Als Betroffener war ich ja zunächst auch deiner Meinung, bis ich dann die Vo und andere Ausführungen genauer gelesen habe.
Da steht unter Artikel 5 Annnulierung 1a-c
i) es sei denn, sie werden über die Annulierung mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet
Bei mir kam eine "Umbuchung" 4 Wochen vor Abflug.
Ich habe den veränderten Vertrag nicht angenommen. Und da war es schwer genug, den abgebuchten Betrag wieder zurückzubekommen.
Gottseidank hatte ich beim Nurflug noch keine Hotels und Mietwagen gebucht. Ich will nicht darüber spekulieren, ob ich anstandslos die Stornokosten ersetzt bekommen hätte.
Gruß
Herbert




