf des Käufers entsprochen.
Die Richter hielten deutsches Recht für anwendbar, weil zwischen dem
deutschen Reiseveranstalter und der türkischen Teppichknüpferei enge
Geschäftsbeziehungen bis hin zu Gewinnabsprachen bestanden.
Auch hier spielte die "psychologische Situation" beim Urteil eine Rolle.Arme Urlauber !
Details unter
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&comefrom=scan&r=203008 -
Danke für die Blumen, die man mir manchmal streut (manchmal bekomm ich ja auch Asche nachgeworfen...).
zum Teppichurteil
auch da war es ähnlich: Wenn zwischen einem Reiseveranstalter und einem Teppichhersteller in der Türkei enge Geschäftsbeziehungen bestehen bis hin zu Gewinnabsprachen und der Reiseveranstalter regelmäßig Besuche seiner Reisenden zu dem Teppichhersteller organisiert, findet auf einen Vertragsabschluss eines deutschen Reisenden über einen Teppichkauf während einer dieser Verkaufsveranstaltungen deutsches Recht Anwendung. Die auf Abschluss eines solchen Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung kann widerrufen werden.
LG Tübingen, Urteil vom 30. 3. 2005, 5 O 45/03Allerdings möchte ich anmerken, dass dieses Urteil für meine Begriffe schon hart an der Grenze der Vernunft liegt. Denn wenn jetzt dann ein Teil einfach einkaufen gehen kann und nachher sich wieder freikauft in Deutschland, na gute Nacht.
Aber wie ich schon mehrmals erwähnte - wichtig bei solchen Präzendenzfällen ist immer die genaue Urteilsbegründung. Und da kann es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussehen.
Nochmals auf die Ausflüge zurück zu kommen.
Natürlich muss nicht jetzt jeder Veranstalter in seinem Katalog oder Unterlagen gleich alle vor Ort buchbaren - bei der örtlichen Agentur buchbaren Ausflüge samt Preise vorab dem Kunden mitteilen. Es geht um die Intensität und Zusammenhang Veranstalter - Reiseleiter - Ausflug: hier muss vor Ort der Veranstalter dafür sorgen, dass da strikt getrennt wird und der eigene Reiseleiter nicht (unüblichen) Druck ausübt.
Auch dieses Urteil gilt nicht, wenn man in Side an die Reception geht, dort einen Ausflug bucht und im nachhinein meint: ach, der war nicht so toll, da gehen wir jetzt mal zum Veranstalter und ...
Gerade die Thematik Ausflüge ist sehr vielfältig:
die Teilnehmerin, die auf eigenen Wunsch ein Allradfahrzeug fahren wollte und verunglückte und mit ihr noch Mitreisenden --> keiner hatte Glück mit der Klage des Veranstalters; und andere FälleGruß
Peter -
Peter schrieb:
Gerade die Thematik Ausflüge ist sehr vielfältig...In der Tat. Wie interpretationsfähig das geltende Recht ist, zeigt auch ein Fall, den ich unlängst in der Spalte "IHR GUTES RECHT" in der "Westdeutsche Zeitung" las. Ich zitiere:
Daß so etwas passiert wie vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, überrascht auch Fachleute: Zwei Gerichtsenate entschieden in genau gleich gelagerten Fällen völlig unterschiedlich.
Zwei Ehepaare hatten beim selben Reiseveranstalter eine Pauschalreise auf die Isla Margarita gebucht. Vor Ort nahmen sie an einer Jeep-Tour teil. Der Jeep verunglückte, die Reisenden erlitten teils schwere Verletzungen, verklagten den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die örtliche Reiseleiterin des Veranstalters hatte darauf hingewiesen, daß die Jeep-Tour "über uns" gebucht werden könne. Da liegt die Argumentation nahe, daß die Jeep-Tour Teil der Pauschalreise wurde und der Veranstalter auch für diesen Teil haftet.
Das erste Ehepaar hatte vor dem 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit dieser Argumentation Glück. Das zweite Paar, durch den Erfolg der Ferienbekanntschaften beflügelt, klagte ebenfalls und verlor vor dem in diesem Fall zuständigen 12. Zivilsenats desselben Gerichts. Der Jeep-Ausflug sei nicht Teil der Pauschalreise geworden, sondern nur durch den Reiseveranstalter als Fremdleistung vermittelt worden. Folge: keine Haftung des Reiseveranstalters.
Kommentar des Verfassers: ...Dem Vertrauen in eine verläßliche Justiz wäre es zuträglich, wenn sich Richter ein und desselben Gerichts einig wären. Sprechen die denn nicht in der Kantine miteinander? "IHR GUTES RECHT" heißt diese Kolumne. Heute wäre "GLÜCKSSPIEL JUSTIZ" wohl treffender.
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@ salvamor - Urteil AG Hamburg
Hallo, Deine Ratlosigkeit oder Rage von heute morgen kann ich sehr gut nachvollziehen.
Auch Deine Argumente stimmen ja. Ich bin dennoch mit meiner Meinung zweigeteilt.
Nur , weil wir davon ausgehen, dass ein normaler Reisender nichts bezahlt , was er nicht möchte und dann auch noch in Anspruch nimmt, sollten wir vielleicht doch mögliche Umstände nicht ausser Acht lassen. Wenn es stimmt - und davon gehe ich aus - was hier immer wieder und oft geschrieben wird, daß der/die Reiseleiter/in erheblichen Druck ausübt und die Gäste quasi zwingt am Empfangscocktail teilzunehmen unter Androhung
von Wegnahme der Reisepässe kann ich mir gut vorstellen , daß Ausflüge ebenso
agressiv verkauft werden. Dazu kommt sicher noch - in den letzten 30 Jahren immer wieder erlebt - daß der Reiseleiter für viele (Erst)Reisende (ob jung ob alt) zunächst einmal die einzige Stütze und voll die Vertrauensperson im ach so fremden Land ist und dem man immer mit tief gesenkten Kopf gegenüber steht.
Und das wird jetzt halt aus bekannten Gründen voll ausgenutzt.
Nun kann ich sagen, na ja, wer so dumm ist, kein Selbstvertrauen hat und dann dazu sicherlich bei keinem der "großen" seriösen Veranstalter gebucht hat, der muß sich halt über den Tisch ziehen lassen oder ich sage n e i n , so nicht , den Veranstaltern
die ihre Agenten nicht im Griff haben, soll man auf die Finger klopfen. Wird halt - wie so oft - immer auf den Einzelfall ankommen
viele grüsse jürgen -
@kimaugust
Ach Du liebe Güte, was sind das denn für Leute, die sich von einem Reiseleiterlein einschüchtern lassen??? -
Erika schrieb:
@kimaugust
Ach Du liebe Güte, was sind das denn für Leute, die sich von einem Reiseleiterlein einschüchtern lassen???@ Erika
kimaugust hat das meines Erachtens schon zutreffend beschrieben. Dir und mir könnte so was sicher nicht passieren, weil wir selbstbewußt genug sind, uns nicht von so einem "Reiseleiterlein", wie Du ihn nennst, einschüchtern zu lassen.
Die Jungs und Mädels gehen wirklich manchmal sehr robust mit den Urlaubern um, weil sie die Unerfahrenheit und Unsicherheit mancher Urlauber bewußt ausnutzen wollen. Das weiß ich aus der Zeit, als wir noch pauschal verreisten (lang, lang ist's her!). Daß sie das tuen, hat seinen Grund, es ist nämlich ein Teil ihrer Strategie, zur Aufbesserung ihres kargen Grundgehaltes Zusatzleistungen der verschiedenen Art zu verkaufen. Erfahrene Reisende wissen das und lassen sich nicht von so'nem Jüngelchen oder Mädchen ins Bockshorn jagen. Aber manche Menschen sind schon von Natur aus so gestrickt, daß sie nicht nein sagen können, vor allem nicht in einer fremden Umgebung. Und diese, ich nenne sie mal genetisch benachteiligten, "Mäuschen" sind genau die, die gebraucht werden, jemanden übers Ohr hauen zu können.Jetzt kommen garantiert wieder welche, die sagen, ihr/e Reiseleiter/in sei aber in Ordnung gewesen, die/der hätte das nicht gemacht. Es geht auch nicht darum, alle über einen Kamm zu scheren, sondern um tendenzielle Mißstände.
Trotz allem bin ich der Meinung, daß jemand, bevor er in Urlaub fährt, sich über die Leistungsumfänge, die er bezahlt, zu informieren hat. Die Eigenverantwortung der Urlauber kann nicht entfallen!
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@ erika
hallo, gruss nach ffm,
also, solche Menschen gibt es überall zuhauf. Eine Stunde könnte ich darüber schreiben.
Vorab: ich finde das in Ordnung und war früher vielleicht selbst hier und da wieder zu finden. Du findest sie bei der Arbeit (die, die Zittern und denen es schlecht wird, wenn sie vom /zum Chef gerufen werden ) Du findest sie in den Wartezimmern bei den Ärzten und in den Krankenhäusern (die die salutieren und Meldung machen, wenn sie zum Arzt gerufen werden oder wenn der Chefarzt Visite macht - auch auf den Privatstationen und
von Leuten, von denen man es nicht erwartet, Du findest sie in der Schlange vor der Kasse im Supermarkt (die die sich hilflos und unbewegt verhalten, wenn sich Schlawiner
einfach vordrängen) , du findest sie in der Eisenbahn ( die die sich von 1 oder mehr
Rüpel klaglos in die letzte Sitzecke drängeln lassen, Du findest sie im Flugzeug, (die die beiden Arme steif vor sich halten, weil der oder die andere sich die Sitzlehnen gekrallt haben, Du findest Sie hier bei den Hotelbewertungen wieder ( die die wirklich im und vom Hotel an der Nase herum geführt worden sind, Zimmer dreckig und fast im Keller,
schlechter Service und noch viele weitere wirklich schlimmen Sachen und die dann sagen, na ja , die Zimmermädchen waren aber nett und das Meer war auch schön - täglich kommt so eine Bewertung herein, und und und
und wenn diese Spezies von Menschen, vielleicht das erste Mal in einem fremden Land , der Sprache nicht mächtig , sind , die haben dann doch schon einen hohen Respekt vor ihrer Reiseleitung. So ungefähr in dieser Richtung habe ich das gemeint. Könnte natürlich auch ganz konkrete Sachen berichten, bringt aber nichts.
schönen abend jürgen -
noch ein kleiner Nachtrag
habe soeben die Bewertung für das Hotel Club Belinda Village gelesen.
Das ist auch so ein weiteres Beispiel, welches ich meine.
In so einem Hotel wäre doch - nach meiner Meinung - niemand von
uns länger wie einen oder maximal 2 Tage geblieben.
Nein, da wird 14 Tage hoch gelitten und halt zugesehen.
jürgen -
@ kimaugust
Das war vor ca. 25 Jahren der Beginn unseres Ausstiegs aus der Pauschalreise:
Bei der Infoveranstaltung nach der Ankunft mit dem zuständigen Reiseleiter (" Ihr Reiseleiter Willi Meier möchte Sie zum gemeinsamen Kennenlernen um 17h im Restaurant begrüßen. Der Begrüßungscocktail wurde von 1/2 Liter Sangria auf 1 Liter erhöht") haben wir immer öfter gefehlt, weil wir den Eindruck hatten, daß dabei nur die ersten Ausflüge verkauft werden sollten, ansonsten...Zeitverschwendung hoch drei!... Unsere konkreten Erfahrungen liegen zwar schon ca. 25 Jahre zurück, aber wie man hört, hat sich an den Begrüßungsusancen nichts verändert seitdem.Aber man muß akzeptieren, daß es hilflose Menschen gibt, die so etwas genau so brauchen wie den organisierten Transfer ("Die Neckermann-Gäste in den Bus
Nr. 1, die TUI-Gäste in den Bus Nr. 2, die Alltours-Gäste in den Bus Nr. 3...").
Die würden sich ohne intensive "Hilfe"stellung völlig verlassen vorkommen.Unsere Nachbarn, zwei gestandene Kerle im fortgeschrittenen Mannesalter, supererfahrene Traveller, seit Jahrzehnten in der ganzen Welt unterwegs, gucken uns immer wieder nur mit großen Augen an, wenn wir von unseren Individualreisen erzählen. Sie machen alles pauschal, buchen auch die Ausflüge gleich mit, erregen sich aber jedes Mal über die unverschämten Preise und die Abzockversuche der Reiseleiter. Geholfen hat's bisher nicht. Sie buchen immer weiter wie gehabt.
Vielleicht ist das alles wirklich eine Sache der Geisteshal... (oh weia, jetzt geh's bestimmt wieder los).

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@ salvamor
Guten Morgen,
natürlich ist das die Haltung des Einzelnen. Dagegen habe ich ja auch
überhaupt nichts. Die zieht sich durch alle Kreise. Was mich daran nur
stört, das ist halt, daß einige sich nicht dazu klar bekennen und um das
Thema herumeiern und nicht merken, daß sie sich oft selbst widersprechen.
In den Jahren, in denen unser Enkel zwischen 3 und 8 Jahren war, hatte
ich keine Lust und auch etwas Angst, ohne TUI im Rücken zu verreisen.
War einfach und bequem (zumindest meist) und dann muss ich halt durch
den VorabendCheck und den überfüllten Ferienfliegern und muss im Transfer
bus sitzen, bis halt der letzte Platz gefunden hat. Das kam man gerade noch
durch TaxiTransfer umgehen. In dieser Zeit habe ich wiederholt(!) von mitreisenden Gästen gehört, daß sie alle angebotenen Ausflüge gebucht haben, um bei
der Reiseleitung einen guten Eindruck zu machen und um besser als die anderen
behandelt zu werden. Und dies in Anlagen der hohen Kategorie. Und wenn dann
durch eine TUI Sparreise Gäste zufällig in ein 5 Sterne Hotel gekommen sind,
viele davon haben dann gebuckelt, aber wie. Unglaublich aber wahr!
sonnige grüße jürgen -
Hallo kimaugust,
Du hast es treffend beschrieben. Diese Buckelei vor den Reiseleitern haben wir auch beobachtet, einfach unerträglich! Die kommen sich dann vor wie Halbgötter, die den Touristen gnädigerweise ihre Ausflüge anbieten, in Wirklichkeit steckt knallhartes Kalkül und Geschäft dahinter. Es ist faszinierend, zu beobachten, wie leicht sich Menschen (hier: Urlauber) manipulieren lassen.
Aber es ist ja in Ordnung, so lange das alles im Grunde freiwillig geschieht. Wer halt so blöde ist und den Reiseleiter in der von Dir trefflich beschriebenen Form hoffieren möchte, soll das tuen, er soll sich nur hinterher nicht beschweren, daß ihm etwas aufs Auge gedrückt worden ist, das er in Wirklichkeit gar nicht wollte.
Wenn aber seitens der Reiseleiter auf richtig miese, manchmal schon am Rande der Legalität angesiedelte Art Druck auf Touristen ausgeübt wird, wie in dem eingangs erwähnten Fall, dann hört der Spaß auf!
Gruß nach Bonn!
salvamor -
ich versteh das durchaus, wenn sich Manche Ausflugspakete auf diese erpresserische Art aufschwatzen lassen. Der Grund ist Angst! Wer will schon was mit Polizei in einem muslimischen Land zu tun haben? Auf türkischen oder ägyptischen Knast kann ich gerne verzichten. Nicht dass ich nicht im Recht wäre, sondern ich hätte auch meine Bedenken, mich auf das Spiel mit der Polizei einzulassen und gäbe auch klein bei und würde genauso zuhause dagegen anklagen.
Was kann man denn dort als Tourist schon ausrichten? Die halten doch zusammen! Das gilt übrigens fast schon für alles südlich von Deutschland! -
Ich habe nichts gegen ornanisierte Ausflüge. Allmählich habe ich nur das Problem, dass ich für Bulgarien die meisten angebotenen Ausflüge schon kenne und dass es die Ausflüge, die ich möchte, gar nicht gibt.
Ich werde nicht umhinkommen, mir dort trotz großer Bedenken einen Leihwagen zu nehmen und auf eigene Faust loszufahren.
Viele Grüße
Bulgarienfan
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Ich gestehe: wir haben erst ein einziges Mal bei einer Pauschalreise an einer solchen Begrüßung teilgenommen. Auf der Einladung war zu lesen, daß man den Reiseleiter (Leiter - allein die Bezeichnung nervt mich schon) kennenlernen und viele interessante Dinge über Land und Leute erfahren würde.
Wir waren in dieser Gegend noch nie und hatten außerdem ausgeschlafen, also sind wir einfach mal zu diesen Treffen gegangen.
Der Mann hat nichts erzählt, was wir nicht schon vorher im Reiseführer gelesen hätten. Aber die Urlauber wurden gewarnt:
Auf keinen Fall einheimische Reiseveranstalter in Anspruch nehmen, denn das seien alles ********** (...sinngemäß). Auf keinen Fall einen Mietwagen von einem ortsansässigen Vermieter, denn diese Autos haben bereits nach 25 Kilometern Fahrt eine Reifen-oder Motorpanne - wenn sie denn überhaupt einen Motor haben. Pannen finden grundsätzlich in der Pampa statt, wo der bedauernswerte Urlauber verhungern und verdursten muß.
Aaaaber: die Ausflüge, die durch den Reiseleiter angeboten werden, sind top durchorganisiert, moderne klimatisierte Busse, verantwortungsvolle Busfahrer mit viel Erfahrung. Einfach nur top.
Wenn man auf diesen Ausflügen dann noch nicht genug gesehen hat, dann unbedingt einen Mietwagen über den Reiseleiter. Topzustand, 24 Stunden Pannen- und Rückholdienst, obwohl das eigentlich überflüssig ist, denn mit diesen Mietwagen kann ja nichts schiefgehen. Top eben.
Wesentlicher Punkt: wir Urlauber sind a) fremd in diesem Land und b) sprechen wir die Sprache nicht.
Als Pauschalurlauber wird man nunmal als Volltrottel betrachtet, der vom Reiseleiterlein an die Hand genommen werden muß, damit er sich in der großen weiten Welt nicht verirrt.
Anmerkung:
Wir buchen nach wie vor auch Pauschalreisen, aber einen Reiseleiter haben wir nie mehr zu Gesicht bekommen.