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Aktuell

  • Tourismus in der Krise...?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Na schön, das die Reisebranche sioch wieder sich gesund rechnen kann. Um das mal klar zu stellen ging man dort in 2008 von einem bombastischen Jahr 2009 aus. Das schliesst natürlich auch die strategischen Planungen ein ( Neubauten von Hotels, Kapazitätserweiterungen, neue Ziele, neue Märkte etc. etc. ).

    Wer mag, kann sich mal in die alten threads einlesen. Wenn also für 2009 die erwarteten Ziele vefehlt wurden ( plus 5% ? 8% ? 10 % ? ) und man heute beklatscht, das es doch nur ein Minus von 3 oder 4% gegeben hat, ja, der sollte auch zugeben, das die Reisebranche ( aber zugegeben nicht nur sie ) in 2010 höchstwahrscheinlich auf das Volumen von 2007 oder bestenfalls auf 2008 zurückfällt.

    Ich wollte nur mal die euphorischen Erwartungen der Branche in Erinnerung rufen, also die damals sagten: Krise ? welche Krise ? Ein Deutscher spart am Urlaub nie ( oder wenn ja, aber ganz zuletzt ).

    Schon vergessen ?

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Haben die Deutschen zu viel Urlaub?
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Richtig ist die Angabe von 20 Urlaubstagen, was den gesetzlichen Urlaub betrifft. Wer hier noch von 24 Tagen spricht hat die alte 6 Tage-Woche noch in Erinnerung.

    Es geht aber im Thema um die Einforderung eines Verbandsoberen. Sprich nicht mehr 6 sondern nur noch 4 Wochen. Das betrifft aber die tarifliche Urlaubsvereinbarungen. Und die gelten nur in den gewerkschaftlich gut organisierten grossen Branchen. Im Mittelstand gelten(n und galten ) andere Gesetze.

    Mir braucht keiner was vorzumachen: in Zeiten von Lohndumping ( auch in den besten Kreisen ) ist Urlaubskürzung mit Sicherheit auch schon längst Realität geworden. Dieser Angriff zielt in meinen Augen tatsächlich auf die Gewrkschaften ( und damit die grossen Betriebe z.B. die 30 Dax-Werte ). Wer die Diskussionen in den letzten Wochen verfolgt hat konnte feststellen, das die Gewerkschaften die Zeiten der Lohnbescheidenheit für beeendet erklärt haben und grössere Zuwächse fordern, besonders auch, um die Binnennachfrage zu steigern.

    Ich gehe davon aus, das der Preis dafür Urlaubstage sein werden. Aber von 30 oder noch mehr Tagen bis zum gesetzlichen Mindesturlaub ist es ein langer Weg. Und wer ehrlich ist wird zugeben, das ein Lohnplus wichtiger ist als 1 oder 2 Urlaubstage. Was nützt mir Urlaub, wenn das Geld fehlt, ihn zu gestalten.

    Fazit: die Gewerkschaften werden einknicken, ja, es wird zur Reduzierung der tariflich vereinbarten Urlaubsansprüche kommen. Und ich bin auch der Meinung, das man damit leben kann.

    Gruss Gabriela

    Allgemeine Fragen

  • Hotel wurde automatisch umgebucht!
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich habe mich zu diesem Thema schon so oft geäussert, das ich eigentlich dazu nichts mehr sagen wollte. Aber sei`s drum.

    Der Reisevertrag wurde vom RV gebrochen, denn das gebuchte Hotel wurde nicht zur Verfügung gestellt. Ich habe immer gesagt, wenn man das dem Reisenden vor Ort erst mitteilt bedeutet das ein "Minenfeld", in dem man schnell Schaden nehmen kann, weil ein Fehler schnell passiert.

    Bricht der RV den Vertrag, weil er das gebuchte Hotel nicht liefern kann und informiert den Kunden vor Abreise kann der RV vom Reisenden gekündigt werden, und wenn er den RV auf Schadensersatz verklagt, erhält er zusätzlich noch ca. 50% des Reisepreises.

    Ist er aber vor Ort gibt es drei Möglichkeiten:

    1.) auf Unterbringung bestehen oder altenativ sofort Rückflug verlangen und Schadensersatz ankündigen.

    2.) die Alternative nur unter Vorbehalt zu akzeptieren, aber die nicht erfolgte Information über den Hotelwechsel juristisch einzufordern und Unterschiede in der Qualität zu dokumentieren und später ebenfalls geltend machen

    3.) den gebrochenen Reisevertrag durch den RV ( wie 1.) zu kündigen, aber anzubieten, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Alternative vorest zu akzeptieren, und eine Aufrechnung nach der Rückkehr gegfl. juristisch einzuklagen.
    ( Ich habe in einem anderen thread mal dazu eine Musterrechnung aufgemacht, der im übrigen niemand widersprochen hat ).

    Wer aber nichts sagt, ins andere Hotel geht, hat ein neues Angebot des RV akzeptiert und kann später gar nichts mehr machen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • LMX - meine Erfahrungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @privacy:

    ich habe nichts Gegenteiliges behauptet, bin deiner Meinung. Aber prozessuale Auseinandersetzungen mit den xxlern gibt es noch nicht so viele. Bitte lese die Bemerkung, wonach sich der RV aus der Schusslinie nehmen will, weil er nichts für die airline kann. Es wurde ja auch eine separate Buchung des Fluges vorgenommen. Aber bei einer "normalen" Buchung halte ich mich nur an den RV.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • LMX - meine Erfahrungen
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Wenn deine Frau heute zum Arzt geht solltest du die Zeit nutzen, um einen guten Fachanwalt für das Reiserecht zu eruieren und zu kontaktieren. Ich glaube nicht, das du hier im forum nach den von dir geschilderten Abläufen kompetent Rat bekommen kannst. Du hast eine Pauschalreise nach dem Baukastensystem gebucht, angeblich -wie hier oft betont wird- die modernste und zukunftträchtigste Form ( ich teile diese Ansicht nicht zu 100% ), und da sind solche Pannen ( zumal in der Häufung ) juristisch noch Neuland.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Hat denn jemand überhaupt was zu berichten ? Schon fast Ende August, und dann sollten doch endlich die Drohgebärden von FTI eigentlich mal in Aktivitäten sprich zu einer Klage führen. Aber es ist Stille an der Front !!

    Ich habe wirklich geglaubt, das FTI das versuchsweise durchzieht. Mag ja möglich sein, dass das an unbekannter Stelle geschieht, ab die hier sich äussernden user können wohl keine neue Wasserstandsmeldung abgeben. Wie heisst es so schön ? No news are good news !

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Waterworld Belek by MP-Hotels
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Früher konnte man jeden Magic-Life Club per e-mail direkt ansprechen. Geht heute nur noch über Wien. Was dabei rauskommt, ob und wie eine direkte Kommunikation zwischen Wien und dem Club stattgefunden hat  erfährst du aber nicht. Zur Frage selbst: wenn es die Belegung bzw. Auslastung erlaubt wird man dir vor Ort schon behilflich sein. Aber zu deinem Reisetermin könnte das schon schwierig sein. Gibt noch den direkten Weg über die Faxnummer. Aber wenn du keinen direkten Ansprechpartner benennst kommt das Fax mit deinem Wunsch wohl nicht an die Stelle, wo es hin gehört. Wien will involviert bleiben.

    Gruss Gabriela

    Türkische Riviera

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    @Lousitana:

    welches Schreiben meinst du ? Das hier von Günter veröffentlichte allgemeine Schreiben oder hast du auch ein individuelles Schreiben ( weil direkt Betroffener ) auf einen Widerspruch erhalten ?

    Ich bleibe dabei: hier wird nur spekuliert, was war, was ist und was sein könnte. Die Aktion mit der hotline war wohl kein grosser Erfolg, da gibt es ja kaum feedback.

    Und ich bleibe auch dabei, das FTI erst mal ein paar Muster-Prozesse führen wird, und zwar die mit den grösstmöglichen Erfolgschancen. Es hat ja wohl Reiseleiter gegeben, konnte man hier nachlesen, die angedeutet haben, das Nachforderungen später kommen könnten. Aber die Klagen kann FTI nicht per Heimspiel bündeln, nein, sie müssen dazu querbeet. Ich bin gespannt, was der/die Richter zu den Behauptungen beider Seiten sagen wird. Und wie er/sie bewerten, ob überhaupt und wenn ja, wie bzw. wodurch eine rechtmässige Kündigung des Reisevertrages erfolgt ist. Kommt FTI aber damit vor Gericht nicht durch, werden sie die Verfolgung abblasen. Eine Berufung ist wg. des geringen Streitwertes nicht möglich.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich glaube auch nicht, das FTI die hier angebotene hotline einem call-center übertragen hat. Dafür sind die streitigen Punkte viel zu fallbezogen, um sie mit üblichem blabla abzuwimmeln. Nein, da muss FTI schon zur Sache kommen.

    Und wem das dann immer noch nicht passt, der kann ja weiterhin warten, was FTI dann noch auf der pipeline hat, vorausgesetzt, er hat der Forderung widersprochen.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Habe bedingt durch die Schliessung des threads von clarito Teil 2 durch Mausebaer komplett den Teil 1 seines Problemes nachgelesen.

    Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, wenn ich jetzt sage, das mir ein wichtiger Aspekt der Begründung für das rechtzeitige zeitlich fixierte Erscheinen vor Abflug in den Beiträgen gefehlt hat. Es kann durchaus sehr wichtige Gründe für eine Vorverlegung des Abflugtermines geben. Das könnte z.B. eine Unwetterwarnung auf der vorgesehenen Flugroute sein. Das ist dann eine Ermessungsache des Kapitäns. Hierzu ist leider nichts gesagt worden. Mir ist z.B. mal ein Flieger vor der Nase weggeflogen, weil ich zwar pünktlich zum check-in eines innerdeutschen Linienfluges da war, aber bedingt durch starken Schneefall es zu einem Gedränge vor der Enteisungsanlage gekommen war. Und es drohte die Schliessung des Flughafens.

    So ein zeitlicher Spielraum hat schon seine Berechtigung, auch wenn er in der Regel bei normalen Verhältnissen manchmal als lästig weil viel zu lang emfunden wird.

    Mich würde aber interessieren, ob die airline den angebotenen Freiflug von clarito als Kulanz angeboten hat, denn dann dürfte er nicht behaupten, Recht gehabt zu haben.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Stornierung seitens Veranstalter
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Leichte Antwort:

    der kontaktierte Anwalt hat seinen Sitz am Wohnort von Sabine + Bodo, anscheinend Hannover, die Klage ist aber gem. AGB am Standort des RV einzureichen, das ist München, und der Anwalt in Hannover lässt sich deswegen vor dem Amtsgericht München von einem dort ansässigen und zugelassenem Anwalt vertreten.

    @sabine+bodo:

    keine Angst, die Vorbereitung des Prozesses wird euer Anwalt mit der Klageschrift treffen. Der Korrespondenz-Anwalt wird von ihm instruiert, und der wird hauptsächlich in der Verhandlung darauf achten, das alles korrekt über die Bühne geht. Nur falls der Richter zu einem Vergleichsurteil neigt, die Gegenseite bereit wäre zuzustimmen, müsste der Anwalt eine entsprechende Verhandlungsvollmacht erhalten haben bzw. nur ein Vergleichsurteil mit Widerrufsrecht in einer bestimmten Frist akzeptieren. Falls ihr bzw. euer Anwalt einen Richterspruch gem. Antrag aus der Klageschrift haben wollt, braucht er nur gem. der Klageschrift plädieren.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das ist richtig. Es ist sogar denkbar, wenn beide Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichten, das der Richter  a l l e i n  auf Grund der Aktenlage ein Urteil spricht, und bei einem Streitwert von unter  € 600.-- ist dann auch keine Berufung möglich, es sei denn, der Richter würde wg. der grundsätzlichen Bedeutung der verhandelten Sache eine Revision zulassen. Das wird hier aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinllichkeit -sollte es denn zu einem Prozess kommen- nicht der Fall sein.

    Aber das macht die Sache für FTI nicht leichter. FTI muss nach wie vor beweisen, das eine Kündigung nicht nur erfolgt war, FTI muss auch die gesetzeskonforme Form nachweisen sowie die Sicherstellung, das die Kündigung die betroffenen Urlauber auch erreicht hat.

    In meinen Augen ist das hier veröffentlichte Schreiben ein erster Rückzug von FTI von seinen Nachforderungen. Keiner weiss, wie oft FTI damit erfolgreich war, denn nicht alle Betroffenen lesen hier ( oder in anderen foren ) mit. Man darf auch nicht vergessen, das -wenn nicht die unseligen Worte der Kostenübernahme gefallen wären- auch ( fast ) alle Urlauber akzeptiert hätten, die Mehrkosten zahlen zu müssen.

    Ich bin auch gespannt, was bei den Telefonkontakten rauskommt. Ein Reisegutschein vielleicht, eine Reduzierung der Nachforderung, mehr wohl nicht. Im Grunde ist aber gegen eine vernünftige Einigung nichts einzuwenden. Doch es wird wohl ein paar hardcore Urlauber geben, die es auf einen Prozess ankommen lassen werden.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Ich glaube eher, das diese Geschichte bei FTI aus dem Ruder gelaufen ist. Man wird die entstehenden Kosten zuerst wohl unterschätzt haben, aber mit den Zusagen der Kostenübernahme schon einen Imageerfolg im Verhältnis zum Wettbewerb erzielen wollen. Und dann mussten die Marketing-Leute das Feld räumen, als die Finanzexperten das ganze Ausmass erkannten. Jetzt ist es ein Bumerang geworden, und der wird FTI noch eine ganze Weile angehängt bleiben. Ganz schlechtes Krisenmanagement.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Eine berechtigte Frage nach der Kompetenz der örtlichen Repräsentanz von FTI. Das sollte eigentlich und wird auch im Innenverhältnis zwischen FTI und der "incoming agency" geregelt worden sein. Auf jeden Fall fungiert die Agentur als Erfüllungsgehilfe von FTI, und von daher sind Aussagen der agency gleichzusetzen als ob sie FTI direkt getan hätte. Sind also bindend. Falls der Agenturvertrag was anderes aussagt, ist das ein Rechtsproblem zwischen der agency und FTI. Dann könnte FTI die agency regresspflichtig machen. Spielt daher in dieser Thematik hier keine Rolle.

    Ich rate trotz der hitzigen Diskussion zur Ruhe. Auch die Konsultierung eines Anwaltes bringt im Moment gar nichts. Wer eine Rechnung von FTI erhalten hat, sollte die Forderung per Einschreiben ablehnen, und dann abwarten. FTI wird sich schon wieder melden, um die Forderung zu belegen ( und nicht mehr nur zu behaupten ). FTI wird seine Kräfte nicht verschleissen, um alle Betroffenen sofort mit Klagen zu belangen. Man wird den einen oder anderen Musterprozess führen ( und das sicher mit der ersten Garnitur der Rechtsabteilung ) und danach entscheiden. Einen Rechtsanwalt kann man bei einer konkreten Klage immer noch einschalten, vorher bringt das wirklich nichts.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nach ein paar Tagen Abwesenheit bin ich doch erstaunt, das dieses Thema noch so heiss ist. Gab hier -durch Nachlesen festgestellt- nur wenig Sachgerechtes, aber viel Aufgeregtheit. Das Vernünftigste, was ich gelesen habe, waren die Beitgräge von Advocator ( woher kommt nur dieser nickname ?? ) und ein Beitrag, in dem ein Anwalt dem user geraten hatte, die Forderung abzulehnen und dann die Beine ganz locker hoch zu nehmen.

    Ich lach mich kaputt bei dem Gedanken, wenn der Anwalt von FTI vor Gericht dem Beklagten erklären soll, das FTI eine "konkludente Kündigungserklärung" ausgesprochen hat. Solche Begriffe in den AGB müssen nicht vom RV verstanden werden, nein, das muss dem Vertragspartner klar sein.

    FTI wird meiner Meinung nach sich aus den vielen Sachständen einen part aussuchen, in dem möglicherweise ein Reiseleiter vor Ort sich abseits vom mainstream relativ neutral oder sogar "kostenhinweisend" geäussert hat. Da wird man einen Prozess führen -wenn`s geht sogar im Heimspiel München- und dann ( bei positivem Ausgang für FTI ) unter Hinweis auf das Urteil weitere Prozesse führen. Ist die Tendenz sofort oder später negativ wird FTI klein beigeben.

    Wenn ich betroffen wäre, würde ich auch alles auf mich zukommen lassen. Ich stimme aber denen zu, die sich über hier formulierte Beiträge wundern. Tja, es steht jeder Seite frei, Unterstützung zu konstruieren.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, wenn der Vertrag vom RV in korrekter Form gekündigt worden wäre müsstest du dich an den Kosten beteiligen, ob du es einsiehst oder nicht. Aber auch Alleinreisende brauchen sich m.M. nach keine Sorgen zu machen: der RV behauptet, eine Kündigung ausgesprochen zu haben. Eine Behauptung ist kein Beweis, aber den müsste er vor Gericht erbringen.

    Ich meine, alle Betroffenen sollten sich nicht verrückt machen, der Forderung fristgemäss und formgemäss widersprechen, und dann abwarten, was FTI dann machen wird.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Verhalten von FTI nach Flugstopp
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Der Ratschlag des Anwaltes, nach dem Widerspruch die Füsse ruhig zu halten, ist absolut der richtige Weg. Jetzt liegt der Ball wieder im Strafraum von FTI. Was die Nachforderungen insgesamt angeht sollte man nicht vergessen, das FTI nach den grossmundigen Versprechungen vor Ort jetzt die realen Zahlen der Kosten dafür vorliegen. Und da kann intern schon mal die eine Abteilung der anderen Abteilung was verbal um die Ohren hauen. Und man sollte auch nicht vergessen, die Nachforderungen sind eine totaler Rundumschlag. Nicht jeder der Betroffenen liest in Reiseforen, und wie man auch hier an einigen Beiträgen erkennt: verkackeiert fühlt man sich nur durch den Widerspruch, erkennt aber "moralisch" eigentlich eine Nachforderung an. Deswegen werden einige Betroffene auch die Rechnungen bezahlen.

    Was die Kommunikation angeht: ich habe von den grosszügigen Versprechungen von FTI in der SZ gelesen, und auch dazu einen Beitrag hier verfasst. Man brüstete sich, mit der TUI der einzige RV zu sein, der derart mit der Situation umgeht. Deswegen braucht man auch nicht grossartig nach Zeugen zu suchen, der Ehe- oder Lebenspartner reicht als Zeuge aus. Man kann davon ausgehen, das der örtliche Reiseleiter nicht in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge eingflogen wird. Ich glaube nicht, das FTI seine Nachforderungen gerichtlich einfordern wird.

    Gruss Gabriela

    Reiseveranstalter

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Das ist alles richtig. Aber ein bischen klugsch..... will ich trotzdem. Nicht immer ist der Gerichtstand am Ort des Beklagten, da gibt es einige Ausnahmen. Beispiel ? Du bist Mitglied eines Vereines, der aber nicht an deinem Wohnsitz seinen Standort und seine Geschäftsstelle hat. Verklagt dich der Verein, weil du z.B. einen Beitrag schuldig bleibst, ist das Gericht am Ort des eingetragenen Vereines zuständig. Ich könnte noch was OT dazu sagen. aber mir ging es hier nur darum, den sich hier in anderen threads artikulierenden usern Mut zu machen. Im Gegensatz zu den "normalen" Streitigkeiten mit einem RV, von dem der Reisende was will -z.B. Schadensersatz- muss er seinem Geld nicht nachlaufen. Es ist total umgekehrt, das Risiko liegt in höherem Masse beim Kläger, und -um es gaz vorsichtig auszudrücken- es ist kein Nachteil, die Sache in seinem heimatlichem Gericht auszutragen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Nun, das ist schon ein Unterschied. Alle Streitigkeiten aus dem normalem Reisevertrag werden lt. AGB der RV am Sitz des Unternehmens verhandelt. Macht der RV aber eine Forderung ausserhalb des Reisevertrages geltend, muss er die natürlich am zuständigem Gericht einklagen, welches für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist. Und das dürfte auch für die betroffenen Urlauber wichtig sein, die zur Zeit von div. Veranstaltern mit Nachforderungen aus der Krise wg. der Vulkanasche herangezogen werden.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Irreführung durch falsche Zimmerkategoriebezeichnung
    gabriela_maierG gabriela_maier

    Liege ich mit der Annahme richtig, dass das Amtsgericht "Mitte" ein Berliner Amtsgericht ist ? Das würde bedeuten, das die Nachforderung der TUI nichts mit dem eigentlichen Reisevertrag zu tun gehabt hat, und daher nicht am Stammsitz in Hannover verhandelt wurde. Wäre deswegen schon interessant, da div. RV mittlerweile nach der Flugaschenkatastrophe die Urlauber mit pauschalen Nachforderungen behelligen. Das würde dann analog wohl auch für evtl. gerichtlichen Auseinandersetzungen wg. der Nachforderungen gelten. Kostet also für die TUI `ne Menge Geld für in der Regel nicht so involvierte Korrespondenzanwälte, und es fehlt der TUI das heimische Stadion, wo sich Richter und Unternehmensanwälte aus der täglichen Routine bestens kennen.

    Gruss Gabriela

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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