Es ist eher andersrum -die Airlline ist verpflichtet, dass der Passagier von der Flugzeitenänderung unterrichtet wird. Verlässt sich die Airline auf den RV, kann das schief gehen. Und ja, eigentlich ist das auch Aufgabe vom RV. Ja, man könnte es als Verspätung auslegen bei fehlender Unterrichtung. Im Übrigen gilt nicht der Zeitpunkt, wo das Flugzeug ausetzt sondern der Zeitpunkt der Öffnung der 1. Tür im Flugzeug. Erfasst wird aber nur der Zeitpunkt, wenn die Triebwerke ausgeschaltet werden und die Bremsklötze druntergeschoben werden -nennt sich Actual In-Block Time (AIBT). Bei kleinen Flughäfen sind das meist nur wenige Minute nach der Landung. Bei großen Airports kann das auch gern mal 10 min und länger dauern. Also lass dir diese Zeit geben -von der Airline, dem Flughafen oder man kann es auch selber recherchieren, wenn es nur ein paar Tage her ist. Hast du die Flugnr. und den Tag? Vielleicht kann man das dann schon hier und jetzt klären. Auf jeden Fall wäre das dann einfacher mit dem Anspruch der Kompensationzahlung! Aber im Prinzip wäre auch die andere Variante möglich -aber wie du selber schreibst geht das vermutlich nur mit einem Anwalt!