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ADEgiA

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  • Condor - Der Thread
    ADEgiA ADEgi

    cinderella4711 wrote:
    Es war der teuerste Flug seit 10 Jahren 825 Euro!!!!! Stolzer Preis und für mich absolute *******. Sitzplatzabstand viel zu eng, man war völlig eingequetscht. Zum Essen (das war auch nicht der Hit)da kam dann mal der Getränkewagen, ansonsten mußte man die Getränke selber holen, Alkohol sogar bezahlen auf der Langstrecke!!!! Das hab ich noch nie erlebt. Das Personal war nicht unfreundlich, hat aber bei mir den Eindruck hinterlassen, als ob die nicht wirklich motiviert waren oder vieleicht schlecht bezahlt werden. Aus welchem Grund sind die so teuer?????Flugsicherheit und Wartung etc???? Ich kann es nicht mehr hören.... Ich fliege seit 10Jahren mit allem Airlines und es gab noch nie Probleme..und IMMER BESSEREN SERVICE!!!!
    Für mich ist das ******* und Menschenverdummung!!!!!

    Hallo,

    eine einfache Antwort. Die Condor fliegt eine Strecke und fast jeder Passagier zahlt einen Preis, der nur selten über 1.000,- € liegt. Die Flugplätze die die Veranstalter einkaufen werden vermutlich deutlich unter dem Liegen, was Du selbst für Deinen billigsten Linienflug nach Asien bezahlt hast. Dann darfst Du auch nicht ganz außer acht lassen, daß die Kerosinpreise in der letzten Zeit massiv gestiegen sind. Auch für Deine Asien Flüge.

    Kommen wir aber zu wesentlichsten. Geschälftsleute, die es auf der Strecke nach Punta Cana praktisch nicht gibt zahlen für Ihre Flüge ein vielfachs, als Du! Da werden bei Deinen Asiatischen Airlines gerne auch mal Preise von 1.500,- bis 2000,- € in Der Economy verlangt. Die Business Passagiere zahlen auch schon mal 5.000,- Euro, oder noch deutlich mehr. Hier verdienen diese Airlines Ihr Geld und nicht mit den paar popeligen Touristen zum Billigpreis.

    Deine billigen Flüge werden nämlich von den sogenannten Vollzahlern querfinanziert. Und das kann die Condor halt, mangels Vollzahlern nicht leisten. Genau darum ist der "gefühlte" Preis deutlich höher und auch genau darum ist in Richtung Asien nur relativ wenig Charterverkehr unterwegs. Weil die Konkurrenz und auch das Marktumfeld ein anderes ist!

    Ein Charterflug hat nunmal ganz andere Voraussetzungen, als ein Linienflug. Da lassen sich Preise nicht ohne weiteres vergleichen. Über die Unerschiede kann man sich aber völlig problemlos vorab informieren.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Türkei-Urlaub mit Ärgernissen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    die Reklamation wird keinesfalls vergebens sein, wenn auch vielleicht aus anderen Gründen, als Du meinst. Denn das fehlende Hallenbad ist ein klarer Mangel. Hierfür solltest Du eine Erstattung von 10 - 20 % des Tagespreises bekommen. je nachdem wie das Wetter sonst so war, und ob der vorhandene Außenpool nutzbar war, oder nicht.

    Von den zitierten Sortarten lese ich allerdings in der aktuellen Online Beschreibung gar nichts. Sollte das also nur vom Hotel zugesichert worden sein, dann nützt Dir das wirklich nichts. Sollte allerdings die Beschreibung sich geändert haben, dann bringt das selbstverständlich etwas. Aber nur dann, wenn Du Dir diese Beschreibung auch ausgedruckt hast und einen entsprechenden Nachweis erbrigen kannst.

    Lezten Endes bleibt noch die Flugverspätung beim Abflug. Hier kann ein technischer Defekt natürlich auftreten und der ist nicht Pauschalreiseabhängig. Die Versorgung über die Fluggesellschaft war ja sehr ordentlich. Den Rückflug kanntest Du ja schon und normalerweise hätte sich das ja auch in etwa ausgeglichen.

    Zurückbekommen solltest Du hier schon etwas. Gerade weil es eine Pauschalreise ist. Denn wenn Du alles individuell gebucht hättest, wäre Dir auch nur die Möglichkeit geblieben das Hotel zu wechseln. Und ob ein Tag Suche nach einem anderen Hotel und Umzug besser gewesen wären wage ich zu bezweifeln.

    Einfach etwas Pech gehabt.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Akte 08 Fluggäste werden am Flughafen Hurghada festgehalten
    ADEgiA ADEgi

    Hallo Heiko,

    schwer zu erklären ist die Sache wirklich und was tatsächlich passiert ist kann auch ich nur vermuten.

    Fakt ist aber, daß die meisten Air Berlin Flugverbindungen, die ETI am Wochenende anbietet Vollcharter sind. Die Flugzeiten sind in aller Regel genial. Spät abends am Samstag hin und am Sonntag in aller frühe (oder mitten in der Nacht, ganz wie man will) wieder zurück. Da man bei ETI ja das Zimmer immer bis zur Abreise behalten darf - zumindest in den eigenen Hotels - kein Problem und optimal, weil man das Wochenende toll ausnutzen kann.

    Hier vermute ich, daß es einfach Probleme bei der Bestellung der Maschine, oder in einem Umlauf gegeben hat. Vielleicht wurde das Flugzeug nicht geordert, oder die Fluggesellschaft hatte keinen Ersatz. Da sich ja alles sehr nahe an einem Saisonwechsel abgespielt hat, wäre dies wahrscheinlich. Wo der Fehrler aber tatsächlich liegt werden wir wohl kaum erfahren.

    Nachdem wohl klar war, daß die Air Berlin nicht fliegen würde hatte man wohl einen kurzfristigen Charter der Air Cairo organisiert, ohne dafür jedoch schon die Freigabe für diese Flüge zu haben. Hat aber trotzdem schon alles geändert, und in die Wege geleitet, damit alles funktionieren sollte. Woran das dann wieder genau gescheitert ist werden wir ebenfalls nicht erfahren.

    Fakt ist, daß es zu diesem Zeitpunkt für den Veranstalter wohl preiswerter erschien die Leute früher zurückzuholen, als auf später nicht vorhandene Kapazitäten zu setzten, die vermutlich zudem wesentlich teurer gewesen wären. Denn wenn etwas schief läuft, sollte jeder Geschäftsmann nicht nur um seine Kunden besorgt sein, sondern wird natürlich auch immer versuchen, die für Ihn preiswerteste Lösung zu finden. Auch ich würde als Veranstalter die Kunden lieber früher zurückholen, als daß ich es auf jede Menge Klagen wegen Verdiesntausfalls und was weiß ich alles ankommen ließe.

    Warum dann aber trotzdem wieder die Air Berlin zur regulären Abholung bereit stand, wird sich vermutlich ebensowenig aufklären. Hierzu ist natürlich auch anzumerken, daß ich über den Chef von ETI leider keine Informationen habe. Vom Chef von Air Berlin, Herrn Hunold, wird aber in der Branche gesagt, daß er eher ein "hemdsärmeliger" Typ ist und diesem wäre es eventuell schon zuzutrauen, daß er im Falle einer Meinungsverschiedenheit halt sagt, daß seine Gesellschaft halt nicht fliegen wird.

    Meine wahrscheinlichste Antwort dürfte dann auf "athmosphärische Störungen" lauten, die zu diesem Chaos, wenn man es so nennen will, geführt haben. 😉

    Trotzdem ist natürlich alles reine Spekulation. Nach meiner Meinung würde diese Vermutung aber das Ganze noch am ehesten erklären.

    Gruß

    Berthold

    Ägypten

  • Akte 08 Fluggäste werden am Flughafen Hurghada festgehalten
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    es ist so, daß jeder Flug beantragt und genehmigt werden muß. Fluggesellschaften die nicht aus der EU stammen, oder aus Ländern mit denen kein Open Sky abkommen besteht müssen die Flüge erst genehmigt haben, damit Sie diese durchführen können. Denn sonst könnte ja jeder kommen.

    Was also innerhlb Europas sehr schnell laufen kann, dauert halt bei anderen Gesellschaften etwas länger. Teilweise gibt es auch Flüge, bei denen die Genehmigungen erst dann eingeholt werden, wenn die Maschine längst schon in der Luft ist. Das betrifft aber nur in Ausnahmefällen normale Linien und Charterflüge, sondern vor allem Ambulanzflüge.

    Somit hatte die Air Cairo einfach keine Freigabe für die beantragte Strecke. Warum auch immer. Das betrifft aber kein grundsätzliches Einflugverbot.

    Nebenbei: Die Landebahn in Leipzig ist übrigens tauglich für Interkontinentalflüge.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Nette Anekdote dazu, wie es eigentlich kommt, daß die Emirates von Deutschland nach New York fliegen darf.

    Es ist einige Jahre, nein besser Jahrzehnte her, daß unsere gute Lufthansa nach einem passenden Platz für eine Zwischenlandung für ihre Flüge nach Asien suchte. Man wurde damals in Dubai fündig. Dort erlaubt man die Landung und auch den Betrieb, Allerdings unter der Voraussetztung, daß natürlich auch gleiches Recht für beide gelten müsse. Gerne war man bereit dies zu akzeptieren, denn von Luftverkeht war damals in dieser Region kaum die Rede. Wie wir aber alle in der Zwischenzeit wissen, hat sich diesbezüglich einiges geändert. Und genau darum darf die Emirates auch von Deutschland aus Drittländer anfleigen. Eventuell dürfte Sie sogar innerdeutsche Strecken anbieten, doch da bin ich mir nicht ganz sicher. Klarer Fall von denkste!

    Ägypten

  • Türkei-Urlaub mit Ärgernissen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    also ich lese das so, daß das Abendessen ja nicht verweigert wurde, sondern, daß die Kunden so früh abgeholt wurden, daß rein zeitlich kein Abendessen mehr möglich war.

    Die angesprochene Option ist natürlich möglich. Warum auch nicht. Einzig der Reiseleitung muß man Bescheid geben. Vor allem auch damit die anderen nicht unnötig auf einen warten müssen.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Eure schlimmsten Flugerlebnisse???
    ADEgiA ADEgi

    vonschmeling wrote:
    Im Nebensatz:
    Airlines, die Geräte der Klasse 727 oder A300 etc bewegen, versuche ich zu meiden.

    Hallo,

    das bedetutet also, daß Du einige der besten und sichersten Fluggesellschaften der Welt nicht buchst? Denn derzeit setzen unter anderem folgende Gesellschaften Airbus A300 in Passagierversion ein:

    Lufthansa, Egypt Air, Tunis Air, Qatar Airways, Etihad, Thai Airways, Japan Airl lines und Kuwait Airways.

    Die letzte Maschine dieses Typs wurde übrigens als Frachtversion am 17.07.2007 an Federal Express ausgeliefert; ist also gerade mal ein gutes Jahr alt!

    Gruß

    Berthold

    Airlines

  • Türkei-Urlaub mit Ärgernissen
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    also auch bei mir ist der erste Gedanke, daß Ihr die Sommerbeschreibung habt, aber ja in der Wintersaison geflogen seid.

    Welches Hotel und welcher Veranstalter ist es denn?

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • geplanter flug incl. villa über weihnachten: umbuchung, stornierung? welche möglichkeiten?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    weiterhin gibt es zu beachten, ob es ein Linienflug, oder ein Charterflug ist. Bei Linienflügen sind Ersatzpersonen nicht möglich. Gerade zu Weihnachten macht diese Regelung übrigens viel Sinn.

    Ansonsten die Bedingungen studieren und mti der Buchungsstelle reden.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Akte 08 Fluggäste werden am Flughafen Hurghada festgehalten
    ADEgiA ADEgi

    sentinel wrote:
    Wenn ich bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Veranstalter arbeiten würde, würde ich mich stark dafür einsetzen dass die Urlauber einen kostelosen Kurzurlaub irgendwo bekommen (neben der Entschuldigung 😉 )

    Hallo,

    das wird wohl nicht kommen denn zum Einen ist das mit dem Kurzurlaub so eine Sache, bei meist wöchentlichen Flügen und Ägypten als einzigem Ziel. Zum Anderen belohnt ETI Wiederholer ohnehin schon.

    1. Reise = kostenloses Update
    2. Reise = kostenloser Halbtagesausflug
    3. Reise = eine Woche gratis Aufenthalt

    Somit würde der Vorschlag nur wenig bringen, zumal die Wiederholerzahl bei diesem Veranstalter sehr hoch ist.

    Gruß

    Berthold

    Ägypten

  • Akte 08 Fluggäste werden am Flughafen Hurghada festgehalten
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    mich hat der Beitrag einerseits überrascht, andererseits waren aber auch manche Leute so völlig daneben, daß ich nur mit dem Kopf schütteln kann.

    Bisher habe ich ETI sehr gerne Verkauft und das bisher auch ohne jegliche Probleme. Auch ist der Veranstalter kein Billigveranstalter, sondern einfach Preiswert, weil fast alles aus einer Hand kommt. Probleme bezüglich der Visa Geschichte hatte ich noch keine. Diejenigen, die das Visum nicht bei ETI kauften hatten das dann aber auch meistens schon vorab mitgeteilt. Der Rest war dann halt auch der Meinung, daß der Veranstalter bei dem guten Preis die paar Euro auch verdienen soll.

    Grundsätzlich ist Jordans Vorgehensweise schon die richtige, doch leider vergisst er, daß viele nicht den Nerv dazu haben und schon gar nicht die Mittel, um sich ein neues Ticket zu kaufen. (Halte ich persönlich für grob fahrlässig!) Ansonsten sehe ich keine Probleme, wenn er sich so verhalten würde, wie er angekündigt hat. Die einzige Variante, wie er sein Geld nicht wieder bekäme, wäre wohl eine Veranstalterinsolvenz.

    Merkwürdig fand ich achon die Tatsache, daß die Air Cairo keine Einflugerlaubnis in die EU hat. Dies dürfte vermutlich falsch sein und hier auch mißverständlich ausgedrückt worden sein. Denn faktisch dürfte es sich nur um diesen einzelnen Flug gehandelt haben, der nicht angemeldet war. Denn die Airline fliegt schon seit Jahren nach Deutschland. Sicherheitstechnische Probleme dürften es auch nicht sein, da ja die Egypt Air nicht unwesentlich an der Gesellschaft beteiligt ist.

    Was also hier schief gelaufen ist, kann man nicht sagen, außer, daß es eine ganze Menge gewesen sein muß. Überrascht haben mich zwei Dinge. Erstens das gezeigte, in meinen Augen völlig asoziale Verhalten eines Fluggastes. Wenn er seine Partnerin, oder wem auch immer, mit solchen Aktionen Imponieren muß, dann ist das in meinen Augen nur ein ganz armer Mensch. Denn was ist schon dabei die Bordkarte für einen eingecheckten Flug, die man ohnehin griffbereit haben sollte, für eine gratis Verpflegung auch vorzuzeigen.

    Zweitens fand ich es erstaunlich, daß ein Reiserechtsexperte hier nur einen Tag als Entschädigung ansetzt. Für mich wären es hier deutlich mehr. Wenn die Aussage von ETI aber stimmt, dann werden die Gäste ja auch großzügiger entschädigt. So ist mir der Veranstalter auch bekannt. Denn die einzige, bisher aufgetretene Reklamation, ein nicht rechtzeitig fertiggestelltes Nilschiff, wurde vor einigen Jahren problemlos und kulant geregelt.

    Daß sich der Veranstalter natürlich aktuell nicht gegenüber der Presse äußert ist auch verständlich. Denn jedes gesprochene Wort könnte ja auch eines zuviel sein. Daher ist keine Auskunft sicher die bessere. Ich schätze, und hoffe, daß dies ein einmaliger Ausrutscher war. Denn bisher war mir dieser Veranstlater von allen der Liebste.

    Alles in Allem war die ganze Geschichte aber wesentlich weniger dramatisch, als es sich hier im Forum angehört hatte. Denn das Ganze war zwar für die Passagiere sehr unagenehm, letzten Endes aber auch nicht ganz so wild.

    By the way, noch etwas ganz anderes. Ich weiß nicht, ob es noch aktuell ist, aber ich meine, daß es an ägyptischen Flughäfen einmal ein absolutes Film und Fotografierverbot gibt, oder gab. Wer kann hier eine genaue Auskunft geben? Sollte das noch aktuell sein, so wäre diese Information für die Filmer vor Ort sicher ganz interessant zu wissen. 😉

    Gruß

    Berthold

    Ägypten

  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    WonderfulNZ wrote:
    .aber Sky hat im A321 219 Sitze, Air Berlin/LTU 210.
    Das sind zwar bloß 2 Reihen, trotzdem macht sich das bestimmt bemerkbar...

    Hallo,

    ich denke Du solltest doch eigentlich wissen, daß auch bei der Sky keine viereinhalb Plätze pro Reihe vorhanden sind. 😆

    Die neun Plätze, oder einenhalb Reihein dürften daher kommen, daß eine Reihe mehr eingebaut ist, dafür aber ein Teil der Versorgungseinrichtungen fehlt. Eventuell eine Toilette weniger und auch weniger Platz für die FB's. Somit muß der Sitzabstand gar nicht schlechter sein als bei der gleichen LTU. Denn diese hat auch nur 73,8 cm.

    Meine Vermutung: Sitzabstand identisch, jedoch durch die ältere Bestuhlung der Sky feheln dort etwa zwei bis vier Zentimeter zur LTU. Denn gemessen wird von Lehnenmitte bis Lehnenmitte. Ist das Polster dicker, hat der Kunde weniger Platz. Einfache Rechnung.

    Gruß

    Berthold

    Archiv

  • Hilfe, brauche dringend Rechtsbeistand aus Berlin !!!
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    also nur Aussitzen würde ich diese Sache auf keinen Fall. Fraglich ist aber auch wie eine Baustelle in 150 Meter Entfernung sich überhaupt rechtlich auswirkt. Zumal die Bauarbeiten ja nur tagsüber stattfanden. Das hängt aber sicher auch mit dem Objekt und dessen Beschreibung zusammen. Ebenso, ob es sich um bekannte und angekündigte Bauarbeiten handelte.

    Bezüglich des Aussitzens wäre ich sehr vorsichtig, da ich das österreichische Recht nicht kenne. Eventuell werden dort nicht wiedersprochene Forderungen automatisch verbindlich. Dann sähe es spätestens beim nächsten Österreich Urlaub eventuell ziemlich schlecht für den User aus. Das könnte dann aber richtig daneben gehen.

    Daher nochmals meinen Tipp mit unserem Reiserechtsexperten Kontakt aufzunehmen. Denn der hat wirklich eine Ahnung und ist Österreicher! 😉

    (Kein weiterer Kommentar, auch wenn er mir auf der Zunge liegt! 😆 )

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erfahrungen mit Vtours bzw. HCX Lastminutes
    ADEgiA ADEgi

    Hallo privacy,

    da kann man involviert sein, oder auch nicht. Bitte lese einfach den fett gedruckten Teil aus Deinem Link genau durch.

    V-Tours kann sich darauf berufen, daß bei tagesaktuell zusammengestellten Reisen immer erhöhte Schwierigkeiten und Kosten auftreten. Und somit sind die AGB's des Veranstalters konform. Wohlgemerkt nach der Aussage Deines Links, der ja von Anwälten stammt, die ja auch irgendwo nicht nur aus Nächstenliebe handeln. 😉

    Wenn ich also den kompletten Text dieser Website lese, dann sehe ich nicht den Reiseveranstalter als Buhmann.

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • Erfahrungen mit Vtours bzw. HCX Lastminutes
    ADEgiA ADEgi

    Günter/HolidayCheck wrote:
    @Adegi
    Zunächst mal ist HolidayCheck auch ein Reisebüro. 😉

    Hallo,

    sicher, aber halt keines mit dem man spricht, bevor man bucht. Oder wenn dann nur bei besonderen Fragen.

    Ihr müsst ja davon ausgehen, daß der Kunde das Datum ganz bewusst gewählt hat. Zum Einen habt Ihr ja nicht alle Ferienzeiten von ganz Deutschland im Kopf und zum Anderen spricht der Kunde ja nicht mit Euch und sagt bewusst, daß er ein Angebot in den Ferien will, sondern sucht sich diese Reise komplett selbst aus. Wobei auch hier Ausnahmen sicher die Regel bestätigen.

    Ich möchte aber einmal vermuten, daß dieser Buchungsfehler bei 99 % aller stationären Büros aufgefallen wäre, was aber nicht negativ gegen Euch gemeint ist, denn ein Fehler liegt ja nicht vor. Das Problem liegt halt am System an sich und läßt sich auch kaum beseitigen. Wenn ich halt ohne direkten Kontakt zum Verkäufer buche, muß ich halt darauf achten, daß ich wirklich ALLES richtig mache.

    @privacy

    Ich zitiere einmal aus Deinem Link:

    "Grundsätzlich sind die Reiseveranstalter verpflichtet, Änderungswünschen des Reisenden nachzukommen, **wenn diese keine erhöhten Schwierigkeiten oder Kosten verursachen.**Das bedeutet jedoch nicht, dass die Änderung keine Kosten verursacht."

    Somit ist diese Formulierung also ungefähr soviel wert wie ein fünf Jahre alter Dollarschein aus Simbabwe. Und wie ich das Kind dann nenne spielt keine Rolle. Ob ich also 250,- € Stornokosten, oder 250,- € Umbuchungsgebühren zahlen muß ist mir dann letzten Endes völlig egal. Meinem Geldbeutel auch!

    Aber den Satz an sich finde ich schon klasse. So toll einfach nichts zu sagen, schafft kaum jemand! Anwälte in die Politik! 😆 Nichts für Ungut. Kann ja im Eifer des Gefechtes passieren. Aber der Link sagt leider gar nichts aus, außer daß ich den Eindruck nicht loswerden kann, daß hier eine Interessensgruppe Kunden sucht. 😉

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • Reiserücktrittsversicherung und Individualreisen?
    ADEgiA ADEgi

    kutte wrote:
    Eurocard (Gold) hat z.B. eine dauerhafte RRV includiert.

    Hallo,

    so pauschal ist diese Aussage leider falsch!

    Denn jede goldenen Kreditkarte hat das Versicherungspaket und den Umfang den die Ausgabestelle mit dem Leistungsträger abstimmt. So gibt es sicher auch Goldkarten ohne RRV. Ebenso gibt es Unterschiede, ob die Reiseleistung auch mit der Karte bezahlt werden muß und auch wer alles bei der Buchung inkludiert ist. (Ehepartner, Lebenspartner, gemeinsam Reisende, nur der Karteninhaber, alle mit der Karte bezahlten Reiseleistungen u.s.w.)

    Hier heißt es ganz genau die Bedingungen lesen und ggf. anrufen. Die dortige Auskunft bitte unbedingt mit dem Namen des Mitarbeiters notieren. Sehr wichtig!

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Familienzimmer statt 2 x Doppelzimmer - Auslegung Frankfurter Tabelle
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    für konkrete Antoworten fehlen natürlich noch jede Menge an Angaben. Ich werde es aber dennoch einmal versuchen.

    Zuerst wäre es einmal festzuhalten, daß sich die 20 - 30 Prozent auf den Tagespreis vom Hotel beziehen. Also ohne Flug! Da Du hier aber keinerlei Größe nennst fällt es auch schwer das Angebot zu beurteilen. Ebenso ist die Ausstattung des Familienzimmers relevant. Waren es denn zwei Räume, oder nur einer. Bei zwei Räumen könnte auch die Klausel bezüglich des fehlens eines eigenen Bades greifen. Auch Mängel bezüglich der Aussattung, da ja eventuell zwei Balkone vorhanden gewesen wären. etc.

    Schön wäre es auch zu wissen, wieviel Zeit zwischen Buchung und Abreise gelegen hat. Denn das ist sicher auch wichtig für die generelle Beurteilung dazu, wie das Ersatzhotel zu bewerten ist. Keine andere Wahl heißt für mich, daß es recht kurzfristig gewesen sein muß.

    Ebenso relevant sind natürlich die Mängel im umgebuchten Hotel. Hierzu wäre es auch sinnvoll zu wissen welche Hotels es denn waren. Gab es auch hier schon eine Preisdifferenz laut Katalog?

    Wenn Du hier noch ein paar zusätzliche Informationen liefern könntest, dann wäre das recht nett. Auch die Dinge wie das Ziel und die weitere Reklamation vor Ort wären gut zu wissen. Tendenziell sieht das Angebot ganz passabel aus. Um es aber wirklich beurteilen zu können brauchen wir hier mehr Input! 😉

    Gruß

    Berthold

    p.s. Mietwagen 60,- € pro Person? Für welches Ziel? Eher wohl 60,- € pro Tag, wenn ich raten sollte. Kommt aber auf den Typ und das Zielgebiet an.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Darf ich so buchen?
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    also grundsätzlich geht das natürlich, aber:

    Es ist nicht garantiert, daß Ihr vom Hotel eine weitere Schlafmöglichkeit in dieses Zimmer gestellt bekommt. Vor allem ist ja auch nicht unbedingt gewährleistet, daß vier Personen überhaupt in diesem Zimmer übernachten können.

    Ein Problem könnte also die "technische" Lösung sein. Rein von der Aufteilung spielt das dann vor Ort sicher keine Rolle. Eine Garantie, daß Ihr das also so machen könnt wird Euch keiner geben können.

    Sinnvoll ist diese Buchung also nur wenn auch die Gebuchte Version 2 x 2+1 eine Alternative für Euch wäre. Ist dem so, dann sollte man so buchen!

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hilfe, brauche dringend Rechtsbeistand aus Berlin !!!
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    das was Ihr benötigt ist einen österreichischen Anwalt, oder einen Anwalt der in Österreich zugelassen ist. Denn klagen werdet Ihr in Österreich müssen. Die Vermieterin müsste übrigens in Deutschland gegen Euch klagen.

    Könnte man beides darauf ankommen lassen, jedoch würden eventuell spätestens bei der nächsten Einreise in Österreich rechtliche Probleme auf Euch zukommen.

    Blöd ist, daß Ihr natürlich keinerlei Bestätigung habt. Auch wenn man keine Rechnung bekommt, so sollte man sich doch den Sachverhalt von der Vermieterin so wie abgesprochen bestätigen lassen.

    Erkundigungen würde ich ansonsten noch bei der zuständigen Gemeinde einziehen, wie lange diese Straßenarbeiten schon vorher angekündigt waren. Dann könnte ein Anwalt im Gegenzug mit arglistiger Täuschung argumentieren.

    Wie das Ganze ausgeht, wird aber vor allem von der Zeugenlage abhängen. Also auch wieviel Personen das Gespräch mit der Vermieterin bestätigen können und ob es neutrale Zeugen dafür gibt. Meine Empfehlung wäre erst einmal eine PN an unseren Reiserechtsexperten Mosaik, denn der ist aus Österreich und kann Euch vielleicht ein paar Tipps dazu geben.

    Gruß

    Berthold

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Erfahrungen mit Vtours bzw. HCX Lastminutes
    ADEgiA ADEgi

    Hallo,

    so ist das halt bei V-Tours. Der Veranstalter nimmt die Flüge tagesaktuell und hat dafür auch höhere Stornokosten, als andere Anbieter. Das weiß man aber schon vorher. Hier die Schuld beim Veranstalter zu suchen ist sicher nicht ganz richtig. Denn letzten Endes dürfte es sich, je nach gewähltem Flug, bei den 40% Stornokosten um eine Mischkalkulation handeln. Bei manchen wird der Veranstalter mehr zahlen müssen und bei anderen weniger.

    Schluld hat in diesem Fall aber einzig der Kunde. Denn der hat falsch gebucht. Höchstwahrscheinlich auch nur den Veranstalter, weil er halt an diesem Termin der günstigere war, was vermutlich zu den richtigen Termin gar nicht der Fall gewesen wäre.

    Nichts gegen das Buchen im Internet, jedoch muß man sich im Klaren sein, daß Fehler halt einfach bestraft werden. Denn hätte der Kunde bei einem Reisebüro in seiner Nähe gebucht, dann hätte dies höchstwahrscheinlich reagiert und Ihn auf den Fehler aufmerksam gemacht.

    Daher an alle, die Zweifel daran haben. Die Reisebüros haben immer noch und auch weiterhin Ihre Berechtigung. Nicht weil Sie keine Fehler machen, sondern weil deren Fehler der Kunde nicht zahlen muß! 😉

    Und V-Tours wäre auch bei vielen stationären Büros buchbar gewesen.

    Gruß

    Berthold

    Reiseveranstalter

  • Sky Airlines
    ADEgiA ADEgi

    NRWSascha wrote:
    PS: Während bei Airberlin etwa 200 Leute vorm LateNightCheckIn standen, waren es bei SKY nur 10 Leute....

    Hallo,

    vielleicht sollte man hier auch noch das richtige Verhältnis setzen. Denn während es bei der Sky eine, oder vielleicht auch zwei Maschinen waren, für die am Vorabend eingechekct werden konnte, so dürften es bei der Air Berlin so zwischen 10 und 30 gewesen sein. Gerade in Düsseldorf! Und das würde wieder den etwas höheren Andrang erklären......

    Gruß

    Berthold

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