Sie braucht nur einen guten Anwalt.
Gruss Gabriela
Sie braucht nur einen guten Anwalt.
Gruss Gabriela
wie in allen Berufen gibt es auch bei den Richtern natürlich Unterschiede im Handeln. Ich glaube nicht in der Berufsauffassung ( ähnlich wie bei Ärzten ), denn wegen ihrer besonderen Verantwortung unterliegen sie einer besonders kritischen Beurteilung, die ja sehr öffentlich vorgenommen wird. Möglicherweise junge Richter, die sich fallbezogen nur sehr intensiv mit der Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen orientieren, oder ältere Richter, die sich eher auf ihren Erfahrungsschatz mehr oder minder verlassen. Und ein Richter am Amtsgericht hat auch nicht jeden Tag 20 oder mehr Fälle abzuhandeln, da hat er genügend Zeit für Recherchen dazwischen. Er bündelt nur an einem Verhandlungstag die Termine.
wir leben ganz sicher in einem sehr guten Rechtsstaat. Manchmal wünsche ich mir zwar speziell für die Reisebranche "amerikanische" Strafmöglichkeiten, sprich z.B. neben Schadensersatzleistungen zusätzliche Strafzahlungen in empfindlicher Höhe, wenn wiederholt der gleiche Tatbestand erfüllt war, aber unterm Strich können wird gut mit unserem System leben. Noch einen Satz zu deinem Beispiel Premiere: so wie du es beschrieben hast ist es unmöglich. Kein Richter darf ein Beweismittel ablehnen. Das ist nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde, wenn ein Unberechtigter den Beweis angeboten hat o.ä.
Was hier in der Themenprolematik FTI anbelangt hatte ich immer geglaubt, sie würden ein Muster-/Testverfahren durchziehen. Glaube ich aber nicht mehr, denn wo immer es stattgefunden hätte würde überregional aus dem besonderen Interesse darüber berichtet worden sein.
Gruss Gabriela
Einer Entscheidung, das nach Aktenlage entschieden werden kann müssen beide Streitparteien zustimmen. Ansonsten sammelt der Einzelrichter die schriftlichen Vorträge und setzt einen mündlichen Verhandlungstermin an. Der sieht in aller Regel wie folgt aus:
es sind ungefähr 20 Vorgänge oder sogar mehr, die der Richter im Abstand von 15 Minuten abhandelt. Kann man am Aktenstapel erkennen, den der arme Kerl oder die arme Frau zu Verhandlungsbeginn reinschleppt. Dann ruft er die Parteien auf und stellt Fragen, die sich ihm aus der Aktenlage ergeben haben. Je nach der Qualität der Antworten kann man erkennen, wie er tendiert. Sein Bestreben ist es meistens, beide Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen. Gelingt das nicht, fragt er noch einmal nach den Anträgen ( die im vorprozessualem Schriftwechsel ja gestellt wurden ) und erklärt dann einen Verkündungstermin. Das ist dann meistens 4-6 Wochen später. Da geht aber kaum jemand hin, das Urteil wird postalisch zugestellt.
Im Gerichtssaal ist ein ständiges Kommen und Gehen der anderen am Tage anstehenden Parteien. Also mit grossartigen Erörterungen darf man nicht rechnen. Der Richter hat innerlich bereits seine Entscheidung gefällt, wenn nichts Neues mehr auf seine Fragen hin vorgetragen wird. Das geht wie am Fliessband.
Aber man kann trotzdem zu 100% davon ausgehen, das der Richter in seinem Arbeitszimmer sich gründlich mit der Sache beschäftigt hat.
Gruss Gabriela
Werden die unterbrochenen Bautätigkeiten in Sarrigerme jetzt doch zu Ende geführt ? Ich kenne die Baustelle oberhalb des alten ( ersten ML-Clubs ) seit fast 15 Jahren, und war sehr enttäuscht, das man das Konzept kurzfristig gestoppt hat.
Woher hast du die Information ? Ich habe noch vor ein paar Wochen in Wien recherchiert, aber: auch da sagte man mir, man sollte auf die neuen Sommerkataloge warten, da könnte es doch noch die eine oder andere Überraschung geben.
Wird -wenn dem so ist- viele alte Sarrigermefans freuen.
Gruss Gabriela
Hat der RV für seine Kostenbeteiligung eigentlich eine Spezifikation vorgenommen ? Oder war das eine reine "Kulanzzahlung" aus Sicht bzw. Darlegung des Veranstalters ?
Auf jeden Fall ist die angebliche "automatische Kündigung" -wie angeführt- ein Witz und nicht rechtsverbindlich. In meinen Augen ist es auch gerechtfertigt, wenn man nach zwei Tagen, in denen der RV weder telefonisch noch vor Ort erreichbar ist, eigene Aktivitäten starten darf und sogar muss. Nicht nur wegen der zwei alten Herrschaften, für die ja eine Fürsorgepflicht vorhanden ist, nein, auch für den RV darf und muss man aktiv werden ( ohne Auftrag ) im Rahmen einer Schadensminderungspflicht.
Ich wage hier keine Prognose, es gibt wohl nur den Weg über den Anwalt und gegfl. über das Gericht. Aber dennoch würde ich vorher dem RV einen aus deiner Sicht ausgewogenen Kompromissvorschlag machen. Es wurden in diesen Tagen ( und auch noch später ) Abwehrmechanismen strategisch vorgegeben, und es war ziemlich sicher nicht möglich, den Einzelfall individuell zu bewerten. Vielleicht íst das aber heute möglich. Einen Versuch ist es wert.
Gruss Gabriela
Für die Klassifizierung von Hotels oder Clubs gibt es 2 Kriterien, die im Reisekatalog angegeben werden müssen:
1.) nach landestypischer Einordnung
2.) nach Einschätzung des Reiseveranstalters
Der RV ist nur verantwortlich dafür, wie er mit seiner persönlichen Bewertung die Reise verkauft.
Gruss Gabriela
Na, dann lasst euch mal weiter aus. Und schon wieder mal die Zielexpertin an der Front. Noch einmal: ich habe meine Meinung zu der Frage geäussert, ob man Roulette akzeptieren kann oder nicht ! Ist implizieren so schwer zu definieren ? Und Vermutungen auf die heutige Effizienz solcher Reisen wird man doch auch wohl noch äussern dürfen ? Ganz ehrlich: habt ihr nichts Besseres zu tun ? Lasst doch ganz einfach mal meine Meinung stehen. ist meine Meinung, braucht doch nicht eure Meinung sein, ich wollte doch niemand überzeugen.
Gruss Gabriela
Den Club Kos kenne ich nicht, wohl aber alle anderen Clubs.
Ich empfehle auf Grund deines Anforderungsprofils daher den Club Waterworld. Kemer und Africana sind tolle Clubs, aber eher für Paare. Kemer früher sogar für Kinder unter 12 Jahren outbound. Animation für deinen Sohn findest du ganz sicher im Waterworld.
Gruss Gabriela
ich gebe zu, über das Thema war ich eigentlich schon weg. Aber wenn du es möchtest, gerne:
meine ersten Beiträge zu dem Thema waren Meinungsäusserungen zu der Frage: würdet ihr Roulette buchen oder nicht. Wurde ja auch zu Anfang diskutiert. Aus meinen Äusserungen durfte man m.M. nach implizieren, das ich durch das Angebot von Ketten eine gleichbleibende Qualität unterstellt und damit eigentlich zu der Frage positiv Stellung bezogen hatte.
Der Rest war dann die Relation zu heutigem Buchungsverhalten. Tagesaktuelle Preise ersetzen in meinen Augen evtl. Auslastungsschwankungen. Im Magic-Life- Katalog gab es übrigens früher eine extra Buchungsmaske für Roulette-Buchungen, gibt es heute nicht mehr.
Zufrieden ? Gruss Gabriela
Es geht aus dem Eingangsposting hervor, das es eine Pauschalreise war.
Was ich hier eher fürchte, das der TO den Veranstalter nicht ausreichend in die Pflicht genommen hat und relativ früh -ohne auf Abhilfe zu warten- eigeninitiativ tätig geworden ist. Aus der Situation vor Ort verständlich, aber: es kann juristisch daraus ein Nachteil entstehen.
Gruss Gabriela
guter Beitrag, aber so einer wurde hier auch unbedingt mal fällig. Hast du sehr gut -ohne zu beissen- formuliert.
Was den Begriff "Sammelklagen" angeht, juristisch ist das in Deutschland analog Amerika nicht möglich. Aber es gibt doch auch bei uns eine Form dafür: wenn sich eine Anwaltskanzlei anbietet, jede Einzelklage gegen den gleichen Beklagten und vor dem gleichen Gericht zu vertreten, sind das sehr artverwandt gebündelte Klagen im gleichen Sachverhalt. Gibt es bei uns des öfteren bei Klagen durch geschädigte Anleger bei Anlageverlusten durch z.B. falsche bzw. unzureichende Bankberatungen.
Gruss Gabriela
Was man heute so alles als Glücksreise verkaufen kann !! Wenn du dir nur ein bischen Mühe geben würdest und meinen ersten diesbezüglichen Beitrag vielleicht noch mal nachliest:
ich habe mich auf Ketten bezogen, z.B. auf Magic Life, die in einer Urlaubsregion mehrere Hotels bzw. Clubs dort vorhielten, und sich dann das Glück lediglich darauf bezog, in welche Anlage der Kette man kam.
Was du hier bei HC als Glücksreisen siehst sind Reisen eines Veranstalters !! Jetzt müsste ich eigentlich auch eine "böse" Abschlusszeile dranhängen, aber ich denke, das spare ich mir.
Gruss Gabriela
ich sagte ja auch "ist eher....". Ich habe nicht behauptet, das es das nicht mehr gibt. Trotzdem regelt man das heute "eher" über tagesaktuelle Angebote oder andere Aktionen.
Gruss Gabriela
Ganz ehrlich: das haut mich um !! Ein Inkassounternehmen ist ein Dienstleistungsunternehmen ( mit äusserst schlechtem Branchen-Image ). Die interessiert die Gründe nicht, die zu ihrer Beauftragung geführt haben. Die ziehn das durch, denn vom eingetriebenen Geld werden die bezahlt !
Du hast hier sehr gute Ratschläge von kompetenten usern bekommen, was die AGB deines RV angeht. So und nicht anders läuft das ab, allerdings hätten bei dir nur 20% Stornokosten verlangt werden dürfen.
Sei mir nicht böse, aber so wie du das insgesamt erzählt hast kann sich die Geschichte nicht abgespielt haben. Ist ja auch egal, wenn du nun nichts zahlen musstest kannst du ja sehr zufrieden sein.
Gruss Gabriela
nein, diese Frage natürlich nicht. Aber die Diskussion war ja ein bischen durch mosaik in das Vertragsrecht abgerutscht. Und da hatte ich mich festgebissen. Leider ! Aber die ersten Beiträge befassten sich ja auch mehrheitlich damit, ob überhaupt noch ein Reisevertrag exisitieren würde.
Gruss Gabriela
Ist eher eine Geschichte von gestern. Wurde gerne von Hotelketten in gleicher destination angeboten, um den Auslastungsgrad zu regeln. Gab es z.B. früher auch von Magic Life: ex Antlaya in alle Clubs an der türkischen Riviera.
Heute steuert man das eher durch kurzfristige Angebote ( Tagespreise ) oder zeitlich befristete Buchungsaktionen. Und richtig: so wurden auch die schlechteren Zimmer an den Gast gebracht. Übrigens konnte man damals beim ML-Roulette gar nicht so viel sparen.
Gruss Gabriela
Wenn es denn im Vertrag so drinsteht wie hier geschildert bei NEC, dann ist es ja vertragskonform. Ist es denn überalls so ? Gebe zu, diese Passagen nie genau gelesen zu haben, da ich seit Jahren mit Kreditkarte bezahle und die Anzahlung und die Endabrechnung 4 Wochen vor Abflug abgebucht werden.
Sollte das der Fall sein wäre die Frage des TO ja eigentlich überflüssig gewesen.
Gruss Gabriela
Es ist richtig, wir reden hier nicht über Formalien, was ein RV tun würde. Wir reden hier über Rechtspositionen. Und ich bleibe bei meiner Meinung, das im Reisevertrag rechtsgültige Vereinbarungen über die Zahlungsmodalitäten getroffen wurden. Wir führen also eine "theoretische Diskussion".
Verträge sind einzuhalten. Das von privacy erwähnte Urteil betrifft einen Vertrag direkt mit einer airline. Ein solcher Vertrag wird aber mit einer Pauschalreise über einen RV nicht geschlossen.
Und die xxxler wollen wir doch auch nicht vergessen. Dazu wurde hier noch gar nichts gesagt. Man weiss, ich bin kein Freund ( wg. bestimmter AGB ) der RV, aber hier gilt das Vertragsrecht ohne wenn und aber. Wenn man im Umkehrschluss den RV erfolgreich verklagen kann, weil er z.B. das vereinbarte Hotel nicht liefern kann = sprich Kündigung des RV plus Klage wegen Schadensersatz- und das aus dem geschlossenen Reisevertrag, ja, warum darf er RV das dann nicht auch tun, wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten worden sind ? Das gibt es in keinem Vertragsrecht.
Gruss Gabriela
wir waren zweimal in Sichtweise des Winterschlafes im MS ( ab Mitte November ) und zweimal Mitte bis Ende Oktober dort. Im Oktober waren sie noch offen, im November nicht mehr.
@Mü-Ingo:
das entspricht der Strategie des Managements ( und wohl der Investoren ). Spätestens alle 5 Jahre muss war grösseres passsieren, um mit den Neubauten mithalten zu können. Werde ich mir für nächstes Jahr mal wieder vormerken. Wenn nur nicht immer im April ( gefühlte ) zehntausend Tennisspieler da wären.
Gruss Gabriela
Fristen, wenn vertraglich vereinbart, sind einzuhalten. Das ist ganz klar und in aller Deutlichkeit im induviduellen Vertragsrecht fixiert, dem beide Vertragspartner in einem solchen Vertrag zugestimmt haben. Eine gesetzliche Nachfrist gibt es nicht, es liegt einzig und allein im Wohlwollen des Vertragspartners. Ist auch nur ein Teil des Vertrages nicht eingehalten worden hat der betroffene Partner ein Recht auf Kündigung des Vertrages. So isses !
Gruss Gabriela