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  • Jahn Reisen storniert Kuba-Rückflug am 14.11.08, was nun?
    hema2812H hema2812

    Als Betroffener war ich ja zunächst auch deiner Meinung, bis ich dann die Vo und andere Ausführungen genauer gelesen habe.

    Da steht unter Artikel 5 Annnulierung 1a-c

    i) es sei denn, sie werden über die Annulierung mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet

    Bei mir kam eine "Umbuchung" 4 Wochen vor Abflug.
    Ich habe den veränderten Vertrag nicht angenommen. Und da war es schwer genug, den abgebuchten Betrag wieder zurückzubekommen.
    Gottseidank hatte ich beim Nurflug noch keine Hotels und Mietwagen gebucht. Ich will nicht darüber spekulieren, ob ich anstandslos die Stornokosten ersetzt bekommen hätte.

    Gruß
    Herbert

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • (Schleich-) Werbung!? Links!? Was ist "erlaubt"??
    hema2812H hema2812

    Sternedieb wrote:
    @ Vievien

    das ist kein Wurm und keine Schleichwerbung sondern eine Pop-up Werbung. 😉

    [/quote]

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    [/quote]

    ❓

    Archiv

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    hema2812H hema2812

    Ich habe aber keine Reiseunterlagen. ❓
    Wie schon gesagt, ich möchte das gerne im Vorhinein wissen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Jahn Reisen storniert Kuba-Rückflug am 14.11.08, was nun?
    hema2812H hema2812

    Die Antwort ist eindeutig, und sie gilt nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch für Nur Flüge.
    Umbuchung akzeptieren oder vom Reisevertrag zurücktreten!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    hema2812H hema2812

    Lassen wir es dabei: In diesem Fall handelt es sich um eine Verspätung und nicht um eine Stornierung.
    Das sagen die VO und die Ausführungsbestimmungen dazu.
    Ich habe fertig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    hema2812H hema2812

    Harabel

    Deine Verweise auf Urteile sind ja toll.
    Ohne zu streiten wird die Airline entstandene Kosten wohl nicht zahlen.
    Statt mich auf gerichtliche Auseinandersetzungen einzulassen, die ich absolut hasse, frage ich lieber mal nach.
    Jedem das Seine.

    Harabeli wrote:
    Übrigens: Es wäre sehr hilfreich, wenn du deine Verweise auf die AGBs von AB (Air Berlin?) und Lufthansa verlinken könntest. Das erspart Sucherei.

    Ich kenne mich hier im Forum noch nicht gut aus. Deshalb bin ich sehr vorsichtig mit Setzen von Links.
    Könnte ja unerlaubte Werbung sein oder Porn....... sich dahinter verstecken? 😞

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    hema2812H hema2812

    @DerCaveman

    Muss ich jetzt schlauer sein? ❓
    Was gilt nun , ltur oder Airline? 15kg oder 20 kg?

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    hema2812H hema2812

    Ich habe mich genau auf diesen Fall konzentriert, d.h. 7,5 Stunden Verspätung.
    Dazu habe ich genau die VO und die Kommentierung des anerkannten Wissenschaftlers für Reiserecht , Prof. Führich, gelesen.
    Viele ergangene Gerichtsurteile zeigen, dass noch nicht einmal 25 Stunden Verspätung für eine "Annulierung" reichen.
    Und ein Flug von Gran Canaria nach Frankfurt? Flug für Geschäftsleute?
    Aber vielleicht lieferst du einmal handfeste Beweise für eine andere Bewertung? Würde mich echt freuen.

    Gruß
    Herbert

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    hema2812H hema2812

    Ltur ist sicherlich nur Reiseveranstalter und meist sogar nur Reisevermittler. Jetzt steht in den AGBs von Ltur aber "Freigepäckgrenze 15kg + 5kg Handgepäck".
    Dank unserer Profis hier im Forum schaue ich ja jetzt in die AGB der Veranstalter. 😛
    Jetzt komme ich nun mit einem Reisevertrag oder Reisevermittlung von ltur an den Schalter einer Airline, nennen wir sie xxxxx.
    Was gilt nun für die Freigepäckgrenze, die AGB von ltur , die eines anderen Veranstalters oder die von der Airline?
    Ich bin da überfragt. Wenn ich die Dienste von ltur in Anspruch nehmen würde, würde ich natürlich nachfragen.
    Aber vielleicht weiß ein RB Profi Rat?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    hema2812H hema2812

    In deinem Fall gibt es keine weitergehende Ansprüche, da Charter-bzw. Pauschalreisen für Touristen gedacht sind und eben nicht für Geschäftsleute.
    Aber mach dich doch, wenn du damit unzufrieden bist, selber schlau oder such juristischen Rat!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    hema2812H hema2812

    Wenn es so klar ist:
    Warum schreiben dann Airlines etwas Anderes in ihre Agb?
    AB etwa bei internationalen Nurflügen?
    Oder Lufthansa unter Punkt 9.

    Da hättest du aber vor Gericht schlechte Karten, wenn du den Rückflug verpassen würdest.
    Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass Abflugzeiten fest sind.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Angebliches Übergepäck bei Hinflug
    hema2812H hema2812

    Ist das der Trend? "Billig" werben und "teuer" alle Zusatzangebote verkaufen.
    Deshalb nicht nur bei Ryannair gucken, was alles kostenpflichtig ist.
    Ltur, die "billige?! " Tochter von Tui befördert nur noch 15 kg und 5kg Handgepäck, kostenlos. Da wird bestimmt genau gewogen.
    Mal sehen, wie sich das noch entwickelt.
    Da müssen demnächst wohl auch die Frauen und Männer auf die Waage.
    Über 60 kg bzw. 80kg bezahlt man dann fürs Übergewicht. 😞
    Und das Betreten des Flugzeugs kostet demnächst auch extra. 😆

    Dafür werden die Flüge in der Werbung immer billiger.
    Nach London nur noch 0,99€. ❓
    Bis Verbraucherschützer reagieren lassen wir uns nicht verar.......gelle?

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Recht bei nichtinformierter Flugzeitenverschiebung
    hema2812H hema2812

    Über Änderung der Flugzeiten hat ganz eindeutig der Reiseveranstalter bzw. das Flugunternehmen zu unterrichten.
    Und somit ist die Haftungsfrage auch klar.
    Der Fluggast kann mitwirken, hat aber keine Mitwirkungspflicht,
    wenn er vor Antritt der Reise Unterlagen mit genauen Flugzeiten in Händen hält.
    Bei der Rückreise ist der Fluggast verpflichtet, ob Charter oder Linienflug,
    1-2 Tage vorher sich über eventuelle Änderungen zu erkundigen.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    hema2812H hema2812

    z-discount wrote:
    auch mal eine Frage:

    " Kulanz " kann ich nicht akzeptieren, da laut EU Recht mir eine Erstattung zusteht. Ich habe aber nun weder ein Ersatzticket noch mein Geld zurueck erhalten.

    In der spanischen Version des EU Reiserechts steht ausdrücklich, das bei einer Verspátung von mehr als 4 Stunden auf der Mittelstrecke eine 100% Erstatung erfolgen kann, das man aber auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug immer noch ein Anrecht auf 50% des bezahlten Preises hat.

    irgend wie alles sehr suspekt, weiss jemand Rat ?

    Ich beschäftige mich in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema, dass trotz der klaren Eu Verordnung Nr. 261- 2004 für viel Verwirrung sorgt.
    Das liegt meiner Ansicht daran, dass das zuständige Luftfahrtsbundesamt die Umsetzung dieser Vo nicht ausreichend überprüft, die Luftfahrtsunternehmen und Reiseveranstalter die Vo nicht oder nur halbherzig umsetzen, einige aus der Reisebranche diese Vo sogar als "nicht rechtens" erklären.
    Nun zu deinem Fall: Bei einer Verspätung, auch über 5 Stunden und länger, steht dir keine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der VO zu. Das gilt übrigens für alle Fluggäste.
    -Nur bei Nichtbeförderung und Annulierung - haben alleFluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 - 600 Euro.-

    Kommt es , wie in deinem Fall, zu erheblichen Verspätungen, ist das Flugunternehmen nach Artikel 14 verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären. Das geschieht wohl häufig nicht. In deinem Fall standen dir sogenannte Betreuungsleistungen zu:
    Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessener Form zur Wartezeit
    zwei unentgeltliche Telefongespräche o.Ä.

    Herbert

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    hema2812H hema2812

    Wer die EU Verordnung- nicht Richtlinie -
    richtig verstanden hat, weiß, dass bei Flugveränderungen alle Fluggäste, egal ob sie einen teuren Linienflug , ein Billigangebot oder eine Pauschalreise gebucht haben, durch diese VO den gleichen Schutz erhalten.
    Das gilt bei Nichtbeförderung, Annulierung oder Verspätung.
    Die VO regelt genau die Ansprüche des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft bzw. gegenüber dem Reiseveranstalter.
    So ist bei einer Verspätung ab 2 Stunden schon eine sog. Betreuungsleistung fällig, die im Regelfall auch meist gewährt wird.

    Treten höhere Kosten auf, etwa bei Nichtbeförderung, Beförderung erst am nächsten Tag oder Annulierung des Fluges, versuchen viele Carrier bzw. Veranstalter, sich vor diesen Kosten zu "drücken" oder sie nur teilweise zu erbringen.

    Also nochmals: Kommt ein Pauschalreisender, ein Billig- oder ein Linienflieger mit gültigen Papieren rechtzeitig zum Flughafen, dann steht jedem der gleiche Schutz zu, wenn der Flug sich verspätet, annuliert wird oder der Fluggast wegen Überbuchung nicht befördert wird.

    Nur bei höherer Gewalt greift die Schutzverordnung der Eu nicht.

    Das wollte ich vor allem nochmals den Profis sagen, die immer wieder behaupten, wie schutzlos Pauschalreisende sind.
    Zu diesem Thema habe ich nun fertig.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    hema2812H hema2812

    holzwurm wrote:
    Die besagte Eu-Richtline kommt aber bei Pauschalreisen erst zum Tragen, wenn sich der Flug von der Abflugzeit ausgehend nach hinten verschiebt.

    Du solltest die besagte Richtlinie einmal genauer lesen.
    Meinen Beitrag hast du wohl auch nicht verstanden. Und das Wichtigste habe ich extra fettgedruckt.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    hema2812H hema2812

    [quote=holzwurm]

    ADEgi wrote:
    Dagegen machen kann aber leider nichts.

    Das ist halt so bei Pauschalreisen.

    Hallo Reiseprofis.
    auch wenn ihr hier und in ähnlichen Threads gebetsmühlenhaft unisono immer das Gleiche sagt, wird es dadurch nicht besser und richtiger.

    Ihr kennt sicherlich die VO der EU nr.261/2004 über die gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annulierung oder großer Verspätung.
    Auch wenn Fluggesellschaften und Reiseveranstalter diese nicht mögen und nicht freiwillig befolgen, ist sie geltendes Recht (höheres Recht geht immer vor)
    In der Präambel geht es um den Schutz der Fluggäste. In Absatz 5heißt es:
    "Da die Unterscheidung zwischen Linienflugverkehr und Bedarfsflugverkehr an Deutlichkeit verliert, sollte der Schutz sich nicht auf Fluggäste im Linienflugverkehr beschränken, sondern sich auch auf Fluggäste im Bedarfsflugverkehr, einschließlich Flügen im Rahmen von Pauschalreisen, erstrecken."
    Richtig ist, dass Charterflüge nicht so starren Zeitplänen unterworfen sind wie Linienflüge. Normalerweise kaufen aber Reiseveranstalter bei den Carriern frühzeitig Flugplätze ein auf Maschinen, die zu festen Flugzeiten bei den entsprechenden Behörden angemeldet sind. Diese Flugpläne haben eine lange Vorlaufzeit. Deshalb starten und landen die im Katalog genannten Carrier und Maschinen im Normalfall so, wie im Katalog angegeben. Wir jedenfalls sind immer so geflogen.
    Verändern sich Dinge, wie nicht geplant, kommt es zu Flugplanänderungen oder-streichungen.
    Wird z.B. der Flug 14 Tage vorher annuliert, hat man bei bestätigter Reservierung das Recht auf Rücktritt , dh. Erstattung des vollen Reisepreises.
    Anders sieht das aus- ob bei Linienflüglern oder Pauschalreisenden- wenn der Reisende rechtzeitig zur angegebenen Zeit am Flughafen erscheint und der Flug annuliert wird, sich um etliche Stunden verzögert oder der Reisende wegen Überbuchung nicht befördert wird.
    Dann hat jeder Reisende - ob pauschal oder Linie - Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. All das steht exakt in dieser Verordnung.
    Wenn Schwierigkeiten auftauchen, sollte man sich telefonisch an das Luftfahrtsbundesamt wenden, das im Internet auch die nötigen Formulare bereitstellt.

    Gruß
    Herbert

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
    hema2812H hema2812

    pscha wrote:
    Ich vermute aber, dass es eine Zeit dauert, bis ich eine Antwort von Air Berlin bekommen.

    Da hast du recht! Ich habe an anderer Stelle über "meinen" Fall berichtet.

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Flugzeitänderung von 2.00 auf 14.00
    hema2812H hema2812

    Wenn wir uns schon vom eigentlichen Thema entfernen....
    Aber vielleicht bringt der Vergleich Gastgewerbe Reisebranche doch Erhellendes.
    Nehmen wir zeitlich eine gleiche Ausgangssituation an:
    6 Monate vor dem Ereignis werden für eine große Gesellschaft Räume und Essen mit genau festgelegtem Zeitplan.
    Sicherheiten vorweg: Vertrag.
    Bezahlung: nach dem Fest
    Schwierigkeiten gibt es mit Sicherheit, wenn der Gastwirt kurzfristig die zugesagten Räume oder den festgelegten Zeitplan ändert oder ändern will.
    ("Aus technischen Gründen können sie ab 20 Uhr unseren schönen Ballsaal für ihre Hochzeitsfeier nutzen" (vereinbart war ab 11Uhr im großen Restaurant)

    6 Monate vor Abflug bucht eine Gesellschaft oder ein Paar eine Reise oder einen Flug.
    Sofort wird eine Anzahlung abgebucht. 4 Wochen vorher- korrigieren, wenn es nicht stimmt -der volle Betrag.
    Und dann vielleicht - mit Zustellung der Unterlagen - werden Fluggesellschaft und Flugzeiten genannt - 6.00 oder 11 oder 23.45 Uhr.
    Egal, ob Kunden damit zufrieden sind. Sie haben doch bezahlt?
    Und außerdem steht das in den Bedingungen! Der Kunde muss sich halt kümmern, wenn`s noch mal Änderungen gibt, immer unvorhersehbar oder "technisch" bedingt!

    Wer geht bei größerem Risiko mehr auf seine Kunden ein?
    Wer hat letztendlich mehr Erfolg?
    Noch gibt es keine Fluggesellschaft, die zum gleichen Preis feste Flugzeiten garantiert. Dass das für immer so bleibt, darauf sollte sich die Reisebranche nicht verlassen und vor allem ausruhen.
    Viele Reisende lieben Planungssicherheit, und die muss nicht horrend teuer sein , wie viele "Profis" hier meinen.
    Warten wir`s ab!
    Die Leute von der Telekom gucken schon lange entgeistert, warum Kunden millionenfach wechseln zu Unternehmen, die billiger sind und absolut besseren Service bieten.
    Ich habe nun genug zu diesem Thema gesagt und überlasse nun den Reiseprofis das Feld.
    Reisebranche? Problema? Tutti paletti!

    Meinungen zu reiserechtlichen Fragen

  • Südengland Tour mit dem eigenen Wagen
    hema2812H hema2812

    ginus wrote:
    Schon 3 1/2 Wochen und hema2812 lässt nichts von sich hören. Würd ich vermutlich auch so machen. Hat er bestimmt was besseres vor als für uns den Lagebericht zu posten.

    So in 1 Woche könnte ja evtl. das erste Lebenszeichen nach Rückkehr erscheinen. Bin schon mächtig gespannt.

    LG ginus

    Hallo,
    Leider bin ich schon einige Zeit aus England zurück. Wegen einer Gesichtsnervlähmung habe ich in Bournemouth den Urlaub abgebrochen und mich für einige Zeit in die hiesige Klinik begeben.
    Jetzt so langsam bekomme ich wieder Lust, mich mit meinen Hobbies zu beschäftigen.
    Wenn meine Stimmung wieder richtig gut ist, werde ich hier und unter "Reisetipps" über Erlebtes berichten.
    Das sei aber schon vorweg gesagt. England hat uns echt begeistert, so dass wir nach den engl. Sommerferien planen, unsere Reise an der Stelle fortzusetzen, an der wir abbrechen mussten.

    Bis bald
    Herbert

    Großbritannien & Irland
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