Ganz so einfach ist das wohl nicht:
Tagesspiegel vom 01.01.2007
Presseveröffentlichung einer Kanzlei für Arbeitsrecht
Trotz Krankheit in den Urlaub?
Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus, denn Urlaub bedeutet, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Ist der Arbeitnehmer aber arbeitsunfähig krank, hat er in diesem Moment gar keine Arbeitspflicht mehr, von der er befreit werden könnte. Solange man also arbeitsunfähig krank ist, kann man rein rechtlich betrachtet keinen Urlaub nehmen. Fährt der arbeitsunfähige Arbeitnehmer in den Urlaub und ist dieser Urlaub seiner Genesung förderlich, behält der Arbeitnehmer auch seinen Gehaltsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die vollen sechs Wochen.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit ausschließlich zu Hause bleiben oder gar im Bett liegen muss. Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer muss sich aber so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Das bedeutet, dass man alles unterlassen muss, was eine Genesung verzögern oder gar beeinträchtigen könnte. Letztlich kann nur der Arzt entscheiden, ob ein einwöchiger Urlaub auf/in XXX der Heilung förderlich ist. Ist dies der Fall, dann sollte man sich eine schriftliche Bestätigung seines Arztes geben lassen, und diese Bestätigung dem Arbeitgeber vorlegen. So kann bei dem Arbeitgeber erst gar kein Verdacht entstehen. Ihr Aufenthalt auf/in XXX wird also kein Urlaub im rechtlichen Sinne sein, so dass diese Woche nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden kann.
Es ist zu empfehlen, sich mit dem Arbeitgeber, dem Arzt und evtl. auch mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.



