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gabriela_maier

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  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Also einen solchen Schmarrn habe ich noch nicht gelesen. Ich war zugegen, wo den belgischen Urlaubern abends eine Info durch die Türspalte geschoben wurde, das sie am nächsten Tag in die Türkei geflogen werden, und weiss von österreichischen Urlaubern, da sie bis zum Tage x die Zimmer räumen müssten. Ich habe hier auch gelesen, das deutsche RV ihre Urlauber ultimativ aufgefordert haben, die Koffer zu packen.

    Niemand spricht von Spekulationen, daran will sich keiner beteiligen. Aber es ist gestattet von Rechtsunsicherheiten zu sprechen, und die Frage zu stellen, gab`s das schon mal, gibt es u.U. schon Urteile in der Richtung ? Wenn du dich an der Diskussion nicht beteiligen willst ist das deine Entscheidung, aber dann ziehe dich auch komplett zurük. Ich hatte schliesslich sehr konkrete Fragen an dich gestellt. Also ganz ehrlich: hier enttäuscht du mich ein bischen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    um das Thema zu konkretisieren eine Fallkonstruktion: gebuchter Urlaub in Ägypten wann immer das auch war, Reiseantritt ca. 23./24.1.2011, Reisedauer 3 oder auch 4 Wochen, irgendwann ca. 05.02. oder ein bischen später, what else, die Info vom RV, das er auf Grund der Lage in Ägypten zwangsweise den Rückflug nach Deutschland am 8./9./10.2. egal vornehmen wird.

    Ich habe hier Berichte gelesen, die dahingehend tendieren, und einen Nachsatz hatten, wonach der RV im Falle des Nichtaktzeptierens den Reisevertrag kündigen würde. Ich sehe aber allein diese Ankündigung schon als Kündigung an. Wenn du jetzt sagst, sie kann sich nicht auf Informationen des AA stützen ( leuchtet mir ein ), müsste das doch vor Gericht geklärt werden. In Ägypten waren die Flughäfen am Roten Meer nie gesperrt, die RV hätten demzufolge ihre termingerechte Rückholpflicht erfüllen können. Das wollten sie aber aus Kostengründen nicht.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Warum willst du das nicht verstehen ? Wahltermin im August ? Habe ich dazu was gesagt ? Mir geht es um die Leute, die  n i c h t  storniert oder umgebucht haben, denen die RV suggeriert haben ( und ganz klar, auch die darauf gezockt/gehofft hatten ), das sie ab 01.03.2011 ihre seit -letztes Jahr?Anfang Januar?wann immer? gebuchte Reise wie versprochen antreten und geniessen können. Gibst du eine Garantie darauf, das sie das in der Form auch tun werden ? Also ich lehne mich manchmal auch aus dem Fenster, aber das wäre mir zu gefährlich.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @curi:

    das war überflüssig ! 19 Wochen !! Ich sprach von den Reisenden, die ab 01.03. ( es ist dann ja wieder anscheinend möglich ) fliegen und von deren Erfahrungen, ob Erwartungen und Realitäten übereinstimmend waren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nein, wirklich nicht. Es ist glaube ich eine relativ rechtsunsichere Situation, weil so viel Vergleichbares gab es bisher nicht. Die Aschewolke ist wohl abgearbeitet, auch FTI hat dabei die Segel gestrichen, aber hier sollte jeder sehr vorsichtig seín mit Sicherheitsaussagen. Ich denke, es wird zu Aufarbeitungen kommen müssen. Warten wir mal ab, bis in ein paar Wochen die Erlebnisberichte kommen, die dann fragen: durften die das ?

    @gastwirt: du kennst meine grundsätzliche Position, aber Robin Hood will ich hier nun wirklich nicht sein. Das wäre unfair, denn es ist Neuland. Z.B. wurde früh genug eine kostenlose Stornierung angeboten oder eine Umbuchung, was in meinen Augen eine sehr vernünftige und der Situation geschuldete Entscheidung war. Nur ist das alles juristisch nicht abgeklärt.

    Hier schreiben eine Menge user in entsprechenden foren von ihren Erwartungen, das nach Aufgabe der Warnungen alles wieder auf Null gestellt wird und sie, so wie sie gebucht haben, ihren Urlaub verbringen werden. Sie werden sich erst dann Gedanken machen, wenn sie mit den Realitäten der ailines und der RV zurückkehren. Und dann wird sich dieser thread hier füllen, wi o.a.: durften die das ?

    Hier bleibt es spannend.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Wie ist die Rechtslage ?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Bedingt durch die Situationen in den Reiseländern Tunesien und Ägypten ist es nach meiner Meinung an der Zeit, die Reaktionen der RV auch aus rechtlicher Betrachtung zu diskutieren. Es wurde Rückholaktionen angeordnet, es wurden Reiseverträge storniert bzw. zur Umbuchung frei gestellt, es wurden Reiseverträge wie jetzt z.B. nach Ägypten nach dem 01.03. wieder als realisiert in den Raum gestellt ( was ist, wenn es da zu Änderungen in Richtung Ziel, Termin und Tag aus den Interessenlage derRV kommt ? ). Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben oder besser ergaben sich aus den Reisewarnungen des AA für RV und Urlaubern ? 

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    nein, nicht am Reiseziel Ägypten, sondern an die aus meiner Sicht richtigen Schlüsse aus der entstandenen Lage. Und um das noch einmal ganz klar zu formulieren: nein, ich habe meine Seite nicht gewechselt.

    Aber die Rechtslage ist undurchsichtig, ich werde deswegen einen entsprechenden thread im forum "Reiserecht" aufmachen.

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Infos von RVs/Usern zu Reisen nach Ägypten
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Rabener:

    bravo, du schilderst den Zustand wie er ist und nicht, wie ihn viele hier sich wünschen. Alles was bis zum 31.03.2011 nach Ägypten fliegen will muss sich darüber im Klaren sein, das die angedachten Flugtage, Flughäfen, Flugzeiten und ihre HOtels unter grossem Vorbehalt stehen. Die airlines arbeiten fieberhaft an Notplänen, um einigermassen aus der Misere zu kommen. Es fehlt ganz einfach die "Masse". Ich schreibe das schon seit meiner Rückkehr aus Ägypten, und für die Beiträge unterstellt man mir "negative" Stimmung zu verbreiten.

    Ich würde mich für jeden hier freuen, wenn er gem. seiner Buchung an dem Tag in das Hotel kommt was er bezahlt hat, aber wirtschaftliche Zwänge könnten dagegen sprechen. Leider !

    Gruss Gabriela

    Ägypten

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn ich das hier richtig lese geht es seit ein paar Seiten nicht mehr um das Thema oder die Frage des TO.

    Da mein Name in diesen Beiträgen auch genannt wurde gestatte ich mir ( ebenfalls OT ) eine persönliche Bewertung. Der user "Davidoff" ist ein Maulwurf der besonderen Art. Er schreibt hier interessengebunden ( was, wenn er sich dazu äussern wurde, vollkommen legal wäre ), aber seine Beiträge sind tendenziös, bewusst provozierend, beleidigend und absolut überheblich in der übelsten Art. Ich hoffe sehr, das die admins ihm das mal auch nahelegen, sich in der Tonlage zurückzunehmen.

    Ansonsten glaube ich, das er mit seinem "Pseudyonum" sich hier doppelt angemeldet hat, um genau in der geschilderten Form eine Art "Buhmann" zu schaffen, er spielt eine Rolle.

    So, jetzt darf er sich gerne mal wieder über korrekte Rechtschreibung und Benutzung von Fremdwörtern mokieren.

    Kommt selten vor, aber diesmal ohne Gruss

    Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Positives Signal
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Davidoff:

    dafür, das du erst seit dem 16.02.2011 hier schreibst ist der Kenntnisstand einzelner Beiträge von mir aus ganz frühen Jahres schon sehr erstaunlich. Verschwörungstheorie ? Habe ich hier schon mal gelesen. Warst du unter anderem Namen schon mal hier ? Ich glaube aber eher, deine Anwesenheit ist berufsbedingt.

    Gruss Gabriela

    PS: sorry für OT, aber darauf-weil ebenfalls OT- musste ich antworten,

    Ägypten

  • Hotel überbucht - ich erfahre das erst vor Ort
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Die crux des Problemes ( @sealord ) kann hier nicht pauschal gelöst werden. Ich habe dazu schon in anderen threads sehr viel geschrieben, vor allen Dingen, das -wenn man vor Ort damit u.U. sogar noch spät abends mit übermüdeten Kindern konfrontiert wird- sehr viel falsch gemacht werden kann.

    Es ist leicht zu sagen, ich verlange den sofortigen Rückflug, alles andere erledigt später mein Anwalt, wenn das Verlangen von den örtlichen Anwesenden gar nicht zur Kenntnis genommen wird. Aus meiner Sicht ist die vernünftigste Vorgehensweise, vor Abflug vom RV eine hotline Nummer zu notieren sowie Faxnummer und email. Die örtliche Reiseleitung ist in aller Regel ein Dienstleister mit mehreren Visitenkarten, sprich: er bedient nicht nur einen RV.

    Wer tagsüber ankommt sollte sofort telefonisch mit dem RV ( oder zumindest mit der Buchungsstelle ) Kontakt aufnehmen aufnehmen und das Problem schildern, mit einer klaren Ansage, was man machen will. Also entweder sofort oder so schnell wie möglich zurückgeflogen werden. Das Ersatzhotel würde nur bis zu einer Lösung = Entscheidung des RV akzeptiert werden ( denn schlafen und essen muss man bis dahin ja ). Ist es schon spät abends sollte die Kontaktaufnahme unverzüglich am nächsten Tag erfolgen. Sollten Zeugen (  wie z.B. Mitreisende ) zugegen sein, Namen und Anschriften notieren.

    Alternative wäre ein Angebot an den RV, da der Reisevertrag durch den RV gekündigt worden sei, im Sinne einer Kostenreduzierung das Ersatzhotel unter Verrechnung von Qualitätsvor- bzw. -nachteile zu akzeptieren, nach Rückkehr aber Schadensersatzansprüche in Höhe von 50% des ursprünglichen Reisepreises zuzgl. 15% wegen der nicht erfolgten bzw. viel zu späten Information geltend zu machen. Geht der RV darauf nicht ein bleibt nur die Forderung auf unverzüglichen Rückflug.

    Wer immer sich aber wachsweich auf was anderes einlässt ( nun bleiben Sie erstmal da, wir werden uns schon einigen, und das andere Hotel ist ja viel schöner etc. etc. etc. ) akzeptiert die Kündigung des alten Reisevertrages und akzeptiert einen neuen Vertrag. Kann zuhause dann das Buch zuklappen.

    Alle Zusagen des RV`s -wenn es sie denn gäbe- sollten in schriftlicher Form erfolgen, damit später ein Nachweis vorliegt.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Positives Signal
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nee, brauchst du aber auch nicht, weil du auf dem Dienstwege noch bessere Konditionen erhältst.

    Ägypten

  • Studie: Nachhaltiger Tourismus
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Und genau aus diesem Grund will die TUI zweigleisig fahren. Das widerspricht aber deiner Einschätzung, weil die TUI das Potenzial für diese Zielrichtung wohl ganz anders prognostiziert. Der sogenannte "Billigurlauber" soll nicht aufgegeben, wird aber seinen Bedürfnissen entsprechend nun von Disount Travel bedient werden. Aber ich finde es spannend, das die TUI "hochwertige" Produkte ( oder wie immer man das nennen will ) unter dem Markennahmen TUI vertreiben will, und Billigsegmente anderweitig benennt. Kennt noch jemand das Lied "spiel nicht mit den Schmuddelkindern" ? Gebe zu, ist ganz lange her.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Lies bitte meine Beiträge nach: die Belgier wurden ( explizit ex Magic Life Kalawy um den 28./29.01. ) wie von mir in einem Beitrag angegeben zwangsläufig evakuiert in die Türkei und behaupte hier deswegen nicht sonst irgendwas und ziehe keine nicht nachvollziehbaren Rückschlüsse. Was du zitierst, sind von mir Aussagen zum Abflugtag am 04.02. und ein Zustandsbericht, was sich am Flughafen Hurghada abgespielte, zuzüglich der damals -gleicher Tag im Hotel- aktuellen Information, das Gulet alle Österreicher bis zum 06.02. ( dem fraglichen Sonntag ) ausfliegen wollte.

    @Davidoff. Interessant, deine 3 Aufenthaltsorte in so kurzer Zeit. Ganz neue Information, damit hast du bisher hinterm Berg gehalten. Warum ? Sieht nicht nach Pauschaltourist aus, sieht eher nach interessengebunden Recherchen aus, sprich Dienstreisen. Wundert mich nicht.

    Und jetzt noch zum letzten Mal: alle denkbaren und anscheinend hier geführten Diskussionen bis zum 05./06.02. sind an mir vorbei gegangen, ich war nur involviert in die Realitäten vor Ort. Niemand, ich wiederhole niemand, wollte zu der Zeit von seinem RV vorzeitig aus seinem Urlaubsort ( da schliesse ich provokativ das gesamte Rote Meer ein  ) nach Hause geflogen werden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Kourion:

    mir erschliesst sich dazu kein Gegensatz, das müsstest du mir schon näher begründen. Der von dir zitierte Beitrag bezog sich auf die von mir empfundene "eigenartige" Stimmung, und nicht auf juristische Justierungen auf die von anderen Urlaubern zu ertragenen Belastungen. Ich war zu keiner Zeit in meinem Urlaub vom 21.01. bis zum 04.02. in der versprochenen und von uns bezahlten Leistung betroffen. Das ist anderen -wie man hier lesen kann- nicht so ergangen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, ich war zumindest im Gegensatz zu dir zu der Zeit vor Ort, und habe u.a. mit (z.B. belgischen ) Urlaubern gesprochen, denen per unter der Tür durchgeschobenem Brief abends die Abreise am nächsten Tag nach Antalya -was für ein Zufall- aufoktruiert wurde. Also das darf ich versichern, sie hätten sich mit deiner von der heimischen Couch formulierten "sachlichen" Begründung nur sehr ungern anfreunden können. Wenn du meinen Beitrag als "Gezicke" bezeichnest erlaube ich mir deine replik dazu als seelenloses Geschwafel zu benennen. Aber zumindest eins ist klar geworden: du formulierst interessengebundene Meinungen. Wenn du dich dazu klar äussserst wäre nichts dagegen einzuwenden.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @chepri:

    das ist doch alles bekannt, aber hast du eine Erklärung dafür, das die Rückbeförderung über Antalya incl. einer Zwischenübernachtung erfolgen musst ? Notwendige Kosten ? Also da hätte ich als Betroffener schon ein paar Fragen.

    Um das noch einmal ein für alle mal zu sagen: ich habe bis zum 06.02. keinen Beitrag gelesen, der hier in der Problematik "Ägypten" veröffentlich wurde. Waren das in div. threads 500 oder 600 oder 700 ? Keine Ahnung. Was immer ich zum Thema geschrieben habe war immer ausserhalb der AA-Informationen, bezog sich auf meine persönliche Wahrnehmung aus der Sicht der Betroffenen ( dabei bleibe ich ) und nicht der in aller Ruhe auf der heimiligen Couch sitzenden user.

    Wenn mich jemand am 31.01. auf eine Kombifahrt Nil/Badeurlaub verschickt und das am nächsten Tag zurücknimmt, mich wieder wie auch immer auf "Null" stellt, also da würde ich hochgehen wie damals das berühmte HB-Männchen. Wenn am Abreisetag Luxor noch out of bounds war, einen Tag später eben nicht ( noch einmal: ich kenne die Berichte des AA nicht ), dann hätte ich verlangt, mich eben vorab in mein bis dahin ruhiges Hotel am Roten Meer zu bringen, und nicht über Antalya ( ein tolles Angebot ?  Er hätte auch da bleiben können ? Antalya hat er aber nie vorgehabt !!!! ) nach Hause zu karren.

    Tut mir leid, hier wird aus der Sicht der Betroffenen zuviel theoretischer Mist verzapft. Denn nur sie waren vor Ort !

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @sokrates:

    danke für deine Hilfestellung. Genau so war das gemeint, aber wer sich mal in der Denke in Tatbestände reinversetzt und versucht sie zu analysieren verläuft sich auch in einzelnen Begriffen, wenn er in der Sache verbleiben will. Zu meiner Rechtfertigung: ich wollte den Beitrag editieren, aber habe es trotz fünffachem Versuch nicht schaffen können. Ist es denkbar, wenn ein Beitrag über eine Seite hinwegwechselt das nur der erste verbleibende Teil zur Edition zur Verfügung steht ? Ich hab`s dann aufgegeben.

    @davidoff: es ist sicher wirtschaftlich aus Sicht eines Veranstalters nicht verkehrt, auch wider besseren Wissens noch einen Tag vorher auf die Reise zu schicken. Was willst du uns damit sagen ? Was in der Denke der RV zugeht ? Weiss man doch ! Wie du darüber allerdings denkst wissen wir nicht. Bleibt dein Geheimnis. Dann könnte man dich aus besagten Gründen in einer bestimmten Richtung einordnen.

    @chepri:

    ich wollte auch auf deinen Beitrag eingehen, was nämlich eine Kündigung eines Reisevertrages bewirken kann, wenn Urlauber bereits vor Ort sind.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @heber63150:

    ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden: Antritt der Reise am 30.01., am 31.01. die Info, das ( mit einem Tag Zwischenaufenthalt via Antalya ) die Reise abgebrochen wird ? Und dafür eine Erstattung von  € 321.39 ?

    Aus welcher Erkenntnis heraus hat dich der RV die Reise noch antreten lassen, sie aber sofort einen Tag später gecancelt ? Was hat sich in diesen 24 Stunden so impertinent Wichtiges aus dem AA ergeben, was den RV zu dieser Entscheidung veranlasst hat ? Nein, da hat man dich wohl wissentlich was geschehen wird noch losgeschickt, denn solche Planungen werden nicht innerhalb einer Nacht entschieden und logistisch ins Reine gebracht. Und warum Antalya ? Da wollte man sicher in einem Aufwasch noch ein anderes Problem lösen.

    Der RV wird n.m. Meinung von seiner Linie nicht abgehen, wenn du das Problem ernsthaft zu lösen versuchst wird es ohne Anwalt und Prozess nicht gehen.

    @uta15:

    mir ist die Formulierung des RV`s nicht klar: entweder zwangsweiser vorzeitiger Rückflug oder Kündigung des Reisevertrages. Ich denke, das schon ein vorzeitiger Rückflug eine Kündigung des Reisevertrages durch den RV darstellt. Welche Bedeutungen haben Reisewarnungen durch das AA für Urlauber, die bereits vor Ort sind ? Heisst das automatisch auch zwangsweise Rückführungen ? Wer entscheidet das ? Eine ernsthafte Bedrohung der Urlauber am Roten Meer hat nachgewiesen nie bestanden, die Flughäfen Hurghada, Sharm el Sheik und Marsa Alam waren nie geschlossen. Das heisst also, die Abholung zum vorgesehenem Zeitpunkt wäre immer möglich gewesen ( allerdings unzweifelhaft nur durch leeren Hinflug ).

    Wie das ein Gericht entscheiden wird ist offen. Auf der einen Seite berechtigte Interessen der RV auf der Ernsthaftigkeit des Problems und einer wirtschaftlichen Lösung, auf der anderen Seite die Urlauber, die auf Erfüllung ihres Reisevertrages pochen. Nach meiner Meinung müsste dort ein Interessenausgleich in Form von Entschädigungszahlungen durch den RV erfolgen, da dieser durch mathematische höhere Zahl seiner Vorteile ausgleichspflichtig gegenüber dem Einzelurlauber sein sollte.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Rückerstattung für Ägypten-Reise
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @uta15:

    ich muss zugeben, das meine Informationen bezgl. der planmässigen Rückflüge sich nur bis zum 07.02.2011 beziehen. Wir selbst sind am 04.02. zurückgeflogen, konnten aber die anstehenden Rückflüge in den entsprechenden Mappen der RV einsehen.

    Es war wohl wie auch in Tunesien eine Entscheidung der RV, die Bücher zuzumachen und alles möglichst kostensparend zum Abschluss zu bringen, sprich alle auf einmal rauszuholen. Wie hier eine Kündigung des Reisevertrages juristisch zu bewerten ist vermag ich nicht zu beurteilen. Fakt ist aber, das sich de jure ( über das AA ) wohl zwischen dem 01.02. und dem 08.02.2011 nichts geändert hat.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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