Weltenbummler_33 wrote:
Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl,
Auch bei § 242 StGB ist der rechtswidrige Zueignungswille Tatbestandsmerkmal. Läßt sich der wirklich beweisen.
Weltenbummler_33 wrote:
Nun, das ist sogar erst mal Diebstahl,
Auch bei § 242 StGB ist der rechtswidrige Zueignungswille Tatbestandsmerkmal. Läßt sich der wirklich beweisen.
Unterschlagung (§ 246 StGB) setzt "Zueignungswille" voraus. Kannst du den beweisen?
Im übrigen sollte man auch im internet vorsichtig sein, wenn man jemand krimineller Handlungen bezeichnet.
So langsam frage ich mich aber, was du eigentlich möchtest?
Kosten sind abgeschrieben
Herausgabe wird erwartet
Jetzt geht es also nur noch um Zustand, über den du dir Gedanken machst?
Schwerlich wird hier ein Experte sein, der beschreiben kann, wie in derartigen Fällen AIDA die Gegenstände aufbewahrt
§ 985 BGB:
Der Eigentümer(ich nehme an, das bist du) kann von dem Besitzer("AIDA" )die Herausgabe der Sache verlangen.
Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird das ja auch nicht verweigert.
Kourion wrote:
Ja, sie hat unterschrieben, aber aufgrund einer falschen - und beängstigenden - Diagnose.
Wieso denn? Der Taucharzt, als Facharzt, hat doch gesagt, dass es völlig ungefährlich ist.
Wie soll man denn eine "normale" Frage beantworten können, wenn jede Einzelheit nur durch intensive Nachfrage bekannt gegeben wird?
Bestimmt eine harmlose Umkehrblockierung, wie die Fachmediziner von Anfang an meinten.
Weil man sonst von Anfang an zu hören bekäme "Warum sollte jemand anders bezahlen, wenn es doch auf deinen Wunsch hin geschah"
Jetzt im Nachhinein ist es natürlich leicht, der 2. Ärztin die ganze Schuld zu geben. Wenn aber so kompetente Medinziner wie
1.) TO und Partner
2.) Tauchguide
3.) Arzt Nr. 1
der Meinung waren, es handle sich um ein harmloses Wehweh
frage ich mich schon, warum ausgerechnet auf die unerfahrene, noch dazu in der Materie vollkommen unbewanderte 2. Ärztin hört.
Nachdem du unterschrieben hast, dass du mit der Ausschiffung einverstanden bist, haast du natürlich auch keine Ansprüche an die AIDA.
Den Tauchcomputer wirst du wiederbekommen, und ob der wirklich einbehalten wurde oder halt gerade nicht auffindbar war, ist ja auch noch nicht geklärt.
Du kannst auch schlecht erwarten, dass von Seiten der AIDA ein Kurier losgeschickt wird, der dieses Stück liefert.
@Kourion
Tja damals hatte ich auch einen 16jährigen Sohnemann dabei, der sicher nicht einverstanden gewesen wäre, wenn Paps beschlossen hätte, auf einer unverzüglichen Heimreise zu bestehen. Aber wie gesagt. Einmal macht man das mit mir, aber sicher kein zweites Mal.
Zum Fall: Was gleichwertig ist oder nicht, liegt ja im Auge des Betrachters (1* mehr muss ja für den Urlauber noch lange nicht bedeuten, dass es für ihn selbst ein besseres Haus ist). Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, nochmal nachzulesen, welche genauen "Unannehmlichkeiten" Pepe anführt und ob hier die Ausgleichszahlung hin kommt, und deshalb auch die Formulierung, "Wenn du meinst...." Natürlich sollte man dafür auch Gründe anführen können.
Aber geistert hier nicht auch immer wieder ein Satz durch das Forum "Im allgemeinen erkennen hier die Gerichte......" im Hinblicj auf die mangelnde Information? Und die Rede ist da aber von deutlich mehr als 7%.
Dennoch bin ich der Meinung, ein Versuch, der nichts kostet, kann nicht schaden (gute Gründe vorausgesetzt). Alles was mit Geldausgabe verbunden ist (Anwalt, Klage) ist riskant und muss gut überlegt sein. Dass dann auch wirklich stichhaltige Gründe vorliegen sollten, ist wohl selbstverständlich.
Ganz unabhängig vom konkreten Fall: Über alles kann man reden, nicht aber darüber, wenn ich wie ein Päckchen Kunsthonig von A nach B verschoben habe.
Als mir dies geschah, war endgültig Schluss mit Reisebüro und Reiseveranstalter, und seitdem gibt es keine Probleme mehr.
@pepe
Wenn du meinst, 7% sind zu wenig, dann schreib den RV an und teile ihnen mit, dass du noch .....€ möchtest. Ob du sie ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch. Und g_m wird die Anwaltskosten auch nicht tragen, vermute ich.
P.S. Dir hilft es nichts, aber vielleicht anderen; Immer gleich beim RV eine bestimmte Forderung aufstellen und nicht auf den guten Willen des Veranstalters hoffen.
Der wird aber auch mehr Infos brauchen.
Wie soll man sich denn z.B. das vorstellen: "Zu allem Überfluss wurde auch noch mein Tauchcomputer, ... einbehalten".
Was heißt in diesem Zusammenhang wurde einbehalten?
Und so gibt es noch viele weitere Punkte zu klären, die ganz sicher den Rahmen hier sprengen.
Und weiter geht's.
Handeln mit den Ägyptern 19.05.2011 10:34:01von ivigr
ist eine Antwort auf
Handeln mit den Ägyptern 19.05.2011 10:47:39 von curiosus
und das
Handeln mit den Ägyptern 19.05.2011 10:42:35hat curi noch dazwischen gesetzt
@soosi
Deine letzte Fehlermeldung ist aber kein Fehler, denn Antonia hat tatsächlich am 18.05 mitten in der Nacht geantwortet. Diesen Beitrag hab ich gestern in aller Früh schon gelesen (18.05. 06:30Uhr)
Diesen Beitrag im Mallorca-forum:
Paguera nur für ältere??? 18.05.2011 14:57:10
um 14.50 gelesen
wiener-michl wrote:
Publikum eher "einfach" .....
Aber unterhaltsam: Kaisermühlen
Macht jetzt dein gebuchtes Hotel zu, nachdem sie hier lesen durften, was sie da für einen "Gast" erwarten.
gabriela_maier wrote:
ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??
Nein, das ist es nicht, denn arglistige Täuschung gehört zum Zivil- und in Ausnahmefällen zum Verwaltungsrecht.
Strafrechtlich lautet der korrespondierende Begriff "Betrug".
Eine Täuschung liegt vor, wenn über Tatsachen falsche Erklärungen abgegeben werden, arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.
Nun kommt der § 123 BGB, in dem es heißt:
"Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung....bestimmt worden ist kann die Erklärung anfechten."
Wir haben aber überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Abgabe der Willenserklärung des TO der Veranstalter wußte, dass bei Reiseantritt das Hotel geschlossen sei.
Nun erklär mir bitte, wo die arglistige Täuschung erfolgt sein soll. Die falsche Auskunft ist es jedenfalls nicht, da sie ja nicht die Abgabe einer WE zum Ziel hatte.
Feststellen möchte ich aber dennoch, dass ich für die Praxis der Reiseveranstalter, Kunden bewußt oder leichtfertig irgendwo hin zu schicken, absolut kein Verständnis habe.
P.S: Sollte sich jemand dafür interessieren, Betrug wird in § 263 StGB definiert, aber auch dafür gibt der Sachverhalt natürlich nichts her.
gabriela_maier wrote:
nahezu kriminell, weil vorsätzlich der Tatbestand einer Nichteinhaltung des Reisenvertrages.
So etwas gibt es nicht, oder bitte nenn die entsprechende Gesetzesgrundlage.
Und schon wieder falsch! Die TO hat mit einem anderem Datum auf das Angebot des Hotels geantwortet, es also verändert und ein neues Angebot erstellt, das wieder nicht angenommen, sondern modifiziert wurde. Es sind niemals zwei übereinstimmende WE getätigt worden und stillschweigendes Übereinkommen gibt es im Privatrecht nicht, sondern höchstens unter Vollkaufleuten.
Natürlich das gilt nur für deutschen Rechsstand.
elisabeth5974 wrote:
na, was hat denn meine frage damit zu tun, dass ich österreicherin bin?
Ganz einfach, mit österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. Vieles ist identisch mit dem BGB, manches aber eben nicht.
Also vergiss einfach alles, was hier von mir geschrieben wurde, weil dies nur für den Fall einer Anwendbarkeit des BGB Gültigkeit hat.
Ihr beiden habt mein Weltbild in Bezug auf dieses Unterforum wieder zurecht gerückt.
Danke und einen schönen Tag
(Der) chepri
@katja
Die TO schreibt neben dem von dir erwähntem zwar auch
elisabeth5974 wrote:
das erste angebot bekam ich für den 12. auf den 13., das zweite vom 14. auf den 15. und die rechnung war dann richtig.
ich glaube aber, sie ist sich nicht so recht bewusst, was das bedeutet