Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.
  6. Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.

Was passiert bei Fluglotsenstreik o. ä.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
101 Beiträge 51 Kommentatoren 29.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Tommy8181T Offline
    Tommy8181T Offline
    Tommy8181
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo wir hatten vor kurzem darüber unterhalten, was passiert wenn Fluglotsen streiken und der Flieger deshalb am Zielort nicht landen kann. Achso, es geht dabei um eine Pauschalreise die bereits gebucht ist.
    Wir kamen zu keinem Ergebnis.

    Wird man dann umgebucht? Muss man nen Tag später fliegen? Kommen weitere Kosten auf den Kunden zu? Kann der Kunde selber umbuchen.
    Leute ihr kennt so was bestimmt. Aber was sind die Konsequenzen für den Kunden.

    Danke

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • bernardo2001B Offline
      bernardo2001B Offline
      bernardo2001
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn die hoehere Gewalt vor Reiseantritt eintritt, kannst Du die Reise (Pauschalreise) nach § 651 j BGB kuendigen, ebenso wie der Reiseveranstalter. Wird die Reise gekuendigt, hat Dir der Reiseveranstalter bereits gezahlte Betraege zu erstatten. Natuerlich kannst Du auch in Absprache mit dem Veranstalter umbuchen, beachte aber, dass Du die Reisekosten der neuen Buchung zu zahlen hast und nicht darauf pochen kannst, dass Dir der Reiseveranstalter das neue Angebot zum gleichen Preis der urspruenglichen Buchung abgibt.  Umbuchungsgebuehren, darauf wird der Veranstalter sicherlich verzichten.

      Bist Du vor Ort, wird der Reiseveranstalter in der Regel von seinem Kuendigungsrecht Gebrauch machen. Dann hast Du und der Reiseveranstalter die Mehrkosten fuer die Rueckreise je zur Haelfte zu tragen. Weitere Mehrkosten hast Du zu tragen.

      Viele Gruesse
      bernardo2001

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • friesleinF Offline
        friesleinF Offline
        frieslein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Bernardo2001: Habe ich das so richtig verstanden, dass wenn ich schon im Urlaub bin, und die fangen an zu streiken, mir der RV kündigt???
        Hätten wir jetzt noch 2 Urlaubstag übrig, müssten wir also die 2 Urlaubstage nebst Rückflug je zur Hälfte selbst bezahlen??? (Wir würden ja vom RV das Geld für die 2 Tage zurückbekommen) aber bestimmt ist das Hotel für die 2 Tage teurer und eventuell auch der Flug teurer??? Ist ja total kompliziert! Ist das gängige Praxis??

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Dookie82D Offline
          Dookie82D Offline
          Dookie82
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
          Sorry aber zumindest der Schluss ist quatsch.
           
          Der RV hat seinen Vertrag zu erfüllen und der sieht nunmal eine bestimmte Reisedauer vor + dass er dich auch wieder heim bringt. Mehrkosten wie Verpflegung am Flughafen, oder einen längeren Aufenthalt im Hotel etc. hat der RV zu übernehmen.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Falsch, wie auch bei dem Thema "Vulkanasche" fällt der Streik unter höhere Gewalt.
            Der Veranstalter kann vor Ort die Reise kündigen, den weiteren Verlauf hat bernado ja beschrieben.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Dookie82D Offline
              Dookie82D Offline
              Dookie82
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überflüssiges Zitat entfernt!
              @bernhard707
              Für Schadenersatzansprüche gilt das natürlich, aber er kann nicht einfach so vom Vertrag, der bereits angetretenen Reise (2 Tage vor dem Abreisetag) zurück treten - das ist quatsch!
               
              Bitte informiere dich mal richtig oder mach dir zumindest die Mühe und les die Fragestellung (9.8.2010 / 13:13 Uhr von frieslein) richtig.
               
              Der RV muss einen in diesem Fall KOSTENLOS versorgen und einen Rückflug organisieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Dookie82D Offline
                Dookie82D Offline
                Dookie82
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nochmal als kleine Anmerkung am Rande, ich rede davon, dass der Kunde schon im Urlaubsort sitzt und dort nicht weg kommt wegem dem Streik... denke jetzt ist es deutlich.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Dookie82D Offline
                    Dookie82D Offline
                    Dookie82
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    bernhard707 wrote:
                    Dann lies doch einfach mal ganz deutlich das hier.

                    Ja und was steht dort unter b) ???
                     
                    "Im Übrigen haben auch Pauschalreisende Anspruch auf die oben dargestellten Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung.
                    Beispiel: Wurde der Rückflug aufgrund des Vulkanausbruchs gestrichen, so können Pauschalurlauber von der ausführenden Fluggesellschaft während der Wartezeit bis zum nächstmöglichen Weiterflug ebenso wie Nur-Flug-Reisende Getränke- und Essensgutscheine erhalten und haben, wenn notwendig, auch Anspruch auf eine Hotelunterbringung."
                    Im übrigen ist es doch mehr als fraglich, ob ein vorangekündigter Streik überhaupt unter "höhere Gewalt" fällt. Ereignisse aus höherer Gewalt treten per Definition nämlich immer "unerwartet" ein.
                     
                    Hier noch was für Sie zum lesen:
                    http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1023643

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      frieslein wrote:
                      Hätten wir jetzt noch 2 Urlaubstag übrig, müssten wir also die 2 Urlaubstage nebst Rückflug je zur Hälfte selbst bezahlen???

                      Nein, für die restlichen 2 Tage hast du ja gezahlt.
                       
                      Es geht um die Zeit, die du länger am Urlaubsort bleiben musst, da dein gebuchter Rückflug ja entfällt.
                       
                      Und für diese Tage und den nun neu zu buchenden Rückflug werden die Kosten anteilig verrechnet.
                      Ist wie die Sache mit der Aschewolke. Da gibt's hier auch Threads zu.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es geht um wie von bernado zutreffend geschrieben

                        "...Bist Du vor Ort, wird der Reiseveranstalter in der Regel von seinem Kuendigungsrecht Gebrauch machen. Dann hast Du und der Reiseveranstalter die Mehrkosten fuer die Rueckreise je zur Haelfte zutragen..."

                        In den AGB der Veranstalter ist mit höher Gewalt auch Streik ausdrücklich anfgeführt, die AGB wurden mit Buchung akzeptiert.

                        Anderes Beispiel, eventuell strittig als höherere Gewalt könnte möglicherweise der Streik von Airline-Mitarbeitern sein, da es ja der Airline möglich ist diesen abzuwenden.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernardo2001B Offline
                          bernardo2001B Offline
                          bernardo2001
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Dookie82 - Du liegst mit Deinen Ausfuehrungen in fast allen Punkten daneben.

                          Es ist so, dass der Gesetzgeber sowohl dem Reisenden als auch dem RV das Recht zubilligt, vom geschlossenen Reisevertrag im Falle von hoeherer Gewalt zurueck zu treten (§ 651 j BGB). Das kann vor oder auch waehrend der Reise geschehen!! Wird der Reisevertrag egal von wem gekuendigt, verliert der RV den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hat er den Reisepreis also bereits kassiert, hat er diesen dem Reisenden vollstaendig zu erstatten.

                          Wird der Vertrag waehrend der Reise gekuendigt, hat der Reisende die Leistungen an den RV zu zahlen, die dieser bis zum Zeitpunkt der Kuendigung aufgewendet hat. Das waere im Beispielfall der Hinflug, Transfer und der Hotelaufenthalt inkl. gebuchter Leistungen bis zwei Tage vor Rueckreise.

                          Wenn ich den Gesetzestext richtig lese, ist der RV fuer den weiteren Aufenthalt und fuer den Rueckflug nur noch bedingt verantwortlich, dass er auf jeden Fall den Rueckflug zu organisieren hat. Fuer diesen Fall hat der Gesetzgeber den Passus eingebaut, dass die Mehrkosten fuer den Rueckflug, die sehr wahrscheinlich eintreten werden, sowohl zur Haelfte durch den Reisenden als auch durch den RV zu tragen sind. Alle weiteren Kosten hat der Reisende zu tragen.

                          Das gilt also fuer das vertragliche Verhaeltnis zwischen dem Reisenden und dem RV und hat ueberhaupt nichts mit der EU-Fluggastverordnung zu tun. Das ist ein ganz anderer Schuh!!!

                          Und Bernhard707 hat meiner Auffassung jedenfalls nach Recht mit der Behauptung, dass, wenn das Personal einer Fluggesellschaft streikt, das im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, ein Fluglotsenstreik jedoch nicht. Auf den Fluglotsenstreik kann die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen und einen solchen abwenden.

                          Viele Gruesse
                          bernardo2001

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Garfield22337G Offline
                            Garfield22337G Offline
                            Garfield22337
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Irgendwie mache ich mir schon einen Kopp, wegen den androhenden Streiks bei Air Berlin...allerdings ist meine Situation etwas anders da ich keine Pauschalreise gebucht habe...wie verhält sich die Sache mit den Erstattungen, Umbuchen wenn ich den Flug via Air Berlin gebucht habe und die Hotels über TUI und DER??? Wer haftet hier, falls es zu einen Streik kommen sollte? Bekomme ich nur den Flug erstattet und was ist mit den Hotels?Könnten TUI und DER sagen, hättest ja auch mit uns fliegen können und nun seh zu wie du hin kommst und das ganze Geld ist dann weg? Oder ist Air Berlin dafür haftbar und erstattet mir die enstandenen Schäden komplett, auch von Fremdgesellschaften???

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LuganskL Offline
                              LuganskL Offline
                              Lugansk
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo!
                               
                              Air Berlin ist nicht haftbar.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Niria9N Offline
                                Niria9N Offline
                                Niria9
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hi,
                                 wir wollen am 6.9. mit Air Berlin (Pauschalreise) nach Mallorca. Ich hoffe, dass sich die Situation bis dahin klärt. Trotzdem würde ich gerne folgendes wissen.
                                Wenn ein Streik der Fluggesellschaft (nicht der Fluglotsen) vorliegt, wie es ja viellleicht bei Air Berlin kommen kann, wie sieht dann die Situation aus? Wäre es dann auch "höhere Gewalt"? Kann ich umbuchen oder bekomme ich meine Geld der gebuchten Pauschalreise zurück?
                                 
                                Danke für eure Antworten
                                Niria

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • lippstadthanneL Offline
                                  lippstadthanneL Offline
                                  lippstadthanne
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,
                                  gilt denn bei einem Pilotenstreik u.a. Air Berlin auch diese 10-Tages-Frist, die nach Ankündigung des Streiks eingehalten werden muss wie es wohl bei den Fluglotsen in Spanien gewesen wäre?

                                  Ich bin "aschegeschädigt" und soll jetzt schon wieder bangen?

                                  LG Hannelore

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • deifiD Offline
                                    deifiD Offline
                                    deifi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,

                                    bin noch gestern abend mit AB in Kontakt getreten und habe heute nachmittag diese Antwort bekommen:

                                    Sehr geehrte Frau xxxx,

                                    vielen Dank für Ihre Nachricht.

                                    Derzeit sind bis Mitte September Verhandlungen angesetzt, sodass vorherige Streiks ausgeschlossen werden können. Ich empfehle Ihnen dennoch, den Status Ihres Fluges am Vortag auf www.airberlin.com/fluginfo zu überprüfen.

                                    Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Flug!

                                    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

                                    Denke wir brauchen uns erst mal keine Gedanken machen! Das mit einer Frist der Fluggesellschaften würde mich auch interessieren.

                                    LG

                                    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • lippstadthanneL Offline
                                      lippstadthanneL Offline
                                      lippstadthanne
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      DAnke für die Entwarnung.

                                      LG Hannelore

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • FlybärF Offline
                                        FlybärF Offline
                                        Flybär
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo an die Runde,

                                        auch ich habe am 9.09.2010 mit AIR BERLIN eine Pauschalreise gebucht.
                                        Wir haben uns schon große sorgen gemacht und von Entwarnung kann
                                        keineswegs eine Rede sein. Wenn ein Streik auch bis Mitte September
                                        nicht stattfinden sollte, so wäre jedoch evtl.. der Rückflug davon betroffen.

                                        Also was tun wenn der Hinflug reibungslos funktionierte aber dann der
                                        Rücklug ausfällt?

                                        Wenn man beginnt, seinem Passfoto ähnlich zu sehen, sollte man in den Urlaub fahren.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • mialein2M Offline
                                          mialein2M Offline
                                          mialein2
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Also, keine Panik, AB gibt den Ratschlag, einen Tag vorher den Status des Fluges abzufragen.
                                          So, angenommen da steht dann " der Flug fällt aus wegen Streik der Piloten".
                                          Ich habe Hotel, Transfer, Mietwagen wtc, gebucht und bin diesbezüglich bereits in Vorlage getreten.
                                          Wie verhalte ich mich?
                                          Urlaub fällt aus, Geld ist weg, na denn Prost Mahlzeit!
                                          Aber alles halb so schlimm, ich kann ja einen Tag vorher den Status des Fluges abfragen und mich bis dahin zumindest auf meinen Urlaub freuen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 5
                                          • 6
                                          • 1 von 6
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag