Mal ein kurzes Feedback zu meinem Fall:
Ich wollte am 8.10.17 für 2 Wochen nach Ägypten mit der JT. Ich habe dann bei dem Hotel in Ägypten nachgefragt, ob meine Buchung in Ordnung ist, nach dem der Insolvenzantrag öffentlich wurde. Schriftliche Antwort von der Hotel Leitung: keine Buchung vorhaben und man würde auch keine akzeptieren von der JT. Daraufhin am 4.10.17 vom Reisevertrag wegen gravierenden Mangel zurückgetreten. Noch einige Mails mit der JT hin und her, aber immer der von JT in Gespräch gebrachten Stornierung widersprochen und auf meinen Rücktritt verwiesen. Unterlagen also dann komplett zur Insolvenz Versicherung. Auch die haben das mit der Kündigung erst nicht verstanden und nur eine Teilzahlung geleistet. Einige Briefe später habe ich heute das Schreiben erhalten das die komplette Summe erstattet wird. Ende gut, alles gut.
alter-sack103
Beiträge
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@vonschmeling sagte:
Nur mal so ... ich kann mir schwerlich vorstellen, dass mit einem Mal alle örtlichen Vertretung rechtlich unangefochten eine Zuständigkeit für den enstprechenden Veranstalter aufgegeben haben wollen?!
Drehe den Spieß um: Falls sie noch ausstehende Forderungen haben sollten sie diese nachweisen.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist kein banaler Wisch sondern ein Zahlungsnachweis. Gegenteiliges = die Berechtigung zu weiterhin bestehenden Forderung möge bitte dokumentiert werden.Rechtlich gesehen wird es Ansprechpartner geben, aber in der täglichen Praxis wird sowas in einem arabischen Land ausgesessen. Zumal die Incoming Agentur auf der gleichen Seite des Tisches sitzt wie die Hoteliers. Wenn kein Geld kommt von JT wollen die auch nichts mehr damit zu tun haben.
Und jein, eine Kostenübernahmeerklärung ist eine Zusage das eine Zahlung geleistet wird und kein Zahlungsnachweis. Wenn mein Gegenüber das aber nicht reicht oder man schlicht und ergreifend sich mit dem Thema nicht auseinander setzen will, ist das zwar rechtswidrig aber vor Ort mach ich da als Kunde garnichts -
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@vonschmeling sagte:
@AngeloRomeo
Deine Reise wird durchgeführt, das kannst du dir vom Vermittler bestätigen lassen.@all
Bitte nicht wild in Hotels und bei Airlines rumtelefonieren! Ansprechpartner ist das Reisebüro (auch OnlineRB´s) bei dem ihr die Buchung vorgenommen habt.Das der Ansprechpartner das Reisebüro bzw. der Vermittler ist, ist schon klar. Mein Reisebüro weist immer auf die Kostenübernahmeerklärung der Generali hin, es sei alles in Ordnung. Zu weiteren Aussagen ist man nicht in der Lage. Also geht es doch nur mit Bestätigungen der Agenturen bzw. der Hotels. In meinen Fall sieht es so das die Aussage vom General Manager des Hotel schriftlich lautet , es liegt keine Buchung vor und man akzeptiert auch keine von JT oder der Bright Sky Travel als Agentur in Ägypten.
Und um das mal klar zu sagen . Ich habe nicht das Geld um vor Ort nocheinmal das Hotel oder den Transfer zu bezahlen. Dazu kommt die Tatsache das ich von Hurhgarda aus einen Transfer von fast 300km brauche. Wenn das nicht organisiert ist, habe ich dort schon ein dickes Problem. Im übrigen mag es ja richtig sein, das die Vertragspartner sich rechtswidrig verhalten, aber in Ägypten dann sein Recht mit den örtlichen Behörden durchsetzen ist aus meiner Sicht eine Wundertüte.
So wie ich das sehe, sind doch die Leute jetzt gekniffen die sich keine zusätzliche Kosten leisten können. Endweder fliege ich nicht was unweigerlich zu Stornokosten führt, die von der Versicherung nicht erstattet werden oder ich fliege um dann im persönlichen Chaos zu landen und mit Forderungen konfrontiert werde die ich nicht leisten kann. Und die Bestätigung das wirklich alles nachweislich in Ordnung ist bekomme ich bisher weder vom Vermittler noch vom Veranstalter.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-DigitalReisegarant ist der falsche Ansprechpartner. Die Kündigung muss an den Vermittler der Reise gestellt werden.
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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital@Miezekatz55 sagte:
Wenn doppelt zurück gezahlt würde, wäre die Reise umsonst gewesen. Einmal bezahlen muss man die Reise schon. Die Zahlungen vor Ort werden von der Generali auf Antrag erstattet