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  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek
    1. KLICK MICH !
    2. Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
    3. Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
    4. Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
       
       
      Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
       
      Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?
    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek
    1. Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
    2. Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
    3. Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
    4. Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.
    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Tja, kann passieren.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ich habe weder jemanden verspottet, noch bin ich ausfällig geworden.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    garfield1975 wrote:
    weil ja die armen, armen armen, armen armen, armen armen, armen, armen, armen Reiseveranstalter überhaubt gar nichts für die Aschewolke können soll mal lieber der Urlauber am Ende dafür geradestehen
     
    ( ... ) über solche Sachen wie die Europäische Fluggastverordnung hinwegzusetzen und Ihre Kunden allein zurückzulassen
     
    ( ... )
    die ja nun die supertollste Rückholaktion seit Firmenbestehen gestemmt haben (...wozu man als Veranstalter von Pauschalreisen rechtlich verpflichtet ist).

    (...)
    Überhaupt, den Leuten, die weniger Geld für den Urlaub zur Verfügung haben, sollten mal lieber zu Hause bleiben

    1. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass der Urlauber "am Ende" dafür alleine geradestehen muss, aber warum sollte es Reiseveranstalter, ein Reisebüro, ein Hotelier tun? Warum? Die können auch nichts dafür!

    2. Europäische Fluggastverordnung? Lies nochmal nach, ich fürchte Du irrst Dich hier gewaltig.

    3. Eine solche Verpflichtung zu einer "Rückholaktion" besteht bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt definitiv nicht. Bei einem deutschen Reiseveranstalter darfst Du höchstens eine Fürsorgepflicht und eine anteilige Kostenübernahme für eine Rückkehr ins Heimatland erwarten. Denn Rest darfst Du als Urlauber - völlig zurecht - selbst bezahlen. Und DAS steht auch so im deutschen Gesetzen! Alles andere sind kostenlose "Zuckerl" der Reiseveranstalter.

    4. Korrekt! Wenn es sich jemand nicht leisten kann in den Urlaub zu reisen und ggf. auch eine kleine Reserve z.B. für einen unvorgesehen Umstand wie vor einigen Tagen zurückzulegen, dann soll der halt daheim bleiben!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Also jetzt mal ehrlich: Wenn man die Kohle hat, um 1-2 mal pro Jahr (!) in den Urlaub zu fliegen... dann sollte man auch das Geld für Telefonate haben. Wenn nicht, dann läuft da irgendwas verkehrt. 
    Urlaub ist und bleibt Luxus und nicht etwa elementares Grundrecht!

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Gähn ... die Welt ist schon hart und ungerecht. 😞
    Da bin ich ja schon froh das der "zwar herz- und schwer asthma-kranke, aber dennoch sehr couragierte Rentner" der einen Bus "gechartert" hat nicht damit auch noch Probleme gekriegt hat.
     
    Nicht auszudenken beim Bus wäre es zu einer Reifenpanne und einem damit verbunden Unglück gekommen. Es hätten sich sicherlich "Mitreisende" gefunden welche den Rentner als Organisator der ganzen Geschichte verklagt hätten ... und es hätte sich bestimmt auch noch irgendein Richter gefunden, welcher ihn zu einem "Reiseveranstalter" erklärt hätte und ob der vernachlässigten Verkehrssicherungspflichten vor Ort zu Regress verdonnert hätte.
     
    ... die Welt ist halt hart und ungerecht. 😆

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    deswegen schrieb ich ja auch "mancher".  😉  
    Wenn ich mir z.B. angucke, was manche deutsche Airline in den Zielgebieten mit den individuell gebuchten Kunden ( "first to unload" ) gemacht hat - und die sollten ja eigentlich besser behandelt werden als die Charter-Pax - dann möchte ich nicht ausschließen, dass es für viele Urlauber die letzte "Individualreise" ihres Lebens gewesen sein könnte.
     
    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Mone72 wrote:
    mussten mit ihren Reisebüros in der Heimat telefonieren und Alles selber orgenisieren.

    Wer "daheim" ein gutes Reisebüro hat, der hing auch nicht stundenlang in irgendwelchen Veranstalter- oder Airlinehotlines fest. Und selbst organisieren musste er auch nichts, außer vielleicht einmal das Telefon in die Hand zu nehmen uns sein Reisebüro anzurufen.
    Auch diese Lektion hat mancher Individualbucher schmerzlich erfahren dürfen.
     
    Just my two cents ...

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    CaptainJarekC CaptainJarek

    @beachcomber:
     
    Ein Glück, dass ich nicht in der Rechtsabteilung von Reiseveranstaltern arbeite ... wie man "nicht erbrachte Kulanz" einklagen will ... unfassbar!!!
    Da weiß man ja gar nicht ob man lachen oder weinen soll.
     
    Diesen Schrieb kannst Du Dir sparen, er wird als Kandidat auf den "Honk des Monats" mit Sicherheit durch alle Flure und Email-Accounts bei FTI in München geistern. Und das völlig zurecht!
     
    Wenn´s nach mir geht, hätte man Dir einfach den Reisevertrag kündigen und Dir vor Ort eine angenehme Rückreise wünschen sollen. Fertig. :?

    Reiseveranstalter

  • Rückerstattung bei Einzelbausteinen
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Dein Reisebüromensch sieht das richtig. Allerdings nicht auf dem "vollen" Preis, sondern nur auf den Stornokosten laut der Tabelle in den AGB´s.
     
    Viele Grüße.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Schlechte Erfahrung mit DERTOUR
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Justizia ist blind!

    Und machen wir uns mal nix vor, bei den meisten Urlaubern liegt nicht z.B. ein Irrtum vor, sondern man hat a) plötzlich keine Lust mehr auf die Reise ... b) hätte die Reise zwei Tage später günstiger buchen können ... c) stellt auf einmal fest, dass man doch nicht so viel Geld übrig hat ... usw. usf. ... und da kann auch Justizia nicht helfen.

    Reiseveranstalter

  • Schlechte Erfahrung mit DERTOUR
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Es gelten keine "anderen" Regeln, sondern die akzeptierten Vertragsbedinungen.
     
    Davon unabhänig gibt´s für jeden - auch für den Kunden - nach dem BGB die Möglichkeit sich z.B. auf einen Irrtum zu berufen. Das sind zwei gänzlich andere Paar Schuhe!

    Reiseveranstalter

  • Schlechte Erfahrung mit DERTOUR
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Dieses Recht gilt nach wie vor selbstverständlich auch für Dich als Kunden.

    Reiseveranstalter

  • Schlechte Erfahrung mit DERTOUR
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Im Wirtschaftleben hat nunmal jeder per Gesetz das Recht einen Irrtum bzw. Fehler zu korrigieren. Auch ein Reiseveranstalter!
    Natürlich sollte es nicht passieren, natürlich ist es für den betreffenden Kunden ärgerlich ... aber so ist´s halt im Leben.
    Ob es 20,- EUR sind oder der doppelte Betrag, ob eine Null vergessen worden ist oder bei der Dateneingabe ein Zahlendreher passiert ist. Das spielt nunmal keine Rolle.
    Und um mal die Mär von der "Absicht" ein wenig zu relativieren ... ja, es sind lediglich Einzelfälle bei denen sowas passiert ( und im übrigen für den Reiseveranstalter genauso ärgerlich wie für den Kunden - denn zumeist kommt die Buchung zum neuen Preis ja nicht zu Stande ), auch wenn das in einem solchen Forum naturgemäß anders ausschaut. Die Quote dürfte - wenn überhaupt - gerade mal im Promillebereich sein.
     
    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • Schlechte Erfahrung mit DERTOUR
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Sowas steht nicht in dieser Form im BGB und unmittelbar heißt nicht zwangsläufig am gleichen Tag!
    @peacejohannes: Bitte nicht gleich mit einem ersten Posting voller Unwissen andere User verunsichern! Nach dem Stand der Dinge der hier aus dem Thread zu entnehmen ist steht fest, dass a) das Dertour richtig und rasch gehandelt hat und b) das Dertour absolut im Recht ist. Ohne wenn und aber.
     
    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • 1-2-Fly
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Kurze Korrektur Lexilexi, die Reservierungssysteme vieler Reiseveranstalter machen durchaus einen Abgleich auf Doppelbuchungen ( Namen, Reisezeit, Hotel ) und lassen solche Buchungen dann gar nicht erst zu.
    Hier ist aber nichts zu befürchten da die erste Buchung wie gesagt ja nicht storniert worden ist.
     
    Viele Grüße.

    Reiseveranstalter

  • 1-2-Fly
    CaptainJarekC CaptainJarek

    ❓

    Türkei-Checker wrote:
    Die im Reisebüro meinte nein, aber die hat uns auch nicht gebucht.

    ❓   Häh?
    Du hast im Reisebüro eine Umbuchung ( auf Anfrage ) gemacht, aber "die" im Reisebüro hat euch nicht gebucht? Was´n jetzt?
    Oder hast Du Buchung A für zwei Personen woanders gemacht und jetzt noch eine Buchung B für 3 Personen ( inkl. Schwester ) auf Anfrage laufen?! Das wäre nicht sonderlich geschickt ...

    Reiseveranstalter

  • Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Ich mag Dich nicht, korrekt. Da geht´s mir wie 99% aller User hier.
    Bei mir ist es gar noch schlimmer ... aber das zu äußern verstößt gegen die Forenregeln.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!
    CaptainJarekC CaptainJarek

    Endlich mal wieder ein Maier´scher Beitrag zum totlachen.

    Kaufmännische Grundregel?
    Wenn´s nach Dir geht wäre das ja etwas á la: "Ich, der böse RV mit den schlimmen AGB, habe zwar nur einen Ertrag von vielleicht 25,- EUR an der ganzen Reise des TE gehabt, aber ich gebe ihm gerne noch einen Reisegutschein im vierfachen Wert (!) für seinen seelischen Schaden und seine Knieschmerzen."
    Und warum tue ich das? Weil´s eine kaufmännische Grundregel aus dem tiefsten Dunkel Bayern von Gabriela Maier ist. JUHU!

    ... ich pack´s nicht! ( Aber humortechnisch ist mein Tag auf jeden Fall gerettet! )

    gabriela_maier wrote:
    Der Kunde bleibt beim nächsten Urlaub beim RV und erzählt es allen seinen Bekannten.

    Jetzt mal unter uns Pastorentöchtern ... so wie der TE hier drauf ist ... das glaubst Du doch selbst nicht!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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