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  • Ab wann gelten bei Pauschalreisen Flugzeiten als verbindlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    wenn ich es korrekt in Erinnerung habe gibt es ein Urteil,  dass es Sache der Fluggesellschaft ist, die Kunden ueber Flugzeitenaenderung(en) zu informieren. Und das wird auch praktiziert, so bin ich schon angesimst worden um mich zu informieren. Von einem Bekannten ist mir bekannt, dass auch das Medium e-mail fuer solche Informationen genutzt wird.

    Also im Urlaub immer das Mobiltelefon dabei haben und auch die e-mails checken.

    Pauschalreisende brauchen sich fuer den Rueckflug keinerlei Gedanken machen, da stimme ich Erika zu. Dafuer gibt's die Reiseleitung.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Preisbindung seitens Hotel
    bernardo2001B bernardo2001

    Also da hat Gabriela voellig Recht. Mal sicher sind HC und das Buchungsportal nicht die Heiligkeit in Person, sondern nur Vermittler, die sich im Falle eines Falles mit ihren AGB herausreden. Und das ist auch normal. Vermittler koennen sich nur auf die Angaben des Leistungstraegers verlassen, hier das Hotel.

    Wenn Du in Aegypten angekommen bist und man Dir an der Rezeption eiskalt laechelnd erklaert, dass Dir der Preis nicht korrekt genannt wurde, wirst Du entweder nachzahlen oder garnicht erst einchecken und eine Alternative suchen.

    Und in Aegypten klagen - da lach ich doch.

    Zur Beruhigung will ich Dir sagen, dass Dir wahrscheinlich nichts passieren wird, denn in der Regel sind die Hoteliers serioes und halten sich an den bestaetigten Fakten. Aber im Falle eines Falles stehst Du am kurzen Ende des Seiles. Alle anderen geaeusserten Mutmassungen sind Schoenrederei.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann gelten bei Pauschalreisen Flugzeiten als verbindlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Also ich glaube nicht, dass der RV Aenderungen der Flugzeiten generell ausloest, sondern die Fluggesellschaft. Denn es ist nicht einfach damit getan, mal eben Flugzeiten zu aendern. Da spielen andere Faktoren eine ganz wesentliche Rolle; z.B. die Slots, Auslastungen usw..

    RV sehen es generell nicht gerne, wenn Flugzeiten nach Ausstellung der Reiseunterlagen geaendert werden, muss man doch dafuer einen ganz erheblich administrativen Aufwand betreiben. Also kann der Reisegast eigentlich immer davon ausgehen, wenn kurzfristig Flugzeiten geaendert werden, das sich dahinter auch ein gravierender Grund verbirgt.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsaufwandentschädigung?
    bernardo2001B bernardo2001

    @Mandras

    Wie Du mitteilst, willst Du bei GTI  wegen Deiner Anzahlung telefonisch nachfragen. Dann kannst Du doch gleichzeitig nachfragen, was man dort unter "pauschalen Buchungsaufwand" (Rechtsabteilung?) versteht und welche Summe sich dahinter verbirgt.

    Lass es uns wissen!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Ab wann gelten bei Pauschalreisen Flugzeiten als verbindlich?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    die angegebene Flugzeit im Ticket ist verbindlich. Verspaetet sich der Abflug kann der Reisende zum einen Ansprueche aus der "Frankfurter Tabelle" gegen den Reiseveranstalter und zusaetzliche Ansprueche aus der "EU-Fluggastverordnung" gegen die Fluggesellschaft geltend machen, wenn die zu akzeptierenden Toleranzzeiten ueberschritten werden und die Verspaetung ausloesenden Gruende nicht ausserhalb der Verantwortung des Veranstalters / Fluggesellschaft liegen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    die Vorgaenge seitens Neckermann sind doch logisch. Man hat den Vertrag wegen Irrtum (falscher Preis) angefochten. Also wird man, als der Fehler entdeckt wurde, auch die entsprechenden Stammdaten in der EDV sofort geaendert haben. Also kann die Bestaetigung nur ueber den korrigierten Betrag lauten.

    Vorsichtshalber wuerde ich die Bestaetigung an Neckermann zurueckschicken und auf Dein Schreiben verweisen, dass Du keinesfalls den "neuen" Preis akzeptieren wirst. Damit duerfte die Sache erledigt sein.

    Sollte man die Anzahlung abbuchen, kannst Du den Vorgang von der Bank rueckbuchen lassen (Frist einhalten).

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hotel total überbucht
    bernardo2001B bernardo2001

    Richtig! - Das hilft nun Claudia ueberhaupt nicht mehr. Aber die Ausfuehrungen von Mr. Rossy stimmen haargenau, so ist die Gesetzeslage.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsaufwandentschädigung?
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    anscheinend war bei Drucklegung der Reisekataloge noch nicht klar, dass das Hotel im Oktober schliesst, so dass Du die Mitteilung erst im Januar erhalten hast.
    Damit ist der Veranstalter vertragsbruechig geworden, da er die Buchung ja bereits im Dezember 09 bestaetigt hatte.

    Nach § 651a, 5 BGB kann der Veranstalter vertragsbruechig werden, wenn Umstaende auftreten, die ihm bei Buchung nicht bekannt waren. Das scheint hier der Fall zu sein. Da der Reisende in solchen Faellen das Recht hat, eine adaequate Alternative ohne Mehrpreis angeboten zu bekommen, hat der Veranstalter ein solches Angebot vorgeschlagen.
    Wird ein solches Angebot vom Reisenden nicht akzeptiert, kann er vom Vertrag ohne Kosten fuer ihn zuruecktreten.

    Meiner Auffassung nach kann sich der Reisende nur dann einen moeglichen Schaden ersetzen lassen, wenn durch den Vertragsbruch ein materieller Schaden entstanden ist, z.B. Stornogebuehren fuer einen bereits bei einem anderen Anbieter gebuchten Mietwagen. 
    Diesen zu leistenden Schadenersatz koennte der Veranstalter mit dem Wort "Buchungsaufwand" umschrieben haben, denke ich mir.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Buchungsbestätigung kommt nicht...
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    voellig richtig Uli. Auch der Gesetzgeber sieht vor, dass man sich ueber einen relativ zeitnahen Raum an sein Buchungsangebot an den Veranstalter zu halten braucht ( § 651a BGB).

    Wenn in den AGB von Deinem Vermittler / Anbieter / Reiseveranstalter steht, dass Du Dich 1 Woche an Dein Angebot zu binden hast, kannst Du nach einem solch langen Zeitraum von Deinem Auftrag zuruecktreten und Dich anderweitig umsehen.

    Und ich fuer meinen Teil wuerde niemals ueber einen Veranstalter buchen, den man nur ueber diese 0180-Abzocknummern erreichen kann. Wozu hat man heute bei seinem Telefonanbieter eine Flatrate.

    Viele Gruesse
    bernardoselva

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hallenbad geschlossen trotz Zusage
    bernardo2001B bernardo2001

    Wichtig zur Einschaetzung waere zu wissen um welches Reiseziel es sich handelt. Liegt die Destination in den Tropen ist das Hallenbad ja nicht unbedingt erforderlich, dann wird auch der Entschaedigungssatz relativ niedrig sein.

    Befindet sich das Hotel z.B. in den Alpen sieht das mit Sicherheit ganz anders aus.

    Aber dazu hat sich Chris nicht geaeussert. Jedenfalls ist es nicht schoen, wenn ein Reiseveranstalter so flunkert, wie hier geschehen.

    Viele Gruesse
    bernardoselva

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Hallenbad geschlossen trotz Zusage
    bernardo2001B bernardo2001

    Ja richtig, die Frankfurter Tabelle ist kein Gesetzestext. Aber jeder Richter freut sich natuerlich ueber diese Orientierungsvorgabe und ich denke mir, dass die Tabelle fast immer auch Anwendung findet.

    Allerdings finde ich es recht seltsam, dass man angeblich keinen Vertreter von Neckermann ansprechen konnte. Selbst wenn kein Reiseleiter im Hotel war oder keine Sprechstunden hatte, ist doch in der Regel in den ausliegenden Mappen eine Kontaktmoeglichkeit geboten. Denn im §651 a BGB ist notiert, dass man dem Veranstalter die Moeglichkeit einzuraeumen hat, Abhilfe zu schaffen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    @AntoniaW
    Ich kannte das von frueher her nur so, dass man sich bei derartigen Buchungsvorgaengen immer an den Veranstalter per Telefon wenden musste. War eigentlich ganz positiv fuer die Kommunikation zwischen Veranstalter und Reisebuero, man war sich halt nicht so sehr anonym.

    Aber die Entwicklung geht weiter.....

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführende individuelle Veranstalterangaben, Reisepreisminderung
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    das ist schon sehr aergerlich, was Dir widerfahren ist. Wie ich Deiner Darstellung entnehme, hast Du Dich gleich mehrfach an den Reiseveranstalter gewandt um abzufragen, ob diese Servicebereiche auch tatsaechlich uneingeschraenkt angeboten werden. Aber wieso mehrfach? War Dir bekannt, dass in diesem Bereich Bauarbeiten stattfanden?
    Warum hast Du vor Ort den Reisevertrag nicht fristlos gekuendigt, da Du doch nachweisen konntest, sogar schriftlich, dass dieser Servicebereich uneingeschraenkt nutzbar sei. Das waere dann fuer den Veranstalter teuer geworden.

    So wirst Du sicher lediglich nach der Frankfurter Tabelle entschaedigt werden, da eine zugesicherte Eigenschaft nicht oder nur eingeschraenkt vorhanden war. Vielleicht wird ein guter Anwalt aufgrund der Vorgeschichte ein bisserl mehr rauskitzeln......

    Ich wuensche Dir viel Erfolg!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    @Curiosus
    Jede Art der Veränderung einer Meinung oder Aeusserung ist Zensur, schlicht und einfach nachzulesen bei Wikipedia. Denn das Unterdruecken eines Zitats kann den Inhalt der Meinungsaeusserung fuer Dritte so veraendern, dass die Meinungsaeusserung nicht mehr verstanden wird, also als nicht gerechtfertigte Zensur einzustufen ist auch dann, wenn z.B. das Zitieren nicht erwuenscht ist.
    Grundsaetzlich ist Zensur nicht unbedingt verwerflich, z.B. im Jugendschutz. Seltsamerweise reagieren viele Medien auf Vorwuerfe der Zensur immer aeusserst heftig, hat man vielleicht doch ein schlechtes Gewissen den Bogen ueberspannt zu haben.

    Ein "Sorry" als daemlich zu bezeichnen ist ein Spiegelbild Deiner Reife oder eigentlich besser "Unreife", denn es war ehrlich gemeint.
    Übrigens - das aus dem Ostfriesischen entnommene Wort "daemlich" hat seinen Ursprung in dem Wort "Dämmlicht" und bedeutet, dass die Person, die man als Dämmlicht bezeichnet oder der man eine dem Dämmlicht gleichbedeutende Handlung unterstellt (hier: die Auslegung des Wortes sorry als daemlich), als geistig minderbemittelt eingestuft wird. Und das ist schlichtweg eine Beleidigung, die mit den Verhaltensregeln des Reiseforums ueberhaupt nicht konform geht. Das sollte ein Administrator eigentlich beherrschen und wissen. 😱

    Wie schon gesagt - man sollte das Hickhack nun beenden, denn glaube mir, ich werde auf jedem "Toepfchen" von Dir das passende "Deckelchen" haben.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    @gutenmorgen
    Hier in diesem Fall wurden 7 Flugplaetze benoetigt - es waren aber nur 6 Plaetze vorhanden. Den 7. Platz fragt der Reiseveranstalter bei der Fluggesellschaft an. Also muss der Reiseveranstalter die 6 Plaetze zunaechst bis zur Antwort, ob der 7. Platz zusaetzlich zu erhalten ist oder nicht, blockieren. Und natuerlich wird der Veranstalter auch die entsprechenden Hotelbetten blockieren bis die Fluggesellschaft antwortet.
    Ansonsten koennte es passieren, dass, wenn die Fluggesellschaft den 7. Platz bestaetigt, einzelne der 6 Plaetze oder alle von anderen Interessenten zwischenzeitlich gebucht wurden.
    Ein Reisebuero kann so etwas in der Regel nicht direkt ueber das im Reisebuero befindliche Terminal erledigen, da nur der Reiseveranstalter einschaetzen kann, ob sich eine Anfrage bei der Fluggesellschaft lohnt oder nicht. Solche Buchungsablaeufe koennen also zumeist nur konventionell ueber das Telefon erledigt werden.

    @curiosus
    Wenn man nicht zitieren soll, dann sollte man das Zitier-Icon entfernen, das waere aus meiner Sicht nicht nur angebracht sondern auch sinnvoll. Ansonsten ist es doch so, dass, lese ich eine Meinung zu einem Sachverhalt, und ich darauf antworten moechte, ich es fuer sinnvoll und auch leichter verstaendlich erachte, wenn ich auf das Zitier-Icon klicke und mich dann aeussere. Oder fuer was soll das Icon denn dasein.....?
    Kommst Du aber dann mit dem Argument - wenn mir etwas nicht passt, dann kann man "das Forum jederzeit wieder verlassen", das stufe ich dann wieder als Zensur, und damit als Unterdrueckung der Meinungs- und Aeusserungsfreiheit, ein. Meinungs- und Aeusserungsfreiheit (natuerlich keine nach dem Strafrecht relevante) sind ein hohes Gut der Demokratie und ohne......, na ja - da mag Jeder anders dazu stehen. Ich stehe jedenfalls dazu, Unterdrueckung der Meinungs- und Aeusserungsfreiheit ist fuer mich gleichbedeutend mit China, UdSSR, DDR und solchen Regimen, die bis zum Fall der Mauer Westeuropa als Revanchisten bezeichneten und ich kann bei einer solchen Denkweise auch keine "Frechheit" entdecken. Das ich vielleicht zu politisch geworden bin, dass will ich Dir gerne eingestehen, dass war vielleicht etwas ueberzogen - Sorry dafuer. Aber nun genug der Streiterei.......

    😘

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    Erneut ein überflüssiges Zitat entfernt. Unterlasse bitte die sinnlose Nutzung der Zitatfunktion.

    Sorry, China fiel mir gerade so ein. Ich haette auch schreiben koennen "Bulgarien vor EU-Beitritt".

    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    bernardo2001 wrote:
    ......Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort/Reaktion entbehrlich ist........

    Was ist das hier?????? Little-China?? - Wo auch ein Zensurfuerst hockt und die Aeusserungsfreiheit mit Fuessen tritt?!

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort/Reaktion entbehrlich ist.

    Ein guter Veranstalter blockiert natuerlich die vorhandenen Plaetze und versucht den fehlenden Platz hinzu zu kaufen. Natuerlich zeigt einmal zunaechst der Computer im Reisebuero den Status "ausgebucht" an, jedoch kann man im Reisebuero erkennen, dass z.B. wie hier nur ein einziger Platz fehlt. Also fragt man ganz konventionell telefonisch beim Veranstalter an, ob es sich lohnt eine Anfrage zu starten um den fehlenden Platz zusaetzlich zu besorgen.

    Und, wie gesagt, ein guter Veranstalter hilft dem Kunden und damit auch seinem Partner-Reisebuero, indem man eine Anfrage startet und das dauert eben ein bisschen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Fehlende Info zu Sondertarif/Stornobedingungen
    bernardo2001B bernardo2001

    Hallo,

    ich kenn das nur so, dass sich in der Regel bei der Preisausschreibung irgendwo ein Info-Icon befindet, klickt man drauf, hat man die genauen Tarifbedingungen und spaetestens beim endgueltigen Absenden der Buchung muss man bestaetigen, dass man die AGB gelesen hat.

    Also nicht immer die Schuld beim Anbieter suchen.

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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  • Gestern Urlaub gebucht, kann ich nach 1 Tag wieder zurücktreten?
    bernardo2001B bernardo2001

    Das steht doch in den AGB, wie lange sich der Kunde an seinen Buchungswunsch zu binden hat. Wird die Buchung innerhalb dieses Zeitraumes nicht bestaetigt, kann der Kunde von seinem Auftrag ohne Kosten zuruecktreten.

    Was mir aber uebel aufstoesst ist, dass hier behauptet wird, dass TC guenstiger als SLR sei. Das ist doch absoluter Quatsch in diesem Fall, ich kann doch Cala Millor nicht mit Playa de Palma vergleichen. Preisvergleiche kann man doch nur beim absolut identischen Angebot anstellen. Was soll das also.....

    Viele Gruesse
    bernardo2001

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